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Parkplätze in der Nussgartenstraße ausweisen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 11
72 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, das Parken auf dem Grünstreifen in der Nussgartenstraße auszuweisen, um den Pächtern der anliegenden Gärten Parkmöglichkeiten zu bieten. Dies soll sicherstellen, dass die Fahrbahnbreite von 3,05 Metern nicht unterschritten wird.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, das Parken auf dem Grünstreifen in der Nussgartenstraße in den Bereichen auszuweisen, in denen die verbleibende Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern nicht unterschritten wird.

Begründung

Die Parkplätze werden von den Pächtern der anliegenden Gärten benötigt. Die Fahrbahn der Nussgartenstraße hat eine Breite von ca. 4,60 Metern bis zu 4,80 Metern. Um in diesem Bereich Parkmöglichkeiten auszuweisen und trotzdem die Fahrbahnbreiten von 3,05 Metern zu gewährleisten, sollten die Grünstreifen als Parkfläche genutzt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. November 2023OFOF 518/11Parkplätze in der Nussgartenstraße ausweisenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 27. November 2023Sie sind hier
    OMOM 4748Parkplätze in der Nussgartenstraße ausweisen
    Direktanregung
  3. 6. März 2024OFOF 572/11Verkehrssicherheit in der Nussgartenstraße erhöhenOrtsbeiratsantrag · SPD
  4. 8. März 2024STST 512Parkplätze in der Nussgartenstraße ausweisenStellungnahme
  5. 15. April 2024OMOM 5343Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße erhöhenDirektanregung
  6. 12. August 2024STST 1475Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße erhöhenStellungnahme
  7. 17. März 2025Antwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 415Verkehrssicherheit in der Nußgartenstraße erhöhenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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