Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Saalgasse: Roter Radschutzstreifen und Verlagerung von Mülltonnen
Stellungnahme des Magistrats
Die Saalgasse befindet sich in einer 30-er Zone. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sieht in einer solchen Straße Mischverkehr vor. Ein zu markierender roter Radstreifen würde direkt in der Fußgängerzone des Römerbergs münden. Dies würde die Konfliktlage zwischen Fuß- und Radverkehr erhöhen. Abfallgefäße mit 4 Rädern (Fassungsvolumen von 770 l und 1100 l) dürfen nur dort bereitgestellt werden, wo es Bordsteinabsenkungen gibt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite werden bereits Behälter anderer Liegenschaften bereitgestellt. Dieser Bereich bietet nicht ausreichend Platz, um weitere Tonnen dort abzustellen. Einschränkungen des Lieferverkehrs und versperrte Zufahrten wären die Folge. Das an der Tiefgaragenausfahrt befindliche Piktogramm "Fußgänger" (Verkehrszeichen (VZ) 133 StVO) ist verblasst und wird erneuert.