Baustelleneinrichtung auf der Homburger Landstraße im Niddatal
Zusammenfassung
Der Magistrat reagiert auf die Anregung bezüglich der Baustelleneinrichtung auf der Homburger Landstraße und erläutert die Vorgehensweise bei ruhenden Baustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht jede wahrgenommene Baustelle tatsächlich inaktiv ist und um genauere Informationen gebeten.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Wenn dem Magistrat bekannt wird, dass eine Baustelle ruht, wird der Bauherr aufgefordert, einen Bauzeitenplan vorzulegen beziehungsweise die Gründe für das Ruhen zu benennen. Anlassbezogen werden bauliche Sondernutzungen auch durch das Amt für Straßenbau und Erschließung kontrolliert.
Sobald Teilabschnitte einer Baustelle erledigt sind, teilt dies der Bauherr in der Regel mit, da bei einer Verkleinerung der Baustelle auch geringere Sondernutzungsgebühren anfallen. Die Sondernutzungssatzung und deren gestaffeltes Gebührenverzeichnis wirken daher eher verkürzend auf eine Baustelleneinrichtung.
Die Straßenverkehrsbehörde kontrolliert Bau- und Arbeitsstellen in Abhängigkeit von ihrer Eingriffsschwere (strategisches Grundstraßennetz, verkehrsstarke Kreuzungen, gefahrgeneigte Begleitumstände) durch die örtlich zuständigen Verkehrssachbearbeiter:innen. Eine vollständige oder gar wiederholte Kontrolle aller jährlich rund 11.000 Bau- und Arbeitsstellen, einfache Haltverbote etwa für Umzüge nicht einberechnet, ist mit den vorhandenen personellen Kapazitäten nicht möglich.
Ergeben sich bei Kontrollen Hinweise darauf, dass keine Bautätigkeit mehr stattfindet, werden die Vorhabenträger:innen zur Stellungnahme aufgefordert. Wenn es erforderlich ist, wird die straßenverkehrsrechtliche Anordnung widerrufen und es wird zum Rückbau aufgefordert.
Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass nicht jede "Geisterbaustelle", die öffentlich so wahrgenommen werden könnte, tatsächlich eine ist: Mitunter ist aufgrund der gewählten Bauverfahren (zum Beispiel bergmännische Verfahren), technischer Notwendigkeiten (zum Beispiel die Aushärtung von Werkstoffen), Verzögerungen bei Gewerken und Zulieferungen oder witterungsabhängiger Arbeiten zeitweise keine Bautätigkeit zu beobachten.
Dem Magistrat ist nicht klar, um welche Baustelle es sich in der Anregung konkret handelt. Sofern der Ortsbeirat davon ausgeht, dass keine Bautätigkeit erfolgt, bittet der Magistrat um einen Hinweis mit genauer Ortsangabe.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2024OFOF 894/10Baustelleneinrichtung auf der Homburger Landstraße im NiddatalOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. November 2024OMOM 6048Baustelleneinrichtung auf der Homburger Landstraße im NiddatalDirektanregung
- 17. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 412Baustelleneinrichtung auf der Homburger Landstraße im NiddatalStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab