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Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5687 entstanden aus Vorlage: OF 965/2 vom 10.05.2024 Betreff: Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. mindestens folgende Spielplätze mit Kommunikationstafeln (siehe Fotos in der Begründung) auszustatten: - Spielplatz Landgrafenstraße; - Spielplatz Hessenplatz; - Spielplatz Von-Bernus-Park (Süd); - Spielplatz Zeppelinallee; - Spielplatz Fintosch Kita (Innenhof). 2. das Kinderbüro und den Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. mit seiner Beratungsstelle "andere Worte" mit in die Planungen einzubeziehen; 3. zu prüfen und zu berichten, welche konkreten Maßnahmen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 für eine barrierefreie Kommunikation im öffentlichen Raum des Ortsbezirks 2 kurz-/mittelfristig geplant sind. Der Ortsbeirat ist bereit, sich an den anfallenden Kosten zu beteiligen. Begründung: Die Kommunikationstafeln tragen zu einer niederschwelligen und barrierefreien Kommunikation zwischen den Kindern bei. Kinder, die (noch) nicht sprechen können, haben so die Möglichkeit ihre Bedürfnisse und Wünsche mitzuteilen. Somit ist es auch Kindern mit Sprachbeeinträchtigungen möglich (die o. g. Spielplätze besuchen), niederschwellig mit anderen Kindern in Interaktion zu treten. Deutschland hat seit 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 ratifiziert und sich in diesem Rahmen verpflichtet, jedem behinderten Menschen die Teilhabe und Barrierefreiheit u. a. im öffentlichen Raum und in der Kommunikation zu gewährleisten (vgl. die UN-Behindertenrechtskonvention/Aktion Mensch, www.aktion-mensch.de, oder auch Rechte von Menschen mit Behinderungen/Deutsches Institut für Menschenrechte, www.institut-fuer-menschenrechte.de). Neben Unterstützter Kommunikation (UK) durch Gebärden ist es im Umgang mit behinderten Menschen (und insbesondere Kindern) mittlerweile Standard, im täglichen Umgang mit betroffenen Personen grafische Symbole zu nutzen. Vgl. auch "Über UK" der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation (www.gesellschaft-uk.org). Betroffen sind eine Vielzahl von Menschen mit unterschiedlichen Syndromen/Einschränkungen, die von Autismusspektrum-Störungen, Sprachentwicklungs- oder Hörstörungen (SES) über Trisomie 21 bis hin zu selteneren bzw. weniger bekannten Syndromen wie dem Phelan-Mc-Dermid-Syndrom oder dem Angelman-Syndrom oder generellen Erkrankungen der Sprechorgane reichen (vgl. u. a. das Down-Syndrom und die logopädische Therapie, www.logopaedie.com). In nahezu jeder inklusiven Einrichtung (mit der der Ortsbeirat persönlich in den letzten Jahren zu tun hatte) ist die Nutzung grafischer Symbole üblich. Im deutschsprachigen Raum hat sich die Nutzung der sogenannten METACOM-Symbole durchgesetzt (entwickelt von Frau Kitzinger, vgl. METACOM 9 Desktop, www.metacom-symbole.de). Betroffene Menschen nutzen die Symbole durch "Daraufzeigen", um ihre Bedürfnisse entsprechend auszudrücken ("mir ist kalt, ich habe Hunger, ich bin müde . ." oder im Falle eines Spielplatzes "ich möchte rutschen, wippen, schaukeln, Verstecken spielen . .") Die Kommunikationstafeln vereinfachen eine bidirektionale Kommunikation, da beide - eingeschränkt und nichteingeschränkt - die Tafeln nutzen und sich verständlich machen können (vgl. Kommunikationstafel - Wikipedia). Die relevanten Spielplatztafeln werden vom Autismusverlag hergestellt. Eine fertige Tafel kostet je nach Größe 160 Euro bis 250 Euro (DIN A1, DIN A0). Kostenlos herunterladen kann man sich die Tafel übrigens auch als PDF unter: https://eu.autismusverlag.ch/media/archive/c9/bd/bd/Spielplatztafel-_f-ur-Downlo ad.zip. Quelle: Autismusverlag.ch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1765 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 729 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2
Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 965/2 Betreff: Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Mindestens folgende Spielplätze mit Kommunikationstafeln (siehe Anlage) auszustatten - Spielplatz Landgrafenstraße - Spielplatz am Hessenplatz - Spielplatz Von-Bernus-Park (Süd) - Spielplatz Zeppelinallee - Spielplatz Fintosch Kita (Innenhof) 2. zu prüfen und zu berichten, welche konkreten Maßnahmen gemäß der UN Behindertenrechskonvention von 2006 für eine barrierefreie Kommunikation im öffentlichen Raum des Ortsbezirk 2 kurz-/mittelfristig geplant sind. Begründung: Die Kommunikationstafeln tragen zu einer niederschwelligen, barrierefreien Kommunikation zwischen den Kindern bei. Kinder, die (noch) nicht sprechen können, haben so die Möglichkeit ihre Bedürfnisse und Wünsche mitzuteilen. Somit ist es auch Kindern mit Sprachbeeinträchtungen möglich (die o.g. Spielplätze besuchen) niederschwellig mit anderen Kindern in Interaktion zu treten. Deutschland hat seit 2009 die UN Behindertenrechtskonvention von 2006 ratifiziert und sich in diesem Rahmen verpflichtet jedem behinderten Menschen die Teilhabe und Barrierefreiheit u.a. im öffentlichen Raum und in der Kommunikation zu gewährleisten (vgl Die UN-Behindertenrechtskonvention | Aktion Mensch (aktion-mensch.de) oder auch Rechte von Menschen mit Behinderungen | Institut für Menschenrechte (institut-fuer-menschenrechte.de)) Neben Unterstützter Kommunikation (UK) durch Gebärden ist es im Umgang mit behinderten Menschen (und insbesondere Kindern) mittlerweile Standard im täglichen Umgang mit betroffenen Personen grafische Symbole zu nutzen. vgl auch Über UK - Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation (gesellschaft-uk.org) Betroffen sind eine Vielzahl von Menschen mit unterschiedlichen Syndromen / Einschränkungen die von Autismusspektrum-Störungen, Sprachentwicklungs- oder Hörstörungen (SES) über Trisomie-21 bis hin zu selteneren bzw weniger bekannten Syndromen wie dem PhelanMc Dermid Syndrom oder dem Angelman Syndrom oder generellen Erkrankungen der Sprechorgane reichen. (vlg u.a. Das Down-Syndrom und die logopädische Therapie (logopaedie.com) In nahezu jeder inklusiven Einrichtung (mit der wir persönlich in den letzten Jahren zu tun hatten) ist die Nutzung grafischer Symbole üblich. Im deutschsprachigen Raum hat sich die Nutzung der sogenannten Metacom-Symbole durchgesetzt (entwickelt von Frau Kitzinger, vgl METACOM 9 Desktop (metacom-symbole.de)) Betroffene Menschen nutzen die Symbole durch "Daraufzeigen", um ihre Bedürfnisse entsprechend auszudrücken (mir ist kalt, ich habe Hunger, ich bin müde. . oder im Falle eines Spielplatzes - ich möchte rutschen, wippen, schaukeln, Verstecken spielen. .) Die Kommunikationstafeln vereinfachen eine bi-direktionale Kommunikation, da beide - eingeschränkt und nicht-eingeschränkt - die Tafeln nutzen und sich verständlich machen können. (vgl Kommunikationstafel - Wikipedia) Die relevanten Spielplatztafeln werden hergestellt vom Autismusverlag Spielplatztafel | Autismusverlag. Eine fertige Tafel kostet je nach Größe 160 EUR bis 250 EUR (A1, A0). Kostenlos herunterladen kann man sich die die Tafel übrigens auch als PDF unter: https://eu.autismusverlag.ch/media/archive/c9/bd/bd/Spielplatztafel- _f-ur-Download.zip Bilderquelle: Autismusverlag.ch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 965/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5687 2024 Die Vorlage OF 965/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. des Antragstenors zu Ziffer 3. wird. Es wird eine neue Ziffer 2. mit folgendem Wortlaut eingefügt: "das Kinderbüro und den Verein andere Worte mit in die Planungen einzubeziehen". Weiterhin wird am Ende des Antragstenors folgender Satz ergänzt: "Der Ortsbeirat ist bereit sich an den anfallenden Kosten zu beteiligen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSammelbehälter für Sandspielzeug
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3558 entstanden aus Vorlage: OF 600/2 vom 26.01.2023 Betreff: Sammelbehälter für Sandspielzeug Der Magistrat wird gebeten, Sammelbehälter für Sandspielzeug an den Sandspielplätzen im Ortsbezirk 2 aufzustellen. Diese sollen dazu dienen, dass sowohl Kinder als auch Eltern "übrig gebliebenes" Sandspielzeug darin verstauen und wieder entnehmen können. Die Behälter sollten sowohl optisch ansprechend, wetterfest und einfach sowie sicher benutzbar sein (siehe Beispiele aus Dresden in den Abbildungen). Der Ortsbeirat sieht alle größeren Spielplätze hierfür als geeignet an, empfiehlt jedoch mit der Maßnahme bei folgenden Spielplätzen zu beginnen (aufgrund von Empfehlungen von Bürgerinnen und Bürger sowie Kinderbeauftragten): - Spielplätze im Grüneburgpark - Körnerwiese - Hessenplatz - Zeppelinallee - Westenplatz - Elsa-Brändström-Platz - Landgrafenstraße - Von-Bernus-Park - Kaufunfger Straße Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Bürgerinnen und Bürgern. Auf vielen Spielplätzen bleibt regelmäßig Sandspielzeug übrig. In anderen Städten gibt es hier schöne Kisten oder Körbe aus Drahtgeflecht, in welche das Spielzeug platziert werden kann. Dadurch können Kinder, die kein Sandspielzeug dabei haben, welches entnehmen. Abends kann das zurückgelassene Spielzeug aufgeräumt werden, wodurch die Kinder auch lernen, dass ein Sandkasten etwas Ordnung vertragen kann und man sein Spielzeug nicht achtlos wegwirft (Ressourcenschonung). Spielplatz Dresden, Florian-Geyer-Straße Sandkasten Waldpark Dresden-Blasewitz Spielplatz Dresden, Reisewitzer Straße Bildquelle: https://dresdenmutti.com/2019/09/08/spielplatze-in-dresden/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1031 Aktenzeichen: 67-2
Sammelbehälter für Sandspielzeug
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2023, OF 600/2 Betreff: Sammelbehälter für Sandspielzeug Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten Sammelbehälter für Sandspielzeug an den Sandspielplätzen im Ortsbezirk 2 aufzustellen. Diese sollen dazu dienen, dass sowohl Kinder als auch Eltern "übrig gebliebenes" Sandspielzeug darin verstauen und wieder entnehmen können. Die Behälter sollten sowohl optisch ansprechend, wetterfest und einfach sowie sicher benutzbar sein (siehe Beispiele aus Dresden in den Abbildungen). Der Ortsbeirat sieht alle größeren Spielplätze hierfür als geeignet an, empfiehlt jedoch mit der Maßnahme bei folgenden Spielplätzen zu beginnen (aufgrund von Empfehlungen von Bürger*innen sowie Kinderbeauftragten): - Spielplätze im Grüneburgpark - Körnerwiese - Hessenplatz - Zeppelinallee - Westenplatz - Elsa-Brändström-Platz Begründung: Anregung von Bürger*innen. Auf vielen Spielplätzen bleibt regelmäßig Sandspielzeug übrig. In anderen Städten gibt es hier schöne Kisten oder Körbe aus Drahtgeflecht, in welche das Spielzeug platziert werden kann. Dadurch können Kinder, die kein Sandspielzeug dabei haben, welches entnehmen. Abends kann das zurückgelassene Spielzeug aufgeräumt werden, wodurch die Kinder auch lernen, dass ein Sandkasten etwas Ordnung vertragen kann und man sein Spielzeug nicht achtlos wegwirft (Ressourcenschonung). Anlage: Spielplatz Dresden, Florian-Geyer-Straße Sandkasten Waldpark Dresden-Blasewitz Spielplatz Dresden, Reisewitzer Straße Bildquelle: https://dresdenmutti.com/2019/09/08/spielplatze-in-dresden/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3558 2023 Die Vorlage OF 600/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Aufzählung der Spielplätze noch "Landgrafenstraße", "Von-Bernus-Park" und "Kaufunger Straße" ergänzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerlagerung der Gelder zur Sanierung des Weihers im Rebstockpark zu der Sanierung des Weihers im VonBernusPark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2739 entstanden aus Vorlage: OF 423/2 vom 19.06.2022 Betreff: Verlagerung der Gelder zur Sanierung des Weihers im Rebstockpark zu der Sanierung des Weihers im Von-Bernus-Park Der Magistrat wird beauftragt, die eingeplanten Mittel für die Sanierung des Weihers im Rebstockpark zur Sanierung des Weihers im Von-Bernus-Park zu verwenden, da der Weiher im Rebstockpark erst nach der Vollendung des Neubaus des Rebstockbades stattfinden kann. Begründung: Laut Aussage des neuen Leiters der Grünflächenunterhaltung im Grünflächenamt sind für die Sanierung des Weihers im Rebstockpark Mittel eingestellt. Der Weiher im Rebstockpark kann aber erst saniert werden, wenn der Neubau des Rebstockbades stattgefunden hat. Dies kann fünf Jahre dauern. Der Weiher im Von-Bernus-Park kippt seit Jahrzehnten immer während der heißen Jahreszeit um und ist dringend sanierungsbedürftig. Für die Sanierung des Weihers im Von-Bernus-Park sind keine Mittel eingeplant. Da die Mittel für die Sanierung des Weihers im Rebstockpark während der Bauzeit des Rebstockbades nicht ausgegeben werden können, wäre es sinnvoll, diese Mittel für die dringende Sanierung des Weihers im Von-Bernus-Park auszugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2772 Aktenzeichen: 67 0
Verlagerung der Gelder zur Sanierung des Rebstockweihers an die Sanierung des Weihers im VonBernusPark
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2022, OF 423/2 Betreff: Verlagerung der Gelder zur Sanierung des Rebstockweihers an die Sanierung des Weihers im Von-Bernus-Park Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die eingeplanten Mittel für die Sanierung des Weihers im Rebstockpark werden zur Sanierung des Weihers im Bernuspark verwendet, da der Weiher im Rebstockpark erst nach der Vollendung des Neubaus des Rebstockbades stattfinden kann. Begründung: Laut Aussage des neuen Leiters des Grünflächen Amtes sind für die Sanierung des Weihers im Rebstockpark Mittel eingestellt. Der Weiher des Rebstockparks, kann aber erst Saniert werden, wenn der Neubau des Rebstockbades stattgefunden hat. Dies kann 5 Jahre dauern. Der Weiher des Bernusparks kippt seit Jahrzehnten immer während der heissen Jahreszeit um und ist dringend sanierungsbedürftig. Für die Sanierung des Weihers im Bernuspark sind keine Mittel eingeplant. Da die Mittel für die Sanierung des Weihers im Rebstockpark während der Bauzeit des Rebstockbades nicht ausgeben werden können, wäre es sinnvoll diese Mittel für die dringende Sanierung des Weihers im Bernuspark aus zu geben Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 423/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2739 2022 Die Vorlage OF 423/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und bei Abwesenheit 1 CDU
Partei: LINKE.
Weiter lesenKleiner Weg, große Probleme
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2098 entstanden aus Vorlage: OF 344/2 vom 13.04.2022 Betreff: Kleiner Weg, große Probleme Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der privaten Eigentümerin des circa 80 Meter langen Weges zwischen Von-Bernus-Park und Salvador-Allende-Straße 1 Lösungen für folgende Problemstellungen zu erarbeiten: 1. Abends ist der Weg nicht beleuchtet und stellt daher einen Angstraum dar. 2. Der Weg ist zu schmal, obwohl sich dort Fahrradfahrende, zu Fuß Gehende und aufgrund der Kitas auch Eltern mit Kinderwagen begegnen. 3. Der Weg vermüllt immer wieder stark und wird aber trotz vieler Nachfragen bei der FES nicht gereinigt, mit der Begründung, es sei ein Privatweg. 4. Der Weg wird direkt vor dem Übergang in die Kasseler Straße immer wieder verbotswidrig zugeparkt. Dieses bedeutet ein Sicherheitsrisiko. 5. Der Belag aus Kunststoffg ittersteinen hat bei Regen und Nässe eine hohe Rutschgefahr. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten darzulegen, welche Bereiche genau sich in städtischer, welche sich in privater Hand befinden und wie sich die vertragliche Situation einer öffentlichen Nutzung zwischen beiden Partnerinnen darstellt. Begründung: Anregungen von Anwohnenden und Nutzenden des Weges. (Quelle: Der Ersteller der Fotos ist dem Ortsbeirat mit Namen und Anschrift bekannt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1830 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 638 Aktenzeichen: 66-2
Kleiner Weg, große Probleme
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2022, OF 344/2 Betreff: Kleiner Weg, große Probleme Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der privaten Eigentümerin des ca. 80m langen Weges zwischen Von-Bernus-Park und Salvador-Allende-Straße 1, Lösungen für folgende Problemstellungen zu erarbeiten: 1. Abends ist der Weg nicht beleuchtet und stellt daher einen Angstraum dar. 2. Der Weg ist zu schmal, obwohl sich dort Fahrradfahrende, zu Fuß Gehende und aufgrund der Kitas auch Eltern mit Kinderwagen begegnen. 3. Der Weg vermüllt immer wieder stark und wird aber trotz vieler Nachfragen bei der FES nicht gereinigt, mit der Begründung, es sei ein Privatweg. 4. Der Weg wird direkt vor dem Übergang in die Kasseler Straße immer wieder verbotswidrig zugeparkt. Dieses bedeutet ein Sicherheitsrisiko. 5. Der Belag aus Kunststoff-Gittersteinen hat bei Regen und Nässe eine hohe Rutschgefahr. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten darzulegen, welche Bereiche genau sich in städtischer, welche sich in privater Hand befinden und wie sich die vertragliche Situation einer öffentlichen Nutzung zwischen beiden Partnerinnen darstellt. Begründung: Anregungen von Anwohnenden und Nutzenden des Weges (Quelle: Der Ersteller der Fotos ist dem Antragsteller mit Namen und Anschrift bekannt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2098 2022 Die Vorlage OF 344/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMehr Parkraum in der Schönhofstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 191/2 Betreff: Mehr Parkraum in der Schönhofstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Schönhofstraße, besonders im Bereich zwischen Hersfelder Straße und Von-Bernus-Park mehrere Parkplätze durch das Aufstellen von (Lasten-)Fahrradbügeln in reine Radparkplätze umzuwandeln. Ebenso wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es in der Schönhofstraße die Möglichkeit gibt, öffentliche Flächen zu entsiegeln und zu begrünen. Begründung: Anregung von Anwohnenden, die über einen gravierenden Mangel an sicheren und wohnortnahen Abstellplätzen für Fahrräder und Lastenfahrräder klagen. Die Straße und querende Straßen verfügen bislang über keine Fahrradbügel. Mit der Maßnahme würden daher erstmalig Fahrradstellplätze geschaffen und der vorhandene Parkraum vergrößert. Ebenso wünschen die Anwohnenden sich aus Gründen der Gesundheits- und Biodiversitätsförderung sowie Klimawandelanpassung (mehr) Grün in einer gänzlich unbegrünten Straße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.02.2022, OF 283/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 191/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 191/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 191/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1615 2022 1. Die Vorlage OF 191/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 283/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBedarfsschaltung Fußgängerampel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 459 entstanden aus Vorlage: OF 76/2 vom 08.06.2021 Betreff: Bedarfsschaltung Fußgängerampel Der Magistrat wird gebeten, eine Bedarfsschaltung der Fußgängerampel über die Schloßstraße zwischen Kaufunger Straße und Von-Bernus-Park einzurichten. Begründung: Im/am Von-Bernus-Park befinden sich drei Kindertagesstätten. Eltern/Begleitpersonen und Kinder warten aktuell sehr lange, bis sie die Straße überqueren können. Eine schnellere "Reaktion" der Ampel auf das Drücken der Fußgängerinnen bzw. Fußgänger würde zudem zu einer Entzerrung des Autoverkehrsflusses auf der Schloßstraße beitragen und somit Radfahrerinnen bzw. Radfahrer zusätzlich schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1803 Aktenzeichen: 32 1
Sicherung des Radweges auf der Schloßstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4962 entstanden aus Vorlage: OF 869/2 vom 30.07.2019 Betreff: Sicherung des Radweges auf der Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, den Radstreifen auf der Schloßstraße in Höhe des Von-Bernus-Parks durch Klemmfixe vor dem Überfahren durch Pkw und Lkw zu sichern. Begründung: Im Bereich der Schloßstraße auf Höhe des Von-Bernus-Parks ist neben der Fahrbahn eine schraffierte Fläche aufgebracht, die das Parken in diesem Bereich verhindern soll. Neben der schraffierten Fläche befindet sich der Radstreifen, der leider sehr häufig unter Missachtung des Parkverbots zum Teil zugeparkt wird. Fahrzeuge stehen teils auf dem Bürgersteig und teils auf dem Radstreifen. Dadurch müssen Radfahrer an dieser sehr schmalen Stelle auf die Fahrbahn ausweichen und sind dadurch gefährdet. Damit die Gefährdung des Radverkehrs vermindert wird, sollen Klemmfixe das Überfahren des Radweges sichern und das illegale Parken auf der schraffierten Fläche verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2286 Aktenzeichen: 66 2
Beleuchtung im Von-Bernus-Park
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2833 entstanden aus Vorlage: OF 517/2 vom 22.02.2018 Betreff: Beleuchtung im Von-Bernus-Park Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob (vor dem Hintergrund von Naturschutzüberlegungen) und gegebenenfalls zu welchen Kosten im Von-Bernus-Park eine Beleuchtung entlang der Gehwege installiert werden kann. Begründung: Bitte von Eltern, deren Kinder den Park unter anderem als Schulweg nutzen und diesen in der dunklen Jahreszeit für nicht begehbar halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1049 Aktenzeichen: 67 0
Beleuchtung Von-Bernus-Park
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2018, OF 517/2 Betreff: Beleuchtung Von-Bernus-Park Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob (vor dem Hintergrund von Naturschutzüberlegungen) und ggf. zu welchen Kosten im Von-Bernus-Park eine Beleuchtung entlang der Gehwege installiert werden kann. Begründung: Bitte von Eltern, deren Kinder den Park u.a. als Schulweg nutzen und diesen "in der dunklen Jahreszeit" für nicht begehbar halten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2833 2018 Die Vorlage OF 517/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, 1 FDP, LINKE. und Piraten gegen GRÜNE, 1 FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenAmpelschaltungen Von-Bernus-Park/Schloßstraße sowie Breitenbachbrücke/Rödelheimer Straße/Schloßstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2170 entstanden aus Vorlage: OF 357/2 vom 29.08.2017 Betreff: Ampelschaltungen Von-Bernus-Park/Schloßstraße sowie Breitenbachbrücke/Rödelheimer Straße/Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. die Grünphase der Ampelschaltung der Fußgängerampel in der Schloßstraße, Höhe Von-Bernus-Park, sowie 2. die Grünphasen der Ampelschaltungen der beiden Fußgängerampeln an der Kreuzung Rödelheimer Straße über die Schloßstraße beziehun gsweise Breitenbachbrücke jeweils für die Fußgänger verlängert werden können. Begründung: Es ist Fußgängern nicht möglich, die Schloßstraße an den benannten Ampeln in einem Zuge beziehungsweise einer Grünphase bei normalem Schritttempo zu überqueren, ohne dass die Ampel wieder auf Rot schaltet und die nächste Grünphase auf dem Mittelstreifen abgewartet werden muss. Dieser Sachverhalt wurde von verschiedenen Bürgern kritisch angefragt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2430
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