Kreuzung Lichtenbergstraße/Reinhardstraße: durch Markierungen das Zuparken verhindern
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Problematik des Zuparkens an der Kreuzung Lichtenbergstraße/Reinhardstraße. Es wird festgestellt, dass die Verstöße vorsätzlich sind und die derzeitigen Maßnahmen nicht ausreichen, um eine nachhaltige Verbesserung zu erzielen. Die Höhe des Verwarngeldes wird als zu niedrig erachtet, um ein regelkonformes Verhalten zu fördern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Es kann davon ausgegangen werden, dass die beobachteten Verstöße vorsätzlich geschehen, da die Regelung des § 12 Absatz 3 Satz 1 Ziffer 1 Straßenverkehrs-Ordnung - "das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten" - allgemein bekannt ist.
Hier kann mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln keine nachhaltige Verbesserung erzielt werden, zumal Verkehrszeichen (hierzu gehören auch Markierungen), die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, grundsätzlich nicht angeordnet werden dürfen. Für Planung und Umsetzung provisorischer baulicher Maßnahmen stehen kurz- bis mittelfristig keine Kapazitäten zur Verfügung.
Die Verwarngeldhöhe ist mit 10 € zu niedrig angesetzt, um Anreize für ein regelkonformes Verhalten zu schaffen. Die Städtische Verkehrspolizei kann Verstöße zwar eindämmen, aber letztlich nicht unterbinden.
Die Anregung wurde zum Anlass kurzzeitiger Sonderkontrollen genommen. Dabei wurden bisher neun Verwarnungen ausgestellt und vier Abschleppmaßnahmen vorgenommen (Stand einschließlich Kalenderwoche 50).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. September 2024OFOF 840/9Kreuzung Lichtenbergstraße/Reinhardstraße: durch Markierungen das Zuparken verhindernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. November 2024OMOM 6138Kreuzung Lichtenbergstraße/Reinhardstraße: durch Markierungen das Zuparken verhindernDirektanregung
- 17. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 397Kreuzung Lichtenbergstraße/Reinhardstraße: durch Markierungen das Zuparken verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab