Erweiterung der Sperrfläche und Absicherung mit Pollern an der Kreuzung Kniebisstraße/Kelsterbacher Straße
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Sperrfläche an der Kreuzung Kniebisstraße/Kelsterbacher Straße zu erweitern und mit Pollern abzusichern. Dies ist notwendig, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Umsetzung wird witterungsbedingt bis zum Frühjahr 2025 erfolgen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, dass die Maßnahme noch nicht ausgeführt wurde. Dies war auch konkurrierenden Projekten und dem Vorrang gesetzlicher Pflichtaufgaben geschuldet. Die Markierung und die Stahlabweiser werden witterungsbedingt bis zum Frühjahr 2025 angebracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2022OMOM 2320Erweiterung der Sperrfläche und Absicherung durch Poller in der Kniebisstraße in NiederradDirektanregung
- 24. März 2023STST 736Erweiterung der Sperrfläche und Absicherung durch Poller in der Kniebisstraße in NiederradStellungnahme
- 15. August 2024OFOF 1205/5Antrag zur Erweiterung der Sperrfläche und Absicherung mit Pollern an der Kreuzung Kniebisstraße/Kelsterbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. September 2024OMOM 5945Erweiterung der Sperrfläche und Absicherung mit Pollern an der Kreuzung Kniebisstraße/Kelsterbacher StraßeDirektanregung
- 17. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 145 WochenSTST 373Erweiterung der Sperrfläche und Absicherung mit Pollern an der Kreuzung Kniebisstraße/Kelsterbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab