Verkehrssicherheit erhöhen: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Heilmannstraße/Oberfeldstraße
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung nach einem weiteren Verkehrsspiegel nicht. Am Schildermast vor dem Haus Heilmannstraße Nr. 29 ist bereits ein Verkehrsspiegel montiert. Im Kreuzungsbereich besteht eine ausreichende Sicht, großzügig markierte Sperrflächen erinnern nachdrücklich daran, dass der Bereich vor der Kreuzung freigehalten werden muss. Ein besonderer Unfallschwerpunkt liegt hier nicht vor. Entsprechend ist es den Verkehrsteilnehmenden hier durchaus zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß § 1 und § 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in den Querverkehr einzureihen. Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass sich Verkehrsspiegel vielfach als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen haben. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig. Sie können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt und damit zu Fehleinschätzungen durch den Verkehrsteilnehmenden führt. Folglich wird eine falsche Sicherheit vortäuscht. Die tatsächlichen Entfernungen und Geschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmenden können anhand des Spiegelbildes kaum eingeschätzt werden. Daher werden Verkehrsspiegel bundesweit nur noch in wenigen Ausnahmefällen eingesetzt.