Assistenzhunde von der Hundesteuer befreien
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen, die auf Assistenzhunde angewiesen sind, von der Hundesteuer zu befreien. Dies soll durch eine Änderung der Hundesteuersatzung erreicht werden, um die Gleichstellung und Teilhabe dieser Personen am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, einen Vorschlag zur Änderung der Hundesteuersatzung vorzulegen, mit dem erreicht wird, dass in Frankfurt alle Menschen mit Behinderungen, die auf einen Assistenzhund gemäß § 12e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) angewiesen sind, von der Hundesteuer befreit werden können. Die Steuerbefreiung soll für alle Hunde gelten, für welche eine Ausbildung nach §§ 12f und 12g BGG nachgewiesen werden kann.
Begründung
Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist im Juni 2021 um Regelungen zu Assistenzhunden ergänzt worden. Hierzu ist die Assistenzhundeverordnung bundesweit 2023 in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung werden Anforderungen an die Eignung, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden festgesetzt. Sie sieht eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde sowie die Erstellung eines Lichtbildausweises für den Menschen mit Behinderungen vor. Hierdurch wird eindeutig nachgewiesen, dass es sich um einen Assistenzhund handelt. Die Steuerbefreiung soll daher ausdrücklich nur für solche Hunde in Betracht kommen, für die eine Ausbildung im Sinne des §§ 12 f und g BGG nachgewiesen werden kann. Assistenzhunde sollen Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung im Alltag unterstützen. Mit Blick auf die jeweils individuellen Bedarfe einer Person durchlaufen Assistenzhunde eine spezielle Ausbildung, die darauf ausgerichtet ist, die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. September 2024 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 12 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.04.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf12 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Fraktion gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung); Linke (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und Fraktion gegen CDU und AfD (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, Linke und AfD (= Beratung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt; CDU und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (NR 998 = Annahme ohne Zusatz, NR 1163 = Annahme) BFF-BIG (NR 998 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (NR 998 = Ablehnung, NR 1163 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkolinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 998); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (NR 998 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 998 und NR 1163 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkolinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 998) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 998 und NR 1163 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 998 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1163 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkolinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme ohne Zusatz), FRAKTION (= Ablehnung) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 998)