Die durch Firmenwagen entstandene Parksituation im Europaviertel entschärfen
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat ist, wie gewünscht, auf Deloitte und F.A.Z. zugegangen, um die geschilderte Problematik zu erörtern. Die F.A.Z. verfügt über eine Zahl an Stellflächen im Gebäude, die einen Großteil des Bedarfs der Belegschaft abdeckt. In Spitzenzeiten könne es jedoch vorkommen, dass Stellflächen im Umfeld in Anspruch genommen werden müssen. Ebenso sind Externe, bspw. Gäste bei Veranstaltungen, auf Stellplätze in den umliegenden Straßen angewiesen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Parkplatzsituation bessert, sobald der U5-Anschluss hergestellt ist. Seitens Deloitte ist bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der vorliegenden Anregung keine Stellungnahme erfolgt. Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Parken von Mitarbeitenden der Unternehmen entsprechend der aktuellen straßenverkehrsordnungsrechtlichen Regelung in den genannten Straßen nicht zu beanstanden ist.