Klimaneutralität auf städtischen Dächern; Grundsatzbeschluss und Bau- und Finanzierungsvorlage 1. Bauabschnitt
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt plant die Installation von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern, um die Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen. Das Projekt umfasst Investitionen in Höhe von 20 Millionen Euro im ersten Bauabschnitt, um die ersten Schritte zur energetischen Ertüchtigung der städtischen Liegenschaften zu realisieren.
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E-Mail-Abo einrichtenBeschlussvorschlag
- Der Installation von Photovoltaikanlagen in Verbindung mit Dachdämmung und -begrünung auf Dächern städtischer Liegenschaften gemäß Anlage 3 wird zugestimmt.
- Für die Baumaßnahmen werden Mittel in Höhe von 40 Mio. € benötigt. Die Baumaßnahmen werden in 2 Bauabschnitten durchgeführt.
- Für den ersten Bauabschnitt werden nach Prüfung der Eigentumsverhältnisse für städtische Liegenschaften gemäß Anlage 3 20 Mio. € bewilligt und freigegeben.
- Zur Umsetzung der beiden Bauabschnitte und den dann weiteren folgenden energetischen Sanierungen werden 12 zusätzliche Stellen unter der Produktgruppe 34.04 geschaffen. 3 Stellen werden über die Stellenplanreserve 2024 zur Verfügung gestellt, weitere 9 Stellen werden über die dynamische Stellenbesetzung oder als befristete Projektstellen zur Verfügung gestellt.
- Es dient zur Kenntnis, dass...
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit den "Grundsatzbeschlüssen zur Klimaneutralität" vom 12.05.2022, § 1650 (NR 316/22) beschlossen, die Stadt Frankfurt bis zum Jahr 2035 klimaneutral umzugestalten. Die Klimaneutralität bei den stadteigenen Aktivitäten und Zuständigkeiten wird bereits für das Jahr 2030 angestrebt, um der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gerecht zu werden.
Außerdem wurde bereits mit dem Magistratsbericht B 108 vom 12.03.2021 festgestellt, dass 10 zusätzliche Stellen im ABI geschaffen werden und ca. 10 Mio. € pro Jahr an Finanzmitteln zusätzlich zur Verfügung gestellt werden müssten, um innerhalb von fünf Jahren Photovoltaikanlagen auf allen geeigneten Dachflächen zu errichten.
Schon am 21.07.2020 hat das Amt für Bau und Immobilien ein Konzept zur Klimaallianz vorgelegt, dass für eine Klimaneutralität der städtischen Liegenschaften bis zum Jahr 2050 einen Personalbedarf von 125 zusätzlichen Stellen und einen Finanzbedarf von 100 Mio. € für die Auflösung des Sanierungsstaus in den städtischen Gebäuden ermittelt (Anlage 1).
Als Antwort auf die Frage F 162 vom 08.07.2021 hat der Magistrat am 17.07.2021 geantwortet, dass für die energetische Sanierung der städtischen Gebäude bis zum Jahr 2035 bereits damals Investitionen von rund 223 Mio. € pro Jahr und 250 zusätzlichen Stellen erforderlich waren. Die entsprechenden auf den heuten Zeitpunkt angepassten Berechnungsgrundlagen sind in der Anlage 2 beigefügt.
Im Produkthaushalt 2024 / 2025 sind im Investitionsprogramm (§ 4994 vom 11.01.2024, M 21) in der Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement für die "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" im Jahr 2024 bis 2027 je 25 Mio.€ p. a. vorgesehen. Da das Personal im Amt für Bau und Immobilien mit den bisherigen Aufgaben bereits vollständig ausgelastet ist und für diese zusätzlichen Haushaltsmittel kein zusätzliches Personal vorgesehen wurde, steht zu befürchten, dass diese Mittel im gegebenen Zeitraum nicht sachgerecht verausgabt werden können.
B. Alternativen
Grundsätzlich könnten die Mittel aus der Maßnahme "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" auch für energetische Gesamtsanierungen verwendet werden. Dafür ist jedoch ein deutlich längerer Planungs- und Genehmigungsvorlauf erforderlich, sodass ein Mittelabfluss im Zeitraum von 2024-2027 nicht gewährleistet werden kann.
C. Lösung
Gegenwärtig dürfte es sehr schwierig sein, die nach Anlage 2 erforderlichen 287 zusätzlichen Stellen und 391 Mio. € pro Jahr für eine Klimaneutralität des städtischen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2035 zur Verfügung zu stellen (Sanierungszeitraum: 10 Jahre!).
Daher soll versucht werden, in einem ersten Schritt die Klimaneutralität auf den städtischen Dachflächen zu erreichen. Dazu sollen die Dächer zunächst statisch geprüft und erforderlichenfalls verstärkt werden, um die zusätzlichen Lasten aufzunehmen. Parallel dazu wird die Dachdämmung überprüft und gegebenenfalls auf den in den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen vorgegebenen Sollwert von 0,13 W/m²K (26 cm bei WLS 035) verbessert. In diesem Zuge soll auch die Attika so angepasst werden, dass eine künftige Wärmedämmung der Fassaden (zweiter Schritt) problemlos angeschlossen werden kann. Anschließend wird bei Bedarf eine neue Dachhaut aufgebracht, so dass die Dichtigkeit für einen kompletten Sanierungszyklus (50 Jahre) gegeben ist.
Danach wird, sofern dies technisch möglich ist, eine extensive Dachbegrünung vorgesehen. Schließlich wird eine Photovoltaikanlage mit der größtmöglichen Stromerzeugungsleistung errichtet und in die bestehende Niederspannungshauptverteilung eingebunden. Dazu ist diese evtl. zunächst zu ertüchtigen.
Gemäß dem Mengengerüst aus der Anlage 2 geht das ABI von 420.000 m² Dachfläche aus, die für die oben genannte Ausstattung mit Photovoltaik geeignet ist. Dies entspricht 50 % aller städtischen Dachflächen.
Wenn dieses Programm bis 2035 umgesetzt werden soll, müssten jährlich 42.000 m² Dachfläche saniert werden. Bei Baukosten von 420 €/m² sind das 17,6 Mio. € pro Jahr.
Zunächst sollen 20 Mio. € aus der Projektdefinition "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" für das Projekt "Klimaneutralität auf städtischen Dächern" zur Verfügung gestellt werden. Zur Umsetzung dieses Programms werden außerdem 12 neue Stellen geschaffen.
Diese Stellen sollen perspektivisch dauerhaft eingerichtet werden, da es sich bei der Klimaneutralität um ein langfristiges Projekt handelt und ein dauerhafter Bedarf für diese Stellen besteht, um die Klimaneutralität in den städtischen Gebäuden zu erreichen und den bestehenden Sanierungsstau aufzulösen.
Es handelt sich bei dem Programm ausschließlich um investive Mittel für:
- Planungsleistungen für die Elektro- und Tragwerksplanung, Architektur und Brandschutz
- Energetische Sanierung des kompletten Daches einschließlich der extensiven Dachbegrünung, d. h.
- Statische Ertüchtigung und Verstärkung des Daches
- Komplett neuer Dachaufbau mit Dampfsperre, Dämmung, Dachabdichtung, Trenn- und Gleitschicht, Wurzelschutzvlies, Filterschicht bis hin zum Pflanzgranulat und Bepflanzung des Daches. Die Dachdämmung erfolgt nach den Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen.
- Erhöhung der Attika
- Erneuerung und/oder Ergänzung der Blitzschutzanlagen sowie der Elektro-Hauptverteilung zur Aufschaltung der PV-Anlagen
- Brandschutztechnische Maßnahmen
- Errichtung der PV-Anlage
Der nächste Schritt könnte dann die energetische Ertüchtigung der Fassaden sein.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf: Baukosten (KGR 300 + 400) 16.000.000 € Planungskosten (KGR 700, 25 %) 4.000.000 € Gesamtkosten 20.000.000 € Da die Projekte relativ kleinteilig sind und zahlreiche Gewerke beteiligt sind, ergeben sich Planungskosten in Höhe von 25 %.
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Jahr Ausgaben 2025 1.000.000 € 2026 9.000.000 € 2027 9.000.000 € 2028 1.000.000 € Summe 2025-2028 20.000.000 €
- Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Durch die Komplettsanierung der Dächer wird der Bauunterhaltungsaufwand in den Folgejahren sinken.
- Jahresfolgekosten:
- a)Personelle Folgekosten Stellenplanmäßige Auswirkungen: Beschreibung des Stellenbedarfs Jährliche Kosten Anmerkungen 1 Projektgruppenleiter - Technischer Angestellte/-r EG 13 (Architekt, Bauingenieur oder Fachingenieur) 103.000,-- € Diese Stelle wird über die Stellenplanreserve 2024 geschaffen. 1 Spitzensachbearbeiter Statik - Technischer Angestellte/-r EG 13 (Master oder Dipl.-Ing.) 103.000,-- € Diese Stelle muss im Rahmen eines Stellenplanverfahrens neu geschaffen werden oder als Projektstelle zur Verfügung gestellt werden. 1 Sachbearbeiter Statik - Technischer Angestellte/-r EG 12 (Bachelor oder Dipl.-Ing. (FH)) 102.000,-- € Diese Stelle muss im Rahmen eines Stellenplanverfahrens neu geschaffen werden oder als Projektstelle zur Verfügung gestellt werden. 1 Spitzensachbearbeiter Hochbau - Technischer Angestellte/-r EG 13 (Master oder Dipl.-Ing.) 103.000,-- € Diese Stelle wird über die Stellenplanreserve 2024 geschaffen. 3 Sachbearbeiter Hochbau - Technischer Angestellte/-r EG 12 (Bachelor oder Dipl.-Ing (FH)) 3 x 102.000,-- € = 306.000,-- € Diese Stellen müssen im Rahmen eines Stellenplanverfahrens neu geschaffen werden oder als Projektstellen zur Verfügung gestellt werden. 1 Spitzensachbearbeiter Photovoltaik/Elektro Technischer Angestellte/-r EG 13 (Master oder Dipl.-Ing.) 103.000,-- € Diese Stelle wird über die Stellenplanreserve 2024 geschaffen. 2 Sachbearbeiter Photovoltaik/Elektro Technischer Angestellte/-r EG 12 (Master oder Dipl.-Ing.) 2 x 102.000,-- € = 204.000,-- € Diese Stellen müssen im Rahmen eines Stellenplanverfahrens neu geschaffen werden oder als Projektstellen zur Verfügung gestellt werden. 1 Sachbearbeiter kaufmännische Abwicklung Büroangestellte/-r EG 11 (Bachelor) 86.000,-- € Diese Stelle muss im Rahmen eines Stellenplanverfahrens neu geschaffen werden oder als Projektstelle zur Verfügung gestellt werden. 1 Sachbearbeiter Wartung/Betrieb Technischer Angestellte/-r EG 11 (Bachelor oder Dipl.-Ing. (FH)) 86.000,-- € Diese Stelle muss im Rahmen eines Stellenplanverfahrens neu geschaffen werden oder als Projektstelle zur Verfügung gestellt werden. Gesamtkosten pro Jahr: 1.196.000,-- € 12 Stellen Die Bewertung der Stellen steht unter dem Vorbehalt der Überprüfung einer tarifgerechten Bewertung der Aufgabenbereiche der Stellen durch das Amt 11 auf der Basis von Entwürfen der zugrunde zu legenden Stellenbeschreibungen. Die Höhe der anfallenden Personalkosten kann aufgrund der noch ausstehenden Bewertungsprüfungen nicht abschließend beziffert werden. Sollte sich eine Bewertung der Stellen nach den o.g. Entgeltgruppen bestätigen, betragen die personellen Folgekosten nach den mittleren Jahresbeiträgen 1.196.000 € pro Jahr. Zur Umsetzung des Projektes "Klimaneutralität auf städtischen Dächern" müssen insgesamt 12 Planstellen geschaffen werden. 3 dieser Planstellen werden über die Stellenplanreserve 2024 gedeckt. Können weitere Stellen nicht im Rahmen von Stellenneuschaffungen zur Verfügung gestellt werden, werden diese perspektivisch über die dynamische Stellenbesetzung generiert oder als befristete Projektstellen zur Verfügung gestellt. Der Stellenbedarf wurde auf der Basis langjähriger Erfahrungswerte des Amtes für Bau und Immobilien und im Austausch mit kommunalen Verbänden ermittelt. Er deckt lediglich die nicht an externen Dienstleister delegierbaren Projektleitungs- und die Fachprojektleitungsaufgaben für die Umsetzung der Klimaneutralität auf städtischen Dächern ab. Mit den eigentlichen Planungsleistungen werden externe Architektur- und Ingenieurbüros beauftragt. Da die finanziellen Mittel zur Umsetzung der "Klimaneutralität auf städtischen Dächern" im Zeitraum 2024 bis 2027 zur Verfügung gestellt werden, müssen die personellen Kapazitäten bereits vorab aus einer Inanspruchnahme der Stellenplanreserve zur Verfügung gestellt werden.
- b)Sachkosten Durch die Verbesserung der Dämmung werden die Heizenergiekosten gesenkt. Durch die Erträge aus den Photovoltaikanlagen werden die Stromkosten in den Gebäuden gesenkt. Außerdem werden durch die Einspeisung der überschüssigen Strommengen Erlöse erzielt (siehe
- Jahreserträge). Dafür entstehen Wartungskosten für die Photovoltaikanlagen und die Dachbegrünung. Diese liegen jedoch deutlich unter den erzielten Erträgen. Die Instandhaltungskosten für die PV-Anlagen betragen etwa 1,5% der Herstellungskosten pro Jahr bezogen auf die Anlage 5. 8.638.151 € x 1,5 % 129.572 €/a Die Instandhaltungskosten für die Dachbegrünung betragen etwa 2 x 0,65 €/m² bezogen auf die Flächen der Dachbegrünung pro Jahr. (siehe Anlage 5 und Anlage 7) 52.847 m² x 2 x 0,65 €/m ² 68.701 €/a Gesamt Instandhaltungskosten 198.273 €/a c) Kapitalkosten
- Kalkulatorische Verzinsung 20.000.000 EUR x 1,60 %/a / 2 = 160.000 €/a (Zinssatz für 2024 gemäß HH-Rundschreiben vom 17.01.2023)
- Abschreibung 20.000.000 EUR / 25 a = 800.000 €/a Jahresfolgekosten Gesamt 2.354.000 €/a Jahresfolgekosten (ohne Personalaufwendungen) 1.158.000 €/a
- Jahreserträge: In vier Jahren können ca. 52.847 m² Dachfläche saniert werden. Dies entspricht einer elektrischen Leistung der PV-Anlagen von ca. 4.839 kWpeak. Etwa die Hälfte des Stromertrages wird in das vorgelagerte Stromnetz eingespeist und nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) vergütet. Das führt ab dem
- Jahr zu einer erwarteten Vergütung von 4.839 MWh x 50% x 5,74 Ct/kWh = 138.888 EUR/a. Die andere Hälfte des Stromertrages wird direkt in den Gebäuden verbraucht und reduziert damit den Aufwand für den Stromeinkauf um 4.839 MWh x 50% x 34,42 Ct/kWh = 832.844 EUR/a. Die Summe aus Stromerträgen und Stromkosteneinsparungen liegt damit bei 971.731 €/a. Hinzu kommen Heizkosteneinsparungen infolge der verbesserten Dachdämmung in Höhe von 174.043 €/a. Die Gesamtenergieeinsparung liegt daher bei 1.145.774 €/a
- Leistungen Dritter: Keine Anlage 1_Konzept-ABI-Klimaallianz (ca. 1 MB) Anlage 2_Personalbedarf_Klimaneutralitaet_Gebaeude (ca. 107 KB) Anlage 3_Liegenschaftsliste_1_Bauabschnitt (ca. 125 KB) Anlage 4_Liegenschaftsliste_Bauabschnitt_2 (ca. 169 KB) Anlage 5_Berechnung_Sachkosten_zu_Anlage_3 (ca. 478 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2023NRNR 577Solaroffensive für Frankfurt III: Beschleunigung des Ausbaus von Fotovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen auf stadteigenen DächernSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 6. Juni 2024EE 228Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Schaffung einer Stelle für den beschleunigten Ausbau der Photovoltaik auf städtischen DächernEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 21. März 2025Sie sind hierMM 53Klimaneutralität auf städtischen Dächern; Grundsatzbeschluss und Bau- und Finanzierungsvorlage 1. BauabschnittMagistratsvortrag
- 10. Juni 2025MM 91Gewährung eines Investitionszuschusses zur energetischen Dachsanierung inklusive Begrünung und Installation einer PV-Anlage im Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ)Magistratsvortrag
- 22. August 2025Antwort des Magistrats · nach 133 WochenBB 317Solaroffensive für Frankfurt III: Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen auf stadteigenen DächernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf25 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU (= Votum im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1209) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung der Delegation); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (M 53 = Ablehnung) Gartenpartei (M 53 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, Linke, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE ( = Kenntnis ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, Linke, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1209) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (M 53 = Annahme, NR 1209 = Ablehnung) Gartenpartei (M 53 = Annahme, NR 1209 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 53 und NR 1209 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1209) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 53 = Annahme, NR 1209 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 53 = Enthaltung, NR 1209 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1209) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 53 = Enthaltung, NR 1209 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 53 = Annahme, NR 1209 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1209) sowie AfD (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme