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Überarbeitung der Hundesteuersatzung

Vorlagentyp: NRCDU
4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag zur Überarbeitung der Hundesteuersatzung zielt darauf ab, die bestehenden Regelungen an die aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen. Insbesondere sollen Steuervergünstigungen für Assistenzhunde sowie Therapie-, Schul- und Besuchshunde eingeführt werden, um deren Einsatz in sozialen und Bildungseinrichtungen zu fördern.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main zu überarbeiten und hierbei insbesondere auf folgende Anpassungen zu § 6 "Steuervergünstigungen" einzugehen und zu beschließen:

  1. § 6 Abs. 1 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

"Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die eine Ausbildung und Prüfung als Assistenzhund nach §§ 12f und 12g BGG erfolgreich abgelegt haben. Die bestandene Prüfung - welche die Eignung als Assistenzhund und die Zusammenarbeit der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft erfasst − ist durch ein Zertifikat eines Prüfers im Sinne von § 12j Absatz 2 BGG zu bescheinigen."

  1. § 6 Abs. 3 wird wie folgt um einen neuen Punkt c) erweitert:

"Hunde, die als Therapie-, Schul- oder Besuchshunde eingesetzt und dafür entsprechend geeignet und ausgebildet sind. Die Eignung bzw. die bestandene Prüfung soll ebenfalls gemäß § 12g BGG vorgelegt werden. Beim Einsatz von Hunden an Schulen, soll diese selbst über die Dauer des Einsatzes (und somit befristete Steuerbefreiung) entscheiden und dies bei der Anmeldung bei der entsprechenden Behörde kommunizieren."

  1. § 6 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

"Befristete Steuerbefreiung für die Dauer von 2 Jahren ab dem Übernahmetag wird für Hunde gewährt, die von ihren Haltern/innen aus Einrichtungen übernommen wurden, die mit der Stadt Frankfurt einen Fundtiervertrag oder einen anderweitigen Vertrag in Bezug auf die Verwahrung von Hunden haben."

Begründung

Die aktuelle Hundesteuersatzung besteht seit über 25 Jahren. Mit der Zeit haben sich die Rahmenbedingungen geändert und es sind auch neue Erkenntnisse gewonnen worden. Deshalb soll in Bezug auf Inhalt und Struktur die Satzung überarbeitet werden. Vor allem die Neuformulierung des §6 Abs. 1 spielt eine wichtige Rolle, als dass die anerkannte Prüfung des Assistenzhundes sowie der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft in den Mittelpunkt gerückt wird, anstatt die Erkrankung oder Behinderung von Menschen. Ob Menschen eine anerkannte Schwerbehinderung oder zum Beispiel eine psychische Erkrankung haben, die einer Schwerbehinderung gleichgestellt ist, ist somit auch nicht mehr ausschlaggebend. Assistenzhunde sind für Menschen mit Behinderungen eine wertvolle Stütze, um selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und zu erleichtern oder behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Sie sind eine stets verlässliche und vertrauensvolle Begleitung für ihre Halter*innen. Mit der Änderung werden im Laufe der Zeit aufgetretene Unklarheiten korrigiert. Auch die Anwesenheit von Therapie-, Schul- und Besuchshunden in Bildungsstätten und sozialen Einrichtungen trägt zu einem positiven Umfeld bei. Statistiken zeigen, dass der Einsatz von diesen Hunden das Wohlbefinden von Kindern, Senior*innen und Menschen mit Behinderungen verbessert. So sind sie heute bundesweit an über 1.000 Schulen im Einsatz. Therapie-, Schul- und Besuchshunde können vielseitig eingesetzt werden und Stress reduzieren, Ängste mildern und soziale Interaktionen fördern. In Schulen und Kindertagesstätten können sie dazu beitragen, das Lernklima zu verbessern und das allgemeine Wohlbefinden der Schüler, besonders nach einigen anspruchsvollen Pandemiejahren, zu unterstützen. Dahingehend ist eine Ausnahme der Hundesteuer für Therapie-, Schul- und Besuchshunde angemessen. Laut §3 Abs. 5 HSchG entwickeln Schulen ihr eigenes pädagogisches Konzept, d. h. sie entscheiden selbst, ob (und für welche Dauer) sie Schulhunde einsetzen wollen. Deshalb sollen sie diese Dauer für die Steuerbefreiung selbst bei der Behörde bei der Anmeldung kommunizieren. Dadurch kann den Schulen auch die Möglichkeit eröffnet werden, unterschiedliche Konzepte oder ggf. Testphasen auszuprobieren. Die Steuervergünstigung für lokale Tierheime (z.B. das Tierheim Fechenheim) hat unter anderem den Lenkungszweck, dass die mit Fundtierverträgen ausgestatteten Tierheime hiermit bei der Vermittlung von Tieren unterstützt werden. Hierbei ist es sachgerecht, wenn alle Tierheime, die einen Fundtiervertrag mit der Stadt Frankfurt abgeschlossen haben, auch diese Steuervergünstigung bieten können. Lange hatte nur das Tierheim Fechenheim einen Fundtiervertrag mit der Stadt Frankfurt. Um hier gleiche Rahmenbedingungen zu geben, soll der Paragraph geändert werden. Die steuerlichen Auswirkungen dieser Änderungen sind für die Höhe der Einnahmen aus der Hundesteuer unwesentlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. März 2025 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.04.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 34 · 20.03.2025
TO I, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage NR 998 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfD
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (NR 998 = Annahme ohne Zusatz, NR 1163 = Annahme)BFF-BIG (NR 998 = Annahme ohne Zusatz)FRAKTION (NR 998 = Ablehnung, NR 1163 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)AfD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt; CDU und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (NR 998 = Annahme ohne Zusatz, NR 1163 = Annahme) BFF-BIG (NR 998 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (NR 998 = Ablehnung, NR 1163 = Annahme)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 34 · 31.03.2025
TO I, TOP 7
Angenommen
1. Der Vorlage NR 998 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
FRAKTION (NR 998 = Annahme)Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 998 und NR 1163 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltBFF-BIG
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
AfD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkolinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 998); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (NR 998 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 998 und NR 1163 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 37 · 01.04.2025
TO I, TOP 13
Angenommen
1. Der Vorlage NR 998 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
Gartenpartei (NR 998 und NR 1163 = Annahme)Stadtv. Yilmaz (NR 998 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1163 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkolinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 998) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 998 und NR 1163 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 998 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1163 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 03.04.2025
TO II, TOP 3
Angenommen
1. Der Vorlage NR 998 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELFGartenparteiStadtv. Bäppler-WolfFRAKTIONStadtv. Yilmaz
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenparteiStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkolinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme ohne Zusatz), FRAKTION (= Ablehnung) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 998)

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