Ampelschaltung Baseler Platz für zu Fuß Gehende erträglich machen
Stellungnahme des Magistrats
Die Hauptverkehrsrichtung Am Baseler Platz läuft über die Nord-Süd-Achse Baseler Straße. Die Gutleutstraße stellt hier signaltechnisch betrachtet die Nebenrichtung dar. Im Allgemeinen werden im Stadtgebiet Frankfurt am Main Fußgängerfurten, die parallel mit der Nebenrichtung über die Hauptverkehrsrichtung geführt werden, bei einer verkehrsabhängigen Steuerung auf Anforderung bedient. Dies ist auch am Baseler Platz der Fall. Durch installierte Anforderungsdetektoren wird erst eine möglichst bedarfsorientierte Signalschaltung umsetzbar. Die Fußgängerfurten über die Baseler Straße werden bei einer Kfz-Anforderung der Gutleutstraße in der Regel auch heute schon automatisch mitgeschaltet. Die eigene Anforderung des Fußverkehrs hat aber ggf. Auswirkungen auf die maximalen Wartezeiten, diese können durch eine passende Anforderung auch verkürzt werden. Daher sollte generell nicht auf Anforderungstaster verzichtet werden. Des Weiteren ist dem Wunsch aller Verkehrsteilnehmer:innnen einen möglichst störungsfreien Weg ohne Wartezeiten durch das Stadtgebiet zu ermöglichen, nachvollziehbar und wird bei Planungen auch angestrebt. In der Praxis sind dem jedoch, bedingt durch technische und physikalische Rahmenbedingungen, Grenzen gesetzt. Neben Mindestgrünzeiten und Schutzzeiten (die sich aus der Differenz zwischen Räum- und Einfahrweg zu dem Konfliktpunkt der Verkehrsteilnehmer:innen bestimmen) sind auch Versatzzeiten, beispielsweise zwischen einlaufenden Fußgänger:innen und "bedingt verträglichen" Fahrzeugströmen zu berücksichtigen. Vorgaben hierzu sind in den deutschlandweit angewendeten Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RILSA) definiert. Bewertungen der Verkehrsqualität werden nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) vorgenommen. Hierbei wird angestrebt, dass alle Verkehrsarten in einer ausreichenden Qualität abgewickelt werden können. Für den Fußverkehr wird als Kriterium dabei die maximale Wartezeit zur Bewertung herangezogen. Diese maximalen Wartezeiten bedingen, dass jedes Signal an einer Kreuzung in einem festen Intervall (Umlaufzeit) eine Freigabe bzw. ein Grünzeitfenster bekommt. Im Stadtgebiet übliche Umlaufzeiten betragen 90 Sekunden, in der alle nicht verträglichen Verkehrsströme mit ihren Mindestgrünzeiten und den Schutzzeiten abzuwickeln sind. Die angesprochene Querung über die Baseler Straße in Höhe der Haltestelle Baseler Platz besteht aus vier Furten. Zwei hintereinanderliegende Furten führen über die Kfz-Fahrbahn vom Hauptbahnhof kommend in Fahrtrichtung Süden, eine Furt führt über die Gleise der Straßenbahn und die letzte Furt führt wiederum über die Kfz-Fahrbahn von Süden nach Norden in Richtung Hauptbahnhof. Der gesamte Fahrbahnquerschnitt inkl. Fahrbahnteiler beläuft sich auf ca. 50 m. Um für diese Strecke eine Querung in einem Zuge zu ermöglichen, werden ca. 40 Sekunden Grünzeit mit anschließenden Schutzzeiten benötigt. Solange diese Freigabe- und Schutzzeiten laufen, müsste der gesamte Nord-Süd-Verkehr inklusive der Straßenbahnen gesperrt werden. Bei einem 90 Sekunden Signalumlauf für die gesamte Signalanlage würde die Signalisierung für den Fußverkehr mehr als die Hälfte der Grün- und Schutzzeiten vereinnahmen. Die restlichen zur Verfügung stehenden Grünzeiten wären viel zu gering, um die vorhandenen Verkehrsmengen am Baseler Platz abzuwickeln. Das Resultat wären massivste Behinderungen in der gesamten Verkehrsabwicklung, insbesondere im ÖPNV. Bereits heute schon werden die beiden hintereinanderliegenden Furten über die Kfz-Fahrbahn in Fahrtrichtung Süden so geschaltet, dass diese bei Grünbeginn sowohl vom Haltestellenbereich als auch vom westlichen Fahrbahnrand bequem gemeinsam überquert werden können. Die Furt über die Gleise wird lediglich bei Anforderung einer Straßenbahn gesperrt und die östliche Furt über die Kfz-Fahrbahn in Fahrtrichtung Norden wird passend im Signalumlauf freigeschaltet. Der Haltestellenbereich ist demzufolge von beiden Fahrbahnseiten aus auch heute schon ohne große Wartezeiten gut zu erreichen. Aus den vorgenannten Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden.