S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom
01.07.2024,
OM 5687 entstanden aus Vorlage:
OF 965/2 vom
10.05.2024 Betreff: Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des
Ortsbezirks 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. mindestens folgende Spielplätze mit Kommunikationstafeln (siehe Fotos in der Begründung) auszustatten: - Spielplatz
Landgrafenstraße;
- Spielplatz
Hessenplatz; - Spielplatz
Von-Bernus-Park (Süd); - Spielplatz
Zeppelinallee; - Spielplatz Fintosch Kita (Innenhof). 2. das Kinderbüro und den Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. mit seiner Beratungsstelle "andere Worte" mit in die Planungen einzubeziehen; 3. zu prüfen und zu berichten, welche konkreten Maßnahmen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 für eine barrierefreie Kommunikation im öffentlichen Raum des Ortsbezirks 2 kurz-/mittelfristig geplant sind. Der Ortsbeirat ist bereit, sich an den anfallenden Kosten zu beteiligen.
Begründung:
Die Kommunikationstafeln tragen zu einer niederschwelligen und barrierefreien Kommunikation zwischen den Kindern bei. Kinder, die (noch) nicht sprechen können, haben so die Möglichkeit ihre Bedürfnisse und Wünsche mitzuteilen. Somit ist es auch Kindern mit Sprachbeeinträchtigungen möglich (die o. g. Spielplätze besuchen), niederschwellig mit anderen Kindern in Interaktion zu treten. Deutschland hat seit 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 ratifiziert und sich in diesem Rahmen verpflichtet, jedem behinderten Menschen die Teilhabe und Barrierefreiheit u. a. im öffentlichen Raum und in der Kommunikation zu gewährleisten (vgl. die UN-Behindertenrechtskonvention/Aktion Mensch, www.aktion-mensch.de, oder auch Rechte von Menschen mit Behinderungen/Deutsches Institut für Menschenrechte, www.institut-fuer-menschenrechte.de). Neben Unterstützter Kommunikation (UK) durch Gebärden ist es im Umgang mit behinderten Menschen (und insbesondere Kindern) mittlerweile Standard, im täglichen Umgang mit betroffenen Personen grafische Symbole zu nutzen. Vgl. auch "Über UK" der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation (www.gesellschaft-uk.org). Betroffen sind eine Vielzahl von Menschen mit unterschiedlichen Syndromen/Einschränkungen, die von Autismusspektrum-Störungen, Sprachentwicklungs- oder Hörstörungen (SES) über Trisomie 21 bis hin zu selteneren bzw. weniger bekannten Syndromen wie dem Phelan-Mc-Dermid-Syndrom oder dem Angelman-Syndrom oder generellen Erkrankungen der Sprechorgane reichen (vgl. u. a. das Down-Syndrom und die logopädische Therapie, www.logopaedie.com). In nahezu jeder inklusiven Einrichtung (mit der der Ortsbeirat persönlich in den letzten Jahren zu tun hatte) ist die Nutzung grafischer Symbole üblich. Im deutschsprachigen Raum hat sich die Nutzung der sogenannten METACOM-Symbole durchgesetzt (entwickelt von Frau Kitzinger, vgl. METACOM 9 Desktop, www.metacom-symbole.de). Betroffene Menschen nutzen die Symbole durch "Daraufzeigen", um ihre Bedürfnisse entsprechend auszudrücken ("mir ist kalt, ich habe Hunger, ich bin müde . ." oder im Falle eines Spielplatzes "ich möchte rutschen, wippen, schaukeln, Verstecken spielen . .") Die Kommunikationstafeln vereinfachen eine bidirektionale Kommunikation, da beide - eingeschränkt und nichteingeschränkt - die Tafeln nutzen und sich verständlich machen können (vgl. Kommunikationstafel - Wikipedia). Die relevanten Spielplatztafeln werden vom Autismusverlag hergestellt. Eine fertige Tafel kostet je nach Größe 160 Euro bis 250 Euro (DIN A1, DIN A0). Kostenlos herunterladen kann man sich die Tafel übrigens auch als PDF unter: https://eu.autismusverlag.ch/media/archive/c9/bd/bd/Spielplatztafel-_f-ur-Downlo ad.zip. Quelle: Autismusverlag.ch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom
11.10.2024, ST 1765 Stellungnahme des Magistrats vom
05.05.2025, ST 729
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2