Fehlende Verkaufscubes am Tel-Aviv-Platz
Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass aktuell keine Pläne für die Errichtung von Verkaufscubes am Tel-Aviv-Platz vorliegen. Eine Genehmigung für gastronomische Nutzung ist aufgrund städtischer Regelungen nicht möglich, und mobile Stände sind nur im Rahmen eines Wochenmarktes realisierbar, was hier nicht umsetzbar ist.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Aktuell sind dem Magistrat keine Pläne zur Errichtung von "Verkaufscubes" bekannt.
Ein solcher Cube für eine gastronomische Nutzung ist im Rahmen der geltenden städtischen Regelungen nicht genehmigungsfähig. Kioske, Verkaufswagen und Toiletten sind gemäß Nr. 1.9 der Anlage zu §63 HBO zwar baugenehmigungsfrei, es wird zudem aber auch eine Gestattung für die Nutzung des öffentlichen Raums benötigt. Solche Gestattungen und Sondernutzungserlaubnisse für gastronomische Verkaufsstände (wie einen Weinstand) auf öffentlichen Flächen werden seitens des Magistrats grundsätzlich nicht mehr erteilt.
Eine Belebung über entsprechende mobile Stände wäre nur im Rahmen eines Wochenmarktes möglich, der hier aber wirtschaftlich und im Hinblick auf die infrastrukturellen Voraussetzungen sowie dem bestehenden Markt auf der Frankenallee nicht zu realisieren sein dürfte.
Sollte aus stadtentwicklungspolitischen Gründen ein dauerhaft feststehender Cube / Container gewünscht sein, müsste ein entsprechender Beschluss gefasst werden, auf dessen Grundlage Umsetzungsmöglichkeiten (z.B. Errichtung und Vermietung durch den Magistrat oder Ermöglichung einer Gestattung bei Errichtung durch einen Betreiber) geprüft werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2024OFOF 1318/1Fehlende Verkaufscubes am Tel-Aviv-PlatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Juli 2024VV 990Fehlende Verkaufscubes am Tel-Aviv-PlatzAnfrage
- 21. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 473Fehlende Verkaufscubes am Tel-Aviv-PlatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab