Verkehrssicherheit erhöhen: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Heilmannstraße/Oberfeldstraße
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Installation eines weiteren Verkehrsspiegels an der Kreuzung Heilmannstraße/Oberfeldstraße abgelehnt. Die Sichtverhältnisse sind ausreichend, und es gibt keinen besonderen Unfallschwerpunkt. Zudem wird auf die Gefahren von Verkehrsspiegeln hingewiesen, die oft zu Fehleinschätzungen führen können.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung nach einem weiteren Verkehrsspiegel nicht. Am Schildermast vor dem Haus Heilmannstraße Nr. 29 ist bereits ein Verkehrsspiegel montiert. Im Kreuzungsbereich besteht eine ausreichende Sicht, großzügig markierte Sperrflächen erinnern nachdrücklich daran, dass der Bereich vor der Kreuzung freigehalten werden muss. Ein besonderer Unfallschwerpunkt liegt hier nicht vor.
Entsprechend ist es den Verkehrsteilnehmenden hier durchaus zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß § 1 und § 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in den Querverkehr einzureihen.
Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass sich Verkehrsspiegel vielfach als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen haben. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig. Sie können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt und damit zu Fehleinschätzungen durch den Verkehrsteilnehmenden führt. Folglich wird eine falsche Sicherheit vortäuscht. Die tatsächlichen Entfernungen und Geschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmenden können anhand des Spiegelbildes kaum eingeschätzt werden. Daher werden Verkehrsspiegel bundesweit nur noch in wenigen Ausnahmefällen eingesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2024OFOF 481/8Verkehrssicherheit erhöhen: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Heilmannstraße/OberfeldstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. November 2024OMOM 6128Verkehrssicherheit erhöhen: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Heilmannstraße/OberfeldstraßeDirektanregung
- 17. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 391Verkehrssicherheit erhöhen: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Heilmannstraße/OberfeldstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab