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Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Saalgasse: Roter Radschutzstreifen und Verlagerung von Mülltonnen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.10.2024

Antrag Ortsbeirat

Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Saalgasse: Roter Radschutzstreifen und Verlagerung von Mülltonnen

Details im PARLIS OF_1402-1_2024
29.10.2024

Anregung Ortsbeirat

Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Saalgasse: Roter Radschutzstreifen und Verlagerung von Mülltonnen

Details im PARLIS OM_5997_2024
21.03.2025

Stellungnahme des Magistrats

Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Saalgasse: Roter Radschutzstreifen und Verlagerung von Mülltonnen

Details im PARLIS ST_454_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5997 entstanden aus Vorlage: OF 1402/1 vom 08.10.2024

Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Saalgasse: Roter Radschutzstreifen und Verlagerung von Mülltonnen
Der Magistrat wird gebeten , in der Saalgasse in Fahrtrichtung Römerberg einen rot markierten Radschutzstreifen anbringen zu lassen, der im Bereich der Parkhausausfahrt in Richtung Straßenmitte verschwenkt wird. Ziel ist es, die frühzeitige Sichtbarkeit von Rad- und Autoverkehr zu verbessern und den Autoverkehr durch den roten Radschutzstreifen besser auf den querenden Radverkehr aufmerksam zu machen. Zudem soll der Magistrat auf die Eigentümerin des Parkhauses einwirken, damit die zur Leerung bereitgestellten Mülltonnen zukünftig auf der gegenüberliegenden Straßenseite abgestellt werden. Dies soll insbesondere Kinder vor der Gefährdung durch die verkehrsbehindernd abgestellten Tonnen schützen und die Sichtbarkeit verbessern.

Begründung:

Das derzeit auf den Radverkehr hinweisende Emblem reicht nicht aus, da es häufig beschädigt oder verdeckt ist. Ein roter Radschutzstreifen ist deutlich sichtbarer und sorgt durch eine reduzierte Fahrgeschwindigkeit der Autos für mehr Sicherheit auch für den Fußverkehr. Die regelmäßig über einen langen Zeitraum abgestellten Mülltonnen stellen ein Sicherheitsrisiko dar, insbesondere für Kinder. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist ausreichend Platz vorhanden, um diese sicher abzustellen, ohne den Verkehrsfluss zu behindern. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 454
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme