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Bauzuschüsse nach den Sportförderrichtlinien

Vorlagentyp: ACDU
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft zu den Bauzuschüssen nach den Sportförderrichtlinien gebeten. Im Fokus stehen die Anzahl der geförderten Vereine, deren Mitgliederstruktur sowie die finanziellen Zuwendungen. Ziel ist eine umfassende Information über die Verteilung und Nutzung der Zuschüsse im Sportbereich.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Frankfurt am Main gibt es für Neubau- und Verbesserungsarbeiten sowie Instandsetzungen von erheblichem Umfang auf vereinseigenen Sportanlagen Zuwendungen, die in ihrer Höhe gestaffelt sind, je größer der Anteil von jugendlichen Mitgliedern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in den betreffenden Vereinen ist. Mindestvoraussetzung ist ein Jugendlichen-Anteil von mehr als 5 %, um 10 % der zuwendungsfähigen Kosten des Bauvorhabens von der Stadt zu erhalten. Hat ein Verein am Ende dieser Staffel mehr als 30 % Mitglieder in dieser Altersgruppe, wird ein Zuschuss von 50 % gewährt. Der Anteil der Jugendlichen in den einzelnen Vereinen geht aus der aktuellen Bestandserhebung des Landessportbundes Hessen hervor. Nur bei größeren Bauvorhaben ist die Stadtverordnetenversammlung an der Entscheidung über die jeweilige Zuwendung zu beteiligen.

Wir fragen den Magistrat:

  1. Wie viele Vereine haben seit Inkrafttreten der aktuellen Sportförderrichtlinie 2017 einen Baukostenzuschuss erhalten?
  2. Welche Vereine mit welchem Anteil an und wie vielen jugendlichen Mitgliedern haben in diesem Zeitraum städtische Zuwendungen von 50 % für ihre Projekte erhalten und mit welchen Summen (Gesamtsumme und Einzelbeträge nach Verein)? Wie setzt sich dieses Zahlenverhältnis fort bei 35 %, 25 %, 15 % und 10 % Zuschusshöhe?
  3. Wie viele nach den Sportförderrichtlinien mögliche Zuwendungen für Bauprojekte sind von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden und wie viele kleinere Beträge sind durch Genehmigung des zuständigen Dezernenten und des Leiters / der Leiterin des Sportamtes ausgezahlt worden und an welche Vereine?
  4. Wurden Projekte in diesem Zeitraum zwar bezuschusst, aber nicht zu Ende geführt, und sind diese Gelder ggf. zurückfordert worden?
  5. Werden die für die Zuwendungen vorgesehenen Haushaltsmittel in jedem Jahr verbraucht, gibt es Restmittel, die übertragen werden, und plant der Magistrat aufgrund der immer noch steigenden Baupreise für die nächsten Jahre mit erhöhten Budgets für den Bereich der Sportförderung?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. März 2025Sie sind hier
    AA 345Bauzuschüsse nach den Sportförderrichtlinien
    STVV-Anfrage · CDU
  2. 10. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 207Bauzuschüsse nach den SportförderrichtlinienMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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