Kennzeichnung des Radweges nach Harheim
Stellungnahme des Magistrats
Die beschriebene Örtlichkeit befindet sich innerhalb einer Tempo 30 Zone, wodurch eine separate, benutzungspflichtige Radinfrastruktur nicht zulässig ist. Aus diesem Grund handelt es sich bei der Zuführung zum Radweg Richtung Harheim um einen Gehweg mit Freigabe für Radverkehr in beide Richtungen (Verkehrszeichen (VZ) 239 mit Zusatz VZ 1022-10 und VZ 1000-31 Straßenverkehrs-Ordnung StVO). Eine klassische Furtmarkierung kann aus oben genannten Gründen nicht erfolgen, dennoch können ähnliche Maßnahmen vorgenommen werden. Folgende Vorschläge können gerne im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins erläutert und abgestimmt werden: 1.) Anbringung des VZ 101 StVO "Gefahrenstelle" mit Zusatz VZ 1000-32 StVO "Kreuzender Radverkehr von links und rechts" an der Ausfahrt aus Am Ohlenstück. 2.) Markierung von Piktogrammen und Zweirichtungspfeilen 3.) Roteinfärbung der Situation ohne weitere Markierungen nach RMS (keine Furt)