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Biogasanlage im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten"

Vorlagentyp: STMagistrat
134 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat äußert sich zur Biogasanlage im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" und weist darauf hin, dass die genauen Grundstücke unklar sind. Es wird betont, dass bereits bestehende Biogasanlagen in Frankfurt Wärme und Strom produzieren und eine neue Anlage möglicherweise nicht notwendig ist.

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Stellungnahme des Magistrats

Da der Ortsbeirat die Grundstücke nicht konkret benannt hat, bleibt unklar, welche genau gemeint und wie groß die entsprechenden Flächen sind. Der geltende Bebauungsplan setzt u.a. Gewerbegebiet fest. Biogasanlagen dürften dort unter dem Vorbehalt des Immissionsschutzes möglich sein. Für eine ggf. erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung wäre das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig.

Ungeachtet dessen gibt es in Frankfurt am Main bereits eine Reihe von Anlagen, die aus Biomasse Wärme und Strom produzieren. Dazu gehört die Rhein-Main-Biokompost GmbH (RMB), die aus dem Biogas neben Wärme und Strom auch auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas in das Gasnetz einspeist, sowie eine der größten Biogasanlagen Deutschlands im Industriepark Höchst, die ebenfalls Wärme und Strom für den Industriepark produziert und ebenfalls Bioerdgas ins Gasnetz einspeist. Das Biomassekraftwerk Fechenheim ist eine weitere Anlage, die Biomasse nutzt, um Prozesswärme für den Industriepark Fechenheim und Strom für die Einspeisung in das Stromnetz zu produzieren.

Diese Anlagen waren alle schon 2008 in Betrieb, als eine Studie des Landes Hessen Frankfurt bescheinigte, 87 Prozent des Biomassepotenzials bereits auszunutzen. Zusammen produzierten die Anlagen knapp 85 GWh Strom, was dem Stromverbrauch von 65.000 Frankfurtern entspricht. Die Kapazität der RMB soll verdoppelt und das Biomassekraftwerk in Fechenheim soll ebenfalls ausgebaut werden.

Zudem muss berücksichtigt werden, dass der Betrieb von Biogasanlagen im Stadtgebiet emissionstechnisch und damit auch genehmigungsrechtlich eine Herausforderung ist. Daher erscheint es sinnvoller, auf eine bestehende Anlage zurückzugreifen, anstatt eine neue Anlage zu errichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. August 2022OFOF 276/12Biogasanlage im Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 9. September 2022OMOM 2660Biogasanlage im Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“Direktanregung
  3. 22. September 2023OMOM 4527Fernwärme in Kalbach-RiedbergDirektanregung
  4. 8. Dezember 2023STST 2430Biogasanlage im Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“Stellungnahme
  5. 25. März 2024Sie sind hier
    STST 582Biogasanlage im Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“
    Stellungnahme
  6. 21. Oktober 2024OFOF 558/12Kommunale WärmeplanungOrtsbeiratsantrag · SPD
  7. 8. November 2024OAOA 504Kommunale WärmeplanungAnregung
  8. 17. März 2025Antwort des Magistrats · nach 134 WochenSTST 389Kommunale WärmeplanungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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