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Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Es bestehen seitens des Magistrats keine rechtlichen Möglichkeiten, um gegen leerstehende Liegenschaften und deren ggf. ungepflegtes Erscheinungsbild vorzugehen. Von einer unbefugten Nutzung oder etwaigen Gefahren ist dem Magistrat nichts bekannt. Beschwerden liegen keine vor. Zu den vom Ortsbeirat genannten Liegenschaften kann der Magistrat im Übrigen Folgendes berichten: Für die Liegenschaft Weilburger Straße 17 liegt eine Genehmigung zum Abbruch des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses vor. Außerdem wurde im März 2024 die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage genehmigt. Ein Baubeginn wurde bisher nicht angezeigt. Das Hotel Mainzer Landstraße 261-263 ist dauerhaft geschlossen. Über die weiteren Verwendungsabsichten des Grundstückseigentümers hat der Magistrat keine Kenntnis.

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