Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichern
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Bisheriger Verlauf
21.10.2024
05.11.2024
17.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichern
Details im PARLIS OF_902-10_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichern
Details im PARLIS OM_6052_2024Stellungnahme des Magistrats
Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichern
Details im PARLIS ST_411_202521.10.2024
Antrag Ortsbeirat
Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichern
Details im PARLIS OF_902-10_202405.11.2024
Anregung Ortsbeirat
Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichern
Details im PARLIS OM_6052_202417.03.2025
Stellungnahme des Magistrats
Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichern
Details im PARLIS ST_411_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6052 entstanden aus Vorlage: OF 902/10 vom 21.10.2024
Betreff: Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichern
Der Magistrat wird gebeten, die Einmündung von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße (Richtung Stadtmitte) so zu sichern, dass alle Verkehrsbeteiligten in diesem Bereich sicher fahren können (Beispiel siehe Anlage). Begründung:
Die verstärkte Zunahme des Autoverkehrs in diesem Bereich zeigt recht deutlich, wie gefährlich ein Einbiegen auf die Friedberger Landstraße ist. Auch ist in diesem Zusammenhang der Radverkehr zu berücksichtigen. Anlage 1 (ca. 86 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 411
Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1