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Der Bestand an Sozialwohnungen schmilzt immer weiter. Aktuell gibt es nur noch knapp 21.000 klassische Sozialwohnungen i

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf den Rückgang der Sozialwohnungen in Frankfurt und die Anzahl der neu fertiggestellten Wohnungen in den Jahren 2023 und 2024. Es wird erwartet, dass der Magistrat Maßnahmen ergreift, um den weiteren Rückgang zu verhindern und den Neubau zu fördern.

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Thema Wohnen verfolgen

Frage an den Magistrat

Der Bestand an Sozialwohnungen schmilzt immer weiter. Aktuell gibt es nur noch knapp 21.000 klassische Sozialwohnungen in Frankfurt. Gleichzeitig ist die Zahl neu gebauter Sozialwohnungen verschwindend gering.

Ich frage den Magistrat:

Wie viele Wohnungen wurden 2023 und 2024 fertiggestellt - bitte aufschlüsseln nach Förderweg 1, Förderweg 2 und gesamtem Bauvolumen -, und wie viele Wohnungen sind in diesen Jahren aus der Bindung gefallen?

Antwort des Magistrats

Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnen ist in Frankfurt nach wie vor sehr hoch. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Prognosen zur Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung wird der Bedarf an Sozialwohnungen und weiteren geförderten Wohnungen in Frankfurt auch in den kommenden Jahren bestehen. Der Magistrat nutzt daher verschiedene Instrumente, um das weitere Absinken von geförderten Wohnungen zu verhindern und den Neubau bezahlbarer Wohnungen zu fördern.

Für das Jahr 2024 liegt die Zahl der fertiggestellten Wohnungen noch nicht vor. Im Jahr 2023 wurden in Frankfurt am Main insgesamt 3.661 Wohnungen fertiggestellt.

In den Jahren 2023 und 2024 wurden in den beiden städtischen Förderwegen 494 Wohneinheiten, WE, fertiggestellt, aufgeschlüsselt wie folgt:

2023: Förderweg 1: 170 WE, Förderweg 2: 108 WE

2024: Förderweg 1: 116 WE, Förderweg 2: 100 WE

Im Jahr 2023 sind insgesamt 98 Sozialwohnungen - Förderende zwischen 31.12.2022 und 30.12.2023 - aus der Bindung gefallen. Davon waren elf Wohnungen nach dem II. Wohnungsbaugesetz -

  1. Förderweg - und 87 Wohnungen zuvor über den Erwerb von Belegungsrechten gefördert. Für 207 Sozialwohnungen -
  2. Förderweg -, die im Jahr 2023 aus der Bindung gefallen wären, konnte eine Bindungsverlängerung mit den Eigentümer:innen vereinbart werden. Darüber hinaus konnten im Jahr 2023 für 332 Wohnungen erstmals eine Bindung im Erwerb von Belegungsrechten vereinbart werden. Im Jahr 2024 sind insgesamt 93 Sozialwohnungen - Förderende zwischen 31.12.2023 und 30.12.2024 - aus der Bindung gefallen. Davon waren 16 Wohnungen nach dem II. Wohnungsbaugesetz gefördert -
  3. Förderweg - und 77 Wohnungen zuvor über den Erwerb von Belegungsrechten gefördert. Für 379 Sozialwohnungen -
  4. Förderweg -, die im Jahr 2024 aus der Bindung gefallen wären, konnte eine Bindungsverlängerung mit den Eigentümer:innen vereinbart werden. Darüber hinaus konnten im Jahr 2024 für 349 Wohnungen erstmals eine Bindung im Erwerb von Belegungsrechten vereinbart werden. In den Jahren 2023 und 2024 konnten für insgesamt 1.267 Wohnungen Bindungen verlängert beziehungsweise Belegrechte erworben werden. Im gleichen Zeitraum wurden weitere 871 Wohnungen in den beiden Förderprogrammen bewilligt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. März 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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