Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass keine rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um gegen leerstehende Liegenschaften vorzugehen. Zudem wird über den Status der genannten Liegenschaften informiert, einschließlich geplanter Abrisse und Genehmigungen für Neubauten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Es bestehen seitens des Magistrats keine rechtlichen Möglichkeiten, um gegen leerstehende Liegenschaften und deren ggf. ungepflegtes Erscheinungsbild vorzugehen. Von einer unbefugten Nutzung oder etwaigen Gefahren ist dem Magistrat nichts bekannt. Beschwerden liegen keine vor.
Zu den vom Ortsbeirat genannten Liegenschaften kann der Magistrat im Übrigen Folgendes berichten:
Für die Liegenschaft Weilburger Straße 17 liegt eine Genehmigung zum Abbruch des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses vor. Außerdem wurde im März 2024 die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage genehmigt. Ein Baubeginn wurde bisher nicht angezeigt.
Das Hotel Mainzer Landstraße 261-263 ist dauerhaft geschlossen. Über die weiteren Verwendungsabsichten des Grundstückseigentümers hat der Magistrat keine Kenntnis.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2025OFOF 1572/1Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. März 2025VV 1144Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichernAnfrage
- 2. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 865Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab