Bockenheimer Mischung schützen - Gewerbenutzung in den Erdgeschosszonen erhalten
Stellungnahme des Magistrats
Die beiden vom Ortsbeirat genannten Umnutzungen sind dem Magistrat bekannt. Darüber hinaus hat der Magistrat aktuell keine Kenntnisse über weitere Planungen entsprechender Nutzungsänderungen in der näheren Umgebung. Bei einer Umnutzung von Gewerbe in Wohnen handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Baumaßnahme. Für Anträge zur Umnutzung von Gewerbe in Wohnen ist nach der Hessischen Bauordnung (HBO) weder eine Begründung erforderlich noch der Nachweis, dass gewerbliche Mieter gesucht wurden. Eine Prüfung erfolgt daher diesbezüglich nicht. Da der Bereich um die genannten Liegenschaften gem. § 34 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) als allgemeines Wohngebiet (WA) anzusehen ist, sind Umnutzungsanträge in Wohnen hier regelmäßig zulässig. Wenn die beantragte Baumaßnahme den im Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, ist die Genehmigung zu erteilen. Mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018 verfolgt der Magistrat den Schutz und die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche im Frankfurter Stadtgebiet. Durch die gezielte Lenkung der nahversorgungs- und zentrenrelevanten Einzelhandelsansiedelung in die gewachsenen funktionsfähigen zentralen Versorgungsbereiche soll die Nahversorgung zentral gebündelt und durch Konzentration der Kaufkraft auch für kleinere Unternehmen wirtschaftlich interessant werden. Integrierte Nahversorgungsstandorte sollen die zentralen Versorgungsbereiche ergänzen, solange sie entsprechend ihres Einzugsbereichs dimensioniert sind, um eine Grundversorgung in der Fläche zu gewährleisten. Überdimensionierte Märkte in Randlagen sind dabei zu vermeiden. Der funktionsfähige zentrale Versorgungsbereich Bockenheims ist räumlich im Wesentlichen auf die Leipziger Straße, Teile der Adalbertstraße, der Gräfstraße und des Gabriel-Riesser-Wegs beschränkt. Die Liegenschaften Florastraße / Ecke Konrad-Broßwitz-Straße und Marburger Straße / Ecke Hessenplatz sind von dem zentralen Versorgungsbereich hingegen nicht erfasst, sodass eine gezielte Einzelhandelssteuerung hier nicht erfolgen kann. Nichtsdestotrotz sieht auch der Magistrat den zunehmenden Wegfall gewerblicher Nutzungen in Erdgeschosslage kritisch. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass der Nutzungsmischung in der Bauleitplanung eine große Bedeutung als Baustein zur Umsetzung des städtebaulichen Leitbilds der Stadt der kurzen Wege zukommt. Der Magistrat setzt im Zuge von Bebauungsplanverfahren daher verstärkt auf nutzungsmischungsunterstützende Festsetzungen, wie die zum Ausschluss erdgeschossiger Wohnnutzungen oder auf die vermehrte Ausweisung von Misch- und Urbanen Gebieten. Des Weiteren sensibilisiert der Magistrat im Rahmen der Bauberatung für die Bedeutung der Nutzungsmischung, nicht nur für die Vermarktung, sondern auch den langfristigen Erfolg und die Nachhaltigkeit von Wohnungsbauprojekten. Leerstände in Erdgeschosslage können sich aber auch für eine Nachnutzung durch die Kreativbranche anbieten. Die Stadt Frankfurt bietet mit dem "Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative" eine Umbauförderung an, sofern die Räume für mindestens fünf Jahre von Kreativen genutzt werden. Das Programm kann damit zur städtebaulichen Aufwertung und zur Erweiterung des in Frankfurt knappen preisgünstigen Raumangebots für Angehörige der Kreativwirtschaft beitragen und somit auch für den Stadtteil Bockenheim einen potentiellen Mehrwert bieten. Nicht zu vergessen ist jedoch die Rolle des Verbrauchers. Da er mitunter den größten Einfluss auf den Erhalt verstreut liegender, kleingewerblicher Strukturen hat, gerade auch an peripheren Einzelstandorten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche, die von ihm bewusst aufgesucht werden müssen.