Biogasanlage im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten"
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern darüber, dass die dezernatsübergreifenden Fragestellungen zur Biogasanlage im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" nicht innerhalb der vorgegebenen Frist beantwortet werden können. Dies könnte Auswirkungen auf die Planung und Umsetzung des Projekts haben.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert, die dezernatsübergreifenden Fragestellungen innerhalb der vorgegebenen Frist nicht beantworten zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2022OFOF 276/12Biogasanlage im Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“Ortsbeiratsantrag · SPD
- 9. September 2022OMOM 2660Biogasanlage im Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“Direktanregung
- 22. September 2023OMOM 4527Fernwärme in Kalbach-RiedbergDirektanregung
- 8. Dezember 2023Sie sind hierSTST 2430Biogasanlage im Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“Stellungnahme
- 25. März 2024STST 582Biogasanlage im Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“Stellungnahme
- 21. Oktober 2024OFOF 558/12Kommunale WärmeplanungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. November 2024OAOA 504Kommunale WärmeplanungAnregung
- 17. März 2025Antwort des Magistrats · nach 134 WochenSTST 389Kommunale WärmeplanungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab