Kommunale Wärmeplanung
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant die Erstellung eines unverbindlichen Wärmeplans bis zum 30.06.2026, um die lokale Wärmeversorgung zu analysieren und alternative Lösungen zur fossil-dominierenden Energieversorgung zu entwickeln. Dies erfolgt im Rahmen einer umfassenden Konzeptstudie und in Zusammenarbeit mit Energieversorgern, um die Bürger transparent über den Prozess zu informieren.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Nach dem Hessischen Energiegesetz (§ 13) und dem im November 2023 im Bundestag verabschiedeten und am 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) muss die Stadt Frankfurt am Main einen unverbindlichen Wärmeplan bis zum 30.06.2026 verabschieden.
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024, § 5194 (M 118 vom 30.08.2024) wurde der Magistrat beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung bis zum 30.06.2026 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein komplexes Vorhaben, das neben einer umfassenden Bestandsanalyse der aktuellen Wärmeversorgung eine intensive Auseinandersetzung mit den lokal verfügbaren Alternativen zur fossil-dominierenden Energieversorgung bedeutet. Hierauf basierend werden Strategien und Maßnahmen entwickelt, um konkret herauszuarbeiten, durch welche Wärmeversorgungslösungen in welchen Teilbereichen der Kommune eine zukünftige Wärmeversorgung darstellbar ist.
Zur Vorbereitung der Wärmeplanung in Frankfurt wurde im Jahr 2023 eine "Konzeptstudie zur Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung in Frankfurt am Main" fertiggestellt, die eine gute Basis ist, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Im Rahmen der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung werden nun die Daten und Annahmen aus der Konzeptstudie aktualisiert, mit dem Fernwärme-Transformationsplan der Mainova AG abgeglichen und es wird eine Analyse aller Frankfurter Stadtteile und damit auch der nördlichen Stadtteile erfolgen.
In der "Task Force Wärmeplanung" arbeiten Ämter der Frankfurter Verwaltung dezernatsübergreifend zusammen, um gemeinsam mit den Energieversorgern einen Fahrplan für die kommunale Wärmeplanung zu erstellen. In diesem Zusammenhang wird ein begleitender Kommunikationsprozess durchgeführt, um Bürgerinnen und Bürgern die einzelnen Prozessschritte transparent darzulegen und über entsprechende Teilergebnisse zu informieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2022OFOF 276/12Biogasanlage im Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 9. September 2022OMOM 2660Biogasanlage im Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“Direktanregung
- 31. August 2023OFOF 431/12Fernwärme in KalbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. September 2023OMOM 4527Fernwärme in Kalbach-RiedbergDirektanregung
- 8. Dezember 2023STST 2430Biogasanlage im Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“Stellungnahme
- 25. März 2024STST 582Biogasanlage im Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“Stellungnahme
- 21. Oktober 2024OFOF 558/12Kommunale WärmeplanungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. November 2024OAOA 504Kommunale WärmeplanungAnregung
- 17. März 2025Sie sind hierSTST 389Kommunale WärmeplanungStellungnahme
- 17. März 2025Antwort des Magistrats · nach 134 WochenSTST 393Fernwärme in Kalbach-RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab