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Vorkaufsrechte, Leerstand, Finanzen - Transparenz schaffen!

Vorlagentyp: NR CDU

Antrag

1. die nachstehenden bis jetzt als vertraulich zu behandelnden Magistratsvorträge öffentlich zu machen mit Ausnahme der personenbezogenen Daten der Grundstückseigentümer bzw. Vertragspartner der Stadt Frankfurt am Main:,2. alle leerstehenden Wohnungen in den aufgrund Vorkaufsrecht gemäß Milieuschutzsatzung erworbenen Liegenschaften unverzüglich zu vermieten oder mitzuteilen, welche Gründe einer Vermietung entgegenstehen.,3. mitzuteilen, wann diese Liegenschaften wieder privatisiert werden und mit welchen Einnahmen oder Verlusten zu rechnen ist, wenn man die gezahlten Kaufpreise zuzüglich Grunderwerbssteuer, Bewirtschaftungskosten abzüglich Mieteinnahmen und Verkaufspreis berechnet.,4. sämtliche Unterlagen und Informationen offenzulegen, aus denen hervorgeht, ob und in welchem Umfang bei Grundstückserwerben auch Vorkaufsrechte zugunsten Dritter gemäß § 27a BauGB ausgeübt wurden. Dies umfasst insbesondere die vertraglichen Bedingungen, Fristen sowie Haftungsregelungen, die im Rahmen der Ausübung des Vorkaufsrechts relevant sind.

Begründung

Die bisherigen Magistratsvorträge über die Ausübung von Vorkaufsrechten bleiben zwar formal vertraulich, doch bei Vorkaufsfällen, die bereits seit über fünf Jahren zurückliegen, besteht kein andauerndes Geheimhaltungsinteresse - insbesondere, da personenbezogene Daten durch Schwärzung geschützt werden können. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, was mit ihren Steuergeldern erworben wurde und in welchem Zustand sich die Liegenschaften befinden. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen (07.12.2020) bestätigt, dass Verhandlungspositionen nur dann geheim gehalten werden dürfen, wenn es um noch offene Preisverhandlungen geht - beim Vorkaufsrecht, bei dem der Kaufpreis fixiert ist, ist dies nicht der Fall. Die Stadt Frankfurt am Main hat mit den vertraulichen M-Vorlagen und gemäß der Stellungnahme ST 2239/2018 sieben Liegenschaften mit etwa 72 Wohnungen zu insgesamt 17.450.000 € erworben - ein Umstand, der laut M 51 vom 12.04.2019 einer nachträglichen Information der Stadtverordneten über Vorkäufe jenseits von 100.000 € bedarf. Zudem ist eine M-Vorlage zur Jordanstraße 3 nicht abrufbar, obwohl hier das Vorkaufsrecht ausgeübt wurde und der Besitz seit dem 01.05.2017 besteht. Die verfallene und teils ungenutzte Bausubstanz in vielen dieser Liegenschaften macht dringenden Handlungsbedarf deutlich, um weiteren finanziellen Schaden zu vermeiden und dringend benötigten Wohnraum bereitzustellen. Neben den klassischen Vorkaufsfällen nach § 24 BauGB ist unklar, ob und in welchem Umfang die Stadt auch Vorkaufsrechte zugunsten Dritter nach § 27a BauGB ausgeübt hat. Da dieser Paragraf eine besondere Form des Vorkaufsrechts regelt, bei der die Gemeinde das Grundstück nicht selbst erwirbt, sondern für einen Dritten, ist es von öffentlichem Interesse, ob und unter welchen Bedingungen dies geschehen ist. Die Offenlegung dieser Informationen ist essenziell, um zu prüfen, ob die Stadt entsprechende Verpflichtungen eingegangen ist, welche Fristen und Nutzungsvorgaben dabei festgelegt wurden und ob daraus wirtschaftliche oder haftungsrechtliche Risiken entstanden sind. Gerade weil die Gemeinde in diesen Fällen neben dem Begünstigten als Gesamtschuldnerin haftet, muss nachvollziehbar sein, inwieweit diese Möglichkeit genutzt wurde und welche finanziellen oder strukturellen Folgen dies für die Stadt hatte.

Beratungsverlauf 9 Sitzungen

38
38. Sitzung OBR 4
TO II
✓ Angenommen

CDU, Volt, dFfm und fraktionslos gegen SPD und Linke (= Ablehnung); GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Ablehnung:
SPD Linke
Annahme:
CDU Volt dFfm fraktionslos
Enthaltung:
GRÜNE ÖkoLinX-ARL
38
38. Sitzung OBR 3
TO I
✓ Angenommen

CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Ablehnung:
GRÜNE
Annahme:
CDU SPD Linke FDP Volt ÖkoLinX-ARL
39
39. Sitzung OBR 2
TO I
⏸ Zurückgestellt

GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Annahme:
CDU FDP BFF
Alle:
GRÜNE SPD Linke
35
35. Sitzung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I
⏸ Zurückgestellt

GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Beratung)

Beratung:
CDU Linke ÖkoLinX-ELF
Alle:
GRÜNE SPD FDP AfD Volt FRAKTION
38
38. Sitzung OBR 1
TO I
⏸ Zurückgestellt

Zu 1: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Zu 2: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, Linke und Die Partei (= Kenntnis); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Annahme:
ÖkoLinX-ARL
Alle:
GRÜNE CDU SPD FDP Linke Die Partei
39
39. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO II
⏸ Zurückgestellt

GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Beratung)

Beratung:
CDU Linke ÖkoLinX-ELF
Alle:
GRÜNE SPD FDP AfD Volt FRAKTION
36
36. Sitzung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (Ziffer 1., 2. und 4. Annahme, Ziffer 3. Ablehnung)

Annahme:
CDU AfD
Alle:
GRÜNE SPD FDP Volt
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
39
39. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme), Linke (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (Ziffer 1., 2. und 4. Annahme, Ziffer 3. Ablehnung)

Annahme:
CDU BFF-BIG AfD
Alle:
GRÜNE SPD FDP Volt
Enthaltung:
Linke ÖkoLinX-ELF
39
39. Sitzung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat)

Fristverlängerung:
CDU Linke FDP BFF-BIG AfD ÖkoLinX-ELF
Alle:
GRÜNE SPD Volt