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In der Bolongarostraße in Höchst gibt es anhaltenden Unmut über denkmalschutzrechtliche Vorgaben. So werden Gewerbebetre

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

In der Bolongarostraße in Höchst gibt es Unmut über die strengen denkmalschutzrechtlichen Vorgaben, die Gewerbebetreibende dazu zwingen, für Werbeaufkleber Genehmigungen einzuholen. Der Magistrat erklärt, dass dies gemäß dem Hessischen Denkmalschutzgesetz notwendig ist, um den Schutz von Kulturdenkmalen zu gewährleisten.

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Frage an den Magistrat

In der Bolongarostraße in Höchst gibt es anhaltenden Unmut über denkmalschutzrechtliche Vorgaben. So werden Gewerbebetreibende aufgefordert, sogar für Aufkleber auf den Schaufenstern einen denkmalrechtlichen Antrag zu stellen.

Ich frage den Magistrat:

Warum ist es nicht möglich, zumindest Werbeaufkleber genehmigungsfrei auf einem Schaufenster anzubringen?

Antwort des Magistrats

Gemäß Hessischem Denkmalschutzgesetz, HDSchG, §18 bedarf der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, wer ein Kulturdenkmal oder Teile davon

  1. zerstört oder beseitigen,
  2. an einen anderen Ort verbringen,
  3. umgestalten oder instand setzen,
  4. mit Werbeanlagen versehen will.

Bei einem Werbeaufkleber auf einem Schaufenster eines denkmalgeschützten Gebäudes handelt es sich um Punkt 4 des oben genannten Paragraphen. Eine denkmalrechtliche Genehmigung ist daher notwendig. Eine genehmigungsfreie Anbringung ist auf denkmalgeschützten Objekten gemäß HDSchG nicht möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. März 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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