Verwendung der Stellplatzablösemittel
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert sich zur Verwendung von Stellplatzablösemitteln gemäß der Hessischen Bauordnung. Es wird betont, dass eine starre Mindestquote für die Verwendung der Mittel nicht zielführend ist, da dies die Flexibilität einschränken würde, die Mittel dort einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Verwendung von Stellplatzablösebeträgen ist in § 52 Abs. 3 der Hessischen Bauordnung (HBO) abschließend geregelt. Demnach können ausschließlich die dort aufgeführten Maßnahmen finanziert werden:
- Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen zugunsten des Gemeindegebietes.
- Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen.
- Sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr, einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennah- oder Fahrradverkehrs.
Die HBO (§ 52 Abs. 3) lässt auch die Finanzierung von Park-and-Ride-Anlagen aus Stellplatzablösemitteln zu, was in der Vergangenheit bereits praktiziert wurde. Darüber hinaus hängt der Einsatz von Stellplatzablösemitteln davon ab, welche Maßnahmen in einem bestimmten Jahr umgesetzt und refinanziert werden. Die Entscheidung über die durchzuführenden Maßnahmen trifft die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Herstellung von Pkw-Stellplätzen und Maßnahmen im Radverkehr in der Regel mit deutlich geringeren Investitionskosten verbunden sind als Maßnahmen des ÖPNV. Dementsprechend fallen die hierfür eingesetzten Stellplatzablösemittel geringer aus.
Eine Regelung, wie sie im Antrag vorgeschlagen wird, dass mindestens 20 Prozent der Stellplatzablösemittel jeweils für die Herstellung von Pkw-Stellplätzen, Radverkehrsanlagen sowie den ÖPNV verwendet werden sollen, hält der Magistrat für nicht zielführend. Eine starre Mindestquote würde die Flexibilität einschränken, die Mittel dort einzusetzen, wo sie im jeweiligen Jahr am dringendsten benötigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2024BB 310Verwendung der Stellplatzablösemittel 2023Magistratsbericht
- 1. Oktober 2024OFOF 1216/5Verwendung der StellplatzablösemittelOrtsbeiratsantrag · SPD, FDP
- 8. November 2024OMOM 6099Verwendung der StellplatzablösemittelDirektanregung
- 17. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 377Verwendung der StellplatzablösemittelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab