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Kinderzentrum Biedenkopfer Weg (Org. Ziffer 104) 60489 Frankfurt am Main, Biedenkopfer Weg 31 Erweiterung um zwei Gruppen für Hortkinder

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
Vorlage
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Erweiterung des Kinderzentrums Biedenkopfer Weg um zwei Gruppen für Hortkinder vor, um den hohen Bedarf an Betreuungsplätzen im Stadtteil Rödelheim zu decken. Die Maßnahme wird mit einem Investitionszuschuss von bis zu 4.188.629,30 € finanziert und soll umgehend umgesetzt werden.

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Biedenkopfer Weg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Der Erweiterung um zwei Hortgruppen des Kinderzentrums Biedenkopfer Weg (Org. Ziffer 104) wird auf Basis der beigelegten Unterlagen zugestimmt.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission dem Projekt in ihrer Sitzung am 31.10.2024 zugestimmt hat.
  3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung hierfür Mittel in Höhe von brutto 4.188.629,30 € erforderlich werden.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass das Projekt Erweiterung des Kinderzentrums Biedenkopfer Weg (Org. Ziffer 104) im Investitionsprogramm 2024 - 2027 des Betriebs Kita Frankfurt mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 3.870.000 € enthalten ist.
  5. Die Finanzierung des über die Veranschlagung im Investitionsprogramm hinausgehenden städtischen Investitionszuschusses i. H. v. 318.629,30 € ist durch Prioritätenveränderung der im Erfolgsplan 2024-2027 enthaltenen Mittel sichergestellt. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 ist eine Sollveränderung vom Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt von 318.629,30 € vorgesehen.
  6. Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Maßnahme wird ein städtischer Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 4.188.629,30 € bewilligt. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen.
  7. Es dient zur Kenntnis, dass die siebengruppige Einrichtung nach Fertigstellung der Maßnahme die Maximalflächen des noch zu beschließenden Standardraumprogramms für siebengruppige Einrichtungen um 276,5 m² Nettoraumfläche unterschreiten wird.

Begründung

A. Zielsetzung

Das Kinderzentrum Biedenkopfer Weg (Org. Ziffer 104) liegt im Stadtteil Rödelheim in Frankfurt am Main.

Das Gebäude des Kinderzentrums Biedenkopfer Weg wurde 1972 errichtet und wird seitdem als Kinderzentrum für 105 Kinder genutzt.

Bei dem Kinderzentrum handelt es sich um ein Gebäude der Serienbauweise "Wurzel-KTs".

Das Gebäude aus dem Baujahr 1972 wurde im Jahre 2019 umfangreich saniert.

Nach Abstimmung mit dem Stadtschulamt besteht im Stadtteil Rödelheim und im Einzugsgebiet des Kinderzentrums weiterhin ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen. Mit der vorgesehenen Erweiterung werden in Abstimmung mit der städtischen Bedarfsplanung zwei zusätzliche Hort-Gruppen geschaffen. Die Erweiterung um 2 Hortgruppen ist in diesem Stadtteil - gemäß dem Bedarfsträger - dringend erforderlich. Nach Fertigstellung stehen insgesamt 147 Betreuungsplätze zur Verfügung.

Die Erweiterung von zwei zusätzlichen Hortgruppen ist in Holzmodulbauweise geplant. Der Anbau wird auf der Grundstücksfläche des Kinderzentrums, unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Außenanlagen sowie der Topographie und des Baumbestandes von Kita Frankfurt realisiert.

Ein Gründach sowie eine Photovoltaikanlage auf der Dachfläche des Erweiterungsbaus sind ebenfalls Bestandteil der Maßnahme.

Im Zuge der Erweiterung wird durch eine Neustrukturierung in Teilbereichen des Gebäudes eine Anpassung an das für Neubauten zugrundeliegende Raumprogramm, eine Vergrößerung der Küche erzielt. Zudem wird das Gebäude barrierefrei erschlossen.

Des Weiteren wird ein Regenrückhaltebecken auf dem Grundstück vorgesehen.

Bei der Kostenberechnung zur Haushaltsmittelanmeldung 2024 handelte es sich um eine grobe Ermittlung der Kosten nach Baukostenindex. Die Berechnung erfolgte nach m2 Brutto-Grundfläche (BGF) mit dem Satz für eine Kita mit mittlerem Standard. Die Angaben der Fachplaner Statik, Schallschutz und Brandschutz waren zum Zeitpunkt der Kostenschätzung noch nicht final bekannt und wurden erst in der weiteren Planung eingearbeitet. Nach Einarbeitung der Vorgaben aller Fachplaner hat sich gezeigt, dass die Baukosten aufgrund dieser Vorgaben höher ausfallen.

Des Weiteren waren die hohen Brandschutzanforderungen, die sich aus der Gebäudekubatur des Bestandes und dem Erweiterungsbau ergeben, zum Zeitpunkt der Haushaltsmittelanmeldung noch nicht absehbar. Ein offener Gang mit zwei Fluchtrichtungen ist für das Obergeschoss brandschutztechnisch gefordert. Dies hat auch erhöhte Anforderungen des Brandschutzes an die Fassade zur Folge.

Gemäß der Kostenberechnung nach DIN 276 des Amts für Bauen und Immobilien belaufen sich die Gesamtkosten für die Maßnahme auf 4.188.629,30 €.

Die Maßnahme wurde dem Revisionsamt am 23.04.2024 vorgestellt.

Die Mittel i. H. v. 3.870.000,00 € sind im eingebrachten Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt vorgesehen. Der Mehrbedarf i. H. v. 318.629,30 € wird durch eine Prioritätenveränderung aus dem Erfolgsplan gedeckt.

Die eingeplante Mietzahlung für eine Containermiete bei der ABG Holding für die Auslagerung des Kinderzentrums Pfingstbornstraße kam in 2024, aufgrund notwendiger Klärungen zum Auslagerungsgelände, nicht zum Tragen und verschiebt sich in das Jahr 2025.

Im Zuge der Baumittelanmeldung für den Wirtschaftsplan 2024/2025 im März 2023 wurde die Kostenschätzung i. H. v. 3.870.000,00 € und die Baumaßnahme vom Revisionsamt geprüft. Der Mehrbedarf i. H. v. 318.629,30 € wird durch eine Prioritätenveränderung aus dem Erfolgsplan gedeckt.

B. Alternativen

keine

C. Lösung

Im Zuge der Erweiterung wird das Kinderzentrum um zwei zusätzliche Hortgruppen für Kinder über 6 Jahren erweitert. Zusätzliche 42 Betreuungsplätze werden geschaffen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten

  1. Investitionsbedarf: | 4.188.629,30 €

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

Erweiterungsbau
JahrVerpflichtungen €Mittelabfluss €
2023125.500,00 €106.594,83 €
2024103.000,00 €123.405.17 €
20253.358.734,80 €2.217.734,80 €
2026601.394,50 €1.740.894,50 €
2027
2028
2029
Gesamt4.188.629,30 €4.188.629,30 €

3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraum

keine

4. Jahresfolgekosten des Eigenbetriebs:

a) personelle Folgekosten272.950,00 €
b) Sachkosten
- größere Bauunterhaltung -19.579,16 €
- zusätzliche Betriebskosten -64.120,00 €
c) Kapitalkosten
  1. Kalkulatorische Verzinsung

2. Abschreibung

5. Jahreserträge:

Voraussichtliche Elternentgelte35.280,00 €
Landeszuschusskeine

6. Leistungen Dritter: | keine

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:

Nachfolgend die Maßnahmen der stellenplanmäßigen Auswirkungen.

Aufgrund der Erhöhung um 42 Hort Plätze sind folgende Maßnahmen erforderlich:

a) Erhöhung von 3,06 Stellen Erzieher/in, EGr. S8b TVöD x 75.000 € = 229.500,00 €

b) Erhöhung von 0,79 Stellen Hausangestellte, EGr. 3 TVöD x 55.000 € = 43.450,00 €

Die personellen Folgekosten betragen insgesamt 272.950,00 €.

Die angegebenen Kosten basieren auf den mittleren Jahreswerten zum 01.03.2024, da die Eröffnung der Erweiterung erst in der Zukunft liegt.

8. Sonstiges:

Anlage 1_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 83 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. März 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.05.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 7
Sitzung 37 · 22.04.2025
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 52 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 35 · 28.04.2025
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 38 · 06.05.2025
TO II, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 40 · 08.05.2025
TO II, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei

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