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Neubau einer Grundschule für Heddernheim

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 8
6 Stationen im Verfahren7 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, einen konkreten Zeitplan für den Neubau einer Grundschule im Stadtteil Heddernheim zu erstellen. Dies ist notwendig, um die bestehenden Grundschulen zu entlasten und die Bildungssituation vor Ort zu verbessern. Ein klarer Zeitrahmen für Baumaßnahmen soll erwartet werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

Lurgiallee — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Neues zu Lurgiallee per E-Mail

Anregung

Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirates vom 04.07.2024, OM 5697, aufgegriffen und plant den Neubau einer fünfzügigen Grundschule auf der brachliegenden Fläche Lurgiallee 3/3a. Dazu hat die Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025 Planungsmittel in Höhe von zwei Millionen Euro freigegeben.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen konkreten Zeitplan zu nennen, wann die Planungen abgeschlossen sind, die Baumaßnahmen beginnen und ein neuer Schulbezirk zur Entlastung der bestehenden Grundschulen in Heddernheim und Niederursel gegründet wird.

Begründung

Vorgang: OM 5697/24 OBR 8; Beschl. d. Stv.-V., § 5648/25; ST 204/25 Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirates vom 04.07.2024, OM 5697, aufgegriffen und plant den Neubau einer fünfzügigen Grundschule auf der brachliegenden Fläche Lurgiallee 3/3a. Dazu hat die Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025 Planungsmittel in Höhe von zwei Millionen Euro freigegeben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Juni 2024OFOF 442/8Grundschulbau im MertonviertelOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 4. Juli 2024OMOM 5697Grundschulbau im MertonviertelDirektanregung
  3. 7. Februar 2025STST 204Grundschulbau im MertonviertelStellungnahme
  4. 3. März 2025OFOF 537/8Neubau einer Grundschule für HeddernheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 4. März 2025OFOF 538/8Kapazitätsgrenze an der Robert-Schumann-Schule in Heddernheim überschritten - wie sieht der Plan zum neuen Schuljahr 2025/2026 aus?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 20. März 2025Sie sind hier
    OMOM 6748Neubau einer Grundschule für Heddernheim
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 8
Sitzung 40 · 04.09.2025
TO I, TOP 54
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 41 · 23.10.2025
TO I, TOP 55
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 42 · 27.11.2025
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 43 · 22.01.2026
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 44 · 19.02.2026
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 1 · 07.05.2026
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 2 · 11.06.2026
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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