Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen gegen den verwahrlosten Zustand leerstehender Gebäude im Gallus zu ergreifen. Ziel ist es, diese Gebäude vor unbefugter Nutzung zu schützen und die Sicherheit der Grundstücke zu gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Mainzer Landstraße — 58 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Entsiegelung der Verkehrsinseln an der Kreuzung Rebstöcker Straße / Mainzer Landstraße19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrssicherheit erhöhen: Eine ausreichende Beleuchtung für den Verbindungsweg vom FRANKYQuartier (MetaGadesmannStraße) zum Gustavsburgplatz installieren11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fahrradfreundliche Nebenstraße im Westend in Nord-Süd-Richtung24.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Mainzer Landstraße per E-MailFragen an den Magistrat
Immer mehr Gebäude im Gallus stehen über einen längeren Zeitraum leer, wie in der Weilburger Straße 17 oder seit Jahresbeginn in der Mainzer Landstraße 261 bis 263. Kontrollen der Eigentümer zur Sicherung des Gebäudes und des Grundstücks finden offenbar nicht statt ( www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/5963009).
Dies vorangeschickt, wird der Magistrat gebeten, die folgende Frage zu beantworten:
Was unternimmt der Magistrat, um gegen den verwahrlosten Zustand des Grundstücks vorzugehen und dieses gegen unbefugte Nutzung sichern zu lassen?
Kontext
Immer mehr Gebäude im Gallus stehen über einen längeren Zeitraum leer, wie in der Weilburger Straße 17 oder seit Jahresbeginn in der Mainzer Landstraße 261 bis 263. Kontrollen der Eigentümer zur Sicherung des Gebäudes und des Grundstücks finden offenbar nicht statt (www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/5963009).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2025OFOF 1572/1Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. März 2025Sie sind hierVV 1144Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichernAnfrage
- 2. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 865Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen