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Juristische Handhabung der Beförderungserschleichung gemäß § 265a StGB bei den Verkehrsgesellschaften

Vorlagentyp: NRCDU
9 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die strafrechtliche Handhabung der Beförderungserschleichung gemäß § 265a StGB durch die Verkehrsgesellschaften zu reformieren. Es wird vorgeschlagen, auf die Stellung von Strafanträgen zu verzichten, um die Strafjustiz zu entlasten und die Effizienz der Verkehrsbetriebe zu erhöhen.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, sich mit den städtischen Beteiligungsgesellschaften VGF und TraffiQ sowie mit den im RMV vertretenen Umlandgemeinden und dessen Geschäftsführung ins Benehmen zu setzen, um die strafrechtliche Handhabung der Beförderungserschleichung nach § 265a StGB durch die Gesellschaften zu erörtern.

Im Hinblick auf die jahrzehntelangen Reformdiskussionen über den Straftatbestand sollte bei den Gesellschaften eine Sensibilität und eine möglichst einheitliche Handhabung in Frankfurt bzw. dem Rhein-Main-Gebiet dahingehend entwickelt werden, grundsätzlich auf die Stellung eines Strafantrages bei der Begehung des Deliktes der Beförderungserschleichung (Fahren ohne Fahrschein im ÖPNV) zu verzichten.

Begründung

Das Strafrecht ist das schärfste Mittel des Staates gegenüber abweichendem Verhalten. Es unterliegt dem Ultima-Ratio-Prinzip als Verfassungsgrundsatz. Die Schaffung einer Strafvorschrift ist nur dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn sie unbedingt erforderlich ist, um wichtige Rechtsgüter zu schützen. Nur wirkliche und manifeste Rechtsgutverletzungen erfordern das ethische Unwerturteil eines strafgerichtlichen Schuldspruchs. Es dürfen keine anderen, gleichwirksamen Mittel zum Rechtsgüterschutz zur Verfügung stehen. Unter diesem Aspekt begegnet die Strafbarkeit der Beförderungserschleichung als Unterfall der Leistungserschleichung nach § 265a StGB strafrechtspolitisch grundlegenden Bedenken. Es handelt sich zunächst um ein Verhalten mit einem niedrigen Unwertgehalt. Als Rechtsgut des Straftatbestandes wird das Vermögen der Leistungserbringerin angesehen. Dieses ist jedoch bereits durch das Zivilrecht hinreichend geschützt, indem ein erhöhtes Beförderungsentgelt, wenn nötig auch gerichtlich, geltend gemacht werden kann. Hierdurch ist die Rechtsverletzung im Regelfall hinreichend kompensiert. Vor diesem Hintergrund finden seit Jahrzehnten Reformdiskussionen zur strafrechtlichen Handhabung der Leistungserschleichung statt. Dies hängt auch mit dem nationalsozialistischen Hintergrund der Vorschrift zusammen, die 1935 durch den damaligen Reichsjustizminister Franz Gürtner (NSDAP) eingeführt wurde. Die Reformvorschläge sehen neben einer kompletten Streichung des Straftatbestandes, einer Änderung des Straftatbestandes dahingehend, die Strafbarkeit von der Überwindung eines Zugangshindernisses abhängig zu machen, auch die Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit vor. Die Verkehrsbetriebe sollten bei der praktischen Handhabung der Beförderungserschleichung diesen strafrechtspolitischen Hintergrund berücksichtigen. Bei der Beförderungserschleichung handelt es sich durch den Verweis in § 265a Abs. 3 StGB auf § 248 StGB de facto um ein Antragsdelikt. Ist der Schaden geringwertig, d.h. liegt er unter 50,00 €, ist für die strafrechtliche Verfolgung ein Strafantrag der Verletzten notwendig. Dies ist im Hinblick auf die Kosten eines Fahrscheins bei fast allen Fällen gegeben. In Anbetracht der vorbezeichneten strafrechtspolitischen Betrachtungen erscheint es deshalb angebracht, auf die Stellung eines Strafantrages grundsätzlich zu verzichten. Die Beförderungserschleichung ist kein Verhalten, das unbedingt kriminalisiert werden muss. Ein Strafverfahren belastet in hohem Maße die Strafjustiz, ohne dass dies unter dem Ultima-Ratio-Prinzip erforderlich ist und vermittelt auch für die in ihren Rechten verletzte Leistungserbringerin keine kompensatorische Verbesserung. Dem gegenüber bringt die Stellung von Strafanträgen einen erhöhten Arbeits- und Zeitaufwand sowie eine damit verbundene Kostenbelastung mit sich, ohne jeglichen Mehrwert für die Gesellschaften. Der Verzicht auf die Stellung von Strafanträgen stellt somit für die Gesellschaften einen betriebswirtschaftlichen Gewinn und für die Strafjustiz eine Entlastung dar. Über die strafrechtliche Handhabung der Beförderungserschleichung entscheiden natürlich die Organe der Gesellschaft in Eigenverantwortung. In diese gesellschaftsrechtlichen Garantien für die Befugnisse und Aufgaben der Geschäftsführung der Gesellschaften darf und soll nicht eingegriffen werden. Der Magistrat sollte jedoch diese Thematik mit den Gesellschaften eingehend erörtern und diese im Sinne dieses Antrages sensibilisieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. März 2025 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.07.2025 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 34 · 24.03.2025
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1013 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 1166 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDP
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfD
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Enthaltung:
FRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und AfD gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation); FRAKTION (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 37 · 01.04.2025
TO I, TOP 14
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 03.04.2025
TO II, TOP 4
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 38 · 06.05.2025
TO I, TOP 8
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPBFF-BIGVolt
Ablehnung:
LinkeAfDÖkoLinX-ELFFRAKTION
Enthaltung:
CDU
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPBFF-BIGVolt
Ablehnung:
LinkeAfDÖkoLinX-ELFFRAKTION
Enthaltung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 40 · 08.05.2025
TO II, TOP 3
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPBFF-BIGVolt
Ablehnung:
LinkeAfDÖkoLinX-ELFFRAKTION
Enthaltung:
CDU
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPBFF-BIGVolt
Ablehnung:
LinkeAfDÖkoLinX-ELFFRAKTION
Enthaltung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 39 · 03.06.2025
TO I, TOP 10
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeBFF-BIGAfD
Sonstige:
Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1013 = Annahme, NR 1166 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeBFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Beratung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1013 = Annahme, NR 1166 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 41 · 05.06.2025
TO II, TOP 2
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeBFF-BIGAfD
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeBFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Beratung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 40 · 01.07.2025
TO I, TOP 9
Abgelehnt
1. Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1166 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFFRAKTION
Enthaltung:
BFF-BIG
Sonstige:
Gartenpartei (NR 1166 = Prüfung und Berichterstattung)Stadtv. Yilmaz (NR 1166 = Ablehnung)Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1166 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 1166 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1166 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 42 · 03.07.2025
TO II, TOP 2
Abgelehnt
1. Die Beratung der Vorlage NR 1013 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1166 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFFRAKTION
Enthaltung:
BFF-BIG
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
BFF-BIGGartenpartei
Sonstige:
Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1166 = Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1166 = Ablehnung )

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