Neuwahl zur stellvertretenden Stadtbezirksvorsteherin für den Bezirk 5.30 (Sachsenhausen)
Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung wird vorgeschlagen, Frau Marianna Sammann zur stellvertretenden Stadtbezirksvorsteherin für den Bezirk 5.30 (Sachsenhausen) zu wählen. Diese Neuwahl ist erforderlich, da die Position neu zu besetzen ist. Die Stadtverordnetenversammlung wird in den Auswahlprozess einbezogen.
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E-Mail-Abo einrichtenBeschlussvorschlag
- Dem Abschluss eines Tauschvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Tauschpartnerin: | Stadt Bad Vilbel | Am Sonnenplatz 1 | 61118 Bad Vilbel Tauschgrundstücke: | Die Stadt Bad Vilbel liefert: | Gemarkung Bergen-Enkheim, Flur 2, Flurstück 53 hält 4.461 m², Flurstück 54 hält 4.051 m², Flurstück 55 hält 2.213 m², Flurstück 56 hält 2.406 m², Flurstück 57 hält 2.205 m² und Flurstück 58 hält 3.354 m², somit insgesamt 18.690 m². Die Grundstücke sind in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan blau umrandet dargestellt. | Die Stadt Frankfurt am Main liefert: | Gemarkung Dortelweil, Flur 8, Flurstück 691/1 hält 126.628 m², daraus eine Teilfläche von ca. 21.805 m². Die Teilfläche ist in dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan rot umrandet und mit den Buchstaben A bis H bezeichnet dargestellt. Wertausgleich: | Der Wert des Tauschgrundstücks der Stadt Frankfurt am Main in der Gemarkung Dortelweil beträgt 6,00 €/m², für ca. 21.805 m² somit voraussichtlich 130.830,00 €. | Der Wert des Tauschgrundstücks der Stadt Bad Vilbel in der Gemarkung Bergen-Enkheim beträgt 7,00 €/m², für insgesamt 18.690 m² somit ebenfalls 130.830,00 €. | Der Tausch soll wertgleich erfolgen, ein Heraus-zahlungsbetrag ist nicht vorgesehen. Kosten und Steuern: | Sämtliche Kosten und Steuern des Tauschvertrages sowie die Vermessungskosten trägt die Humanistische Stiftung, Lichtensteinstraße 7, 60322 Frankfurt am Main. Rechts- u. Sachmängelhaftung: | Die Tauschgrundstücke werden so übergeben, wie sie daliegen, ohne Haftung - außer im Falle des Vorsatzes - für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere schädliche geogene und anthropogene Bodenveränderungen und/oder Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) oder nach wasserrechtlichen Vorschriften, für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: | Übernahme eines Gasleitungsrechts zugunsten der Mainova AG und Übernahme eines Stromkabelrechts zugunsten der Oberhessischen Versorgungsbetriebe AG durch die Stadt Bad Vilbel. | Übernahme eines Wasserleitungsrechts zugunsten des Zweckverbandes Oberhessische Versorgungsbetriebe durch die Stadt Frankfurt am Main. | Darüber hinaus in den Tauschgrundstücken eventuell verlegte Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind entweder grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Verrechnung: | Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Bodenrichtwerte 2022 und 2024 für das Grundstück der Stadt Bad Vilbel in der Gemarkung Bergen-Enkheim jeweils 7,- €/m² für Ackerland betragen. Der Bodenrichtwert 2022 des Grundstücks der Stadt Frankfurt am Main in der Gemarkung Dortelweil betrug zu Beginn der Gespräche mit der Stadt Bad Vilbel 6,00 €/m² für Ackerland. Dieser Wert wird als Grundlage für den Tausch angesetzt. Der Bodenrichtwert 2024 beträgt 6,50 €/m².
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass die entfallenden Einnahmen aus der bisherigen Verpachtung des Grundstücks in Dortelweil durch die künftige Verpachtung des Grundstücks in Bergen-Enkheim ausgeglichen werden.
- Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, den Beschluss zu vollziehen.
Begründung
Die Funktion der stellvertretenden Stadtbezirksvorsteherin/des stellvertretenden Stadtbezirksvorstehers im Bezirk 5.30 ist neu zu besetzen, sodass eine Neuwahl durchgeführt werden muss. Es wird die im Beschlusstext genannte Frau Marianna Sammann vorgeschlagen. Gemäß § 2 der Satzung über die Bildung von Stadtbezirken und die Bestellung von Bezirksvorstehern der Stadt Frankfurt am Main ist die Stadtverordnetenversammlung zu den Vorschlägen zu hören.
A. Zielsetzung
In Bad Vilbel existiert mit der Europäischen Schule RheinMain seit über zehn Jahren die weltweit erste private Europäische Schule, die bei der Europäischen Union akkreditiert ist. Schulträger ist eine gemeinnützige Schul-GmbH, die von der gemeinnützigen Humanistischen Stiftung mit Sitz in Frankfurt am Main getragen wird. Das Schulgrundstück gehört der Stadt Bad Vilbel. Die Schule unterrichtet Schülerinnen und Schüler aus 60 Nationen und arbeitet dabei nicht gewinnorientiert. 544 der Schülerinnen und Schüler kommen aus Frankfurt am Main, was zu einer Entlastung unseres Schulsystems beiträgt. Hinzu kommen 31 Kindergartenkinder aus Frankfurt am Main, die ebenfalls dort betreut werden.
Die Schule verfügt über eine Sporthalle und kleinere Sportfelder, jedoch nicht über einen größeren Sportplatz. Nun soll der Sportunterricht ausgeweitet werden, die Realisierung weiterer Sportflächen ist auf dem komplett ausgenutzten Schulgrundstück jedoch nicht möglich. Daher sind die Schule und die Stadt Bad Vilbel an die Stadt Frankfurt am Main mit dem Wunsch herangetreten, eine Teilfläche des benachbarten, landwirtschaftlich genutzten Grundstücks aus dem Eigentum der Stadt Frankfurt am Main dauerhaft zu Sportzwecken nutzen zu können. Auf dieser Fläche könnten neben einem Sportplatz eine weitere Halle, zwei kleine Multifunktionsfelder sowie eine kleine Laufbahn realisiert werden.
Da eine Veräußerung städtischer Grundstücke nicht möglich ist, hat die Stadt Bad Vilbel ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück in der Gemarkung Bergen-Enkheim als Tauschfläche angeboten.
B. Alternativen
Ohne den Tausch könnte die Humanistische Stiftung keine Sportflächen zur schulischen Nutzung realisieren. Zudem würde die Stadt Frankfurt am Main nicht das Grundstück in der Gemarkung Bergen-Enkheim, und damit auf dem Gebiet der eigenen Kommune, erhalten.
C. Lösung
Tausch der Grundstücke.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Humanistische Stiftung übernimmt die Vertrags- und Vertragsnebenkosten.
Anlage 1_Lageplan_Bergen-Enkheim (ca. 409 KB) Anlage 2_Lageplan_Dortelweil (ca. 661 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. März 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.05.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Ablehnung)