Vorkaufsrechte, Leerstand, Finanzen - Transparenz schaffen!
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Offenlegung von Informationen über die Ausübung von Vorkaufsrechten und die Vermietung leerstehender Wohnungen. Die Entscheidung soll mehr Transparenz schaffen und die Öffentlichkeit über den Zustand und die Verwaltung der Grundstücke informieren.
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Münsterer Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.04.2026.
- Ausfahrt Münsterer Straße eindeutig markieren und beschildern13.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Markierungen Frankenallee erneuern05.06.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Laut Magistratsvorlage M 46 rechnet der Magistrat mit Einnahmen von fünf Millionen Euro durch die Reprivatisierung von I04.05.2023 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Münsterer Straße per E-MailAntrag
- Der Magistrat wird beauftragt, die nachstehenden bis jetzt als vertraulich zu behandelnden Magistratsvorträge öffentlich zu machen mit Ausnahme der personenbezogenen Daten der Grundstückseigentümer bzw. Vertragspartner der Stadt Frankfurt am Main: Vorlage Objekt Ausübung des Vorkaufsrechts vollzogen M 168/21 Wittelsbacherallee 89 12.07.2019 M 7/22 Humboldstraße 92 26.03.2019 M 10/22 Ostendstraße 41-43 27.05.2019 M 12/22 Münsterer Straße 9-13 22.03.2021 M 22/22 Lahnstraße 1 14.08.2019 M 40/22 Hersfelder Straße 12 10.07.2019 St 2239/18 Jordanstraße
- Seit 01.05.2017 im Besitz der Stadt. 2017 oder früher 2. alle leerstehenden Wohnungen in den aufgrund Vorkaufsrecht gemäß Milieuschutzsatzung erworbenen Liegenschaften unverzüglich zu vermieten oder mitzuteilen, welche Gründe einer Vermietung entgegenstehen. 3. mitzuteilen, wann diese Liegenschaften wieder privatisiert werden und mit welchen Einnahmen oder Verlusten zu rechnen ist, wenn man die gezahlten Kaufpreise zuzüglich Grunderwerbssteuer, Bewirtschaftungskosten abzüglich Mieteinnahmen und Verkaufspreis berechnet. 4. sämtliche Unterlagen und Informationen offenzulegen, aus denen hervorgeht, ob und in welchem Umfang bei Grundstückserwerben auch Vorkaufsrechte zugunsten Dritter gemäß § 27a BauGB ausgeübt wurden. Dies umfasst insbesondere die vertraglichen Bedingungen, Fristen sowie Haftungsregelungen, die im Rahmen der Ausübung des Vorkaufsrechts relevant sind.
Begründung
Die bisherigen Magistratsvorträge über die Ausübung von Vorkaufsrechten bleiben zwar formal vertraulich, doch bei Vorkaufsfällen, die bereits seit über fünf Jahren zurückliegen, besteht kein andauerndes Geheimhaltungsinteresse - insbesondere, da personenbezogene Daten durch Schwärzung geschützt werden können. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, was mit ihren Steuergeldern erworben wurde und in welchem Zustand sich die Liegenschaften befinden. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen (07.12.2020) bestätigt, dass Verhandlungspositionen nur dann geheim gehalten werden dürfen, wenn es um noch offene Preisverhandlungen geht - beim Vorkaufsrecht, bei dem der Kaufpreis fixiert ist, ist dies nicht der Fall. Die Stadt Frankfurt am Main hat mit den vertraulichen M-Vorlagen und gemäß der Stellungnahme ST 2239/2018 sieben Liegenschaften mit etwa 72 Wohnungen zu insgesamt 17.450.000 € erworben - ein Umstand, der laut M 51 vom 12.04.2019 einer nachträglichen Information der Stadtverordneten über Vorkäufe jenseits von 100.000 € bedarf. Zudem ist eine M-Vorlage zur Jordanstraße 3 nicht abrufbar, obwohl hier das Vorkaufsrecht ausgeübt wurde und der Besitz seit dem 01.05.2017 besteht. Die verfallene und teils ungenutzte Bausubstanz in vielen dieser Liegenschaften macht dringenden Handlungsbedarf deutlich, um weiteren finanziellen Schaden zu vermeiden und dringend benötigten Wohnraum bereitzustellen. Neben den klassischen Vorkaufsfällen nach § 24 BauGB ist unklar, ob und in welchem Umfang die Stadt auch Vorkaufsrechte zugunsten Dritter nach § 27a BauGB ausgeübt hat. Da dieser Paragraf eine besondere Form des Vorkaufsrechts regelt, bei der die Gemeinde das Grundstück nicht selbst erwirbt, sondern für einen Dritten, ist es von öffentlichem Interesse, ob und unter welchen Bedingungen dies geschehen ist. Die Offenlegung dieser Informationen ist essenziell, um zu prüfen, ob die Stadt entsprechende Verpflichtungen eingegangen ist, welche Fristen und Nutzungsvorgaben dabei festgelegt wurden und ob daraus wirtschaftliche oder haftungsrechtliche Risiken entstanden sind. Gerade weil die Gemeinde in diesen Fällen neben dem Begünstigten als Gesamtschuldnerin haftet, muss nachvollziehbar sein, inwieweit diese Möglichkeit genutzt wurde und welche finanziellen oder strukturellen Folgen dies für die Stadt hatte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. März 2025Sie sind hierNRNR 1185Vorkaufsrechte, Leerstand, Finanzen - Transparenz schaffen!STVV-Antrag · CDU
- 23. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 43 WochenBB 43Vorkaufsrechte, Leerstand, Finanzen - Transparenz schaffen!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, Volt, dFfm und fraktionslos gegen SPD und Linke (= Ablehnung); GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Zu 1: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Zu 2: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, Linke und Die Partei (= Kenntnis); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (Ziffer 1., 2. und 4. Annahme, Ziffer 3. Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme), Linke (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (Ziffer 1., 2. und 4. Annahme, Ziffer 3. Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat)