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Vermüllung und wilde Lagerstätte an der Feuerwehrbrücke über der Rosa-Luxemburg-Straße unterbinden

Vorlagentyp: STMagistrat
55 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat auf die Anregung reagiert, die Vermüllung und wilde Lagerstätten an der Feuerwehrbrücke zu unterbinden. Er sieht jedoch keine angemessene Lösung in Absperrungen, da obdachlose Menschen sich andernorts niederlassen würden. Das Thema Obdachlosigkeit wird als vielschichtig betrachtet.

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Stellungnahme des Magistrats

Die angesprochene "wilde Lagerstätte" unter der Feuerwehrbrücke an der Rosa-Luxemburg-Straße ist nicht die einzige Örtlichkeit, an der sich obdachlose Menschen einen Platz zum Übernachten suchen. Beispielsweise ist das auch unweit von dieser Stelle bei weiteren Brückenbauwerken um den Erich-Ollenhauer-Ring herum der Fall. Diesem Umstand mit Absperrungen und Zäunen zu begegnen, hält der Magistrat nicht für angemessen. Die betroffenen Menschen würden sich andere Örtlichkeiten suchen. Ohnehin ist das Thema Obdachlosigkeit vielschichtig, sowohl was gesellschaftliche als auch persönliche Faktoren angehen.

Der Anregung wird nicht entsprochen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Februar 2024OFOF 398/8Vermüllung und wilde Lagerstätte an der „Feuerwehrbrücke“ über der Rosa-Luxemburg-Straße unterbindenOrtsbeiratsantrag
  2. 14. März 2024OMOM 5299Vermüllung und wilde Lagerstätte an der „Feuerwehrbrücke“ über der RosaLuxemburgStraße unterbindenDirektanregung
  3. 17. Juni 2024STST 1205Vermüllung und wilde Lagerstätte an der „Feuerwehrbrücke“ über der RosaLuxemburgStraße unterbindenStellungnahme
  4. 17. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 55 Wochen
    STST 390Vermüllung und wilde Lagerstätte an der „Feuerwehrbrücke“ über der RosaLuxemburgStraße unterbinden
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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