Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Saalgasse: Roter Radschutzstreifen und Verlagerung von Mülltonnen
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedenken zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Saalgasse durch einen roten Radschutzstreifen, da dies die Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern erhöhen könnte. Zudem wird auf die unzureichenden Platzverhältnisse für Mülltonnen hingewiesen, was zu Einschränkungen im Lieferverkehr führen könnte.
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Thema Kultur verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Saalgasse befindet sich in einer 30-er Zone. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sieht in einer solchen Straße Mischverkehr vor. Ein zu markierender roter Radstreifen würde direkt in der Fußgängerzone des Römerbergs münden. Dies würde die Konfliktlage zwischen Fuß- und Radverkehr erhöhen.
Abfallgefäße mit 4 Rädern (Fassungsvolumen von 770 l und 1100 l) dürfen nur dort bereitgestellt werden, wo es Bordsteinabsenkungen gibt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite werden bereits Behälter anderer Liegenschaften bereitgestellt. Dieser Bereich bietet nicht ausreichend Platz, um weitere Tonnen dort abzustellen. Einschränkungen des Lieferverkehrs und versperrte Zufahrten wären die Folge.
Das an der Tiefgaragenausfahrt befindliche Piktogramm "Fußgänger" (Verkehrszeichen (VZ) 133 StVO) ist verblasst und wird erneuert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2024OFOF 1402/1Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Saalgasse: Roter Radschutzstreifen und Verlagerung von MülltonnenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. Oktober 2024OMOM 5997Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Saalgasse: Roter Radschutzstreifen und Verlagerung von MülltonnenDirektanregung
- 21. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 454Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Saalgasse: Roter Radschutzstreifen und Verlagerung von MülltonnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab