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Ampelschaltungen Von-Bernus-Park/Schloßstraße sowie Breitenbachbrücke/Rödelheimer Straße/Schloßstraße

Vorlagentyp: OM
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2170 entstanden aus Vorlage: OF 357/2 vom 29.08.2017

Betreff: Ampelschaltungen Von-Bernus-Park/Schloßstraße sowie Breitenbachbrücke/Rödelheimer Straße/Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. die Grünphase der Ampelschaltung der Fußgängerampel in der Schloßstraße, Höhe Von-Bernus-Park, sowie 2. die Grünphasen der Ampelschaltungen der beiden Fußgängerampeln an der Kreuzung Rödelheimer Straße über die Schloßstraße beziehun gsweise Breitenbachbrücke jeweils für die Fußgänger verlängert werden können.

Begründung: Es ist Fußgängern nicht möglich, die Schloßstraße an den benannten Ampeln in einem Zuge beziehungsweise einer Grünphase bei normalem Schritttempo zu überqueren, ohne dass die Ampel wieder auf Rot schaltet und die nächste Grünphase auf dem Mittelstreifen abgewartet werden muss. Dieser Sachverhalt wurde von verschiedenen Bürgern kritisch angefragt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. August 2017OFOF 357/2Ampelschaltungen Bernuspark/Schloßstraße sowie Breitenbachbrücke/Rödelheimer Straße/SchloßstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 18. September 2017Sie sind hier
    OMOM 2170Ampelschaltungen Von-Bernus-Park/Schloßstraße sowie Breitenbachbrücke/Rödelheimer Straße/Schloßstraße
    Direktanregung
  3. 18. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2430Ampelschaltungen Von-Bernus-Park/Schloßstraße sowie Breitenbachbrücke/Rödelheimer Straße/ SchloßstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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