Vorkaufsrechte, Leerstand, Finanzen - Transparenz schaffen!
Antrag
1. die nachstehenden bis jetzt als vertraulich zu behandelnden Magistratsvorträge öffentlich zu machen mit Ausnahme der personenbezogenen Daten der Grundstückseigentümer bzw. Vertragspartner der Stadt Frankfurt am Main:,2. alle leerstehenden Wohnungen in den aufgrund Vorkaufsrecht gemäß Milieuschutzsatzung erworbenen Liegenschaften unverzüglich zu vermieten oder mitzuteilen, welche Gründe einer Vermietung entgegenstehen.,3. mitzuteilen, wann diese Liegenschaften wieder privatisiert werden und mit welchen Einnahmen oder Verlusten zu rechnen ist, wenn man die gezahlten Kaufpreise zuzüglich Grunderwerbssteuer, Bewirtschaftungskosten abzüglich Mieteinnahmen und Verkaufspreis berechnet.,4. sämtliche Unterlagen und Informationen offenzulegen, aus denen hervorgeht, ob und in welchem Umfang bei Grundstückserwerben auch Vorkaufsrechte zugunsten Dritter gemäß § 27a BauGB ausgeübt wurden. Dies umfasst insbesondere die vertraglichen Bedingungen, Fristen sowie Haftungsregelungen, die im Rahmen der Ausübung des Vorkaufsrechts relevant sind.
Begründung
Die bisherigen Magistratsvorträge über die Ausübung von Vorkaufsrechten bleiben zwar formal vertraulich, doch bei Vorkaufsfällen, die bereits seit über fünf Jahren zurückliegen, besteht kein andauerndes Geheimhaltungsinteresse - insbesondere, da personenbezogene Daten durch Schwärzung geschützt werden können. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, was mit ihren Steuergeldern erworben wurde und in welchem Zustand sich die Liegenschaften befinden. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen (07.12.2020) bestätigt, dass Verhandlungspositionen nur dann geheim gehalten werden dürfen, wenn es um noch offene Preisverhandlungen geht - beim Vorkaufsrecht, bei dem der Kaufpreis fixiert ist, ist dies nicht der Fall. Die Stadt Frankfurt am Main hat mit den vertraulichen M-Vorlagen und gemäß der Stellungnahme ST 2239/2018 sieben Liegenschaften mit etwa 72 Wohnungen zu insgesamt 17.450.000 € erworben - ein Umstand, der laut M 51 vom 12.04.2019 einer nachträglichen Information der Stadtverordneten über Vorkäufe jenseits von 100.000 € bedarf. Zudem ist eine M-Vorlage zur Jordanstraße 3 nicht abrufbar, obwohl hier das Vorkaufsrecht ausgeübt wurde und der Besitz seit dem 01.05.2017 besteht. Die verfallene und teils ungenutzte Bausubstanz in vielen dieser Liegenschaften macht dringenden Handlungsbedarf deutlich, um weiteren finanziellen Schaden zu vermeiden und dringend benötigten Wohnraum bereitzustellen. Neben den klassischen Vorkaufsfällen nach § 24 BauGB ist unklar, ob und in welchem Umfang die Stadt auch Vorkaufsrechte zugunsten Dritter nach § 27a BauGB ausgeübt hat. Da dieser Paragraf eine besondere Form des Vorkaufsrechts regelt, bei der die Gemeinde das Grundstück nicht selbst erwirbt, sondern für einen Dritten, ist es von öffentlichem Interesse, ob und unter welchen Bedingungen dies geschehen ist. Die Offenlegung dieser Informationen ist essenziell, um zu prüfen, ob die Stadt entsprechende Verpflichtungen eingegangen ist, welche Fristen und Nutzungsvorgaben dabei festgelegt wurden und ob daraus wirtschaftliche oder haftungsrechtliche Risiken entstanden sind. Gerade weil die Gemeinde in diesen Fällen neben dem Begünstigten als Gesamtschuldnerin haftet, muss nachvollziehbar sein, inwieweit diese Möglichkeit genutzt wurde und welche finanziellen oder strukturellen Folgen dies für die Stadt hatte.
Beratungsverlauf 9 Sitzungen
CDU, Volt, dFfm und fraktionslos gegen SPD und Linke (= Ablehnung); GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)
GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Beratung)
Zu 1: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Zu 2: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, Linke und Die Partei (= Kenntnis); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Beratung)
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (Ziffer 1., 2. und 4. Annahme, Ziffer 3. Ablehnung)
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme), Linke (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (Ziffer 1., 2. und 4. Annahme, Ziffer 3. Ablehnung)
GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat)