Japanischen Staudenknöterich bekämpfen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, den Japanischen Staudenknöterich in den Eschbachauen zwischen Harheim und Nieder-Eschbach zu bekämpfen. Dieser invasive Pflanzenart bedroht die lokale Flora und insbesondere den Bärlauchteppich, der eine wichtige Nahrungsquelle für Insekten darstellt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Japanischen Staudenknöterich in den Eschbachauen zwischen Harheim und Nieder-Eschbach zu bekämpfen.
Begründung
Der Japanische Staudenknöterich ist eine invasive Pflanzenart, die sich in Deutschland immer weiter ausbreitet. Auch am Eschbach ist der Japanischen Staudenknöterich auf dem Vormarsch und verdrängt dabei niedriger wachsende Pflanzenarten. Insbesondere für den dort im Frühjahr anzutreffenden Bärlauchteppich, der als Frühblüher Insekten wertvolle Nahrung bietet, stellt der Knöterich eine Gefahr dar.
Auch das Land Hessen empfiehlt die Bekämpfung des Japanischen Staudenknöterich, insbesondere in Ufer- und Auengebieten:
https://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzgebiete/GI/Sonstige/Flyer_Invasive_Arten.pdf
https://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzgebiete/GI/Sonstige/ASB_INVA13_Staudenknoeterich.pdf
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2025OFOF 356/15Japanischen Staudenknöterich bekämpfenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 21. März 2025Sie sind hierOMOM 6692Japanischen Staudenknöterich bekämpfenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme