Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe im Nordend
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, eine strategische Initiative zum Schutz und zur Weiterentwicklung des Stadtteilgewerbes im Nordend zu entwickeln. Angesichts der steigenden Immobilienpreise und Mieten ist eine solche Initiative dringend notwendig, um die kleingewerblichen Strukturen und die Gastronomie zu schützen. Das erwartete Ergebnis ist eine umfassende Strategie zur Stärkung und zum Erhalt des Stadtteilgewerbes.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- welche Möglichkeiten gesehen werden - analog des zwischenzeitlich erfolgreich umgesetzten Masterplans Industrie -, eine strategische Initiative zum erweiterten Schutz und zur Weiterentwicklung des Stadtteilgewerbes/der Stadtteilgastronomie in Frankfurt zu entwickeln und umzusetzen;
- welche Möglichkeit dabei für die Entwicklung einer Gewerbestrategie speziell für das Nordend sowie einer Kampagne für mehr Gewerbeschutz vor Verdrängung durch steigende Mieten im Nordend gesehen wird;
- ob die Möglichkeit gesehen wird, im Nordend eine Bestandsaufnahme von Kleingewerbe- und Gastronomienutzungen zu machen und so die Bedeutung der "Nordend Mischung" breit zu kommunizieren, um mehr Bewusstsein und Wertschätzung durch Hauseigentümerinnen bzw. Hauseigentümer und Bevölkerung zu erreichen;
- wie seitens des Magistrats die Unterstützung für eine umfassende Strategie "Stadtteilgewerbe" durch Gewerbevereine, IHK, Handwerkskammer etc. gewertet wird;
- wie in diesem Zusammenhang die Erfolge der Runden Tische in verschiedenen Stadtteilen gewertet werden;
- welche Möglichkeiten er sieht, die Nutzungsmischungen im Bestand der Stadtteile durch die verfügbaren planungs- und bauordnungsrechtlichen Instrumente zu sichern;
- welche Möglichkeiten gesehen werden, bei Geschäftsaufgaben gewerbliche Nachnutzungen im Bestand zu sichern und keine Genehmigung für die Umwandlung von gewerblich genutzten Erdgeschossflächen in Wohnraum zu erteilen;
- ob er hinsichtlich einer Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) aktiv wird, die für die Umwandlung von Erdgeschossgewerbe in Wohnen derzeit weder eine Begründung noch den Nachweis verlangt, dass gewerbliche Nutzer gesucht wurden (Stellungnahme vom 29.08.2022, ST 1931);
- welche Möglichkeiten er für eine Verbesserung der Beratungsstrukturen und der aufsuchenden Gewerbeberatung im Rahmen der Wirtschaftsförderung Frankfurt, u. a. durch bessere Personalausstattung und den Einsatz von "Stadtteil-Kümmerern", sieht;
- welche Möglichkeiten ggf. durch eine Förderinitiative, kleingewerbliche und gastronomische Strukturen im Stadtteilzusammenhang zu unterstützen, gesehen werden;
- welche Möglichkeiten gesehen werden, Anbieterinnen und Anbieter von Immobilien, insbesondere von Erdgeschossflächen, und potenzielle kleingewerbliche Nutzerinnen und Nutzer einfacher zu vernetzen, z. B. durch digitale Angebote - ergänzend zu den erfolgreichen Aktivitäten der Agentur RADAR für kreative Räume/Nutzungen;
- welche Aktivitäten er ergreift, um in eigenen Immobilien gewerbliche bzw. gastronomische Nachmieterinnen und Nachmieter zu angemessenen Mieten zu finden;
- ob er die Initiative ergreift, über das Land Hessen und den Deutschen Städtetag auf Bundesebene das Gewerbemietrecht deutlich zu verbessern (inklusive verbindliche Gewerbemietspiegel, verbesserter Kündigungsschutz und Mietsteigerungsobergrenzen) und
- ob er zusammen mit anderen Großstädten sowie über das Land Hessen die Initiative ergreift, auf Bundesebene das Instrument der Erhaltungssatzung/Milieuschutzsatzung im BauGB (§ 172) so weiterzuentwickeln, dass es auch auf wohnortnahe kleingewerbliche, gastronomische und sozial-kulturelle Strukturen ausgeweitet werden kann.
Begründung
Anlässlich des Anstiegs der Immobilienpreise und Mieten in Großstädten wie Frankfurt wird vorrangig über das Wohnungsmietrecht diskutiert, die Situation der kleingewerblichen und gastronomischen Mieter wird jedoch kaum berücksichtigt. Fachleute halten das deutsche Gewerbemietrecht europaweit für eines der mieterunfreundlichsten, da es kleine Gewerbebetriebe und Gastronomie, aber auch soziale und kulturelle Betriebe nicht als schutzwürdig ansieht. Inhabergeführte Läden in den Stadtteilen (Gewerbe, Handwerk, Gastronomie, Kultur- und Sozialeinrichtungen) werden nicht geschützt, sondern verdrängt. So wie das Gewerbemietrecht derzeit unzureichend geeignet ist, diese Entwicklung zu bremsen, sind auch die geltenden Erhaltungs-/Milieuschutzsatzungen nicht darauf ausgelegt, die Mietenentwicklung in den Stadtteilen und die Entstehung unerwünschter Monostrukturen (z. B. Gastronomieketten, Handyläden, Shishabars) aufzuhalten. Qualität und Vielfalt in der Versorgung der Stadtteile werden zerstört, weil keine Steuerung erfolgt und der Markt dies allein nicht regelt. Gewachsene kleingewerbliche Strukturen und inhabergeführte Gastronomie sind angesichts der Spekulation mit Immobilienwertsteigerungen massiv gefährdet. Insbesondere in randstädtischen Stadtteilen, aber auch in einigen innerstädtischen Stadtteilen, ist das Gewerbe- und Gastronomieangebot schon so ausgedünnt, dass jede weitere Schließung für die Versorgung der Quartiere fatal ist und verhindert werden sollte. Die reduzierte Versorgung trägt zudem dazu bei, dass wieder mehr Verkehr entsteht, weil entferntere Ziele angesteuert werden müssen. Einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) von 2019 entsprechend, verschwinden immer mehr Betriebe des Bäcker-, Fleischer-, Schuster- oder Schneiderhandwerks aus innenstadtnahen Quartieren, weil sie sich die Mieten der Geschäftsräume nicht mehr leisten können. Der Magistrat muss die Möglichkeiten, die er hat, um der schleichenden Entmischung in den gewachsenen Stadtteilen entgegenzuwirken, offensiv nutzen. Es gilt, eine eigene Strategie mit Maßnahmen für den besseren Schutz des Stadtteilgewerbes zu entwickeln, zu kommunizieren und umzusetzen. Einige Empfehlungen für eine derartige Strategie finden sich bereits im "Räumlichfunktionalen Entwicklungskonzept Gewerbe Frankfurt am Main" von 2015.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2022STST 1931Bockenheimer Mischung schützen - Gewerbenutzung in den Erdgeschosszonen erhaltenStellungnahme
- 4. Februar 2023OFOF 471/3Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe im NordendOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4137Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe im NordendDirektanregung
- 27. August 2024OFOF 741/3Lido Café & Bar erhaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. September 2024OMOM 5914Lido Café & Bar erhaltenDirektanregung
- 3. Februar 2025STST 181Beispiel Leipziger Straße 85: Was kann die Stadt tun, um Kleingewerbetreibende in den Frankfurter Stadtteilen vor Verdrängung zu schützen? - Appell an die soziale Verantwortung der Eigentümerin der Leipziger Straße 85Stellungnahme
- 7. März 2025STST 346Lido Café & Bar erhaltenStellungnahme
- 21. März 2025STST 472Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe im NordendStellungnahme
- 1. April 2025OFOF 1001/9Lebendige Stadtteilzentren erhalten und fördern: Eine Stadtteilübergreifende Gewerbestrategie für FrankfurtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. April 2025OFOF 868/3Welche Nutzungsänderung ist in der Liegenschaft des ehemaligen Cafés Lido vorgesehen?Ortsbeiratsantrag · Linke
- 24. April 2025OAOA 545Lebendige Stadtteilzentren erhalten und fördern: Eine stadtteilübergreifende Gewerbestrategie für FrankfurtAnregung
- 24. April 2025VV 1166Welche Nutzungsänderung ist in der Liegenschaft des ehemaligen Cafés Lido vorgesehen?Anfrage
- 23. Januar 2026BB 28Lebendige Stadtteilzentren erhalten und fördern: Eine stadtteilübergreifende Gewerbestrategie für FrankfurtMagistratsbericht
- 23. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 178 WochenSTST 177Lido Café & Bar erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf12 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3