Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichern
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Sicherung der Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße. Es wird festgestellt, dass die Unfallzahlen seit der Anpassung der Beschilderung stark rückläufig sind und die Kreuzung nicht mehr als Unfallhäufungsstelle gilt.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Unfallkommission hat sich 2020, als es sich um eine Unfallhäufungsstelle handelte, mit diesem Bereich befasst. Als Maßnahme wurde die Beschilderung angepasst. Eine Aufpflasterung im Bereich der Ausfahrt Hofhausstraße wurde allerdings von Hessen Mobil als Baulastträger abgelehnt. Seitdem sind die Unfallzahlen stark rückläufig.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Kreuzung Friedberger Landstraße / Hofhausstraße (Fahrtrichtung Stadtmitte) in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit nicht von der Unfallkommission behandelt.
Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung von der Unfallkommission behandelt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2024OFOF 902/10Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichernOrtsbeiratsantrag · FDP
- 5. November 2024OMOM 6052Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichernDirektanregung
- 17. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 411Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab