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PAR_6194_2025 § 6194 UEBERWIESEN

Vorkaufsrechte, Leerstand, Finanzen - Transparenz schaffen!

Gremium

Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau

Sitzung

36

Beschlussdatum

27. Mai 2025

Gremiensitzung

27. Mai 2025

Antragsteller

CDU

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Offenlegung von Informationen über die Ausübung von Vorkaufsrechten und die Vermietung leerstehender Wohnungen in Frankfurt am Main. Dies soll Transparenz schaffen und die Öffentlichkeit über den Zustand der Liegenschaften informieren. Ziel ist es, finanziellen Schaden zu vermeiden und dringend benötigten Wohnraum bereitzustellen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage NR 1185 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird beauftragt, 1. die nachstehenden bis jetzt als vertraulich zu behandelnden Magistratsvorträge öffentlich zu machen mit Ausnahme der personenbezogenen Daten der Grundstückseigentümer bzw. Vertragspartner der Stadt Frankfurt am Main: Vorlage Objekt Ausübung des Vorkaufsrechts vollzogen M 168/21 Wittelsbacherallee 89 12.07.2019 M 7/22 Humboldtstraße 92 26.03.2019 M 10/22 Ostendstraße 41-43 27.05.2019 M 12/22 Münsterer Straße 9-13 22.03.2021 M 22/22 Lahnstraße 1 14.08.2019 M 40/22 Hersfelder Straße 12 10.07.2019 ST 2239/18 Jordanstraße 3. Seit 01.05.2017 im Besitz der Stadt. 2017 oder früher 2. alle leer stehenden Wohnungen in den aufgrund Vorkaufsrecht gemäß Milieuschutzsatzung erworbenen Liegenschaften unverzüglich zu vermieten oder mitzuteilen, welche Gründe einer Vermietung entgegenstehen. 3. mitzuteilen, wann diese Liegenschaften wieder privatisiert werden und mit welchen Einnahmen oder Verlusten zu rechnen ist, wenn man die gezahlten Kaufpreise zuzüglich Grunderwerbssteuer, Bewirtschaftungskosten abzüglich Mieteinnahmen und Verkaufspreis berechnet. 4. sämtliche Unterlagen und Informationen offenzulegen, aus denen hervorgeht, ob und in welchem Umfang bei Grundstückserwerben auch Vorkaufsrechte zugunsten Dritter gemäß § 27a BauGB ausgeübt wurden. Dies umfasst insbesondere die vertraglichen Bedingungen, Fristen sowie Haftungsregelungen, die im Rahmen der Ausübung des Vorkaufsrechts relevant sind."

Verknüpftes Dokument

NR_1185_2025