Einbahnstraßenregelung in der Tiroler Straße
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Einbahnstraßenregelung in der Tiroler Straße. Aufgrund der angespannten Personalsituation und der Priorität gesetzlicher Pflichtaufgaben kann der Magistrat der Anregung nicht nachkommen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Aufgrund der angespannten Personalsituation und des Vorrangs gesetzlicher Pflichtaufgaben gibt es aktuell und auch mittelfristig keine Möglichkeiten, im Sinne der Anregung tätig zu werden und eine solche Verkehrsführungsänderung zu planen, durchzuführen, zu begleiten und auszuwerten. Der Magistrat bedauert, der Anregung daher nicht entsprechen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2024OFOF 1129/5Einbahnstraßenregelung in der Tiroler StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. November 2024OMOM 6094Einbahnstraßenregelung in der Tiroler StraßeDirektanregung
- 17. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 371Einbahnstraßenregelung in der Tiroler StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab