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Bebauungsplan Nr. 946 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße (Teilbereich 1)

Vorlagentyp: B
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 946 für das Gebiet östlich der Eschborner Landstraße zu bearbeiten, um Gewerbeflächen zu sichern und zu strukturieren. Dies ist notwendig, um die Entwicklung von Rechenzentren zu steuern und gleichzeitig ein ausreichendes Flächenangebot für gewerblich-produzierende Betriebe zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Eschborner Landstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.

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Bericht

Die in Rede stehende Abgrenzung ("imaginäre" Grenze) entspricht der über Jahre bestandenen Flurstücksgrenze der eigenständig genutzten Baugrundstücke des Rechenzentrumsbetreibers im Norden und des ehemaligen Werkzeugherstellers im Süden. Mit dem Bebauungsplan Nr. 946 wird ein erster Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 942 mit Aufstellungsbeschluss am 22.09.2022 bearbeitet. Die Ziele und Zwecke der Planung, Gewerbeflächen zu sichern, zu strukturieren und zu erhalten, bleiben dabei unverändert. Die oben genannte Flurstücksgrenze war laut Stadtgrundkarte des Aufstellungsbeschlusses (B 942) noch existent. Bauvorhaben werden gemäß den städtischen Entwicklungszielen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP) und den Zielen und Zwecken des Aufstellungsbeschlusses beraten. Mit der Bauleitplanung wird dem beschlossenen Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GEP) Rechnung getragen, das die Aufstellung von Bebauungsplänen zur Umsetzung der mit dem GEP verfolgten Ziele vorsieht. Gemäß GEP dürften bis zum Jahr 2030 im Mittel knapp 75 Hektar Fläche in Industrie- und Gewerbegebieten für eine weitere Entwicklung von Rechenzentren benötigt werden. Rechenzentren sind stark bodenpreiswirksam. Sie lösen eine direkte Flächenkonkurrenz, insbesondere für verarbeitendes Gewerbe, Handwerk und Industrie aus und begünstigen somit Verdrängungseffekte. Das Wachstum von Rechenzentren soll daher auf geeignete räumliche Schwerpunkte in Frankfurter Gewerbegebieten, den sogenannten Dataparks, gelenkt werden, um die Flächenkonkurrenz zu anderen Gewerbenutzungen zu begrenzen und Synergien zu ermöglichen. Die Verfügbarkeit leistungsfähiger Energie- und digitaler Infrastrukturen, ebenso wie hinreichender Rechenzentrumskapazitäten, sind eine wichtige Grundlage für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit vieler Industrie- und Gewerbebetriebe. Es ist deshalb wichtig, die Herstellung der oben genannten Infrastrukturen auf entsprechend geeigneten Flächen vorausschauend zu ermöglichen und beratend zu begleiten. Gleichzeitig ist es jedoch erforderlich, langfristig ein in quantitativer und qualitativer Hinsicht ausreichendes sowie bezahlbares Flächenangebot für gewerblich-produzierende Betriebe bereitzuhalten, die auf Industrie- oder Gewerbegebietsstandorte angewiesen sind. Ziel ist es, langfristig zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen und Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu sichern und zugleich zur Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur beizutragen, um die Gefahren einer konjunkturellen und strukturellen Krisenanfälligkeit zu reduzieren. Das Vorhaben des Rechenzentrumsbetreibers auf dem Grundstück an der Eschborner Landstraße liegt außerhalb eines für Rechenzentren vorgesehenen Schwerpunkts eines Dataparks. Die Planungs- und Verwertungsabsichten des Grundstückseigentümers stehen im Widerspruch zu den städtischen Entwicklungszielen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms und den Zielen und Zwecken des Aufstellungsbeschlusses. Der Magistrat hat keine Kenntnisse darüber, inwiefern eine nicht genehmigte und umsetzbare Erweiterung zu einer Aufgabe des gesamten Standorts führen kann. Die bestehenden Rechenzentren im Norden sind genehmigt und werden in ihrer Zulässigkeit durch die Bauleitplanung nicht eingeschränkt. Die Sicherung von Gewerbeflächen und die Steuerung von Rechenzentren ist prioritäres Ziel. Damit werden in quantitativer und qualitativer Hinsicht ausreichende sowie bezahlbare Flächenangebote für gewerblich-produzierende Betriebe, die auf Industrie- oder Gewerbegebiete angewiesen sind, gesichert. Die Errichtung und Erweiterung von Rechenzentren ist im Stadtgebiet von Frankfurt am Main grundsätzlich möglich und erwünscht. Einen Rahmen hierfür bilden die von der Stadt Frankfurt im GEP formulierten und bei der 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022 beschlossenen Ziele (§ 1838). Eine ähnliche Problematik stellt beispielsweise die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben in Gewerbegebieten dar. Die Stadt Frankfurt hat auch hier ein städtebauliches Entwicklungskonzept (Einzelhandels- und Zentrenkonzept) zur stadtweiten Steuerung des Einzelhandels beschlossen. Daraus resultierend wurden Bebauungspläne neu aufgestellt oder geändert, die Einzelhandelsbetriebe in der geplanten Neuansiedlung oder Betriebserweiterung betroffen haben. Es wurden Gespräche geführt, die aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen nicht zu einem Konsens führen konnten. Der Magistrat sieht sich mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 946 in der konsequenten Umsetzung der bisher verfolgten Ziele bestätigt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. November 2024MM 169Bebauungsplan Nr. 946 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - hier: Aufstellungsbeschluss § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 23. Dezember 2024AA 331Bebauungsplan Nr. 946 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße (Teilbereich 1)STVV-Anfrage · BFF-BIG
  3. 17. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    BB 116Bebauungsplan Nr. 946 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße (Teilbereich 1)
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 7
Sitzung 37 · 22.04.2025
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFarbechte/linkeFDPBFFFreie WählerFraktionslos
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung)

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 36 · 20.05.2025
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
Linke (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 36 · 27.05.2025
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
Linke (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Stadtv. Yilmaz (Kenntnis)Gartenpartei (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung)

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