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Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe im Nordend

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

zu 1.: Mangelnde Erweiterungsmöglichkeiten und Nutzungskonflikte führen zur sukzessiven Verlagerung und Abwanderung von Betrieben aus den Stadtteilen. Damit einher geht eine Schwächung dieser städtischen Teilräume, etwa durch eine Ausdünnung der Versorgung mit Handwerksdienstleistungen, messbaren Arbeits-/Ausbildungsplatzverlusten oder sogar Gewerbesteuerrückgängen. Die Aufgabe von Gewerbebetrieben in den Stadtteilen kann aber auch viele weitere Gründe haben, wie eine fehlende Nachfolge, Fachkräftemangel oder geändertes Konsumverhalten. Die Zielsetzung, das Handwerk, das produzierende Gewerbe und das in den Stadtteilen ansässige Gewerbe insgesamt mit qualitativ hochwertigen Gewerbeflächen an wohnortnahen Standorten auszustatten, ist im Masterplan Industrie (2015), industriepolitisches Handlungsfeld "RfEk", Projektvorschlag Nr. 7 "Perspektiven für das Stadtteilgewerbe" sowie im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ (2019), Leitprojekt "Perspektiven für das Stadtteilgewerbe: Gewerbe- und Handwerkerhöfe entwickeln" festgehalten. Deswegen sind die hier beschriebenen und sich in Umsetzung befindlichen Maßnahmen aus Sicht des Magistrats geeignete Instrumente zur Weiterentwicklung des Stadtteilgewerbes. zu 2.: Grundsätzlich verfolgt der Magistrat die Strategie über das Angebot der aufsuchenden Gewerbeberatung der Wirtschaftsförderung proaktiv mit den Unternehmen im Stadtteil im Kontakt zu sein, um aufkommende Problemlagen frühzeitig zu erkennen und im Einzelfall bei der Lösung von Herausforderungen am Standort zu unterstützen. Zusätzlich werden mit weiteren Akteuren gemeinsame Aktionen u.a. zur Erhöhung der Sichtbarkeit des Stadtteilgewerbes oder bei Angeboten zur zukunftsfähigen Ausrichtung der Unternehmen in bestimmten Branchen, wie dem Einzelhandel, durchgeführt. So sind beispielsweise regelmäßig stattfindende Wirtschaftstage, Gewerbeschauen oder die Aktion "Frankfurt am Start" zu nennen. Die Gewerbevereine und Interessengemeinschaften der Wirtschaft sind - wenn immer möglich - als Partner für die Umsetzung von Maßnahmen eingebunden und erhalten auch finanzielle Förderungen. Darüber hinaus könnte die Entwicklung einer stadtteilübergreifenden Gewerbestrategie unter Einbeziehung mehrerer städtischer Ämter und Fachbereiche ein weiterer Ansatz sein. Eine Kampagne für mehr Gewerbeschutz vor Verdrängung durch steigende Mieten wird nicht als zielführend betrachtet. zu 3.: Eine Bestandsaufnahme des Kleingewerbes und der Gastronomieunternehmen ist bereits im Dezember 2022 erfolgt. Diese hat gezeigt, dass sowohl auf der unteren Berger Straße und im Bereich darum als auch auf dem Oeder Weg ein guter Branchen-Mix besteht. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt ist in regelmäßigen Abständen in den Stadtteilen unterwegs, um mit den Gewerbetreibenden in den Austausch zu treten. Des Weiteren werden mit dem stetigen Leerstandsmanagement bevorstehende und bestehende Leerstände aufgenommen und bei der Vermittlung an interessierte Gewerbetreibende unterstützt. zu 4.: Industrie- und Handelskammer sowie Handwerkskammer haben bei den o.g. Konzepten und Maßnahmen mitgewirkt und unterstützen, ebenso wie der Handelsverband und andere Netzwerkpartner die Tätigkeiten der Wirtschaftsförderung zur Stärkung des Stadtteilgewerbes. Bei der Entwicklung von weiteren strategischen Ansätzen zur Sicherung und Weiterentwicklung des Stadtteilgewerbes wird diese gute Zusammenarbeit fortgesetzt. zu 5.: Der Magistrat der Stadt Frankfurt begrüßt die Durchführung der Runden Tische in den Stadtteilen und das gezeigte Interesse der Gewerbetreibenden, sich an aktuellen Themen und Prozessen zu beteiligen. Die bisher organisierten Treffen können derzeit keine repräsentativen Erfolge aufweisen, da die Teilnehmerzahlen trotz intensivem und vorzeitigen Einladungsmanagement gering waren. Daher prüft der Magistrat eine Fortsetzung der Runden Tische in Form von Unternehmenstreffen. zu 6.: Über das Einzelhandels- und Zentrenkonzept sowie durch Vorgaben in Bebauungsplänen bestehen Möglichkeiten zur Steuerung von Nutzungsarten. Diese Instrumente kommen in Frankfurt am Main zur Anwendung, dienen jedoch nicht zum Schutz einzelner Betriebe. zu 7.: Entspricht eine beantragte Baumaßnahme den im Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, so hat die Bauaufsichtsbehörde die Baugenehmigung zu erteilen. Dementsprechend können Umnutzungen von gewerblich genutzten Erdgeschossflächen zu Wohnzwecken nur dann versagt werden, wenn diese planungsrechtlich unzulässig sind, z.B. in Gewerbegebieten oder durch entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen. zu 8.: Die Hessische Bauordnung (HBO) ist nicht die maßgebliche Rechtsgrundlage für die vorgeschlagene Änderung. Die HBO regelt das für Hessen geltende Bauordnungsrecht, d.h. sie stellt durch konkrete bauliche und technische Anforderungen sicher, dass von baulichen Anlagen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Darüber hinaus regelt die HBO die erforderlichen Verfahren. Planungsrechtliche Festsetzungen werden in Bebauungsplänen bzw. nach den Vorschriften des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung getroffen. zu 9.: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main teilt mit, dass das Pilotprojekt "Kümmererfunktion in den Haupteinkaufsbereichen" am 31.12.2022 endete. Ziel war es, neben der bereits vorhandenen Funktion der Gewerbeberatung der Wirtschaftsförderung, die die Kernaufgabe hat, kleine und mittelständische Unternehmen in der Stadt Frankfurt bei standort- und branchenspezifischen Problemen zu beraten und zu unterstützen, eine Verstärkung der projektbezogenen Aktivitäten für den Einzelhandel in den größeren Einkaufsbereichen zu ermöglichen. Der Magistrat wird weiterhin die Stadtteile und insbesondere den Frankfurter Einzelhandel unterstützen. Den Gewerbetreibenden steht die Gewerbeberatung der Wirtschaftsförderung in ihrer ureigenen Funktion als Kümmerer und direkter Ansprechpartner wie bisher für alle relevanten Fragen und Anregungen zu individuellen Anliegen, gemeinschaftlichen Aktionen als auch zu übergeordneten wirtschaftsbetreffenden Themen in den Stadtteilen zur Verfügung. zu 10.: In Dreivierteln der Stadtteile Frankfurts gibt es Gewerbevereine, Interessengemeinschaften oder Standortinitiativen, die die Interessen der Gewerbetreibenden vertreten und Ideen umsetzen. Neben der Vernetzung der Akteure untereinander stoßen Gewerbevereine/Interessengemeinschaften/Standortinitiativen auch Projekte an, die die Attraktivität und Sichtbarkeit der Stadtteile hervorheben. In den vergangenen Jahren konnten so bspw. mit dem Aktionsprogramm der Wirtschaftsförderung "Frankfurt am Start" Gewerbeschauen und sonstige Aktionen ins Leben gerufen werden, mit dem Ziel, sowohl die kleingewerblichen als auch gastronomischen Unternehmen zu unterstützen und sichtbar zu machen. zu 11.: Im Rahmen des Leerstandsmanagements der Wirtschaftsförderung erfolgte in den Jahren 2021 und 2022 eine komplette Erhebung der Leerstände von Ladenlokalen in den im aktuellen EHZK der Stadt Frankfurt am Main genannten zentralen Versorgungsbereichen (A-, B-, C-Zentren). Die Wirtschaftsförderung ermittelte die Immobilieneigentümer bzw. ggf. Eigentümervertreter der erfassten Flächenvakanzen, kontaktierte diese und bot ihnen die - natürlich kostenfreie - Unterstützung der Wirtschaftsförderung bei der zielgerichteten Vermittlung der vakanten Flächen an. Dieses Vorgehen wird darüber hinaus bei der laufenden Erhebung von Leerständen durch die Wirtschaftsförderung im Rahmen ihrer Stadtteilarbeit angewendet. Insbesondere konnten folgende Hürden bei der Zusammenarbeit mit den Immobilieneigentümern und der Vermittlung bekannter Flächen mit vorliegenden Objektinformationen festgestellt werden: - Geringer Rücklauf seitens der Immobilieneigentümer auf Kontaktaufnahme der Wirtschaftsförderung: Ein Großteil der Immobilien befindet sich im Eigentum von Privatpersonen. Diese können in der Regel nur postalisch kontaktiert werden. Viele Eigentümer sind zudem nicht in Frankfurt ansässig oder befindet sich in einem fortgeschrittenen Alter. Bei dieser Gruppe ist das Interesse an einer Vermittlungsunterstützung häufig gering. Ebenso verhält es sich mit dem Interesse an einer (digitalen) Vernetzung. - Objektzustand und Konditionen: Schlechter Zustand des Mietobjektes, Mietpreishöhe, Lage, Größe. - Mietinteressenten: Ausbleibende Rückmeldung von Mietinteressenten auf Flächenangebote der Wirtschaftsförderung. Mit dem neu bei der Wirtschaftsförderung implementierten strategischen Leerstandsmanagement können seit Ende 2024 sowohl Eigentümer von leerstehenden Ladenflächen in Erdgeschosslage als auch Flächensuchende ihre Leerstände bzw. Flächengesuche auf der Webseite der Wirtschaftsförderung melden (leerstandsmanagement.frankfurt-business.net). Die Wirtschaftsförderung vermittelt auf dieser Grundlage zwischen Immobilieneigentümern und den auf Flächensuche befindlichen Gewerbetreibenden. zu 12.: Der Magistrat führt darüber hinaus beim Amt für Bau und Immobilien (ABI) zum einen eine Interessentenliste für Gewerbemieter und nimmt zum anderen für schwierigere zu vermietende Liegenschaften die Unterstützung von Maklern in Anspruch. In der Regel handelt es sich dabei um Gewerbeobjekte in sehr hochpreisigen Gegenden oder wenn sich die Objekte in einem schlechten Zustand befinden. Bei der Bemessung der Mieten ist das ABI an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. In § 109 HGO wird geregelt, dass Flächen zu marktüblichen Konditionen überlassen werden. Hierbei orientiert sich das Fachamt am Gewerbemarktbericht der IHK oder lässt ein individuelles Mietwertgutachten erstellen. zu 13.: Es bestehen Zweifel hinsichtlich der Realisierungsmöglichkeiten gesetzlicher Anpassungen, u.a. vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit von entsprechenden Eingriffen in das durch das Grundgesetz geschützte Eigentum von Grundstückseigentümern. Auch wenn entsprechende Regelungen wünschenswert für den Schutz des Kleingewerbes wären, so sind stets auch andere (verfassungs-) rechtliche Gegebenheiten und Belange durch den Gesetzgeber zu berücksichtigen, die einer Anwendung solcher Rahmenbedingung begründet entgegenstehen. Auf Grundlage dieser Einschätzung sieht der Magistrat von Vorstößen in diese Richtung ab. Die abschließende Entscheidung über eine Erweiterung des bestehenden Instrumentariums mit dem Ziel der Erhaltung gewerblicher Strukturen obliegt dem Gesetzgeber, welcher alle hier relevanten Belange zu berücksichtigen hat. zu 14.: Siehe Antwort zu Punkt 13 entsprechend.