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  • Die Stadt Frankfurt hat ab 2017 neun Liegenschaften im Vorkaufsrecht erworben, unter anderem die Jordanstraße 3. Zweck d
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    30.04.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3223 Die Stadt Frankfurt hat ab 2017 neun Liegenschaften im Vorkaufsrecht erworben, unter anderem die Jordanstraße 3. Zweck des Erwerbs war jeweils der Schutz der Bewohner:innen vor Verdrängung. Laut eigener Auskunft plant sie diese Objekte wieder zu reprivatisieren, Frage Nr. 1161/23. Es ist nicht verständlich, wieso die Stadt die Liegenschaften wieder veräußern und dazu die ursprünglichen Kaufinteressenten vorrangig berücksichtigen will, schließlich hatte man die Käufe aus guten Gründen verhindert. Ich frage den Magistrat: Warum wurden Objekte überhaupt erworben, wenn sie wieder an den ursprünglichen Interessenten veräußert werden sollen und wieso wurden diese Objekte zwischenzeitlich nicht an eigene Wohnungsgesellschaften oder Genossenschaften weiterverkauft? Antwort des Magistrats: Die durch Vorkaufsrechte erworbenen Immobilien werden gemäß der gesetzlichen Vorgabe, § 89 BauGB, privatisiert. Hierbei sind die betroffenen Immobilien bei Sicherung der baurechtlichen und städtebaulichen Ziele - zunächst dem ursprünglichen Käufer, § 89 Absatz 3 Satz 2 BauGB, zum Erwerb anzubieten, das heißt, der Käufer muss die Bedingungen als vertragliche Auflage akzeptieren. Falls dies nicht zum Erfolg führt, ist die Immobilie unter Beteiligung "weiter Kreise der Bevölkerung", § 89 Absatz 3 Satz 1 BauGB, zum Erwerb anzubieten. Dies wird im Wege von Konzeptvergaben und durch Bestellung von Erbbaurechten, § 89 Absatz 4 Zifferr 2 BauGB, erfolgen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein

  • Auf den Webseiten der Stadt Frankfurt und der Dezernate finden interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Medienvertrete
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    30.04.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3224 Auf den Webseiten der Stadt Frankfurt und der Dezernate finden interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Medienvertreterinnen und -vertreter die Kontaktdaten unterschiedlicher Dezernate sowie Ämter. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Finden sich auf den entsprechenden Webseiten oder anderweitig zentral einzusehen für die Medien die Presseansprechpersonen der Dezernate und Ämter? Antwort des Magistrats: Die Dezernate und Ämter bestimmen eigenständig, ob die Kontaktdaten der Pressesprecherinnen und Pressesprecher veröffentlicht werden. Diese entsprechenden Unterseiten auf "frankfurt.de" werden von den jeweiligen Dezernaten in eigener Zuständigkeit gepflegt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün Vertraulichkeit: Nein

  • Mit Antrag NR 954/24 und Beschluss § 4997 der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 hatten GRÜNE, SPD, FDP und Volt
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    30.04.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3225 Mit Antrag NR 954/24 und Beschluss § 4997 der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 hatten GRÜNE, SPD, FDP und Volt den Magistrat gebeten, "den RMV aufzufordern eine ausführliche Studie zu den möglichen Varianten der Trassenführung der Regionaltangente Ost vorzulegen". Dies umfasste - trotz heftiger Proteste im Stadtteil Bergen-Enkheim - explizit auch die Trassenvariante 01. In der FNP vom 19.04.2025 wird unter dem Titel "Was aus der Regionaltangente Ost geworden ist" berichtet, Verkehrsdezernent Wolfgang Siefert habe "als Reaktion auf den politischen Protest ... die diskutierte Variante aufgegeben". Ich frage den Magistrat: Welche der seinerzeit vorgestellten Streckenvarianten der RTO sind jetzt tatsächlich und endgültig vom Tisch? Antwort des Magistrats: Auf Grundlage des genannten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli 2024, § 4997 Ziffer 1., wird derzeit vom RMV gemeinsam mit den Kooperationspartnern eine ergebnisoffene Prüfung möglicher Varianten der Regionaltangente Ost anhand objektiver Kriterien durchgeführt. Ein endgültiges Verwerfen von Trassenvarianten ist erst nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse möglich. Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat ausführlich berichten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein

  • Jährlich würden laut Bericht der FNP vom 11.04.2025 rund 3.000 illegale Abfallablagerungen mit einer steigenden Tendenz
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    30.04.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3226 Jährlich würden laut Bericht der FNP vom 11.04.2025 rund 3.000 illegale Abfallablagerungen mit einer steigenden Tendenz im gesamten Stadtgebiet beseitigt. Ich frage den Magistrat: Wie hoch waren die Kosten für die Beseitigung von illegalen Abfallablagerungen in den letzten zehn Jahren jeweils? Antwort des Magistrats: Die Leistungen der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, FES, in den Bereichen Abfallwirtschaft und Straßenreinigung werden über Festpreise vergütet. Diese sind jeweils für fünf Jahre festgeschrieben und unterliegen in der Zwischenzeit lediglich einer Preisgleitung, die sich an statistischen Teuerungsraten orientiert. Im Bereich der Abfallwirtschaft umfasst der Festpreis insbesondere die Leistungen zur Leerung der Mülltonnen, zum Betrieb der Wertstoffhöfe, des Schadstoffmobils, des Kundencenters und der Sperrmüllabfuhr. Inbegriffen sind hier auch anteilige Kosten für Einsätze der Umweltlots:innen. Die Beseitigung wilder Ablagerungen ist in diesem Festpreis ebenfalls enthalten. Die Kosten hierfür können nicht separat ausgewiesen werden. Aufgrund der Art der Preisanpassung wirken sich steigende Zahlen bei den wilden Ablagerungen nicht auf die Gesamtkosten aus. Der Magistrat kann somit keine konkrete Aussage über die Kosten für die Beseitigung von illegalen Abfallablagerungen treffen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein

  • Das beschleunigte Fachkräfteverfahren soll Frankfurter Unternehmen in Zeiten des Arbeitskräftemangels eine schnelle Eins
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    30.04.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3227 Das beschleunigte Fachkräfteverfahren soll Frankfurter Unternehmen in Zeiten des Arbeitskräftemangels eine schnelle Einstellung von Fachkräften aus Drittstaaten ermöglichen. Die Bearbeitung von Anträgen hat sich anscheinend über die letzten Jahre mehr und mehr verzögert. Ich frage: Wie haben sich die Antragszahlen und die Bearbeitungsdauer des Verfahrens seit Inkrafttreten entwickelt, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um das beschleunigte Fachkräfteverfahren schnellstmöglich wieder zu beschleunigen? Antwort des Magistrats: Eine valide Beantwortung der Frage kann aufgrund der Kurzfristigkeit bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025 nicht erfolgen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Hauenschild Vertraulichkeit: Nein

  • Alle fünf Jahre stehen Kommunalwahlen an und damit alle fünf Jahre die Diskussion, ob die Sperrstunde für das Ausgeh- un
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3228 Alle fünf Jahre stehen Kommunalwahlen an und damit alle fünf Jahre die Diskussion, ob die Sperrstunde für das Ausgeh- und Vergnügungsviertel Alt-Sachsenhausen vorgezogen werden soll. Dabei ist diese Diskussion überflüssig: Niemand aus Frankfurt kann ernsthaft wollen, dass die zahlreichen Junggesell:innenabschiede aus dem Odenwald und Taunus mit ihren Bauchläden durch die schicken Weinbars des Nordends marodieren. Es gibt drängendere Probleme wie der Leerstand des Paradieshofs. Ich frage: Wäre eine Nutzung des Paradieshofs wie beispielsweise 2016 als "Willkommenszentrum für Migranten" durch Project Shelter nicht eine deutlich sinnvollere Maßnahme zur Aufwertung von Alt-Sachsenhausen? Antwort des Magistrats: Dies soll sich im Rahmen der Konzeptvergabe klären. Antragstellende Person(en): Stadtv. Nico Wehnemann Vertraulichkeit: Nein

  • Ab 5. Mai wird die Mörfelder Landstraße für Monate gesperrt. Fahrgäste, die z.B. ab Haltestelle Breslauer Straße zum Süd
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    30.04.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3229 Ab 5. Mai wird die Mörfelder Landstraße für Monate gesperrt. Fahrgäste, die z.B. ab Haltestelle Breslauer Straße zum Südbahnhof wollen, müssen 10 Minuten zur Haltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstraße, laufen, wo man dann in einen Bus umsteigen muß, der dann wiederum ca. 10 Minuten zum Südbahnhof braucht. Der Magistrat schreibt, die Buslinie 61 bleibt bestehen und sei eine gute Alternative." Ich frage den Magistrat: Bedeutet die gute Alternative, das der 61 Bus die Haltestelle Breslauer Str. u.a. weiterhin anfährt und man so bequem (ohne 20-minütigem Fußweg) zum Südbahnhof kommt ? Antwort des Magistrats: Seit dem 5. Mai 2025 bis Herbst 2025 - erste Bauphase - ist die Mörfelder Landstraße aufgrund von Bauarbeiten für den Straßenbahnverkehr gesperrt. Busse können weiterhin regulär verkehren: Die Expressbuslinien X61 und X77 sowie die Buslinie 61 fahren durch die Mörfelder Landstraße und bedienen ihre jeweils planmäßigen Haltestellen. Der eingerichtete Schienenersatzverkehr, SEV, fährt als Ersatz für die Straßenbahnlinie 18 die jeweiligen Haltestellen an. Es ist somit zutreffend, dass die Haltestelle Breslauer Straße weiterhin angefahren wird, nämlich durch die Linie 61 und den SEV. Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein

  • Laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen haben sich die Wohngeldausgaben von Bund und Ländern im
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    30.04.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3230 Laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen haben sich die Wohngeldausgaben von Bund und Ländern im Jahr 2023 gegenüber 2022 von rund 1,8 Milliarden Euro auf 4,3 Milliarden Euro mehr als verdoppelt, + 137 Prozent. Gründe sind unter anderem steigende Armut, höhere Lebenshaltungs- und Energiekosten sowie massiv steigende Mieten. In Frankfurt führt diese Entwicklung dazu, dass immer mehr Menschen gezwungen sind, Wohngeld zu beantragen. Die Zahl der Anträge hat sich bereits von 2022 auf 2023 verdoppelt. Ich frage den Magistrat: Wie viele Haushalte haben im Jahr 2024 in Frankfurt Wohngeld beantragt, und wie hoch waren die von der Stadt Frankfurt tatsächlich ausgezahlten Wohngeldbeträge im gleichen Zeitraum? Antwort des Magistrats: Im Jahr 2024 wurden in Frankfurt am Main 15.777 Anträge auf Wohngeld gestellt. Es wurden 42.253.507 Euro ausgezahlt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz Vertraulichkeit: Nein

  • Auf die Frage Nr. 2955 antwortete der Magistrat, dass die Einschätzung der Zulässigkeit einer Jagd subjektiv dem Jäger o
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3231 Auf die Frage Nr. 2955 antwortete der Magistrat, dass die Einschätzung der Zulässigkeit einer Jagd subjektiv dem Jäger obliegt. Jedoch gibt es objektive Regeln, welche Abstände ein Jäger einhalten muss, um nicht das Hinterland zu gefährden. Bei der Jagd von Wasservögeln wären das gemäß einer Formel aus der Jagdprüfung je nach Schrotpatrone 200 bis 250 Meter. Demnach wäre eine Jagd beispielsweise im Höchster Stadtpark, in den Oberräder Kräuterfeldern und am Kätcheslachweiher überhaupt nicht zulässig, da man Menschen auf nicht einsehbaren Wegen und Grundstücken gefährden könnte. Ich frage den Magistrat: Warum lässt die Stadt es zu, dass an den genannten Orten gejagt wird, obwohl die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können? Antwort des Magistrats: Die angegebenen Distanzen beziehen sich auf die potenziellen Gefährdungsbereiche und Reichweiten von Schrotmunition und stehen nicht im Zusammenhang mit der Jagderlaubnis. Gemäß Jagdgesetz und Unfallverhütungsvorschrift Jagd darf ein Schuss abgegeben werden, wenn Sicherheit hergestellt ist, das heißt im Umfeld niemand gefährdet wird, ein Kugelfang vorhanden ist und der Schuss nicht unkontrolliert auf nicht einsehbare Entfernungen gelenkt wird. Der Schütze/die Schützin trägt hierfür die Verantwortung. Ein grundsätzliches Verbot der Jagd in den beschriebenen Bereichen ist, wie bereits in der Antwort zu Frage Nr. 2955 ausgeführt, nicht möglich. Ob eine Gefährdung vorliegen kann, hängt von verschiedenen, jeweils aktuellen Faktoren vor Ort ab. Bei Feststellung von Verstößen gegen die örtlichen Verbote des § 20 Bundesjagdgesetz werden diese als Ordnungswidrigkeiten geahndet, sofern die Verstöße ausreichend belegbar sind und angezeigt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Manuel Denkwitz Vertraulichkeit: Nein

  • Nach privaten Partys sind die Grünanlagen durch zurückbleibende Abfalle häufig stark verschmutzt. Die Abiturfeiern von S
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    30.04.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3232 Nach privaten Partys sind die Grünanlagen durch zurückbleibende Abfalle häufig stark verschmutzt. Die Abiturfeiern von Schülern im Grüneburgpark sind dafür ein bekanntes Beispiel. Die Vermüllung beeinträchtigt nicht nur das Erscheinungsbild und die Aufenthaltsqualität, Glasscherben sorgen zudem für erhebliche Verletzungsgefahr. Die Grünanlagen und Parks sind beliebte Erholungsräume und Spielorte für Kinder, die ihre Funktion nur entfalten können, wenn sie sauber bleiben und ohne Gefährdung zu nutzen sind. Ich frage den Magistrat: Was wird unternommen, um solche Verschmutzungen von Parks und eine Verletzungsgefahr durch Glasscherben zügig zu beseitigen oder erst gar nicht entstehen zu lassen? Antwort des Magistrats: Die Reinigungsfrequenz in den Grünanlagen variiert je nach beauftragter Leistung: Sie reicht von einem 14-tägigen Turnus bis hin zu täglichen Einsätzen - am stark frequentierten Mainufer finden in den Sommermonaten sogar bis zu neun Reinigungen pro Woche statt. Trotz dieser abgestuften Reinigungspläne kann es in Einzelfällen vorkommen, dass nach einer privaten Feier Glasbruch oder andere Verschmutzungen für einige Tage auf den Flächen verbleiben, bis der nächste reguläre Reinigungstermin erfolgt. Viele stark genutzte Bereiche - sogenannte Hotspots - sind den zuständigen Stellen jedoch bekannt. In diesen Zonen wurde die Reinigungsleistung gezielt erhöht, um eine zeitnahe Wiederherstellung von Sauberkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Zu den "Abifeiern" ist anzumerken, dass in den letzten Jahren Präventionsmaßnahmen, zum Beispiel Gespräche mit den Schüler:innen-Vertretungen, durchgeführt sowie Anreizsysteme, beispielsweise die Auslobung von Preisen, eingeführt worden sind. Diese haben allerdings nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt. Mittlerweile ist festzustellen, dass die Dimensionen dieser Festivitäten noch größer werden, da seit letztem Jahr zusätzlich zu einer "Abi-Vorfeier" aufgerufen wird. Dadurch kam es 2024 zu massiven Zerstörungen und Schäden im Grüneburgpark. Um die Verletzungsgefahr und den Verschmutzungsgrad schnell wieder zu beseitigen, werden zusätzliche Mülleimer aufgestellt, Zusatzreinigungen "am Morgen danach" beauftragt und mobile Toiletten sowie Urinale aufgestellt. Gleiches erfolgt regelhaft am Friedberger Platz sowie eine intensivierte Reinigung am Wochenende im Umfeld der Kleinmarkthalle. Darüber hinaus ist das Cleanffm Express Team an den Wochenenden und in den Abendstunden ergänzend zur Regelreinigung an den sogenannten "Hotspots" im Einsatz, um die Hinterlassenschaften der "Feiernden" aus dem öffentlichen Raum zu beseitigen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein

  • Unter der und rund um die Unterführung der S-Bahn-Station Galluswarte auf der Frankenallee herrschen seit Langem unsägli
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3233 Unter der und rund um die Unterführung der S-Bahn-Station Galluswarte auf der Frankenallee herrschen seit Langem unsägliche Zustände durch Taubenkotverschmutzung. Nach Abtransport des nicht angenommenen Taubencontainers nach Bockenheim scheint die Stadt vor dem Problem zu kapitulieren. Auch eine Abhangdecke/ein Taubengitter unter der Bahnbrücke ist weiterhin nicht installiert. Die GRÜNEN im Ortsbeirat 1 erwägen aus hygienischen Gründen nun sogar eine Verlegung der dortigen Bushaltestelle "Haus Gallus". Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Maßnahmen werden seitens DB und Stadt durchgeführt, um der Taubenkotproblematik an der Galluswarte wirksam zu begegnen, und wann wird endlich ein professionelles Taubenhaus eingerichtet? Antwort des Magistrats: Die Stadttaubenpopulation an der Galluswarte hat sich nachhaltig etabliert und vergrößert, da die Tauben im und um den Unterführungsbereich "ideale Aufenthaltsbedingungen" vorfinden. So gibt es zahlreiche Nistmöglichkeiten in der Unterführung selbst und ein hohes Futterangebot. Es wird zum einen massiv Körnerfutter ausgestreut, zum anderen füttern Passant:innen zusätzlich ihre Lebensmittelreste beziehungsweise lassen Essensreste einfach liegen. Eine Überwachung ergab, dass in einem Zeitraum von sechs Stunden 18 Personen ihre Essensreste an die Tauben verteilten. Teilweise werden direkt im Umfeld in den Grünanlagen Essensreste von Feiern und große Mengen Brotreste ausgebracht. Darüber hinaus konnten keine sogenannten "Vergrämungsmaßnahmen" an der Brückenkonstruktion vorgenommen werden. Die Bahn ist für den Unterführungsbereich nicht zuständig. Der Magistrat sieht sich mangels Finanzierungsmöglichkeit allerdings nicht in der Lage, bauliche Maßnahmen durchzuführen. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf circa 500.000 Euro geschätzt. Außerdem konnte das Taubenhaus aus verkehrlichen Gründen nicht direkt vor Ort aufgestellt werden, sondern musste einige hundert Meter entfernt errichtet werden. Der Magistrat bedauert, dass das im vergangenen Jahr aufgestellte, professionell betriebene Taubenhaus unter diesen Rahmenbedingungen leider nicht angenommen wurde. Im Rahmen der Überprüfung, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Taubenpopulation tierschutzgerecht zu verringern, wurden folgende Voraussetzungen in Zusammenarbeit mit der Veterinärabteilung im Ordnungsamt definiert: - Durchsetzung des Fütterungsverbotes - Angebot von artgerechtem Futter in einem standortnahen Taubenhaus mit einem Angebot an Brutmöglichkeiten, um einen Eiertausch durchführen zu können - Verhinderung des Ansitzes/der Brutmöglichkeiten unter dem Ingenieurbauwerk Der Magistrat baut derzeit ein städtisches Taubenmanagement auf und wird sich weiterhin mit dem Standort an der Galluswarte beschäftigen. Zur tierschutzgerechten Reduktion sind Taubenhäuser unerlässlich. Aber solange die geschilderten Probleme weiterhin bestehen, kann ein Taubenhaus keinen Erfolg haben. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein

  • In seiner letzten Sitzung schlugen der Ortsbeirat 5 und die Elternschaft der Schule vor, das Rosengärtchen als Auslageru
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    30.04.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3234 In seiner letzten Sitzung schlugen der Ortsbeirat 5 und die Elternschaft der Schule vor, das Rosengärtchen als Auslagerungsstandort für die marode IGS Süd zu nutzen. Dort gab es bereits in der Vergangenheit Container, die als Auslagerungsstandort dienten. Laut Frau Weber lehnt jedoch das Grünflächenamt diesen Vorschlag ab. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Mit welcher Begründung lehnt das Grünflächenamt die Auslagerung der IGS Süd ins Rosengärtchen ab, und ist dem Amt die katastrophale bauliche Situation an der IGS Süd, einschließlich der gesperrten Stockwerke, der massiven Stützmaßnahmen und der unzumutbaren Unterrichtsbedingungen, vollumfänglich bekannt? Antwort des Magistrats: Derzeit werden unter Hochdruck verschiedene Varianten einer vorzeitigen Auslagerung geprüft. Das Rosengärtchen stellt hier eine mögliche Variante dar; entsprechende Gespräche mit dem Grünflächenamt sind in der 19. Kalenderwoche geplant. Parallel wird geprüft, ob das Grundstück im Rosengärtchen flächenmäßig ausreicht. Grundsätzlich sprächen aus Sicht des Fachamts gegen eine entsprechende langjährige Nutzung als Auslagerungsstandort: - Die nun erforderliche Auslagerungskubatur wird die damalige voraussichtlich deutlich übersteigen. - Schäden am wertvollen Baumbestand sind daher zu erwarten. - Bei der letzten Containerauslagerung von 2009 bis 2013 hatte sich die BI "Rettet das Rosengärtchen" gebildet. - Die Anlage wurde nach dem damaligen Rückbau der Container aufwendig und nach historischem Vorbild neu hergestellt. Sie wird von den Anwohnenden sehr stark genutzt und auch im Rahmen der BI betreut und gepflegt, Patenschaften. Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein

  • Sieben Jahre nach Eröffnung der Neuen Altstadt wurde nun endlich mit der finalen Gehwegpflasterung an der Braubachstraße
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    30.04.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3235 Sieben Jahre nach Eröffnung der Neuen Altstadt wurde nun endlich mit der finalen Gehwegpflasterung an der Braubachstraße begonnen. Bereits im Jahr 2019 hatte die BFF-Fraktion die ausstehenden Arbeiten mit der Frage Nr. 2129 thematisiert, ohne ein Fertigstellungsdatum genannt zu bekommen. Im Jahr 2020 teilte der Magistrat auf die Frage Nr. 2332 des Stadtverordneten Dr. Deusinger einen Umsetzungstermin "im Laufe des Jahres 2020" mit. Auf die letzte diesbezügliche Frage Nr. 659/22 durch die Stadtverordnete Leineweber nannte der Magistrat als Ausführungstermin "frühestens ab Spätherbst 2022". Ich frage den Magistrat: Wie rechtfertigt der Magistrat diese nunmehr siebenjährige Verzögerung der Gehwegherstellung entlang der Südseite der Braubachstraße? Antwort des Magistrats: Der Gehweg auf der Südseite der Braubachstraße ist mittlerweile hergestellt. Verschiedene Faktoren haben diese Maßnahme verzögert. Aufgrund anderer Bauarbeiten in der Braubachstraße wurde die Herstellung des Gehwegs anfangs zurückgestellt. Dann wurde vor dem Hintergrund der Lockdown-Maßnahmen während der Corona-Pandemie - wie bereits auf die Frage Nr. 659 vom 31.03.2022 mitgeteilt - die Sanierung der Braubachstraße mit Rücksicht auf die dort ansässigen Gewerbe-treibenden und Gastronomie weiter zurückgestellt. Unter Beachtung vorhandener Kapazitäten in der Stadtverwaltung und bei den ausführenden Firmen sowie bedingt durch Einflüsse diverser (Groß-)Veranstaltungen rund um den Römerberg ergab sich erst in der ersten Jahreshälfte 2025 ein Zeitfenster für die Ausführung der Maßnahme. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Uwe Schulz Vertraulichkeit: Nein

  • Die FAZ veröffentlichte am 16.04.2025 einen Artikel mit der Überschrift „Stadt lässt gekaufte Wohnhäuser verfallen“. In
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    30.04.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3236 Die FAZ veröffentlichte am 16.04.2025 einen Artikel mit der Überschrift "Stadt lässt gekaufte Wohnhäuser verfallen". In diesem berichtete sie, dass die Stadt Frankfurt in den vergangenen Jahren mehrfach von ihrem Vorkaufsrecht gebraucht machte und Wohnimmobilien erwarb, diese aber anschließend nicht saniert wurden, sondern weiter verfallen sind. Ich frage den Magistrat: Wie oft machte die Stadt Frankfurt seit dem Jahr 2010 von ihrem Vorkaufsrecht für Wohnimmobilien Gebrauch, und wie viele dieser Immobilien stehen aktuell leer? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt am Main hat in neun Fällen seit 2010 das Vorkaufsrecht für Wohnimmobilien aus Gründen des Milieuschutzes erfolgreich ausgeübt. Ein Objekt ist in nicht bewohnbarem Zustand und daher leer stehend. Vier weitere Objekte sind sanierungsbedingt teilweise leer stehend. Die übrigen Objekte werden vollständig genutzt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Willy Klinger Vertraulichkeit: Nein

  • Bereits im letzten Jahr habe ich im Rahmen der Fragestunde erörtert, wie in Frankreich eine Stiftung ungenutzte Büros na
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3237 Bereits im letzten Jahr habe ich im Rahmen der Fragestunde erörtert, wie in Frankreich eine Stiftung ungenutzte Büros nachts in Schlafplätze für Obdachlose umwandelt. Unter Erfüllung aller erforderlichen Voraussetzungen können diese Büros den Betroffenen für drei bis sechs Monate als feste Schlaf- und Rückzugsorte dienen. Während dieser Zeit werden sie durch eine sozialarbeiterische Begleitung unterstützt. Ich frage den Magistrat: Zu welchem Ergebnis sind die Prüfungen gekommen, ob und wie das in Frankreich erfolgreich erprobte Modell "Büros mit Herz" auch hier in Frankfurt umgesetzt werden kann? Antwort des Magistrats: Bureaux du Cœur, "Büros mit Herz", in Frankreich ist eine private Initiative, die sich für obdachlose Menschen einsetzt. Diese Organisation wurde 2018 eigeninitiativ von Unternehmern in Nantes gegründet und verfolgt das Ziel, leerstehende Büroräume nach Feierabend oder an Wochenenden als temporäre Unterkünfte für Menschen in prekären Lebenssituationen bereitzustellen. Wie funktioniert Bureaux du Cœur? Unternehmen, die an der Initiative teilnehmen, stellen ungenutzte Räume wie Besprechungszimmer oder Büros zur Verfügung. Diese werden mit grundlegenden Einrichtungen wie einem Bett, einer Dusche und einer kleinen Küche ausgestattet. Die aufgenommenen Personen - in der Regel wohnfähige, alleinstehende Erwachsene ohne Suchtprobleme oder besonderen medizinischen Betreuungsbedarf - erhalten für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten Zugang zu diesen Räumlichkeiten. Während ihres Aufenthalts werden die Gäste ermutigt, aktiv an ihrer beruflichen und sozialen Wiedereingliederung zu arbeiten. Dazu gehört beispielsweise die Unterstützung bei der Jobsuche oder beim Verfassen von Bewerbungen, oft mit Hilfe der Mitarbeiter;innen des gastgebenden Unternehmens. Der Initiative gehören mittlerweile mehr als 100 Unternehmen an darunter sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch größere Konzerne. Bis Anfang 2024 konnten landesweit über 260 wohnungslose Menschen durch Bureaux du Cœur vorübergehend untergebracht werden. Bureaux du Cœur ist ein Beispiel dafür, wie Unternehmen aus ihrer inneren Überzeugung und Haltung eigeninitiativ soziale Verantwortung übernehmen und einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten können. Als Voraussetzung für die Umsetzung hat die Initiative im Vorfeld die verschiedenen rechtlichen, organisatorischen, kulturellen und sozialen Bedingungen geklärt - zum Beispiel Haftungsrisiken, rechtliche Rahmenbedingungen, Zugang zu den Räumen und vertrauensvolle Öffnung, klare Regeln, Dialog mit der Mitarbeiterschaft und Nachbarn. In Frankfurt fehlen derzeit entsprechende Strukturen beziehunsgweise wahrnehmbare Impulse aus dem Kreis von Unternehmen, um ein solches Projekt zu starten. Weiter ist die Gruppe der in Frage kommenden Personen für ein solches Projekt sehr klein und sie kann in bestehenden Strukturen versorgt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Frederick Huber Vertraulichkeit: Nein

  • Ein hessisches Gesetz gegen spekulativen Leerstand soll helfen, dass Wohnungen im öffentlichen und privaten Besitz wiede
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    30.04.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3238 Ein hessisches Gesetz gegen spekulativen Leerstand soll helfen, dass Wohnungen im öffentlichen und privaten Besitz wieder genutzt werden. Die Nassauische Heimstätte/Wohnstadt, NHW, an der die Stadt Frankfurt am Main einen Anteil von etwa 31 Prozent hält, verfügt über einen bedeutenden Wohnungsbestand in Frankfurt. Laut Antwort des hessischen Wirtschaftsministers auf eine Landtagsanfrage stehen in Frankfurt 237 Wohnungen der NHW seit durchschnittlich 28 Monaten leer. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Gründe führen zu diesem langfristigen und nicht erwünschten Leerstand von NHW-Wohnungen in Frankfurt, und welche Maßnahmen ergreift der Magistrat als Mitgesellschafter, um diese Wohnungen schneller wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen? Antwort des Magistrats: Die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, NHW, führt für die Wohnungen zum einen baulich/projektbedingten Leerstand - wie zum Beispiel Modernisierung, mehrjährige energetische Quartiersentwicklung - als Grund an. Zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, die meist zwischen sechs und zehn Monaten dauern, werden unter anderem Ersatzwohnungen benötigt und vorgehalten, was einen temporären Leerstand bedingt. Zum anderen gibt es personenbedingte Gründe - wie zum Beispiel Zwangsräumungen, Erbenermittlungen. Bei den genannten 237 Wohnungen handelt es sich um 191 Modernisierungswohnungen und 46 Ersatzwohnungen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Lauterwald Vertraulichkeit: Nein

  • Demnächst soll der Gesamtverkehrsplan Schiene vorgestellt werden. Bis Ende 2020 gab es im Amt für Straßenbau und Erschli
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    30.04.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3239 Demnächst soll der Gesamtverkehrsplan Schiene vorgestellt werden. Bis Ende 2020 gab es im Amt für Straßenbau und Erschließung das Referat 66a "Mobilitäts- und Verkehrsplanung", das jedoch aufgelöst wurde. Die damalige Begründung lautete, dass die Aufgaben auf das Straßenverkehrsamt und das Amt für Straßenbau und Erschließung verteilt würden, um eine "Verwaltungsvereinfachung" zu erreichen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welches Amt ist aktuell für die Erstellung und Koordination des Gesamtverkehrsplans Schiene zuständig, und wie stellt sich die Aufgabenverteilung innerhalb der Stadtverwaltung in diesem Bereich konkret dar? Antwort des Magistrats: Die Untersuchungen zum GVP Schiene werden federführend vom ASE durchgeführt und mit allen relevanten städtischen Ämtern und Institutionen - Straßenverkehrsamt, Stadtplanungsamt, traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main - sowie dem Rhein-Main-Verkehrsverbund abgestimmt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein

  • Wie einem Interview in der Frankfurter Rundschau vom 4. April 2025 mit der Arbeitsdirektorin der VGF zu entnehmen war, w
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    30.04.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3240 Wie einem Interview in der Frankfurter Rundschau vom 4. April 2025 mit der Arbeitsdirektorin der VGF zu entnehmen war, werden alle nach Frankfurt gelieferten T-Wagen des Herstellers Alstom aufgrund technischer Probleme bis Ende April zurück nach Spanien transportiert. Ich frage den Magistrat: Welche Auswirkungen hat das Fehlen der insgesamt 58 bestellten Wagen auf den aktuellen und mittelfristigen Fahrplan, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um die dadurch entstehenden Einschränkungen im Betrieb zu kompensieren? Antwort des Magistrats: Es ist korrekt, dass alle T-Wagen für eine notwendige Überarbeitung durch den Fahrzeughersteller Alstom in eines seiner Werke verbracht werden. Nachdem aktuell noch keine Bestandsfahrzeuge außer Dienst gestellt wurden, beziehen sich die Auswirkungen aktuell rein auf eine Angebotsausweitung, zum Beispiel der Möglichkeit einer Taktverkürzung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein

  • Die Gastronomie im Bürgerhaus Bornheim „Platz Im Herzen“ zeichnet sich durch eine hochpreisige Speisekarte aus, die in e
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    30.04.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3241 Die Gastronomie im Bürgerhaus Bornheim "Platz Im Herzen" zeichnet sich durch eine hochpreisige Speisekarte aus, die in einem "Golden Tomahawk" für 399 Euro (!) gipfelt. Zuvor befand sich dort ein bürgerliches Restaurant, wo auc h ein Mittagstisch angeboten wurde und das sich bei der Bevölkerung großer Beliebtheit erfreute. Dies alles ist mit dem Betreiberwechsel entfallen und ein herber Schlag für den Stadtteil. Im Ortsbeirat 4 wurden hierzu bereits mehrfach Beschwerden vonseiten der Bürger geführt. Ich frage den Magistrat: Wie lange läuft der Pachtvertrag zwischen der ABG und dem derzeitigen Gastronomen im SAALBAU Bornheim noch, und beabsichtigt der Magistrat, gegen eine Verlängerung dieses Pachtvertrags bei der ABG zu intervenieren? Antwort des Magistrats: Bezüglich der konkreten Vertragslaufzeiten des bestehenden Pachtvertrags zwischen der ABG und dem derzeitigen Betreiber der Gastronomie im SAALBAU Bornheim wird seitens der ABG keine Auskunft gegeben, da es sich hierbei um vertrauliche Vertragsinhalte handelt. Diese unterliegen dem Datenschutz sowie dem Schutz berechtigter Geschäftsinteressen der Vertragspartner und werden daher nicht öffentlich mitgeteilt. Grundsätzlich obliegt die Vertragsgestaltung einschließlich der Frage einer möglichen Verlängerung dem Eigentümer. Der Magistrat steht jedoch im regelmäßigen Austausch mit der ABG und setzt sich dafür ein, dass bei der Nutzung öffentlicher Räume wie dem SAALBAU Bornheim auch die Belange und Erwartungen der Bürger:innen berücksichtigt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Peter Paul Thoma Vertraulichkeit: Nein

  • In der FNP vom 09.04.2025 wird der Präsident der IHK Frankfurt hinsichtlich des Wohnungsneubaubedarfs mit folgenden Wort
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    30.04.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3242 In der FNP vom 09.04.2025 wird der Präsident der IHK Frankfurt hinsichtlich des Wohnungsneubaubedarfs mit folgenden Worten zitiert: "Die kommunalen Satzungen sind nicht mehr geeignet, die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen bei der Wohnungskrise zu bewältigen. Die Stadt Frankfurt sollte die Gelegenheit nutzen, ihre Bau- und Milieuschutzsatzungen zügig zu überprüfen und zu modernisieren." Ich frage den Magistrat: Inwiefern teilt der Magistrat diese Einschätzung, und welche konkreten Schritte plant die Stadt Frankfurt hier gegebenenfalls? Antwort des Magistrats: Der Magistrat teilt die Einschätzung der IHK, dass die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt eine zentrale sozial- und wirtschaftspolitische Aufgabe darstellt. Zahlreiche Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass die Bereitstellung von Wohnraum bei der Gewinnung von dringend benötigten Fachkräften aus dem In- und Ausland von wesentlicher Bedeutung ist. Der Magistrat tauscht sich mit Bund und Land aus, um Bauvorschriften beziehungsweise -regularien zu überprüfen. Die kommunalen Satzungen werden ebenfalls derzeit vom Magistrat überprüft. Der Magistrat stimmt sich dazu auch mit der IHK und Verbänden der Wohnungswirtschaft ab. Um energetische Maßnahmen zu unterstützen, hat der Magistrat den Modernisierungsbonus aufgelegt. Die Stadtverordneten müssen diesem Förderprogramm noch zustimmen. Dachausbauten werden im gesamten Stadtgebiet genehmigt. Erst kürzlich wurde mit der Platensiedlung eines der größten Aufstockungsprojekte Deutschlands fertig gestellt. Weitere Bauvorhaben werden vorbereitet. Die rechtsverbindlichen Erhaltungssatzungen gemäß § 172 Absatz 1 S. 1 Nr. 2 BauGB, die sogenannte Milieuschutzsatzungen, werden ebenfalls auf Ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft. Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein

  • Im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 10 am 23.03.2025 wurde von einer Nachbarin über die Möglichkeit einer U
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3243 Im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 10 am 23.03.2025 wurde von einer Nachbarin über die Möglichkeit einer Unterkunft für Geflüchtete gegenüber der Friedberger Warte berichtet. In der Vergangenheit wurde richtigerweise seitens des Magistrates immer vor Ort öffentlich im Rahmen einer Informationsveranstaltung über entsprechende Unterkünfte rechtzeitig informiert. Ich frage den Magistrat: Ist eine Unterkunft für Geflüchtete gegenüber der Friedberger Warte vorgesehen, und wann wird es dazu vor Ort eine öffentliche Informationsveranstaltung geben? Antwort des Magistrats: Ja, an diesem Standort ist eine Unterkunft für Geflüchtete und Frankfurter Wohnungslose geplant. Das Sozial- und Gesundheitsdezernat hat den Ortsbeirat 3, in dessen Bereich die künftige Unterkunft liegt, am 09.04.2025 darüber informiert. Der Bauherr hat im Februar 2025 einen Bauantrag für einen Neubau in der Homburger Landstraße 5 eingereicht. Geplant ist eine Unterkunft mit bis zu 300 Plätzen. In dieser sollen - wie in allen vergleichbaren Unterkünften der Stadt - Geflüchtete und Frankfurter Wohnungslose gemeinsam untergebracht werden. Nach derzeitigem Stand ist die Fertigstellung des Baus für 2027 avisiert. Sobald der Bauantrag genehmigt ist und damit belastbare Informationen vorliegen, wird die Stadt den Ortsbeirat 3, die unmittelbar angrenzenden Ortsbeiräte 4 und 10 und die Öffentlichkeit über die Details informieren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein

  • Die Stadt Frankfurt am Main vergibt eine Vielzahl von Dienstleistungsaufträgen für das Bauhaupt- und -nebengewerbe. Ich
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3244 Die Stadt Frankfurt am Main vergibt eine Vielzahl von Dienstleistungsaufträgen für das Bauhaupt- und -nebengewerbe. Ich frage den Magistrat: An welche Auftragnehmenden sind aktuell welche Dienstleistungsaufträge für das Bauhaupt- und - nebengewerbe vergeben - bitte unter Angabe des Leistungs-/Bauzeitraums -, und wo sind die Zuschlagserteilungen öffentlicher Vergaben einsehbar? Antwort des Magistrats: Im Jahr 2024 wurden im Amt für Bau und Immobilien 7.968 Vergaben für Planung, Bau und Dienstleistungen in den verschiedenen Bereichen mit einem Gesamtvolumen von 191.696.111 Euro getätigt. Diese im Einzelnen aufzulisten, wäre sehr aufwendig und ist in der Kürze der Zeit leider nicht möglich. Die Zuschlagerteilungen nationaler und europaweiter Bauvergaben können auf den Vergabeplattformen der Stadt Frankfurt sowie des Landes, HAD, und der Europäischen Union, TED, nach Registrierung eingesehen werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein

  • Mitte März 2025 wurde im Stadtteil Praunheim an der Kreuzung Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Am Ohlengarten die neue ums
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    30.04.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3245 Mitte März 2025 wurde im Stadtteil Praunheim an der Kreuzung Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Am Ohlengarten die neue umstrittene Verkehrsführung großräumig und aufwendig umgesetzt, zum Ärger und Entsetzen einer Mehrzahl der Anlieger. Auch die Verkehrsteilnehmer von Linienbus- bis Fahrradfahrer schätzen diese Lösung als gefährlich und nicht praktikabel ein. Ich frage den Magistrat: Wie viel Euro hat die Änderung der Verkehrsführung an diesem Kreuzungsbereich den Steuerzahler insgesamt gekostet, einschließlich Planungs- und Realisierungskosten? Antwort des Magistrats: Die Verlegung der Sperrfläche - an der Fahrbahnseite statt in der Fahrbahnmitte - war aufgrund einer durch die Unfallkommission festgestellten Unfallhäufungsstelle notwendig. Geradeausfahrende Radfahrer - Richtung Alt-Praunheim 50-58 - wurden übersehen beziehungsweise von Kfz-Fahrern angefahren, die nach rechts in die Straße "In der Römerstadt" abbiegen wollten. Daher wurde die Positionierung der Sperrfläche überarbeitet. Hierdurch wurde die festgestellte Gefahrenstelle entschärft. Bei der Planung wurden selbstverständlich die Schleppkurven eines Liniengelenkbusses berücksichtigt. Dadurch wurde sichergestellt, dass keine Beeinträchtigung für Rettungsfahrzeuge, Linienbusse oder Schwerlastverkehr entstehen. Die Realisierungskosten zur Umgestaltung der Kreuzung "Alt-Praunheim/In der Römerstadt" beliefen sich auf insgesamt 15.435 Euro - Markierungsarbeiten: 11.785 Euro, Schlosserarbeiten, Poller, Fahrradbügel: 3.650 Euro. Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein

  • Am 08.04.2025 berichtete die FNP über die Stadtmauer in Höchst und dass der Magistrat im August 2024 Folgendes mitgeteil
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3246 Am 08.04.2025 berichtete die FNP über die Stadtmauer in Höchst und dass der Magistrat im August 2024 Folgendes mitgeteilt habe: "Die Ausschreibung und die Beauftragung einer fachkundigen und denkmalpflegerisch erprobten Fachfirma ist bereits erfolgt. Derzeit ist geplant, im 4. Quartal 2024 mit der Sanierung der historischen Stadtmauer zu beginnen." Bisher sei aber noch nicht mit der Sanierung begonnen worden. Ich frage den Magistrat: Was sind die Gründe für die Verzögerung, und wann kann nun endlich mit dem Beginn der Sanierungsarbeiten gerechnet werden? Antwort des Magistrats: Die historische Mauer und die Einfriedung werden zusammen mit dem Fährhaus saniert. Die stadtinternen und fachlichen Abstimmungen zur Sanierung der Stadtmauer haben sich aufgrund der Komplexität des Vorhabens und der damit einhergehenden Anforderungen verzögert. Zwischenzeitlich wurden alle offenen Punkte geklärt und der Ablauf der Sanierung festgelegt. Eine für die Öffentlichkeit wahrnehmbare Bautätigkeit an der historischen Stadtmauer wird in den kommenden Tagen sichtbar werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein

  • Die Kleingartenanlage Kreuzerhohl auf dem Riedberg wartet seit vielen Jahren darauf, an den Start gebracht zu werden. Vo
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3247 Die Kleingartenanlage Kreuzerhohl auf dem Riedberg wartet seit vielen Jahren darauf, an den Start gebracht zu werden. Vor allem die Vorgaben zur Vereinheitlichung der Gartenhütten sorgt immer wieder für Diskussionen. In Bericht B 129 aus dem März 2025 gibt der Magistrat hierzu keine klaren Antworten bezüglich einer Rechtsgrundlage. Die künftigen Pächterinnen und Pächter stehen damit weiterhin in einem rechtlich luftleeren Raum. Ich frage den Magistrat: Auf welcher Rechtsgrundlage möchte er in der Kleingartenanlage Kreuzerhohl die Gestaltung der Gartenhütten vorgeben, und wieso teilt er diese dem Kleingartenverein nicht mit? Antwort des Magistrats: Auflagen zu den Lauben einer neuen Kleingartenanlage werden in der Regel mit dem Entwurfskonzept zur Anlage abgestimmt und sind daher anlagenspezifisch. Die aktuell gültige Kleingartenordnung der Stadt Frankfurt am Main stellt - in diesem Punkt auch im Entwurf der Novellierung - die Rechtsgrundlage für die Vorgehensweise des Magistrats dar: "Die Art und die Anzahl der in einer Kleingartenanlage zulässigen Laubentypen, ihre äußere Gestaltung und ihre Standorte werden vom Verein im Einvernehmen mit der für die Fachaufsicht zuständigen Stelle für den Verpächter festgelegt. Dabei sollen die Laubentypen in wesentlichen Gestaltungsmerkmalen übereinstimmen bzw. ähnlich sein, z. B. hinsichtlich der Abmessungen, der Dachneigung und des vorherrschenden Materials. Möglich ist auch die Verwendung einer Systemlaube, die nach den individuellen Wünschen des einzelnen Kleingärtners abgewandelt werden kann und dennoch ein harmonisches Gesamtbild sicherstellt. Gleiches gilt auch für den Bau von Gartenlauben in Eigenleistung, der grundsätzlich zu fördern ist." Das Fachamt steht seit Anbeginn des Prozesses hierzu im Austausch mit dem betroffenen Verein und wird diesem gemäß Vereinbarung im letztmalig Ende März 2025 stattgefundenen Gespräch ein entsprechendes Informationsblatt zum Thema ‚Gestaltung der Lauben' zeitnah zukommen lassen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Carolin Friedrich Vertraulichkeit: Nein

  • Die Stadt Frankfurt am Main vergibt eine Vielzahl von Dienstleistungsaufträgen für Gebäudereinigungen und das Gebäudeman
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    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3248 Die Stadt Frankfurt am Main vergibt eine Vielzahl von Dienstleistungsaufträgen für Gebäudereinigungen und das Gebäudemanagement. Ich frage den Magistrat: An welche Auftragnehmenden sind aktuell Dienstleistungsaufträge der Gebäudereinigung und des Gebäudemanagements vergeben - bitte mit Laufzeitangabe -, und aus welchen städtischen Gebäuden/Liegenschaften setzen sich die jeweiligen sogenannten Lose zusammen? Antwort des Magistrats: Aktuell hat die Stadt rund 475 Reinigungsaufträge für Schulen, Sporthallen, Kinderzentren, Museen sowie städtische Ämter an die Firmen Akbulut, Arda, Benden, Cleanwerk, DEKU, Elmy, Frisch & Rein, GEG, Gies, Götz, Hochhaus, Jacobi, Kern, Kurt-Service, LV Reinigungsteam, MAG, Pohl & Wöllner, Prema, Qori, Raimov, S&B, Sahin, Schmidt & Brandt, Seitz & Co. und Volz vergeben. Die Laufzeitenden variieren zwischen dem 30.05.2025 und dem 31.07.2029. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein

  • Auf die Frage Nr. 3162 vom 03.04.2025 reagiert der Magistrat mit einer „Nicht-Antwort“. Zum einen lässt er offen, ob ihm
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    30.04.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3249 Auf die Frage Nr. 3162 vom 03.04.2025 reagiert der Magistrat mit einer "Nicht-Antwort". Zum einen lässt er offen, ob ihm bekannt ist, dass durch Privatpersonen per E-Mail erstattete Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten vom Ordnungsamt mit dem Hinweis zurückgewiesen werden, deren Eingabe sei auf diesem Weg nicht mehr möglich. Zum anderen negiert der Magistrat die Frage nach einem fehlenden Formerfordernis für das Anzeigen einer Ordnungswidrigkeit. Ich frage den Magistrat erneut: Ist dem Magistrat bekannt, dass Eingaben per E-Mail wie oben beschrieben durch das Ordnungsamt zurückgewiesen werden, und warum re kurriert er auf ein PDF-Formular, wenn das Anzeigen einer Ordnungswidrigkeit grundsätzlich keinem Formerfordernis unterliegt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Vertraulichkeit: Nein

  • Der Magistrat schmückt sich international gern mit dem „MOMEM“ als erstem und weitestgehend einzigem Museum für moderne
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    30.04.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3250 Der Magistrat schmückt sich international gern mit dem "MOMEM" als erstem und weitestgehend einzigem Museum für moderne elektronische Musik. Viele Fans der Musik strömen in das Museum, um Ausstellungen über Pioniere der Musik anzuschauen. Gern würden dies auch mehr Menschen mit Mobilitätseinschränkungen tun, doch seit Jahren ist der Aufzug für beispielsweise Rollstuhlfahrer defekt und wird nicht repariert. Nun heißt es, er solle gar gänzlich verschwinden. Ich frage den Magistrat: Wieso wurde der Aufzug seit Jahren nicht repariert, und wie soll das MOMEM künftig barrierefrei erreichbar sein? Antwort des Magistrats: Der bestehende Aufzug zwischen der A-Ebene und der A1-Ebene der Hauptwache neben dem Eingang des MOMEM ist seit Jahren defekt. Aufgrund zahlreicher Schäden an Technik und Hülle, der Korrosion der Konstruktion und der Bauart mit Spindelantrieb ist der Aufzug nicht mehr zu reparieren. Bereits seit Jahren ist die A1-Ebene nicht barrierefrei erreichbar. Nachdem der defekte Aufzug in die Verantwortlichkeit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, VGF, übergegangen war, wurde intensiv nach Lösungen gesucht, eine stufenlose und möglichst barrierefreie Erschließung der A1-Ebene zu gewährleisten. Ein Austausch des barrierefreien Aufzuges ist jedoch aus Platzgründen wegen der fehlenden Unterfahrt an gleicher Stelle nur mit sehr hohem Aufwand möglich. Derzeit plant die VGF in einem ersten Schritt eine Rampe, mit der die Apotheke und das MOMEM in der A1-Ebene stufenlos erschlossen werden können. In einem zweiten Schritt wird geprüft, ob die Rampe in die B-Ebene verlängert werden kann. Dies stellt wegen der Steigungsverhältnisse allerdings eine Herausforderung dar. Rampen kommen nicht nur Rollstuhlfahrenden zugute, sondern auch weiteren mobilitätseingeschränkten Menschen, Kinderwagen und Fahrrädern. Der bestehende Aufzug zwischen A- und B-Ebene erhält noch in 2025 eine neue Kabinenausstattung und neue Türen. Im Zuge der Planungen zur Gesamtsanierung der Hauptwache wird bereits untersucht, wie die bestehenden Aufzüge vergrößert, erneuert und bis zur Oberfläche - A1-Ebene - geführt werden können. Auch die Redundanz der barrierefreien Erschließung soll optimiert werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein

  • Der Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Mörfelder Landstraße 331, Gemarkung Wald, Flur 612, Nr. 13/4 zur San
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    30.04.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 30.04.2025, F 3251 Der Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Mörfelder Landstraße 331, Gemarkung Wald, Flur 612, Nr. 13/4 zur Sanierung des Denkmals - denkmalgeschützter ehemaliger Reitstall des Oberforsthauses - und Neubau einer medizinischen Einrichtung hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 02.02.2023 mehrheitlich zugestimmt. Im FR-Artikel vom 28.12.2023 "Denkmalschutz in Frankfurt: Oberforsthaus verfällt weiter" heißt es dazu, dass "sich der Investor [...] entschlossen habe, die Planung zu überarbeiten. Die Finalisierung und der Abschluss des Erbbauvertrags können erst im Anschluss daran erfolgen." Daher frage ich den Magistrat: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des Abschlusses des Erbbauvertrages mit der Omnimed GmbH? Antwort des Magistrats: Ein Erbbaurechtsvertrag wurde 2024 bereits aufschiebend bedingt geschlossen, um hinreichende Sicherheit für weitergehende/vertiefte Planungen und Abstimmungen zu geben. Die Rechtswirksamkeit des Vertrages wurde aufgrund der besonderen Herausforderungen, die sich für eine Bebauung der Liegenschaft ergeben, mit einer abschließenden baurechtlichen Umsetzbarkeit verknüpft. Der Investor hat die notwendigen Schritte bisher in den vereinbarten Zeiträumen abgearbeitet. Weitere Abstimmungen laufen derzeit noch. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein

  • Willkürliche Vertreibung von Subkulturen aus Frankfurt stoppen
    NR
    30.04.2025 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2025, NR 1222 Betreff: Willkürliche Vertreibung von Subkulturen aus Frankfurt stoppen Das Grünflächenamt teilte im Umweltausschuss kürzlich mit, dass etliche Freizeitgärten ( z.B. Flur 334, Flurstück 231/87) im Zuge der Güntherburgparkerweiterung sicher geopfert werden. Rot in der Karte markiert. Im Zuge der Parkvorstellung und Vorlage M11/24 war nie die Rede davon, dass auch die liebevoll gepflegten Gärten wegfallen. Die Menschen, Ortsbeiratsmitglieder, Stadtverordneten wurden also schwer getäuscht vom Grünflächenamt. Der sehr gut erhaltene Zaun (welcher die Gärten davor schützt, dass die ParknutzerInnen direkt in den Gärten ihre Notdurft zu verrichten, sondern nur an den Zaun) soll laut Grünflächenamt zum Nachteil der GärtnerInnen auch entfernt werden. Rot droht Vertreibung, der Zaun schützte bisher die schützenswerte Subkultur und könnte es weiter tun. Quelle. Geoportal Zaunsoll weg (Quelle: Tilo Schwichtenberg) Dies vorrausgeschickt möge Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der sehr gut erhaltene Zaun nördlich des Günthersburgparks bzw ehemaligen Grünflächenamtes bleibt erhalten 2. Die Freizeitgärten bleiben erhalten. 3. Die alten hochstämmigen Wallnusbäume, Kirschbäume, Zwetschgenbäume, Apfelbäume, bleiben erhalten. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.05.2025, OF 887/3 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.01.2024, M 11 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7034 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1222 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7034 2025 1. a) Die Vorlage NR 1222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 887/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1222 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) und Gartenpartei (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage NR 1222 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Linke (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6246, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 79-1

  • Auslagerung der IGS Süd zum Schuljahr 2026/27 sicherstellen
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    30.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2025, NR 1223 Betreff: Auslagerung der IGS Süd zum Schuljahr 2026/27 sicherstellen Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 30.07.2025 und 15.10.2025 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die unhaltbaren Zustände an der IGS Süd zu beenden und der Schulgemeinde eine angemessene Lernumgebung zur Verfügung zu stellen. Dazu werden folgende Maßnahmen ergriffen: 1. Spätestens im Sommer 2026 und somit bis zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 wird die IGS Süd bzw. deren Klassenräume komplett an einen Standort in unmittelbarer Nähe ausgelagert. 2. Die Auslagerung erfolgt vorzugsweise in ein in Holzmodulbauweise errichtetes Interimsgebäude nach den Anforderungen der Schule. 3. Das nahegelegene Grundstück "Rosengärtchen" wird als von Schulgemeinschaft und Ortsbeirat priorisierter Interimsstandort umgehend unter Einbindung aller zuständigen Dezernate und Ämter auf seine Eignung geprüft. 4. Sollte sich herausstellen, dass das Gelände des Rosengärtchens nicht nutzbar ist, soll kurzfristig geprüft werden, ob a) ein Bürogebäude in der Nähe angemietet und für die IGS Süd nutzbar gemacht werden kann oder b) auf dem Schulhof der IGS Süd (weitere) Container, ggf. auch unter Nutzung der Straße, errichtet werden können und die Schule dorthin ausgelagert werden kann. 5. Für eine zügige Auslagerung wird eine Taskforce gegründet, an der auch die Schulgemeinschaft teilnimmt. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat binnen drei Monaten, welcher Interimsstandort gewählt wurde und wie die weiteren Planungsschritte und zeitlichen Abläufe aussehen. Begründung: An der IGS Süd sind mittlerweile ein Drittel der Unterrichtsräume wegen Einsturzgefahr gesperrt - zwei Stockwerke komplett. Klassen mussten in noch kleinere Räume ausweichen. In den restlichen Etagen werden die Decken mit Metallstützen stabilisiert. Die Schule gleicht mehr einem Bergwerk als einer Schule und die Statik muss ständig neu überprüft werden. Die aktuelle Situation ist weder der Schüler- und Lehrerschaft noch den Eltern zuzumuten. Die Pläne der Bildungsdezernentin sehen vor, die IGS Süd in die Modulanlage im Länderweg auszulagern. Allerdings ist diese derzeit von der Anni-Albers-Schule besetzt, die mindestens bis 2026 dort untergebracht sein wird. Im Anschluss soll dann die Containeranlage saniert bzw. durch eine moderne Holzmodulanlage ersetzt werden, sodass diese für mindestens zwei weitere Jahre nicht zur Verfügung stehen wird. Dies ist für die Schulgemeinde nicht hinnehmbar! Daher ist zeitnah - und zwar bis zum Sommer 2026 und dem Beginn des Schuljahres 2026/2027 - eine Auslagerung der kompletten Schule in ein Interimsgebäude in unmittelbarer Nähe vorzunehmen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 444 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1223 auf die Tagesordnung II der 40. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Ziffern 1. bis 4. der Vorlage NR 1223 werden dem Magistrat mit folgender Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen: "Der Standort Rosengärtchen sowie eine Auslagerung auf das derzeitige Schulgelände und die angrenzende Straße werden zeitgleich geprüft, um den bestmöglichen Standort für das Interim zu finden. Sollten sich beide Standorte als ungeeignet erweisen, soll geprüft werden, ob ein Bürogebäude in der Nähe angemietet und für die IGS Süd nutzbar gemacht werden kann." c) Die Ziffer 5. der Vorlage NR 1223 wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu b) Ziffern 1. bis 4.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz); Linke und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu c) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); Linke und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 38. Sitzung des Ältestenausschusses am 08.05.2025, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. bis 4. der Vorlage NR 1223 werden dem Magistrat mit folgender Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen: "Der Standort Rosengärtchen sowie eine Auslagerung auf das derzeitige Schulgelände und die angrenzende Straße werden zeitgleich geprüft, um den bestmöglichen Standort für das Interim zu finden. Sollten sich beide Standorte als ungeeignet erweisen, soll geprüft werden, ob ein Bürogebäude in der Nähe angemietet und für die IGS Süd nutzbar gemacht werden kann." b) Die Ziffer 5. der Vorlage NR 1223 wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) Ziffern 1. bis 4.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme mit der Maßgabe, die komplette Auslagerung der IGS Süd bereits zum Sommer 2025 anzustreben) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme mit der Maßgabe, die komplette Auslagerung der IGS Süd bereits zum Sommer 2025 anzustreben) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stv. Yilmaz (= Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1223 auf die Tagesordnung II der 40. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Ziffern 1. bis 4. der Vorlage NR 1223 werden dem Magistrat mit folgender Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen: "Der Standort Rosengärtchen sowie eine Auslagerung auf das derzeitige Schulgelände und die angrenzende Straße werden zeitgleich geprüft, um den bestmöglichen Standort für das Interim zu finden. Sollten sich beide Standorte als ungeeignet erweisen, soll geprüft werden, ob ein Bürogebäude in der Nähe angemietet und für die IGS Süd nutzbar gemacht werden kann." c) Die Ziffer 5. der Vorlage NR 1223 wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu b) Ziffern 1. bis 4.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme), BFF-BIG (= Annahme mit der Maßgabe, die komplette Auslagerung der IGS Süd bereits zum Sommer 2025 anzustreben) sowie FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu c) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme), BFF-BIG (= Annahme mit der Maßgabe, die komplette Auslagerung der IGS Süd bereits zum Sommer 2025 anzustreben) sowie FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1223 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1223 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6146, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 § 6529, 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.09.2025 Aktenzeichen: 40-1

  • Parkplatzsituation für Anwohner verbessern
    NR
    30.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2025, NR 1232 Betreff: Parkplatzsituation für Anwohner verbessern Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen, ob und in welchem Umfang in Quartieren und Stadtteilen, in denen Parkplätze für Anwohner fehlen, gewerbliche Parkflächen (z. B. von Einkaufszentren, Supermärkten, Bürogebäuden, Betrieben und sonstigen Einrichtungen) in den Nachtstunden, an Wochenenden und Feiertagen aktuell ungenutzt bleiben und grundsätzlich für eine zeitweise Nutzung durch Anwohner zur Verfügung stehen könnten; 2. zu prüfen, ob es bereits bestehende Kooperationen oder Initiativen in Frankfurt gibt, bei denen gewerbliche Parkplätze außerhalb der Betriebszeiten von Anwohnern genutzt werden können; 3. darzustellen, mit welchen Maßnahmen die Stadt Frankfurt entsprechende Kooperationen unterstützen kann - etwa durch Informationskampagnen, Anreizsysteme oder eine zentrale Übersicht (ohne zwingend selbst eine Plattform bereitzustellen); 4. mit Gewerbetreibenden, Handels- und Unternehmensverbänden sowie den Ortsbeiräten in Kontakt zu treten, um das Interesse an solchen Lösungen zu eruieren und ggf. Pilotprojekte anzustoßen; 5. über die Ergebnisse und geplanten weiteren Schritte der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Begründung: In vielen Frankfurter Stadtteilen ist die Parkplatzsituation für Anwohner insbesondere in den Abend- und Nachtstunden angespannt. Gleichzeitig stehen zahlreiche private oder gewerbliche Stellplätze außerhalb der Nutzungszeiten leer. Eine koordinierte und unterstützte Öffnung solcher Parkflächen für Anwohner könnte zur Entspannung beitragen - ohne dass dafür öffentliche Flächen neu versiegelt oder bebaut werden müssten. Solche Lösungen existieren in anderen Städten bereits, zum Teil in Zusammenarbeit mit Plattformen wie Park@night oder lokalen Initiativen. Die Stadt Frankfurt sollte hier eine vermittelnde und unterstützende Rolle übernehmen, um pragmatische Lösungen zu fördern und die Situation für die Anwohner zu verbessern. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 331 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage NR 1232 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, Linke, FDP und fraktionslos (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 20.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1232 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie Linke (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage NR 1232 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage NR 1232 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage NR 1232 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage NR 1232 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung) 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1232 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage NR 1232 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage NR 1232 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, Volt und BFF gegen Linke (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage NR 1232 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 23.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage NR 1232 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage NR 1232 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 14 am 26.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage NR 1232 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1232 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage NR 1232 wird zugestimmt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, 1 Linke, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke (= Zurückweisung) 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage NR 1232 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen SPD und Linke (= Zurückweisung) 39. Sitzung des OBR 13 am 27.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage NR 1232 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage NR 1232 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen Linke (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage NR 1232 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 6 GRÜNE gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6150, 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 26.05.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Künftige Straßenbahnhaltestellen in der Gutleutstraße
    NR
    30.04.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2025, NR 1233 Betreff: Künftige Straßenbahnhaltestellen in der Gutleutstraße Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der weiteren Planung einer Straßenbahnstrecke in der Gutleutstraße eine vollständige Überprüfung und Neufestlegung der Haltestellenstandorte vorzunehmen. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt und in die Planung aufgenommen werden: 1. Auflassung der Haltestelle Camberger Straße: Die heutige Haltestelle wird mittlerweile nicht mehr genutzt. Durch die geänderte Bedienzeiten der Buslinie 64 (im Gegensatz zur früheren Linie 33) ist der Haltestellenstandort seit dem 15.12.2024 funktionslos. Auch war die Verbindung zur Main-Neckar-Brücke schon bisher durch die schlechte soziale Kontrolle sehr gering genutzt. 2. Verlegung der Haltestelle Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrum in Richtung Main-Neckar-Brücke: Der aktuelle Standort ist nicht mehr angemessen. Durch das mittlerweile fast vollständig abgeschlossene Wohnbaugebiet Sommerhoffpark im Osten benötigen in Zukunft bis zu 1.000 neuen Bewohnerinnen und Bewohnern eine gute ÖPNV-Anbindung. Auch muss endlich die Anbindung der beiden Schulen (eine für hörgeschädigte, eine für sehgeschädigte Kinder) verbessert und auch die Kita angemessen angebunden werden. Hier besteht ein dringender Bedarf, die Haltestelle näher an die Main-Neckar-Brücke und damit an das Quartier heranzuführen. 3. Verlegung der Haltestelle Halmstraße zum Gutleuthofweg: Die Haltestelle sollte weiter nach Osten verlegt werden, um eine deutlich bessere Erreichbarkeit der Werner-von-Siemens-Schule zu gewährleisten. Heute nutzen viele Schülerinnen und Schüler die Haltestelle Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrum, was regelmäßig zu gefährlichen Querungen aufgrund des Laufweges und damit zur einer permanenten Unfallgefahr mit dem Rad- und Straßenverkehr führt. Es findet keine Entzerrung der Nutzer durch den längeren Weg von und zur Schule statt, sondern im Gegenteil führt dies immer wieder zu gefährlichen Situationen. 4. Neupositionierung der Haltestelle Erntestraße in Höhe der Garbenstraße: Aufgrund der veränderten Nutzung der umliegenden Gewerbeflächen hat der bisherige Standort stark an Bedeutung verloren. Eine Verlegung in Höhe der Garbenstraße würde die westliche Wurzelsiedlung besser an den ÖPNV anbinden und gleichzeitig den Interimsstandort sowie die Probebühne der Städtischen Bühnen zugänglicher machen. Begründung: Die heutige Haltestellenlage entlang der westlichen Gutleutstraße bildet noch immer den Stand der gewerblichen Nutzung aus den 1980er Jahren und der Haltestellenanordnung von 1985 ab. Seitdem haben sich die funktionalen Einzugsgebiete grundlegend verändert: · Neue Wohnquartiere, Bildungseinrichtungen und soziale Infrastrukturen sind entstanden. · Die frühere Bedeutung einzelner Gewerbe-Standorte hat abgenommen. · Bestehende Haltestellen, wie Camberger Straße und Erntestraße, erfüllen ihre ursprüngliche Funktion nicht mehr. Die letzte Anpassung erfolgte im Mai 2004 mit der Errichtung der Haltestelle Camberger Straße zur Anbindung des Westhafenquartiers. Doch auch diese ist durch die heutige Bedienzeiten der Linie 64 überholt. Mit Blick auf eine zukunftsgerichtete, nutzerfreundliche und verkehrssichere Planung der Straßenbahnstrecke in der Gutleutstraße ist eine grundlegende Neuordnung der Haltestellen dringend erforderlich. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 330 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1233 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) sowie Linke und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage NR 1233 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU und BFF gegen SPD, FDP, Linke und Die Partei (= Zurückweisung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6151, 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 26.05.2025 Aktenzeichen: 61-1

  • Rufbus KNUT: Aktionsradius bis Bad Homburg erweitern
    NR
    30.04.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2025, NR 1234 Betreff: Rufbus KNUT: Aktionsradius bis Bad Homburg erweitern Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Bedingungen eine Angebotserweiterung des Rufbusses KNUT über die Stadtgrenze hinaus in Richtung Ober-Eschbach, Gonzenheim und bis zum Bahnhof Bad Homburg realisiert werden kann. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte untersucht bzw. berücksichtigt werden: 1. Verkehrlicher Bedarf im Nachtzeitraum (0-5 Uhr), insbesondere für Nutzerinnen und Nutzer aus dem Frankfurter Norden in Richtung Bad Homburg sowie umgekehrt. 2. Lücken im bestehenden ÖPNV-Angebot, insbesondere bei der U-Bahn-Linie U2. 3. Technische und organisatorische Voraussetzungen für eine Ausdehnung der bestehenden KNUT-Verbindung auf die genannten Ziele. 4. Finanzierungsfragen und Möglichkeiten einer Kooperation mit der Stadt Bad Homburg. 5. Modellhafte Projektpartnerschaft zur Stärkung der vernetzten Stadt-Umland-Mobilität im Rhein-Main-Gebiet. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auf Basis dieser Prüfung in einem nächsten Schritt mit relevanten Partnern in Verhandlungen zu treten, um eine gemeinsame Umsetzung zu ermöglichen - zunächst pilotweise in der Ruhepause der Linie U2, ggf. perspektivisch auch darüber hinaus. Begründung: Der Rufbus KNUT hat sich im Frankfurter Norden auch in Richtung Bad Vilbel Bahnhof als innovatives und nachhaltiges Angebot etabliert. Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 ersetzt er in den Nachtstunden den regulären Busbetrieb. Für viele Menschen im Frankfurter Norden stellt der nächtliche Weg aus und in Richtung Ober-Eschbach, Gonzenheim oder Bad Homburg jedoch weiterhin eine Herausforderung dar. Die U-Bahn-Linie U2 fährt nachts nicht durchgängig, der Takt ist schlecht, Umstiege sind umständlich. Eine bedarfsgerechte Erweiterung von KNUT könnte hier eine moderne, barrierefreie und umweltfreundliche Lösung bieten. Voraussetzung ist jedoch eine genaue Prüfung des Potenzials und eine Einbindung von Bad Homburg. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1234 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage NR 1234 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6262, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 92-11

  • Optimierung des Taxiverkehrs am Hauptbahnhof
    NR
    30.04.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2025, NR 1235 Betreff: Optimierung des Taxiverkehrs am Hauptbahnhof Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zügig Gespräche mit der Deutschen Bahn sowie weiteren relevanten Grundstückseigentümern im Umfeld der Nordseite des Frankfurter Hauptbahnhofs aufzunehmen. Ziel dieser Gespräche ist es, geeignete Flächen für eine dauerhafte Nachrück- bzw. Wartefläche für Taxen bereitzustellen, um das Taxiangebot am Hauptbahnhof zu sichern und die Situation für Fahrgäste sowie Fahrerinnen und Fahrer zu verbessern. Begründung: Der Frankfurter Hauptbahnhof ist ein zentraler Knotenpunkt des öffentlichen Verkehrs - für Pendler, Reisende und Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Das Taxi spielt dabei eine wichtige Rolle als Teil des öffentlichen Verkehrsangebots, insbesondere für die letzte Meile, für mobilitätseingeschränkte Personen und zu Zeiten schwacher ÖPNV-Bedienung. Aktuell ist jedoch insbesondere im Bereich der Nordseite keine ausreichende Aufstell- oder Nachrückfläche für Taxen vorhanden. Das führt nicht nur zu unnötigen Suchfahrten und zusätzlicher Verkehrsbelastung, sondern beeinträchtigt auch die Verfügbarkeit des Taxiservices vor Ort. Die Stadt Frankfurt am Main vergibt die Taxikonzessionen - sie steht daher auch in der Verantwortung, angemessene Rahmenbedingungen für den Betrieb zu schaffen. Die Schaffung von geeigneten Flächen im Umfeld des Bahnhofs liegt im gesamtstädtischen Interesse. Der Magistrat muss deshalb aktiv werden und mit der Deutschen Bahn und anderen relevanten Eigentümern konkrete Lösungen verhandeln. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.07.2025, B 269 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1235 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie Linke und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage NR 1235 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6152, 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 26.05.2025 Aktenzeichen: 61-13

  • Stadtelternbeirat stärken und Eltern in relevanten Gremien beteiligen
    NR
    30.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2025, NR 1236 Betreff: Stadtelternbeirat stärken und Eltern in relevanten Gremien beteiligen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Stadtelternbeirat Frankfurt (SteB) als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss (JHA) sowie den Fachausschuss Ganztagsbildung aufzunehmen. Begründung: Der JHA ist das zentrale Gremium der kommunalen Jugendhilfeplanung. Zahlreiche Entscheidungen, die dort getroffen werden, haben direkte Auswirkungen auf die Bildung, Betreuung und das Wohl der Kinder in Frankfurt. Der SteB ist die demokratisch gewählte Interessenvertretung der Elternschaft aller städtischen Schulen in Frankfurt. Gemäß § 110 Hessisches Schulgesetz ist der SteB eine anerkannte Institution, die die Belange der Eltern gegenüber Schulträgern, Behörden und politischen Gremien vertritt. Dennoch hat der SteB noch immer keine Mitgliedschaft im JHA enthalten- ein Missstand, der behoben werden sollte. Die enge Verknüpfung von Jugendhilfe und Schule macht eine institutionelle Einbindung des SteB in den JHA zwingend erforderlich. Die Themen, die im JHA behandelt werden, wie Ganztagsbetreuung, frühkindliche Bildung, Inklusion oder sozialpädagogische Unterstützung betreffen zentrale Anliegen der Elternschaft. Die Aufnahme des SteB in den JHA stärkt die Legitimität der Beschlüsse, fördert die Qualität der Beratungen und trägt dazu bei, die Bedürfnisse von Familien besser zu berücksichtigen. Dies entspricht den Grundsätzen von Partizipation und Transparenz, welche die Frankfurter Bildungspolitik großschreibt und stärkt das Vertrauen zwischen Verwaltung, Politik und Eltern. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.05.2025, TO I, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage NR 1236 wird abgelehnt. 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.05.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage NR 1236 wird auf den Ausschuss für Bildung und Schulbau delegiert. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1236 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage NR 1236 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6263, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 40-1

  • Holzhausenschule im Westend endlich sanieren
    NR
    30.04.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2025, NR 1237 Betreff: Holzhausenschule im Westend endlich sanieren Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 21.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. der Stadtverordnetenversammlung umgehend eine Beschlussvorlage zur Sanierung des Gebäudes der Holzhausenschule in der Bremer Straße 25 vorzulegen und die notwendigen Schritte für eine Sanierung in die Wege zu leiten; 2. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat in einem Bericht darzulegen, a) wann endlich die zuständigen Ämter mit den Planungen beauftragt werden; b) welche Umbauten noch für den Einzug der Grundschule erfolgen müssen; c) wie hoch die zu erwartenden Gesamtkosten sind und aus welchem Budget sie bereitgestellt werden; d) welche Auflagen der Denkmalschutz für das Gebäude vorsieht und mit welchen Verzögerungen dadurch zu rechnen ist; e) zu welchem Schuljahr die Holzhausenschule endlich wieder in ihr Gebäude umziehen kann; f) wo und wie an diesem Standort entsprechende Sporthallenkapazitäten für den Schulsport von zwei Schulen bereitgestellt werden können. Begründung: Obwohl der Umzug der Schulgemeinde an den Interimsstandort bereits zum Schuljahr 2019/20 vollzogen wurde, liegt immer noch keine Magistratsvorlage zur Sanierung oder dem Neubau des Gebäudes der Holzhausenschule an der Bremer Straße vor. Eine ganze Generation an Grundschulkindern wurde zwischenzeitlich von der ersten bis zur vierten Klasse in einem Provisorium unterrichtet, ohne dass die Schulgemeinde eine konkrete Zukunftsperspektive für ihren Rückzug an den Standort erhalten hätte. Seit sechs Jahren fehlen an diesem Standort bereits entsprechende Sporthallenkapazitäten und die Kinder müssen einen langen Schulweg entlang viel befahrener Hauptverkehrsstraßen zurücklegen. Die Sanierung der Holzhausenschule steht auf der Priorisierungsliste der Schulbauoffensive (M 95/24) für 2025. Doch außer Ankündigungen ist bislang nichts passiert. Laut Presseberichterstattung vom März "werden noch Jahre vergehen, bis das Gebäude wieder als Schule genutzt werden kann". Die alte Holzhausenschule könne einem Gutachten zufolge saniert werden. Die Kosten würden auf 15 Mio. € geschätzt (siehe Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 27.3.2025). Weitere Angaben zum Zeitplan sowie zu den bereits bekannten Problemen mit der Statik und Denkmalschutzrechtlichen Fragestellungen wurden nicht gemacht. Im Doppelhaushalt ist für das Jahr 2025 auch nur eine Million Euro für die Sanierung und Erweiterung des Gebäudes vorgesehen. Die Liegenschaft liegt nun seit sechs Jahren ohne Nutzung brach, was voraussichtlich noch bis ins nächste Jahrzehnt so bleiben wird, bevor eine schulische Nutzung erfolgen kann. In Zeiten knapper Schulplätze und stetig steigender Baukosten ist dies völlig inakzeptabel. Schulgebäude müssen zeitnah saniert werden - insbesondere, wenn bereits eine konkrete Schulgemeinde sehnlichst darauf wartet. Dafür muss der Magistrat die entsprechenden Mittel und Ressourcen bereitstellen und Prioritäten richtig setzen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.07.2024, M 95 Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 426 Auskunftsersuchen vom 01.12.2025, V 1343 Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 201 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1237 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke (= Ablehnung) 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage NR 1237 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1237 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6153, 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 26.05.2025 § 6736, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 40-2

  • Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III)
    OFOB 5
    30.04.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2025, OF 1413/5 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III) Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat nochmals, auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben erneut mitgeteilt, dass die Verkehrssituation an der genannten Stelle gerade in Zeiten des Berufsverkehrs sehr unübersichtlich ist und es häufig zu einem kompletten Erliegen des Verkehrsflusses kommt. Es ist daher ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Der Bereich wird zudem gerade in Zeiten des Berufsverkehres als Verbindungsstück zwischen Lettigkautweg und Am Sandberg intensiv genutzt. Durch Parken auf der Straße kommt es zu unübersichtlichen Situationen und Rückstau in den Lettigkautweg und in die Straße Am Sandberg. Hierdurch wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet. Das Risiko von Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Abschnitt wird auf Grund der Kreuzungen und der geringen Abschnittslänge von ca. 80m, auf dem das Parken auf der Straße verboten werden soll, dagegen als gering eingeschätzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7017 2025 Die Vorlage OF 1413/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

  • Verkehrssituation vor der Kita im Sachsenhäuser Landwehrweg 157 b
    OFOB 5
    30.04.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2025, OF 1457/5 Betreff: Verkehrssituation vor der Kita im Sachsenhäuser Landwehrweg 157 b Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe der Bergkita (Kindertagesstätte der Dreikönigsgemeinde, Sachsenhäuser Landwehrweg 157b) je Fahrtrichtung ein Piktogramm "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn aufzubringen. Zudem soll vermehrt eine digitale Geschwindigkeitsanzeige auf Höhe der Kita zum Einsatz kommen. Begründung: Vor der Bergkita soll es in letzter Zeit vermehrt zu gefährlichen Situationen zwischen Kindern und Autos gekommen sein. Um der Gefährdung von Kindern entgegenzuwirken, sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen getroffen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7221 2025 Die Vorlage OF 1457/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main I
    OFOB 1
    30.04.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2025, OF 1614/1 Betreff: Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main I Dem Magistratsvortrag M 62 vom 28. März 2025 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. in der Richtlinie festgelegt wird, dass die Kommunikation von Seiten der Stadt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in jedem Fall in deutscher Sprache stattfindet; auf Mehrsprachigkeit soll verzichtet werden; und 2. auf den Einbezug von Losbürgern verzichtet wird. Begründung: Bei den von Vorhaben der Stadt betroffenen Personen handelt es sich um Menschen, die sich dauerhaft in Frankfurt aufhalten. Bei diesen Menschen sollten entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt werden. Inwieweit die Beteiligung von durch gelenkte Zufälligkeit ausgewählten Losbürgern einen demokratischen oder inhaltlichen Mehrwert generieren soll, ist nicht erkennbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 62 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 12 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag sich mit den Vorlagen M 62, OF 1611/1, OF 1614/1 und OF 1615/1 nicht zu befassen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordungsantrag, sich mit der Vorlage M 62 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 2. Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1611/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 3. Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 1614/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 4. Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 1615/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 4. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

  • Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main II
    OFOB 1
    30.04.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2025, OF 1615/1 Betreff: Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main II Der Magistrat wird hinsichtlich seines Vortrags M 62 vom 28. März 2025 um Erläuterung gebeten, 1. warum eine Öffentlichkeitsbeteiligung bei Themen, die ausschließlich die öffentliche Sicherheit betreffen, nicht stattfinden soll; 2. was der Magistrat unter diesen Themen, die ausschließlich die öffentliche Sicherheit betreffen, versteht; und 3. wie genau die Auslosung der Losbürger durchgeführt werden soll und welche Kriterien (z.B. Lebensalter, räumliche Verteilung, u.a.) insoweit Anwendung finden sollen. Begründung: Es erscheint zudem nicht unmittelbar einsichtig, warum Fragen der öffentlichen Sicherheit von der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgenommen sein sollen, da auch diese die Öffentlichkeit betreffen. Zuletzt besteht Bedarf an einer eingehenderen Erläuterung des Ablaufs des Losverfahrens. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 62 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 12 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag sich mit den Vorlagen M 62, OF 1611/1, OF 1614/1 und OF 1615/1 nicht zu befassen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordungsantrag, sich mit der Vorlage M 62 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 2. Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1611/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 3. Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 1614/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 4. Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 1615/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 4. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

  • Einmannbunker in Niederrad als Mahnmal für den Frieden herrichten
    NR
    29.04.2025 · BFF-BIG

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2025, NR 1220 Betreff: Einmannbunker in Niederrad als Mahnmal für den Frieden herrichten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, den Einmannbunker an den Sportanlagen an der Hahnstraße im Stadtteil Niederrad zu einem Mahnmal für den Frieden herzurichten. Dazu gehört insbesondere die Instandsetzung des Minibunkers mit Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit beider Türen sowie die Anbringung eines ausführlichen Informationsschildes über dessen Funktion und Geschichte. Begründung: Bei Arbeiten im Bereich der Sportanlagen Hahnstraße im Stadtteil Niederrad wurde ein sogenannter Einmannbunker entdeckt, der nunmehr sichtbar für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Derartige Einmannbunker waren im Zweiten Weltkrieg zu Dutzenden im Stadtgebiet aufgestellt und boten einer, maximal zwei Personen Platz. Sie dienten dem Schutz bei einem Luftangriff, wenn nicht genügend Zeit zur Verfügung stand, um einen großen Hochbunker aufzusuchen. Der Niederräder Bunker stand in unmittelbarer Nähe zu den dortigen Bahngleisen, die immer potentielles Angriffsobjekt während des Zweiten Weltkrieges waren. Der Bunker stammt vermutlich aus den Jahren 1943/1944 und ist Zeugnis der Schrecken des Bombenkriegs. Um hieran zu erinnern, soll dieser Bunker zu einem Mahnmal für den Frieden hergerichtet werden. Dies ist nicht nur im Sinne einer geschichtlichen Aufarbeitung, sondern trägt auch der aktuellen weltpolitischen Situation mit den derzeit geführten Kriegen Rechnung. In einer Zeit, in der es auch hierzulande Parteien gibt, die mit einer martialischen Kriegsrhetorik militaristisches Wording wieder hoffähig machen, ist ein Signal für den Frieden dringend notwendig. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage NR 1220 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1220 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage NR 1220 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme); Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6257, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 41

  • Untragbare Zustände an der IGS Süd umgehend beenden
    NR
    29.04.2025 · BFF-BIG

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2025, NR 1221 Betreff: Untragbare Zustände an der IGS Süd umgehend beenden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, umgehend die Sanierung des Schulgebäudes der IGS Süd im Stadtteil Sachsenhausen einzuleiten und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Dies hat unter den folgenden Prämissen zu erfolgen: · sofortige und vollständige Räumung der IGS Süd und Auslagerung aller Klassen in sichere Interimsgebäude · Aufstellung eines inhaltlichen und zeitlichen Ablaufplans für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen, der den Stadtverordneten binnen drei Monaten vorzulegen ist · der Magistrat berichtet den Stadtverordneten quartalsweise über den Projektfortschritt Begründung: Das Schulgebäude der IGS Süd ist marode und nur noch in Teilen nutzbar. Der statische Zustand ist dermaßen bedenklich, dass die Flure abgestützt werden müssen. Zwischenzeitlich wurden bereits 500 Metallstützen in das Gebäude eingebracht. Die Räume der oberen Stockwerke mussten geschlossen werden, so dass 21 Unterrichtsräume entfallen, die für den Schulbetrieb erforderlich sind. Das einsturzgefährdete Gebäude gleicht einer Baustelle, der Schulleiter spricht von "Unterricht in einem Bergwerk". Dieser desaströse bauliche Zustand der IGS Süd ist Resultat massiver Versäumnisse des zuständigen Dezernates. Über die höchst problematische Situation an der Schule wird seit Jahren in der Presse berichtet, eine Grundsanierung war ursprünglich bereits für 2019 geplant. Diese wurde jedoch immer wieder verschoben, da der Magistrat diese Maßnahme offensichtlich nicht mit der notwendigen Priorisierung verfolgt hat. Die derzeitige Situation ist für Schüler, Eltern und Lehrer nicht nur unzumutbar, sondern durchaus auch gefährlich. Denn letztlich kann für eine hundertprozentige Sicherheit der Schulgemeinde in dem Gebäude niemand mehr ernsthaft garantieren. Aus diesem Grund ist ein sofortiges Handeln des Magistrats unumgänglich. Die Sanierungsarbeiten müssen schnellstmöglich umgesetzt werden und die Schülerinnen und Schüler der IGS Süd umgehend in Übergangsgebäude ausgelagert werden. Über die einzelnen Schritte des Magistrats sowie den Projektfortschritt ist die Stadtverordnetenversammlung regelmäßig zu informieren. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.08.2025, OF 1496/5 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage NR 1221 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke und FDP gegen GRÜNE und BFF (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1221 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage NR 1221 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6258, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 40-2

  • Jahrzehnte für einen Poller - Unzumutbare Verzögerungen beim Schutz von zu Fuß Gehenden in der Petersstraße
    OAOB 1
    29.04.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 29.04.2025, OA 555 entstanden aus Vorlage: OF 1579/1 vom 08.04.2025 Betreff: Jahrzehnte für einen Poller - Unzumutbare Verzögerungen beim Schutz von zu Fuß Gehenden in der Petersstraße Vorgang: OM 4044/23 OBR 1; ST 2058/23; ST 903/24; OM 5086/24 OBR 1; ST 905/24; OM 5821/24 OBR 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat 1 schriftlich in einem Magistratsbericht darzulegen, wie viel Zeit in der Regel vom Beschluss des Ortsbeirats bis zur Umsetzung baulicher Maßnahmen wie Poller, Rohrbügel oder Radbügel zum Schutz von Gehwegen gegen Falschparkerinnen und Falschparker vergeht; 2. transparent offenzulegen, welche konkreten Schritte in diesem Zeitraum erfolgen und warum sich die Umsetzung regelmäßig über viele Monate oder gar Jahre verzögert; 3. zu erklären, weshalb der Magistrat wiederholt die in der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR) vorgesehenen Fristen zur Abgabe einer Stellungnahme missachtet, obwohl § 4 Abs. 10 GOOBR eine zeitnahe Rückmeldung verlangt; 4. konkret zu beantworten, warum die bereits seit dem 06.06.2023 mit der Anregung an den Magistrat OM 4044 mehrfach wiederholte Forderung des Ortsbeirats 1 zur Abpollerung des Gehwegs in der Petersstraße stadteinwärts noch immer nicht umgesetzt wurde - zuletzt erneut bekräftigt am 21.01.2025; 5. unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, um einerseits den betreffenden Gehweg durch geeignete physische Elemente dauerhaft gegen Falschparkende zu sichern und andererseits künftig alle Anfragen des Ortsbeirats fristgerecht und substanziell zu beantworten. Begründung: Seit fast zwei Jahren fordert der Ortsbeirat 1 vergeblich Schutzmaßnahmen für den Schulweg in der Petersstraße. In den Stellungnahmen vom 06.05.2024, ST 903 und ST 905, wurde lediglich das Entfernen von Verkehrszeichen angeordnet - eine Maßnahme, die sich als wirkungslos erwiesen hat. Weiterhin blockieren insbesondere großvolumige Fahrzeuge mit auswärtigem Kennzeichen den Gehweg und gefährden die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger - insbesondere von Kindern auf dem Schulweg. Die Geduld der Menschen ist erschöpft. Der Ortsbeirat 1 erwartet, dass der Magistrat nun endlich handelt - klar, konkret und unverzüglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4044 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2058 Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5086 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 903 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 905 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5821 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1561 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 555 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6192, 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 26.05.2025

  • Schnelle und unbürokratische Lösungen für die IGS Süd
    OFOB 5
    29.04.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2025, OF 1409/5 Betreff: Schnelle und unbürokratische Lösungen für die IGS Süd Vorgang: OM 6881/25 OBR 5 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, neben der Prüfung des Rosengärtchens auch eine Auslagerung der IGS Süd auf den Schulhof der ehemaligen Holbeinschule unter Einbeziehung der Textorstraße im Bereich der Schule als Schulhoffläche zu prüfen. Diese Zwischenlösung soll im Rahmen des bestehenden städtischen Rahmenvertrags mit Holzmodulen umgesetzt werden. Gegebenenfalls sollte in diesem Zusammenhang auch eine schrittweise Sanierung beider Schulgebäude geprüft werden. Begründung: In Ergänzung der OF 1400/05 soll in enger Abstimmung der beteiligten Ämter eine Auslagerung der IGS Süd auf dem Schulhof der ehemaligen Holbeinschule als weitere mögliche Option geprüft werden. Die Textorstraße im Bereich der Schule ist ohnehin als Bestandteil des zukünftigen Campus der IGS Süd vorgesehen. Ziel ist, die IGS Süd als wichtigen Bildungsstandort im Frankfurter Süden zu sichern und kurzfristig gemeinsam mit der Schulleitung eine gute und tragfähige Lösung für die gegenwärtige Situation zu finden. Die IGS Süd ist eine integrierte Gesamtschule mit dem Anspruch, jedes Kind individuell und bestmöglich zu fördern - unabhängig von Herkunft, Begabung oder Unterstützungsbedarf. Damit leistet die Schule einen unverzichtbaren Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit in Frankfurt. Diese Arbeit braucht sichere Räume, Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6881 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7013 2025 Die Vorlage OF 1409/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Wann kommt die Gedenktafel für die Talstraße 107?
    OFOB 9
    29.04.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2025, OF 612/12 Betreff: Wann kommt die Gedenktafel für die Talstraße 107? Vorgang: OIB 267/23 OBR 12; ST 707/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wie der aktuelle Sachstand zur Anbringung der zugesagten Gedenktafel und wann mit einer Anbringung zu rechnen ist. Begründung: Mit der OM 3594 vom 05.05.2023 hat der Ortsbeirat 12 einstimmig beschlossen an n dem Gebäude der damaligen Carbone-AG eine Gedenktafel anzubringen, die daran erinnert, dass dort eine Zwangsarbeitsstätte zu Zeiten des Nationalsozialismus vorhanden war. Der Text und der genaue Anbringungsort könnten in Abstimmung mit dem Institut für Stadtgeschichte erfolgen. Mit der ST 1884 vom 18.09.2023 begrüßte der Magistrat dieses Ansinnen unter Hinweis auf Kosten in Höhe von 3.500,00 EUR als OIB. Mit Ortsbeiratsbeschluss vom 08.12.2023 wurden Mittel in Höhe von 3.500,00 EUR als OIB bewilligt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.12.2023, OIB 267 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 707 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1193 2025 Die Vorlage OF 612/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Reaktivierung des Geolehrpfades auf dem Riedberg
    OFOB 12
    29.04.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2025, OF 614/12 Betreff: Reaktivierung des Geolehrpfades auf dem Riedberg Vorgang: OM 2122/22 OBR 12; ST 1596/22; OM 5428/24 OBR 8; ST 1359/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem federführenden Geo-Institut der Uni Frankfurt des Geo-Lehrpfades Kontakt aufzunehmen, um die beschädigten und teilweise zerstörten Geopfadständer u. a. am Kätcheslachweiher und Bonifatiuspark zu erneuern. Begründung: Die im Zuge der Entstehung des Geolehrpfades aufgestellten Hinweisschilder - beginnend in der Römerstadt über die Nordweststadt zum Riedberg führend - sind im Laufe ihres Bestehens durch Vandalismus und Verwitterung stark beschädigt und unlesbar geworden sind. Daher sind diese nach rund 18 Jahren durch neue, gegebenenfalls aktualisierte Schilder zu ersetzen. Der OBR 12 hat mit der OIB 104 vom 18.03.2022 bereits Mittel in Höhe von 180,00 € zzgl. Mehrwertsteuer beschlossen. Hierzu ist der Ortsbeirat 8 weiterhin einzubeziehen, da der Großteil der Schilder in diesem Ortsbezirk steht und die Idee für den Geolehrpfad in diesem entwickelt wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2122 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1596 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5428 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1359 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7004 2025 Die Vorlage OF 614/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Benennung der Grundschule im Europaviertel nach „Emma Kann“
    OIOB 1
    29.04.2025

    S A C H S T A N D : Initiative vom 29.04.2025, OI 100 entstanden aus Vorlage: OF 1609/1 vom 24.04.2025 Betreff: Benennung der Grundschule im Europaviertel nach "Emma Kann" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Grundschule im Europaviertel in "Emma-Kann-Grundschule" zu benennen. Die Schulgemeinde und die Schulkonferenz unterstützen nach gemeinsamen Gesprächen und Beratung den Vorschlag des Ortsbeirates, der Grundschule den Namen "Emma-Kann-Grundschule" zu geben. Begründung der Schulgemeinschaft: "Emma Kann wurde am 25.05.1914 in Frankfurt am Main geboren. Sie starb am 19.01.2009 in Konstanz. Sie war eine deutsche Lyrikerin und Essayistin. Die Grundschule führt zudem auf, dass sie mit Emma Kann Offenheit in kultureller und religiöser Hinsicht verbindet. Emma Kann wuchs in Frankfurt auf und entstammte einem liberalen jüdischen Elternhaus ohne enge religiöse Bindungen. Im hohen Alter bezeichnete sie sich als eher ökumenisch orientiert. 1933 wurde ihr aufgrund ihrer jüdischen Religionszugehörigkeit das Studium verweigert, sodass sie nach kurzer Praktikumszeit in einer Bank Deutschland verließ und alleine nach England ging. Die Mutter blieb in Deutschland, die ältere Halbschwester flüchtete nach Holland. In England schlug sich Emma Kann zweieinhalb Jahre lang als Au-Pair, Sprachlehrerin und Haushaltshilfe durch, im Frühjahr 1936 ging sie nach Belgien, um dort als Sekretärin zu arbeiten. Unsere Schülerschaft setzt sich aus über 30 Nationalitäten zusammen, die in der Schule unterstützt werden, friedlich und tolerant miteinander umzugehen. Selbstständigkeit, großer Mut, Resilienz sind Charakterzüge, die Emma Kann bereits in ihrer Jugend zeigte, und die man jedem Kind/Menschen wünscht, um mit herausfordernden Lebenssituationen fertig werden zu können. Auf der Flucht sein, in der Fremde neu anfangen, das sind Herausforderungen, denen sich ein Großteil der Familien unserer Schule ebenfalls stellen muss. Emma Kann selbst versuchte Weihnachten 1936 von Antwerpen aus nach Deutschland einzureisen, um ihre Mutter und Großmutter zu besuchen. Jedoch wurde ihr die Einreise verweigert, 1937 ihr Pass nicht mehr verlängert, 1938 erschien ihr Name auf einer im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlichten Liste der ausgebürgerten Personen. Als im Mai 1940 Belgien besetzt wurde, konnte Emma Kann nach Frankreich fliehen. Statt in Paris endete der Zug jedoch bei Toulouse, von dort gelangte sie ins Lager Gurs, in dem u. a. auch Hannah Arendt war. Nach kurzer Zeit konnte Emma Kann das Lager Gurs verlassen, bevor sich nach dem Waffenstillstand zwischen Deutschland und Frankreich die Situation im Lager drastisch veränderte und hierher viele Juden aus Südwestdeutschland deportiert wurden. Gurs wurde oft zur Zwischenstation vor den Vernichtungslagern im Osten des Reiches. Emma Kann floh 1942 aus Frankreich, emigrierte über Casablanca nach Kuba, wo sie als Lehrerin für Englisch arbeitete. Mit Rücksicht auf die Schwester, die das Konzentrationslager Bergen-Belsen überlebt hatte und eine Rückkehr nach Deutschland nicht verstanden hätte, ging sie nach Kriegsende von Kuba in die Vereinigten Staaten und lebte bis 1981 in New York. Der Literatur, dem Schreiben von Gedichten und später auch Essays widmete sie sich aktiv in den Vereinigten Staaten, belegte Kurse am Poetry Center. Ihr erstes Gedicht überhaupt hatte sie 1933 verfasst. Heimatlos reflektiert das Erlebnis, Deutschland verlassen zu müssen. Bis 1948 schrieb sie auf Deutsch, ab 1950 auf Englisch. Mit der deutschen Literatur blieb sie in Kontakt, u. a. indem sie Rezensionen von deutschen Gedichtbänden für die von Ernst Erich Noth herausgegebene Zeitschrift Books Abroad der University of Oklahoma verfasste. Für Emma Kann war Schreiben der Versuch, komplizierte Sachverhalte oder symbolische Bedeutungen in einer einfachen Sprache zum Ausdruck zu bringen. Schreiben in deutscher Sprache war für Emma Kann nach ihrer Rückkehr nach Deutschland 1981 ein Wiederbeginn, ein erneuter Versuch, Erlebtes in Worte zu fassen. Nicht zuletzt betrifft das Stichwort Inklusion Emma Kann: Während ihrer Zeit in Kuba musste sie sich zweimal an den Augen operieren lassen, was ihr nicht nur für ein Jahr das Lesen nahezu unmöglich machte, sondern ihr auch den Zugang zur spanisch-lateinamerikanischen Literatur erschwerte. Mitte der Sechzigerjahre musste sie vorübergehend das Schreiben einstellen, da sie immer weniger sehen konnte. Ab Ende der Sechzigerjahre diktierte Emma Kann ihre Gedichte auf Kassettenrekorder, nachdem sie 1969 völlig erblindet war. In unserer Schule ist das Recht auf inklusive Bildung - niemanden wegen einer Behinderung auszugrenzen und alle Menschen mit oder ohne Behinderung optimal zu fördern - aktuell das große Arbeitsfeld, dem sich die Lehrkräfte widmen. Emma Kann lebte bis zu ihrem Tod 2009 in Konstanz, wo eine Nichte bereits lebte. 1991 hatte sie damit begonnen, ihren Vorlass an das Deutsche Exilarchiv 1933-1945 der Deutschen Nationalbibliothek zu übergeben, wo heute ihr Nachlass verwahrt wird." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 07.05.2025

  • Sporthalle im Baugebiet „Südlich am Riedsteg“ planen und im Haushalt absichern
    OMOB 13
    29.04.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6904 entstanden aus Vorlage: OF 200/13 vom 06.04.2025 Betreff: Sporthalle im Baugebiet "Südlich am Riedsteg" planen und im Haushalt absichern Vorgang: M 58/25 Der Magistrat wird aufgefordert, die Sporthalle, die im Bebauungsplan "Südlich am Riedsteg" vorgesehen ist, unmittelbar zu planen und im Haushalt für das Jahr 2026 finanziell abzusichern. Begründung: Die Sporthalle muss zwingend zu Beginn der Bebauung gebaut werden, da sie im Bebauungsplan als Lärmschutz für die rückwärtige Wohnbebauung dient. Um den dringend benötigten Wohnraum zu erstellen, braucht es daher die Sporthalle. Auf diese wartet der Stadtteil ohnehin bereits seit Jahrzehnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 58 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1452 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 52-1

  • Kindertagesstätte im Baugebiet „Südlich am Riedsteg“ planen und im Haushalt 2026 absichern
    OMOB 13
    29.04.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6905 entstanden aus Vorlage: OF 201/13 vom 06.04.2025 Betreff: Kindertagesstätte im Baugebiet "Südlich am Riedsteg" planen und im Haushalt 2026 absichern Vorgang: M 58/25 Der Magistrat wird aufgefordert, die Kindertagesstätte, die im Bebauungsplan "Südlich am Riedsteg" vorgesehen ist, unmittelbar zu planen und im Haushalt 2026 finanziell abzusichern. Begründung: Die Kindertagesstätte muss zwingend gebaut werden, damit für die Kinder, die zu erwarten sind, eine Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist. Auch um ein Aussitzen des Betreuungsproblems zuvorzukommen, muss die Kindertagesstätte zwingend geplant und finanziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 58 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1046 Aktenzeichen: 40-1

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