Das Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten beim Ordnungsamt der Stadt Frankfurt war für Bürger in der Vergangenheit p
Zusammenfassung
Die Bürger haben Schwierigkeiten, Verkehrsordnungswidrigkeiten per E-Mail anzuzeigen, da diese Eingaben nicht mehr bearbeitet werden. Der Magistrat hat ein Online-Portal zur Optimierung der Prozesse geschaffen, um die steigenden Fallzahlen zu bewältigen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
Das Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten beim Ordnungsamt der Stadt Frankfurt war für Bürger in der Vergangenheit problemlos per E-Mail möglich. Seit einiger Zeit jedoch werden diese Eingaben zurückgewiesen und mit dem Hinweis beantwortet, dass Anzeigen nicht per E-Mail erstattet werden könnten, sondern zwingend das dafür vorgesehene Online-Formular zu nutzen sei. Anzeigen per E-Mail würden nicht bearbeitet. Dies stößt bei den Bürgern zum Teil auf Unverständnis.
Ich frage den Magistrat:
Ist dem Magistrat dieser Sachverhalt bekannt, und wie bewertet er in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass das Anzeigen einer Ordnungswidrigkeit grundsätzlich keine Formerfordernis unterliegt?
Antwort des Magistrats
Die Aufgabenerledigung der Erfassungstätigkeiten bei Privatanzeigen, die per Email eingehen, ist den vorhandenen Personalressourcen unterworfen. Mit Inkrafttreten der letzten StVO-Novelle im November 2021 war ein eklatanter Anstieg der Fallzahlen wahrnehmbar. Eine Anpassung der Personalressource an die sich auf hohem Niveau einpendelnden monatlichen Fallzahlen war und ist illusorisch.
Aus der Bevölkerung und dem Parlament hatte der Magistrat entnommen, dass schnell Abhilfe geschaffen werden muss bezüglich der stark gesunkenen Verarbeitungsquoten bei Privatanzeigen. Das Portal wurde daher primär zur internen Prozessoptimierung und Reduzierung von Übertragungsaufwand geschaffen. Hinterlegt sind die am häufigsten angezeigten verschiedenen Tatbestände. Diese bilden inzwischen durch Anpassungen im Sommer 2024 mehr als zwei Drittel der Sachverhalte, die üblicherweise für Privatanzeigende relevant sind, ab.
Alle nicht im Anzeigenportal abgebildeten Tatbestände, nimmt das Ordnungsamt "althergebracht" - pdf-Formular per Brief oder Scan - entgegen und erfasst diese mit der vorhandenen Personalressource. Diesen Hinweis erhält jeder Anzeigeerstatter, der digital einsendet, durch eine Eingangsbestätigung zu seiner E-Mail.
Gleichermaßen nimmt das Ordnungsamt schriftliche Anzeigen auf Papier von Menschen ohne Zugang oder Wunsch zur Teilnahme an der digitalen Welt uneingeschränkt zur Prüfung entgegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. März 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.