Bebauungsplan Nr. 946 - Östlich A5/Eschborner Landstraße (Teilbereich 1)
Fragen an den Magistrat
Mit der Magistratsvorlage M 169 vom 08.11.2024 und Beschlussfassung § 5553 der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 946 - Östlich A5/Eschborner Landstraße (Teilbereich 1) beschlossen. Der Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung tangiert unter anderem ein Flurstück, das sich bereits als Erweiterungsfläche im Besitz eines an der Eschborner Landstraße ansässigen Rechenzentrumbetreibers befindet. Auf diesem würde, sofern der Bebauungsplan in dieser Form Rechtskraft erlangen sollte, eine "imaginäre" Grenze gezogen, die eine bereits geplante Erweiterung des bestehenden Rechenzentrums unmöglich machen würde. Damit wäre lt. Aussage des Betreibers die Zukunft seines Unternehmens an diesem Standort in Frage gestellt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1.) War dem Magistrat bei Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 946 die zuvor beschriebene Problematik der Teilung eines im Besitz des dort ansässigen Rechenzentrumsbetreibers befindlichen Flurstücks bekannt und wie bewertet er die Tatsache, dass dadurch die Expansionspläne des betreffenden Unternehmens am angestammten Standort verhindert werden? 2.) Ist dem Magistrat bewusst, dass diese Restriktion möglicherweise auch die Abwanderung des betreffenden Rechenzentrumsbetreibers vom Standort Frankfurt nach sich ziehen könnte? 3.) Die Eschborner Landstraße im Stadtteil Rödelheim hat sich seit vielen Jahren als Standort für Rechenzentren bewährt, auch und gerade in unmittelbarer Nachbarschaft zu Gewerbe und Wohnen. Erkennt der Magistrat nicht, dass gerade in dieser Konstellation die vom Betreiber geplante Nutzung der Abwärme des Rechenzentrums positiv zu bewerten ist und für eine Erweiterung am Standort spricht? 4.) Ist es zudem auch unabhängig davon nicht sinnvoller, ein bestehendes Rechenzentrum zu erweitern, anstatt an anderer Stelle einen völlig neuen Standort zu erschließen, zumal im vorliegenden Fall ersteres völlig problemlos möglich ist? 5.) Gibt es vergleichbare Fälle im Stadtgebiet von Frankfurt (auch in Bezug auf andere Branchen bzw. Nutzungen), bei denen in der Vergangenheit bereits bestehende Expansionspläne bzw. geplante Betriebserweiterungen durch die Aufstellung eines Bebauungsplans vereitelt wurden und falls ja, welche? 6.) Befindet sich die Stadt Frankfurt in Gesprächen mit dem betroffenen Rechenzentrumsbetreiber und ist der Magistrat ggf. dazu bereit, hier noch eine Änderung des Bebauungsplans vorzunehmen, um einen möglichen Rechtsstreit in dieser Angelegenheit zu vermeiden, zumal der Betreiber laut eigener Aussage bereits gut eine Million Euro in die Planung der Stromversorgung für dessen Erweiterung investiert hat?