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- Unterflurcontainer im Baugebiet „Südlich am Riedsteg“OMOB 1329.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6906 entstanden aus Vorlage: OF 202/13 vom 06.04.2025 Betreff: Unterflurcontainer im Baugebiet "Südlich am Riedsteg" Vorgang: M 58/25 Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzungsplanung für das Baugebiet "Südlich am Riedsteg" Unterflurcontainer für die Sammlung von Altglas vorzusehen und umzusetzen. Begründung: Damit im neuesten Baugebiet Nieder-Erlenbachs moderne Entsorgungsmöglichkeiten angegangen werden können, müssen diese in der Umsetzungsplanung direkt vorgesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.04.2025, M 68 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1244 Aktenzeichen: 61-0
OMOB 13Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Installation einer sensorgesteuerten LEDBeleuchtung am Radweg Richtung MassenheimOMOB 1329.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6907 entstanden aus Vorlage: OF 203/13 vom 09.04.2025 Betreff: Installation einer sensorgesteuerten LED-Beleuchtung am Radweg Richtung Massenheim Der Magistrat wird gebeten, eine sensorgesteuerte Wegebeleuchtung zwischen der Kreuzung Alt-Erlenbach/Am Klingelborn und der Fußgängerampel an der L 3008 Richtung Massenheim im Einvernehmen mit der Stadt Bad Vilbel zu installieren. Die Sensorsteuerung soll sicherstellen, dass die Insekten im dortigen Landschaftsschutzgebiet nicht dauerhaft beeinträchtigt werden. Begründung: Viele Kinder benutzen den Radweg von Massenheim nach Nieder-Erlenbach auf dem Weg zur Anna-Schmidt-Schule im Stadtteil. Das genannte Wegstück ist extrem dunkel und gerade im Winter kaum einsehbar. Eine sensorgesteuerte LED-Beleuchtung kann vorbeikommenden Radfahrern und Fußgängern den Weg erhellen, ohne Insekten dauerhaft zu beeinträchtigen. Diese Installation würde auch das gelegentliche Abladen von Müll und Bauschutt an besagter Stelle reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1554 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
OMOB 13Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Begrünter, höherer Zaun um das Schulgelände der LiebfrauenschuleOMOB 129.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6919 entstanden aus Vorlage: OF 1610/1 vom 27.04.2025 Betreff: Begrünter, höherer Zaun um das Schulgelände der Liebfrauenschule Der Magistrat wird gebeten, den Zaun um das Gelände der Liebfrauenschule und das Tor mit einer Stahlkonstruktion so erhöhen und den Zaun begrünen zu lassen, dass diese von schulfremden Personen nicht mehr einfach überwunden werden können. Begründung: Die Liebfrauenschule liegt mitten in der Innenstadt Frankfurts. Zahlreiche Restaurants, Bars und Klubs sind in unmittelbarer Umgebung der Grundschule. Dies führt dazu, dass nachts und besonders am Wochenende schulfremde Personen über den niedrigen Zaun klettern, sich auf dem Gelände aufhalten und dabei sehr viel Müll und Fäkalien hinterlassen. Am darauffolgenden Montagmorgen muss die Schule dann eigenständig diesen Unrat einsammeln und entsorgen, am besten noch bevor die Grundschüler auf das Gelände kommen. Diese Arbeit ist weder dem Hausmeister noch anderen Mitgliedern der Schulgemeinde zuzumuten und auch kaum zu leisten. Der Schulhof muss deshalb besser geschützt werden. Eine von der Innenseite her begrünte, höhere Zaunkonstruktion trägt zur notwendigen Begrünung der Innenstadt bei und sichert das Schulgelände zuverlässig vor schulfremder Nutzung und Vermüllung. Fotos: Liebfrauenschule (Google Street View), Beispiel begrünter Zaun (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1437 Beratung im Ortsbeirat: 1
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Lieferzone Brönnerstraße 20 wiederherstellenOMOB 829.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6920 entstanden aus Vorlage: OF 1578/1 vom 08.04.2025 Betreff: Lieferzone Brönnerstraße 20 wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten, die ehemalige Lade-/Lieferzone für zwei Fahrzeuge auf Höhe der Brönnerstraße 20 wiederherzustellen und die Radbügel und E-Scooter- Parkplätze in den weiteren Verlauf der Brönnerstraße oder in die Stephanstraße zu verlegen. Begründung: Die Lieferzone wird von den umliegenden Geschäften benötigt. Hier war, wie der immer noch bestehenden Beschilderung zu entnehmen ist, ein Anliefern z. B. werktags zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr möglich. Bei bestehender Beschilderung muss also lediglich die Markierung geändert werden. Die Radbügel und die E-Scooter-Zone sollten im Umfeld wieder eingerichtet werden, da hier vor allem ein Mangel an Radbügeln besteht. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1224
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Sauberkeit und bessere Erreichbarkeit für den Carl-Theodor-Reiffenstein-PlatzOMOB 129.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6921 entstanden aus Vorlage: OF 1580/1 vom 08.04.2025 Betreff: Mehr Sauberkeit und bessere Erreichbarkeit für den Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz Der Magistrat wird gebeten, 1. die Zugänglichkeit zum Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz trotz der laufenden Baustelle deutlich zu verbessern, insbesondere den barrierefreien Zugang zu den dort ansässigen Arztpraxen, Kanzleien, Geschäften, Gastronomiebetrieben sowie dem Parkhaus; 2. wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit auf dem Platz zu ergreifen, insbesondere durch eine intensivere und regelmäßigere Reinigung; 3. in Abstimmung mit den Anliegerinnen und Anliegern geeignete Flächen für das geordnete Abstellen von Mülltonnen auszuweisen, um das Erscheinungsbild des Platzes zu verbessern und eine Vermüllung zu vermeiden. Begründung: Der Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz ist ein zentraler Knotenpunkt im Stadtteil für zu Fuß Gehende. Trotz seiner Bedeutung befindet sich der Platz in einem teils unzumutbaren, vermüllten und verwahrlosten Zustand, was den ansässigen Betrieben schadet. Der Platz verdient mehr Aufmerksamkeit und die Menschen, die ihn täglich nutzen, verdienen eine saubere und zugängliche Umgebung. Magistrat und Verantwortliche der Baustelle sind in der Pflicht, das Umfeld wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1216
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sitzmöglichkeiten S-Bahn-Station „Konstablerwache“ wiederherstellenOMOB 829.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6922 entstanden aus Vorlage: OF 1584/1 vom 10.04.2025 Betreff: Sitzmöglichkeiten S-Bahn-Station "Konstablerwache" wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten, auf die Deutsche Bahn zuzugehen, um die kürzlich abgebauten Sitzgelegenheiten am Gleis der S-Bahn-Station "Konstablerwache" wiederherzustellen. Die Sitzflächen sollen durchgängig sein und über Rückenlehnen verfügen. Begründung: Es wurden ca. zehn Sitzmöglichkeiten entfernt. Dies stellt bei den ohnehin wenigen Sitzmöglichkeiten eine erhebliche Reduzierung dar. Es ist unbekannt, ob diese ohnehin wiederhergestellt werden sollen und lediglich saniert werden und wenn ja, bis wann. Daher ist es notwendig, sich um diese Angelegenheit zu kümmern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1592 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Neuregelung und Ausschilderung Lieferverkehr KaisertorOMOB 129.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6923 entstanden aus Vorlage: OF 1585/1 vom 08.04.2025 Betreff: Neuregelung und Ausschilderung Lieferverkehr Kaisertor Der Magistrat wird gebeten, den Andienungsverkehr der Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe im Abschnitt der Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Moselstraße, dem sogenannten Kaisertor, neu zu regeln und den Lieferverkehr vormittags in der Zeit von 05:00 Uhr bis 11:00 Uhr zu ermöglichen. Begründung: Im Zuge der Umwidmung des Kaisertors zur Fußgängerzone sind nicht nur alle Pkw-Parkplätze entfallen, sondern auch die Anlieferbereiche. Lieferfahrzeuge müssen weit entfernt abgestellt werden. Derzeit werden einfahrende Fahrzeuge mit einem Bußgeld belegt, was für die Geschäftsleute nachteilig ist. Foto: Wikipedia Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Güterplatz: Illegales Halten und Parken unterbinden - Ladezone einrichtenOMOB 129.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6924 entstanden aus Vorlage: OF 1586/1 vom 08.04.2025 Betreff: Güterplatz: Illegales Halten und Parken unterbinden - Ladezone einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, das behindernde Parken und Halten durch Lieferfahrzeuge, Taxis und Busse auf dem Radweg und Gehweg sowie der Freifläche am Gebäude Güterplatz 1 durch geeignete Maßnahmen wie z. B. kontrastreiche Poller wirksam zu unterbinden. Zudem soll an geeigneter Fläche in Absprache mit dem ansässigen Hotelbetrieb eine Lade- /Lieferzone für zwei Fahrzeuge eingerichtet werden. Begründung: Der Weg von der Kreuzung zum Skyline Plaza wird stark genutzt. Leider blockieren immer wieder Fahrzeuge den Gehweg und den Radweg. Die Wegebeziehungen sind von Fahrzeugen aller Art frei zu halten und die Gehwegbreiten einzuhalten. Das Hotel und umliegende Einrichtungen benötigen jedoch eine Fläche zur Anlieferung. Die derzeitige Situation mit dem Befahren und Beparken der Wege ist alles andere als eine Bagatelle, sondern hochgefährlich für die zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2026, ST 1074 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - An der Haltestelle „Haus Gallus“ endlich ein Taubenhaus errichtenOMOB 829.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6925 entstanden aus Vorlage: OF 1587/1 vom 08.04.2025 Betreff: An der Haltestelle "Haus Gallus" endlich ein Taubenhaus errichten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah eine Lösung für das anhaltende Taubenproblem im Bereich der Haltestelle zu entwickeln und umzusetzen, insbesondere durch die Errichtung eines fachgerechten und tiergerechten Taubenhauses. Begründung: Fahrgästen eine seit Jahrzehnten mit Taubenkot belastete Haltestelle zuzumuten, ist unwürdig. Die aktuelle Situation ist nicht nur hygienisch und ästhetisch vollkommen untragbar, sondern ein offenkundiges Versäumnis der Stadtpolitik - sowohl im Hinblick auf den Tierschutz als auch auf die Lebensqualität der Menschen im Quartier. Trotz wiederholter Vorschläge und Anregungen aus dem Ortsbeirat hat der Magistrat bislang keine wirksamen Maßnahmen umgesetzt. Entweder wurden Ideen abgelehnt oder dilettantisch ausgeführt - mit absehbar kläglichem Ergebnis. Andere Städte zeigen längst, wie es geht: Taubenhäuser funktionieren - dort, wo man sie fachgerecht plant und umsetzt. Es ist nicht akzeptabel, dass Frankfurt weiterhin an gescheiterten Eigenlösungen festhält, statt auf bewährte Konzepte zurückzugreifen. Die Informationen dafür sind öffentlich zugänglich - ein Blick ins Internet genügt. Die Verlegung der Haltestelle ist eine dringend notwendige Sofortmaßnahme, um die Fahrgäste aus dem verkoteten Bereich herauszuholen. Die dauerhafte Lösung ist und bleibt die Einrichtung eines professionellen Taubenhauses, in dessen Planung und Umsetzung das Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. eingebunden werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1576 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Galluswarte: Gefährliches Parken auf dem Gehweg unterbindenOMOB 129.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6926 entstanden aus Vorlage: OF 1588/1 vom 08.04.2025 Betreff: Galluswarte: Gefährliches Parken auf dem Gehweg unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das gefährliche und illegale Parken auf dem Gehweg unter den Gleisen im südlichen Bereich der "Galluswarte" zwischen Mainzer Landstraße 257 und Camberger Straße durch geeignete Maßnahmen wie z. B. kontrastreiche Poller zu unterbinden. Begründung: Der Weg für zu Fuß Gehende entlang der Mainzer Landstraße verläuft direkt zwischen Brückenkopf und Radweg. Dieser Bereich ist häufig komplett auf ganzer Länge zugeparkt. Zu Fuß Gehende müssen auf dem Radweg oder über die Bushaltestelle ausweichen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1250 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1894 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IOMOB 1129.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6927 entstanden aus Vorlage: OF 1592/1 vom 10.04.2025 Betreff: Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen I Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Knorrstraße in die Idsteiner Straße den Bereich rechts der Einmündung bis zur offiziellen Parkbucht als Sperrfläche zu markieren und den Bereich entweder mit einem Fahrradbügel oder, falls nicht möglich, einem rot- weißen Poller abzusichern. Begründung: Durch Falschparker wird die Sicht in die Idsteiner Straße von Knorrstraße kommend erheblich eingeschränkt, was Sicherheit und Verkehrsfluss unnötig gefährdet. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1223
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IIOMOB 129.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6928 entstanden aus Vorlage: OF 1593/1 vom 10.04.2025 Betreff: Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen II Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Idsteiner Straße zwischen Knorrstraße und Hufnagelstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts an der rechten Straßenseite für den fließenden Verkehr besser einsehbar zu machen, um die Gefahr für Fußgänger, nicht rechtzeitig gesehen zu werden, insbesondere für Kinder, zu minimieren, indem die Sperrfläche vergrößert und die Parkbucht entsprechend reduziert wird. Begründung: Die Idsteiner Straße ist eine vielbefahrene Straße. Im Umkreis befinden sich mehrere Schulen sowie Kindergärten. Durch unachtsames und unangepasstes Fahrverhalten können Kinder gefährdet werden. Um das Risiko zu minimieren, sind gut einsehbare Fußgängerüberwege unabdingbar. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1364
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schulweg sicherer gestalten - Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-SchuleOMOB 1129.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6929 entstanden aus Vorlage: OF 1596/1 vom 09.04.2025 Betreff: Schulweg sicherer gestalten - Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-Schule Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Ecke Ackermannstraße/Ackermannstraße 41 a einen Zebrastreifen anzubringen, um die Querung der Straße für Schulkinder der Ackermannschule und Bürgermeister-Grimm-Schule sicherer zu gestalten (siehe Bild 1 links); 2. an der Ecke Ackermannstraße/Ackermannstraße 41 a ein Piktogramm "Achtung Kinder" auf der Ackermannstraße anzubringen (siehe Bild 2 rechts). Begründung: Die Ackermannstraße liegt in der Tempo-30-Zone, dennoch wird von vielen Verkehrsteilnehmern das Tempolimit missachtet, obwohl sich dort gleich zwei Schulen befinden. Damit die Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam gemacht werden, dass sich eine Schule in der Nähe befindet, und die Querung der Straße für die (Grund-)Schüler sicherer gestaltet werden kann, ist die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen erforderlich. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1579 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer StraßeOMOB 129.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6930 entstanden aus Vorlage: OF 1598/1 vom 09.04.2025 Betreff: Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße einen Zebrastreifen anzubringen. Zudem ist jeweils ein Parkplatz rechts- und linksseitig vor dem anzubringenden Zebrastreifen mit Radbügeln zu versehen. Die genannte Einmündung ist somit gleich der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Wickerer Straße zu gestalten. Begründung: Die Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße ist durch parkende Fahrzeuge bei Querung der Straße schlecht von Fußgängern und Fahrradfahren einsehbar. Damit auch hier Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann, ist die Einmündung nach dem Vorbild der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Wickerer Straße zu gestalten. Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Quelle: privat Mainzer Landstraße/Wickerer Straße Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 551 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzenOMOB 1129.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6931 entstanden aus Vorlage: OF 1603/1 vom 10.04.2025 Betreff: Halteverbot östliche Kurve Pariser Straße ergänzen Der Magistrat wird gebeten, das in der Pariser Straße geltende Halteverbot auch in der östlichen Kurve von der Europa-Allee kommend deutlich sichtbar auszuweisen. Begründung: Die Kurve wurde extra etwas breiter ausgeführt, damit sowohl zwei sich entgegenkommende Linienbusse als auch Radfahrer ausreichend Platz haben. Der markierte Radweg endet kurz vor der Kurve, da es sich um eine Tempo-30-Zone handelt. Manche Autofahrer sind dermaßen dreist und parken direkt hinter dem Ende des markierten Radweges, sodass Radfahrer nicht mehr ausreichend Platz haben und gezwungen sind, um die Fahrzeuge herum zu fahren. Dieses rücksichtslose Parken führt zu einer negativen Beeinträchtigung von Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1577 Antrag vom 05.10.2025, OF 1758/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Aufstellen von Bänken im Ortsbezirk zur Mahnung gegen Benachteiligungen von und Gewalt an Frauen und MädchenOMOB 129.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6932 entstanden aus Vorlage: OF 1604/1 vom 08.04.2025 Betreff: Aufstellen von Bänken im Ortsbezirk zur Mahnung gegen Benachteiligungen von und Gewalt an Frauen und Mädchen Der Magistrat wird gebeten, zunächst im Verantwortungsbereich des Ortsbeirats 1 an zentralen Plätzen zehn orangefarbene Bänke mit Aufschriften wie "Kein Platz für Femizide - in Frankfurt und überall", "Kein Platz für Benachteiligungen von Mädchen" und "Kein Platz für Gewalt gegen Frauen und Mädchen" aufstellen zu lassen. Geeignete Orte wären beispielsweise Kaisertor, Willy-Brandt- Platz, Hauptwache, Konstablerwache, Goetheplatz, Paulsplatz oder die Frankenallee im Gallus. Begründung: Die Gewalt an Frauen steigt permanent, ohne dass es zu einem gewaltigen Aufschrei in unserer Gesellschaft kommt. Es scheint ein gewisser fataler "Gewöhnungseffekt" einzutreten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass man Frauen wieder in traditionelle Rollen zurückdrängen möchte und einen Zusammenhang von Gewalt und "Aufmüpfigkeit" von Frauen herstellt. Diese orangefarbenen "Hingucker" im Stadtbild werden anders als Zahlen oder Statistiken diese Verbrechen ständig ins Gedächtnis rufen und Unbehagen hervorrufen, um eine Veränderung der Sichtweise zu bewirken. Foto: https://orangedays-koeln.de/kein-platz-fuer/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.08.2025, OF 1091/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7343 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1662 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - BaumrosteOMOB 129.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6933 entstanden aus Vorlage: OF 1606/1 vom 02.04.2025 Betreff: Baumroste Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es zweckmäßig ist, zukünftig im Ortsbezirk Baumroste zu verwenden, deren Spaltöffnungen kleiner als das Durchmesser von Zigaretten sind. Begründung: An vielen Stellen im Ortsbezirk 1 haben Stadtbäume Baumscheibenabdeckungen mit Spaltöffnungen für Regenwasser. In diesen Spaltöffnungen bleiben häufig Zigarettenkippen und andere Kleinabfälle stecken, was einen Schadstoffeintrag in Boden und Grundwasser zur Folge haben kann. Geeignete Maßnahmen zur Verhinderung dieses Schadstoffeintrags würden sowohl den Bäumen als auch den Menschen zugutekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1801 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verfügbarkeit von E-Ladesäulen in städtischen ParkhäusernOMOB 129.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6934 entstanden aus Vorlage: OF 1607/1 vom 09.04.2025 Betreff: Verfügbarkeit von E-Ladesäulen in städtischen Parkhäusern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie Informationen von E-Ladesäulen in städtischen Parkhäusern im Ortsbezirk 1 bereitgestellt und die Zugänglichkeit zu diesen verbessert werden können. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Werden Parkplätze mit E-Lade-Infrastruktur in der Gesamtzahl der ausgewiesenen Parkplätze mit eingerechnet? a) Wenn ja, kann sichergestellt werden, dass nur noch E-Fahrzeuge in Parkhäuser einfahren können, wenn konventionelle Parkplätze vollständig besetzt sind? b) Wenn nein, kann sichergestellt werden, dass die angezeigten noch verfügbaren Parkplätze um besetzte Parkplätze mit Ladeinfrastruktur korrigiert werden? 2. Wie und an wen werden Angaben zu freien E-Lade-Plätzen übermittelt? Wie wird sichergestellt, dass die Informationen auch möglichst breit genutzt werden können? 3. Erachtet der Magistrat es als sinnvoll, die Anzeigen am Eingang der Parkhäuser dergestalt zu ergänzen, dass freie Parkplätze mit Ladeinfrastruktur und konventionelle Parkplätze separat ausgewiesen werden? 4. Wie wird sichergestellt, dass auf Parkplätzen mit E-Lade-Infrastruktur nur Fahrzeuge während eines Ladevorgangs stehen? 5. Sollen in dem beschlossenen und noch zu entwickelnden städtischen Parkleit- und Verkehrsinformationssystem Informationen zu freien Kapazitäten an Ladesäulen aufgenommen werden? 6. Erachtet der Magistrat es als sinnvoll, auch mit privaten Betreibern öffentlich zugänglicher Parkhäuser im Ortsbezirk 1 über eine einheitliche Bereitstellung von Daten zur E-Lade-Infrastruktur zu sprechen? Begründung: Öffentlich verfügbare Ladesäulen für hybride und vollelektrische Fahrzeuge sind noch nicht in benötigter Menge in Frankfurt vorhanden. Gerade in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel ist ein Großteil der Ladesäulen in den Parkhäusern der städtischen Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH entstanden. Diese sind sowohl für Anwohner ohne eigene Lademöglichkeit als auch für Besucher der Stadt, die mit E-Autos und hybriden Fahrzeugen in die Innenstadt fahren, von großer Bedeutung, und sollten somit möglichst effizient bereitgestellt werden. Auch ist sicherzustellen, dass Ladesäulen nur von Fahrzeugen während eines Ladevorgangs besetzt werden und dass diese auch zuverlässig funktionieren. Da aktuell unklar ist, welche Verfügbarkeiten in Parkhäusern Autofahrern angezeigt werden und ob Fahrer von E-Autos in sonst vollen Parkhäusern noch Einlass erhalten, ist die Beantwortung der Fragen unerlässlich, um ggf. bessere Konzepte für eine möglichst effiziente Auslastung erarbeiten zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1202 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Erledigung von Ortsbeiratsinitiativen zum BudgetOMOB 129.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6935 entstanden aus Vorlage: OF 1608/1 vom 10.04.2025 Betreff: Erledigung von Ortsbeiratsinitiativen zum Budget Vorgang: OIB 19/16 OBR 1; OIB 154/17 OBR 1; OIB 396/20 OBR 1; OIB 420/20 OBR 1 Der Ortsbeirat erklärt die folgenden Ortsbeiratsinitiativen zum Budget für erledigt und bittet den Magistrat darum, die zurückgehaltenen Gelder wieder freizugeben: 1. Endlich saubere Luft in Frankfurt (OIB 19 vom 17.06.2016) 2. Sportgerät für den Schulhof der Bürgermeister-Grimm-Schule (OIB 154 vom 23.10.2017) 3. Einen urbanen Garten für den Mainkai (OIB 396 vom 10.03.2020) 4. Ein öffentlicher Bücherschrank im Bereich der Straße Zum Pfarrturm (OIB 420 vom 26.01.2020) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.07.2016, OIB 19 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 154 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 10.03.2020, OIB 396 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.06.2020, OIB 420 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1332
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kahlschlag am Main: Rodung am nördlichen MainuferVOB 129.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.04.2025, V 1177 entstanden aus Vorlage: OF 1582/1 vom 08.04.2025 Betreff: Kahlschlag am Main: Rodung am nördlichen Mainufer Zwischen Main-Neckar-Brücke und ehemaliger Schleuse am Sommerhoff-Park wurde auf über 100 Metern das gesamte Mainufer gerodet. Der Anblick ist erschreckend. Der Kahlschlag erfolgte erst nach der Fertigstellung der Gebäude und hat offenbar nichts mit der Baumaßnahme zu tun. Viele der dortigen Bäume waren augenscheinlich gesund und hätten noch Jahre dort verbleiben können. Dies vorangeschickt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Warum wurden diese Bäume gefällt und die Böschung gerodet? 2. Wieso wurde der Kahlschlag dem Ortsbeirat nicht angezeigt? 3. Wie und wo werden die gefällten Bäume kompensiert? Fotos: privat/Geoportal Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1898 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Baugrundstücke Gustavsburgplatz: Dekontaminieren, entwickeln, begrünenVOB 129.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.04.2025, V 1178 entstanden aus Vorlage: OF 1589/1 vom 08.04.2025 Betreff: Baugrundstücke Gustavsburgplatz: Dekontaminieren, entwickeln, begrünen Der Magistrat wird gebeten, Auskunft über den aktuellen Stand der Maßnahmen in Bezug auf die brachliegenden Grundstücke mit den Flurstücksnummern 13/1 und 14/1 entlang der Rebstöcker Straße/Bahnlinie am Gustavsburgplatz zu geben und dabei insbesondere folgende Fragen zu beantworten: 1. Befinden sich die Grundstücke nach wie vor im Eigentum der Stadt Frankfurt? 2. Kommt der Verursacher der Kontamination, Fa. Continental als Rechtsnachfolgerin der Fa. Teves, weiterhin für die Kosten der Schadstoffsanierungen auf? 3. Welche Schadstoffsanierungsmaßnahmen wurden in der Vergangenheit durchgeführt? 4. Welche Schadstoffsanierungsmaßnahmen werden laufend durchgeführt und wie lange? 5. Welche Schadstoffsanierungsmaßnahmen werden künftig erforderlich? 6. Führt die sich zwischenzeitlich ausbreitende Vegetation durch Aufbrechen der alten Bodenplatten zu einem regenwasserbedingten Schadstoffeintrag im Boden und somit zu einer Verschlechterung? 7. Warum wurden die Grundstücke bisher nicht saniert, entwickelt und bebaut? 8. Wann und in welchem Maße bzw. mit welcher Nutzung sollen die Grundstücke bebaut werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1066 Aktenzeichen: 60-4
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Kahlschlag im Gallus: Alte Kastanie an der FeuerwacheVOB 229.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.04.2025, V 1179 entstanden aus Vorlage: OF 1590/1 vom 08.04.2025 Betreff: Kahlschlag im Gallus: Alte Kastanie an der Feuerwache Die Feuer- und Rettungswache 2 im Gallus soll ab Ende 2025 umgebaut werden. Zwischen Altbau und Neubau soll auch zukünftig ein Baum stehen. Am 1. März 2025 wurde die alte Kastanie jedoch aus unerklärlichen Gründen gefällt. Dies vorangeschickt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Warum wurde ein gesunder Baum gefällt, wenn an gleicher Stelle eine Neupflanzung erfolgen soll und man genau weiss, dass junge Bäume nicht mehr die gleichen Wachstumspotentiale haben wie alte Bäume? 2. Warum wurde die Fällung dem Ortsbeirat nicht angezeigt? 3. Wie wird der Verlust des alten Baumes wirkungsgleich kompensiert? Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1351 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1548
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Neues Wettbüro im Gallus genehmigt?VOB 129.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.04.2025, V 1180 entstanden aus Vorlage: OF 1595/1 vom 10.04.2025 Betreff: Neues Wettbüro im Gallus genehmigt? Der Magistrat wird gebeten , zu beantworten, ob das neue Wettbüro in der Mainzer Landstraße 324 offiziell genehmigt wurde und wenn ja, mit welcher Begründung bzw. ob der Betrieb an dieser Stelle aufgrund der derzeitigen Regelung überhaupt erfolgen darf. Begründung: In der Schwalbacher Straße 53 befindet sich unweit bereits ein Wettbüro. Daher stellt sich die Frage, ob die geltende Abstandsregelung eingehalten wurde. Der Bereich wird stark von Kindern frequentiert, da es sich um einen Schulweg handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1257
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Verkehrspolitische Maßnahmen nach Westville-FertigstellungVOB 129.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.04.2025, V 1181 entstanden aus Vorlage: OF 1597/1 vom 09.04.2025 Betreff: Verkehrspolitische Maßnahmen nach Westville-Fertigstellung Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Nach Bezug des Westville-Komplexes wird mit einem wesentlich höheren Verkehrsaufkommen im Gallus zu rechnen sein. Welche verkehrspolitischen Maßnahmen sind vorgesehen, um das höhere Verkehrsaufkommen zu händeln? 2. Sofern noch keine Maßnahmen vorgesehen sind: Welche verkehrspolitischen Maßnahmen können ergriffen werden? 3. Konkret: Inwiefern ist es möglich die Taktung des ÖPNV - insbesondere der Tram - zu erhöhen? Begründung: Zwischen der Mainzer Landstraße und der Kleyerstraße unweit des Frankfurter Hauptbahnhofes entstehen unter dem Namen Westville insgesamt 1.300 Mietwohnungen, Kindertagesstätten, Gewerbeflächen sowie 1.200 Tiefgaragenplätze. Durch die zuvor genannten Zahlen wird deutlich, dass zukünftig im Gallus rund um den Westville-Komplex mit einem wesentlichen höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Zudem ist auch anzunehmen, dass die neuen Bewohner auch die öffentlichen Verkehrsmittel - insbesondere die Tram - nutzen werden. Schon jetzt ist die Tram regelmäßig überfüllt. Gerade um den Bewohnern einen Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu erleichtern ist eine stärkere Taktung der Tram erforderlich. Daher ist es wichtig, dass durch die Stadt verkehrspolitische Überlegungen angestrengt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1595 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - LuftreinhalteplanungVOB 929.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.04.2025, V 1182 entstanden aus Vorlage: OF 1605/1 vom 29.03.2025 Betreff: Luftreinhalteplanung Der Magistrat gebeten mitzuteilen: 1. Wie sich die im Ortsbezirk 1 gemessene Stickstoffdioxidbelastung in den letzten drei Jahren entwickelte und ob die jeweils gültigen Grenzwerte eingehalten wurden? 2. Wie sich die im Ortsbezirk 1 gemessene Feinstaubbelastung in den letzten drei Jahren entwickelte und ob die jeweils gültigen Grenzwerte eingehalten wurden? 3. Ob die Aufrechterhaltung der Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb des Anlagenrings auf 40 km/h zur Einhaltung der Stickstoffdioxid- und Feinstaubgrenzwerte weiterhin für erforderlich gehalten wird? Begründung: In der Vergangenheit wurden die gültigen Grenzwerte für die Schadstoffbelastung der Luft, insbesondere durch Stickstoffdioxid, im Ortsbezirk 1 und darüber hinaus überschritten. Hiergegen wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, unter anderem die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb des Anlagenrings auf 40 km/h, aber auch etwa Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung sowie der Einsatz abgasarmer Busse. Diese Maßnahmen hatten auch den Zweck, die bei Überschreitung der Grenzwerte unter Umständen als notwendig angesehene Verhängung von Fahrverboten für bestimmte ältere Kraftfahrzeuge zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1197
VOB 9AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 21.03.2025, NR 1168OAOB 1128.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.04.2025, OA 550 entstanden aus Vorlage: OF 733/11 vom 24.04.2025 Betreff: Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 21.03.2025, NR 1168 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 1168 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Seckbacher Industriestraßen Kruppstraße, Friesstraße, Gwinnerstraße und Flinschstraße ebenfalls aufgenommen werden. Begründung: In der Vorlage fehlen die Seckbacher Industriestraßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.03.2025, NR 1168 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 464 Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 259 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 550 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23), Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1168 = Enthaltung, OA 550 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1168 = Prüfung und Berichterstattung, OA 550 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 550 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23), Linke, BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1168 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 550 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 464/25) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6108, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 § 6526, 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.09.2025
OAOB 11Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzenOAOB 1128.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.04.2025, OA 551 entstanden aus Vorlage: OF 727/11 vom 03.04.2025 Betreff: Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Baumschutzsatzung zu ändern, um verpflichtungsfrei und gebührenfrei Götterbäume entfernen zu dürfen und Maßnahmen zum zukünftigen Umgang mit dem Götterbaum in Frankfurt zu entwickeln. Begründung: Der Götterbaum ist kein heimisches Gewächs, sondern ein aus China stammender schnellwachsender, hochsämiger Baum. Die Baumart wird im Volksmund "Ghetto-Palme" genannt. Die Art verbreitet sich sehr schnell. Besonders häufig ist der Baum innerstädtisch in wirtschaftlich schlecht geführten Bereichen zu finden. Der Baum wächst mit bis zu vier Metern pro Jahr sehr schnell und die Äste sind sehr brüchig. Diese Baumart verdrängt heimische Baumarten und ist daher von der EU als gefährdend eingestuft. Sie steht seit 2019 auf der Liste der invasiven Arten in der EU. Eine massive Verbreitung auf ländliche Freiflächen in Ungarn ist nicht mehr rückgängig zu machen. In weiten Teilen Italiens ist der Baum sehr verbreitet und wandert nun von Süden her nach Tirol ein. Die Stadt Berlin hat bereits Maßnahmen ergriffen, die eine weitere Verbreitung des Götterbaums zum Nachteil anderer heimischer Bäume beschränken sollen. Der städtische Lebensraum bietet der Pflanze ideale Bedingungen und durch seine Verbreitung von Allergenen ist er problematisch für viele Menschen. Problematisch ist: - Umwelt: Als invasive Art kann der Götterbaum einheimische Pflanzenarten verdrängen und die lokale Biodiversität beeinträchtigen. Er bildet dichte Bestände, die das Wachstum anderer Pflanzen behindern und Ökosysteme verändern können. - Wirtschaft: Der Götterbaum kann durch seine rasche Ausbreitung und die Fähigkeit, auf Ruderalflächen zu gedeihen, zu einem Problem für die Land- und Forstwirtschaft werden. Durch die massive Wurzelaktivität und der Möglichkeit der Besiedelung extremer Standorte können jene Individuen, welche in der Nähe von Infrastrukturen aufkommen, größere mechanische Schäden durch das starke Wurzelwachstum an diesen Baulichkeiten verursachen. - Gesundheit: Der Baum produziert Allergene und sein Holz kann Hautreizungen verursachen. Der unangenehme Geruch der Blätter kann ebenfalls als störend empfunden werden. Samen und Rinde sind giftig für Mensch und Tier. Quellen: - Forstdienst Wald und Holz - Tirol https://forstdienst.provinz.bz.it/de/wald-holz/goetterbaum - Elietta Becker in: https://www.lubera.com/de/gartenbuch/goetterbaum-giftig-p4363 - Beigefügt ist der Beschluss des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege Berlin zu "Empfehlungen zum Umgang mit dem Götterbaum in Berlin vor dem Hintergrund der EU-Verordnung zu invasiven Arten" Anlage 1 (ca. 353 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 329 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 551 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6188, 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 22.05.2025 Aktenzeichen: 79-1
OAOB 11Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Recht der Bürger auf saubere LuftOAOB 1128.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.04.2025, OA 552 entstanden aus Vorlage: OF 729/11 vom 09.04.2025 Betreff: Recht der Bürger auf saubere Luft Vorgang: OA 276/18 OBR 6; ST 662/19; B 69/22; OA 160/22 OBR 11; ST 1608/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten: 1. Warum wurde die Umweltzone nicht komplett aufgehoben, Flächenzuteilungen nicht geändert oder auf das gesamte Frankfurter Stadtgebiet ausgeweitet? 2. Wäre eine Veränderung der aktiven Flächen der Umweltzone, den Ortsbezirk 11 einschließend, zielführender? 3. Welches ist das endgültige Datum und welches das Kriterium für die Aufhebung der Umweltzone Frankfurt? Begründung: Seit vielen Jahren argumentiert und weigert sich der Magistrat, die Bürger im Osten zu schützen und in die Umweltzone aufzunehmen. Vielmehr wird argumentiert, dass alles schon seit 2012 in Ordnung und daher das Instrument Umweltzone ohnehin ein Auslaufmodel sei, welches abgeschafft gehört. Zitat aus dem Bericht B 69: "Die Stadt Frankfurt am Main wird eine Vergrößerung der bestehenden Umweltzone im Frankfurter Osten weiterhin nicht vorfolgen. Die Umweltzone ist ein veraltetes luftreinhalteplanerisches Instrument. Für die Einführung oder Änderung von Umweltzonen bedarf es der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Die 2008 eingerichtete Umweltzone sollte vorrangig die Feinstaubbelastung mindern. Obwohl seit 2012 die Feinstaubgrenzwerte flächendeckend eingehalten werden, wurde die Umweltzone insbesondere deswegen nicht abgeschafft, weil sie - wenn auch gering - die kritische Stickstoffdioxidbelastung mindert. Wie in der Stellungnahme ST 662 (2019) dargelegt, hat das zuständige Hessische Umweltministerium eine Ausdehnung der Umweltzone bereits 2017 für wenig zielführend erachtet und nicht weiterverfolgt. Inzwischen ist die Wirkung von Umweltzonen weiter geschrumpft, da diese nur Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm EURO 3 (Baujahr < 2005) betreffen. Neuere Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen EURO 4 und EURO 5 stoßen aber ebenfalls deutlich zu viel Stickstoffdioxid aus und sind auf den Straßen wesentlich zahlreicher anzutreffen. Aus diesem Grund wird die Abschaffung von Umweltzonen diskutiert, Neueinrichtungen oder Ausdehnungen finden nicht mehr statt." Daher ist die Frage, wann die Familien im Frankfurter Osten in die Umweltzone aufgenommen werden oder die Umweltzone Frankfurt komplett aufgehoben wird, wenn es seit dreizehn Jahren im Ortsbezirk keinerlei Probleme mit der Luftreinhaltung gibt. Der Frankfurter Osten - mit dem Ortsbeirat 11 - war es, der sehr lange für die Prüfung der Luftqualität im Frankfurter Osten (Erlenbruch) gekämpft hat und die bisherige schlechte Platzierung für eine Messstation auf dem Gipfel einer Brücke, weit entfernt von der Industrie, neben einem Waldgebiet und im günstigen Luftzug dazu, kritisiert hat. Gerade der Frankfurter Osten, mit einem neu geplanten zweiten, Biomasse verbrennenden, Kraftwerk, sollte weiter im Fokus bleiben und die Frankfurter Bürger nicht mit zweierlei Maß behandelt werden. Im Frankfurter Osten gibt es ebenfalls den meisten Kraftfahrzeugverkehr. "Umweltzonen sind Bereiche, in denen Maßnahmen ergriffen werden, um die Belastungen für die Menschen bezüglich Feinstaub (PM10 und PM2.5) und Stickoxiden (NO2) zu senken. Diese Belastungen entstehen ungefähr zu einem Drittel durch Pkw- und Lkw-Verkehr, aber ebenfalls durch Baumaschinen, Dieselgeneratoren, Großkraftwerksanlagen, Binnenschiffen und Holzfeuerungen." Alle diese Quellen findet man konzentriert im Frankfurter Osten. Die wenigsten dieser Quellen findet man hingegen im Frankfurter Westend. Sollte man daher die Umweltzone vielleicht von der Fläche her verändern, um wirklich die wichtigsten Bereiche der Stadt zu schützen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.06.2018, OA 276 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 662 Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 Anregung vom 14.03.2022, OA 160 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1608 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1340 Antrag vom 21.07.2026, OF 58/11 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6189, 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 22.05.2025 Aktenzeichen: 79-1
OAOB 11Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Gymnasium Römerhof: sofortige Errichtung einer Traglufthalle für den SchulsportOAOB 228.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.04.2025, OA 553 entstanden aus Vorlage: OF 1119/2 vom 04.04.2025 Betreff: Gymnasium Römerhof: sofortige Errichtung einer Traglufthalle für den Schulsport Der Ortsbeirat begrüßt die Konkretisierung der Planungen zum Neubau mit Beginn der Erschließungsmaßnahmen im Juni 2025 und Fertigstellung des ersten Bauabschnittes zum Schuljahrswechsel 2027/2028. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird im Nachgang zur ausführlichen Informationsveranstaltung zur Vorstellung der Pläne zum Neubau des Gymnasiums Römerhofs gebeten, in Abweichung zur vorgestellten Planung einer Leichtbauhalle für den Sport, die ebenfalls 2027 fertiggestellt sein soll, zusätzlich als Interim sofort eine Traglufthalle für den Schulsport zu errichten. Begründung: Die Schulgemeinde des Gymnasiums Römerhof wartet bereits seit mehr als sechs Jahren darauf, dass der Bau der neuen Schulgebäude und einer Turnhalle endlich beginnt. Seit seiner Gründung im Jahr 2018/2019 ist das Gymnasium noch immer in Containern untergebracht. Auch wenn jetzt konkrete Pläne für den Neubau vorliegen, erfüllt es die Schulgemeinde mit Sorge, dass bislang noch nicht einmal für die jetzt im Sommer beginnende Erschließung Bauanträge eingereicht wurden. Für die Sporthalle existieren bisher keine konkreten Planungsunterlagen, obwohl es sich um ein vergleichsweise leicht zu errichtendes, standardisiertes Gebäude handelt. Der Hinweis der Dezernentin auf eine externe Beratungsfirma, die mit der Einhaltung der Zeitpläne beauftragt wurde, überzeugt angesichts der Versäumnisse der Vergangenheit nicht - weitere Verzögerungen sind v. a. auch angesichts des Fachkräftemangels im Bau mehr als wahrscheinlich. Zudem wurde der Schulgemeinde 2024 eine Traglufthalle als Interimslösung in Aussicht gestellt - insbesondere da das Gymnasium Sport als Schwerpunkt anbietet. Die Schülerinnen und Schüler der Schule müssen derzeit weite Wege per Bus auf sich nehmen, um zu einer freien Turnhalle zu gelangen. Dadurch verkürzt sich die reine Unterrichtszeit im Fach Sport erheblich. Dass dies nun noch die nächsten zwei Jahre und mit großer Wahrscheinlichkeit auch noch deutlich länger so bleiben wird, ist nicht akzeptabel. Nachdem die Schulgemeinde und die Schulkinder schon seit Jahren hingehalten wurden, scheint die Stadt nun auf Kosten der Schulkinder bei der Traglufthalle zu sparen. Die Halle wurde letztes Jahr zugesagt und die Dezernentin hat der Schulgemeinde ihr Wort gegeben. Die Traglufthalle wird aber als Zwischenlösung für den Schulsport dringend benötigt und sollte innerhalb kürzester Zeit zu errichten sein. Die Notwendigkeit einer tragfähigen Interimslösung bleibt demnach bestehen. Der Erwerb einer Turnhalle in Leichtbauweise hätte den weiteren Vorteil, dass diese Halle problemlos und kostengünstig im Anschluss an anderen Standorten für weitere Schulen/Turnhallen, die gebaut bzw. saniert werden, verwendet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 969 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 553 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) BFF-BIG (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 553 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6190, 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 26.05.2025 Aktenzeichen: 40-33
OAOB 2Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPFGebäude?OAOB 228.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.04.2025, OA 554 entstanden aus Vorlage: OF 1123/2 vom 29.03.2025 Betreff: Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude? Vorgang: OM 3295/22 OBR 2; ST 666/23 Zwischenbescheide des Magistrats vom 21.08.2025 und 12.01.2026 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist die Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude konkret geplant und wie soll diese konkret umgesetzt werden? 2. Wie kommen die Grundschulkinder der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule sicher zur ausgelagerten Schule in das ehemalige DIPF-Gebäude und wie wird der Weg mittags von der Schule zum Hort bzw. vom Hort zur Schule gelöst? 3. Wird die Außenstelle bis zum 15.08.2025 für den Schulbetrieb fertiggestellt? Der Magistrat wird weiterhin gebeten, den genannten Schüleröffnungstermin, 15.08.2025, neu zu prüfen und, falls dieser Termin gefährdet ist, einen Notfallplan zu erstellen und diesen zu kommunizieren. Begründung: Da die (noch nicht im Bau befindliche) Grundschule im neuen Schönhofviertel wohl frühestens erst ab 2027/2028 fertiggestellt werden soll, aber bereits immer mehr Familien mit Kindern in das Viertel ziehen, müssen die betreffenden Grundschulkinder aktuell in der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule (GBS) beschult werden. Da das aktuell viel zu kleine Schulgebäude in der Pfingstbrunnenstraße bereits jetzt schon völlig überbelegt ist, muss die GBS-Grundstufe die Überkapazität (2025/2026 wohl über 100 Prozent) durch eine temporäre Auslagerung im ehemaligen DIPF-Gebäude, Schloßstraße 29, auffangen. Dies bedeutet nun, dass alle bestehenden und neuen Grundschüler*innen, die in unmittelbarer Nähe der aktuellen GBS-Grundstufe wohnen, sowohl einen wesentlich weiteren Schulweg auf sich nehmen müssen (bis zu 1,8 Kilometer pro Strecke), zum Mittagessen wieder in die alten Horte zurückkehren müssen, die sich in unmittelbarer Nähe der alten Schule befinden (ca. ein Kilometer pro Strecke), um dann nach dem Mittagessen wieder zur Nachmittagsbetreuung in die neue Schule zu laufen (wieder ca. ein Kilometer pro Strecke). Einige Grundschulkinder (sechs bis neun Jahre) laufen somit knapp sechs Kilometer pro Tag. Erschwerend hinzu kommt, dass dieser längere, neue Weg, außerhalb des bestehenden Grundschulbezirks, an zahlreichen Stellen sehr unsicher ist - neben der Unterführung am Westbahnhof, mit anstehendem Umbau, müssen die Schüler*innen enge Gehwege entlang der Voltastraße/Hamburger Allee, diverse ungesicherte Überquerungen, viel zu kurze Grünphasen an den Ampelanlagen und schlecht einsehbare Straßenecken überwinden. Im Rahmen der am 28.03.2025 durchgeführten Schulwegbegehung mit dem zuständigen Amt, konnten sich einige Mitglieder aus unterschiedlichen Fraktionen des Ortsbeirates 2 selbst ein Bild davon machen, wie schier verzweifelt die Eltern mit dieser Situation sind, da sie sehr große Angst um die Sicherheit ihrer Kinder haben und zudem die Hortsituation (zusätzlich anfallende Laufstrecke für das Mittagessen) bis dato weiterhin nicht gelöst scheint. Im Schreiben des Stadtschulamtes vom 10.04.2025 zur Schulwegsicherung wird weder auf diese Bedenken/Tatsachen eingegangen, sodass die Grundschüler:innen bis zu sechs Kilometer pro Tag laufen müssen, noch wird auf die Querung des Westbahnhofes/enge Tunnelsituation eingegangen, die zudem ja auch noch umgebaut werden soll. Die Planungen zur konkreten Auslagerung der Grundstufe inkl. der Hort-/Schulwegsituation sowie die neue Aufteilung der Grundschulbezirke hätten schon längst erfolgen müssen und wurden seitens des Ortsbeirates 2 bereits im Jahr 2022 gefordert. Die auf der Schulwegbegehung geäußerte Aussage der Amtsvertreter an zwei Eltern, die Schulleitung wäre an der späten Planung schuld, da sie erst kürzlich entschieden hat, mit der Grundstufe umzuziehen, wird von der Schule entschieden zurückgewiesen. Bereits im Jahr 2022 war völlig klar, dass die Grundstufe umziehen muss (siehe u. a. Anregung OM 3295). Spätestens seit 2022 ist dem zuständigen Amt bekannt, dass die GBS-Grundstufe in das neue DIPF-Gebäude umziehen soll. Der Umzug wurde bereits um ein Schuljahr verschoben, da sich der Umbau verzögert; ob das Gebäude zum Sommer hin fertig wird, bleibt abzuwarten. Leider wurde den Eltern bis dato kein Notfallplan aufgezeigt für den Fall, dass die Schule bis August 2025 nicht fertig werden sollte. Die Eltern und Grundschulkinder brauchen dringend Planungssicherheit und konkrete Lösungsvorschläge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3295 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 666 Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 82 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 554 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF-BIG (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 554 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 554 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; 1 CDU (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6191, 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 26.05.2025 § 6755, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 40-31
OAOB 2Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Dichte Bepflanzung des Zaunes entlang des Fußballfeldes an der Sportanlage PreungesheimOFOB 928.04.2025 · SPD, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1040/10 Betreff: Dichte Bepflanzung des Zaunes entlang des Fußballfeldes an der Sportanlage Preungesheim BT: Dichte Bepflanzung des Zaunes entlang des Fußballfeldes an der Sportanlage Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bepflanzung, die seit vier Jahren von den Anwohnern nachgefragt wird, vorzunehmen, damit Schallschutz gegenüber den BG: Bewohnern der Reihenhaussiedlung Alkmenestraße 2 - 10 hergestellt wird. Begründung: Bewohnern der Reihenhaussiedlung Alkmenestraße 2 - 10 hergestellt wird. Begründung: Die Bewohner haben sich mit mehreren Emails vom 04.09.2021 und 16.05.2022 an den zuständigen Sportdezernenten gewendet. Trotzdem wurde leider immer noch keine Hecke gepflanzt, die als Schallschutz für den Anwohner dient. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6950 2025 Die Vorlage OF 1040/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schäden durch Starkregen in An den Drei HohenOFOB 1028.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1041/10 Betreff: Schäden durch Starkregen in An den Drei Hohen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, das es einen Ortstermin in der Grünfläche östlich "Der Drei Hohen" geben wird, um die Problematik der Entwässerung bei Starkregenereignissen mit Maßnahmen zu lösen. In einem kurzfristig anzusetzenden Ortstermin soll die benannte Stelle begangen und die Maßnahmenumsetzung verbindlich vereinbart werden. Begründung: Bei Starkregen wird das Regenwasser, welches nicht auf der Grünfläche versickern kann, westlich Richtung der angrenzenden Häuser, in der Höhe Nr. 66 bis 76, über das natürliche Gefälle geleitet. Dadurch kommt es unter anderem in den genannten Gebäuden zu Überschwemmungen. Durch entsprechende Maßnahmen kann erreicht werden, dass das Wasser auf der Grünfläche verbleibt oder ohne Schaden woandershin abgeleitet wird. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6951 2025 Die Vorlage OF 1041/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Parksituation auf der Homburger Landstraße in der Nähe des Nordparks zwischen den NiddabrückenOFOB 1028.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1043/10 Betreff: Parksituation auf der Homburger Landstraße in der Nähe des Nordparks zwischen den Niddabrücken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Radwege westlich der Homburger Landstrasse zwischen den Niddabrücken in Bonames zum Beispiel mit Pollern zu versehen, damit die Autofahrenden diese nicht mehr als Zufahrt zum Parken auf den Grünflächen hinter den Baumstämmen nutzen können. Begründung: Zunehmen wird über den Radweg auf den Grünstreifen gefahren und dort geparkt, was die Grünanlage zerstört und die Abgrenzung zum Parken durch die Baumstämme konterkariert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6953 2025 Die Vorlage OF 1043/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unerlaubtes Grill- und Parkverhalten am NordparkOFOB 1028.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1045/10 Betreff: Unerlaubtes Grill- und Parkverhalten am Nordpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie man die zunehmenden Menschenmassen im Nordpark, welche auf der Grünfläche parken und ungeordnet grillen, verringern kann. Mögliche Maßnahmen können zum Beispiel in einer regelmäßigen Kontrolle durch die Stadtpolizei bestehen. Begründung: Es werden zunehmend mehr Personen, die im Nordpark grillen, obwohl die Grillmöglichkeiten begrenzt sind. Sie grillen teilweise mit Einweggrills direkt auf der Wiese und lassen den gesamten Müll zurück. Außerdem wird trotz Aufstellen eines Dixi-Klos an die Zäune der angrenzenden Schrebergärten und in den Nordpark uriniert und gekotet. Auch wird mit dem Auto direkt auf die Grünfläche gefahren und geparkt; dazu werden die angelegten Rad- und Fußwege verkehrwidrig genutzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6955 2025 Die Vorlage OF 1045/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Friedhofstaxi als Zubringer für den Jüdischen FriedhofOFOB 1028.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1053/10 Betreff: Friedhofstaxi als Zubringer für den Jüdischen Friedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es eine Möglichkeit gibt, das vorhandene Friedhofstaxi samstags, sonntags und an Jüdischen Feiertagen, eventuell ebenso mittwochs als Zubringer für die Besucher des Jüdischen Friedhofs zu nutzen Begründung: Viele der Besucher des Jüdischen Friedhofs sind schon älter und nicht mehr so gut zu Fuß. Da der Umbau der Haltestelle "Neuer Jüdischer Friedhof" nach Auskunft des Verkehrsdezernats noch eine Zeit lang dauern wird, brauchen die Besucher*innen eine Alternative. Es wäre eine Möglichkeit, von der Haltestelle Hauptfriedhof mit dem Friedhofstaxi zum Eingang des neuen Jüdischen Friedhofs zu kommen und so dafür zu sorgen, dass die Besucher trotz langer vorhandener Fußwege ohne Schwierigkeiten zum Grabbesuch kommen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6958 2025 Die Vorlage OF 1053/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Beschilderung Radroute in Eckenheim zur Vermeidung von Gegenverkehr in der Engelthaler StraßeOFOB 928.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1054/10 Betreff: Beschilderung Radroute in Eckenheim zur Vermeidung von Gegenverkehr in der Engelthaler Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Beschilderung in Eckenheim an der Kreuzung Engelthaler Strasse / Steinkleestrasse so gestaltet werden kann, dass für Radfahrende deutlich wird, wo die Alternativroute zur Engelthaler Strasse durch die Eckenheimer Schulstrasse verlöuft. Begründung: Viele Radfahrende nutzen die Engelthaler Strasse verkehrswidrig gegen die Einbahnstrasse, die eben gerade aufgrund ihrer baulichen Enge nicht gegen die Einbahnstraße befahren werden darf. Das führt immer wieder zu kritischen Situationen. Die Alternative durch die parallel verlaufende Eckenheimer Schulstrasse ist vermutlich nicht allen bekannt und sollte deutlicher ausgeschildert sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1054/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7111 2025 Die Vorlage OF 1054/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und AfD gegen fraktionslos (= Ablehnung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Tempo 30 auf dem Abschnitt der Gießener Straße gegenüber der TheobaldZieglerSchuleOFOB 928.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1055/10 Betreff: Tempo 30 auf dem Abschnitt der Gießener Straße gegenüber der Theobald-Ziegler-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Teilstück der Gießener Straße gegenüber der Theobald-Ziegler-Schule zwischen den Ampeln der Haltestelle "Theobald-Ziegler-Schule" Tempo 30 ausgewiesen und einen Blitzer installiert werden kann. Begründung: Auf dem oben genannten Teilstück sind zwei Ampeln für den Schulweg mit Drucktasten ausgerüstet worden. Es wird sehr häufig bei dunkelgelb oder sogar bei rot über diese Ampeln gefahren. Deshalb wäre es hilfreich, dort Tempo 30 und eine Blitzerampel zu installieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6959 2025 Die Vorlage OF 1055/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen AfD (= Ablehnung)
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Blitzer vor der Albert-Schweitzer-SchuleOFOB 1028.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1056/10 Betreff: Blitzer vor der Albert-Schweitzer-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor der Alber-Schweitzer-Schule ein stationärer Blitzer installiert werden kann. Begründung: Immer wieder wird von den Bewohner*innen wahrgenommen, dass vor der o. g. Schule viel zu schnell gefahren wird. Zur Verringerung des Tempos kann zum Beispiel ein stationärer Blitzer aufgestellt werden, damit die Schulkinder auf dem Weg sicherer sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO II, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6964 2025 Die Vorlage OF 1056/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Griesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130OFOB 228.04.2025 · CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1222/6 Betreff: Griesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130 Vorgang: V 80/21 OBR 6; ST 1790/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, wie der Sachstand im Eigentumsbereich der ABG in der Ahornstraße/Froschhäuser Straße ist zu a) Renovierung/Sanierung der Bestandsgebäude und b) Planung der Nachverdichtung Begründung: Laut ST sollte mit den Sanierungsarbeiten in 2022 begonnen werden. Bisher wurde weder die überfällige Renovierung/Sanierung der Bestandsgebäude vollendet noch die Neubauten der angekündigten Wohnungen begonnen. Weder wurden dem Ortsbeirat bisher die Gründe genannt noch wurde mit den Bewohnern und Bewohnerinnen Auskünfte darüber erteilt, wie es konkret weitergehen soll. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb nicht wenigstens die Renovierung und Sanierung begonnen wurde, wenn man den Neubau zur Zeit nicht realisieren kann. Einerseits sollen die Menschen Energie einsparen und dem Wohnungsmangel soll dringend entgegengewirkt werden. Andererseits zwingt man hier die Menschen, weiter Energie zu verschwenden und dem Wohnungsmangel leistet man keine Abhilfe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 80 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1790 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1189 2025 Die Vorlage OF 1222/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sperrung Rennbahnstraße/Schwarzwaldstraße nach VeranstaltungenOFOB 528.04.2025 · CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1402/5 Betreff: Sperrung Rennbahnstraße/Schwarzwaldstraße nach Veranstaltungen Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf sich dafür einzusetzen, dass auch nach Veranstaltungsende im Waldstadion die Sperrzeiten für den Individualverkehr verlängert werden und hierfür die Dienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei entweder verlängert werden oder eine zusätzliche Schicht angeordnet wird. Wenn das nicht möglich ist als letzten Möglichkeit die Landespolizei einzusetzen. Begründung: Veranstaltungen im Waldstadion bedeuten für die AnwohnerInnen Niederrads eine erhebliche Belastung. Wenn dann auch noch direkt nach Veranstaltungsende die Städtische Verkehrspolizei Kontrollen an den Sperren nicht mehr wahrnimmt, weil die Dienstzeit zu Ende ist, kommt es zu massiven Behinderungen für Busse und Straßenbahnen. Um das zu verhindern ist es zwingend nötig mehr Ordnungskräfte einzusetzen. Wenn das durch die Städtische Verkehrspolizei nicht möglich ist, sollen Kräfte der Landespolizei eingesetzt werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 110 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7007 2025 1. Die Vorlage B 110 dient unter Hinweis auf die Vorlage OM 7007 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1402/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Das Stadionbad auch in kälteren Jahreszeiten nutzbar machenOFOB 528.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1408/5 Betreff: Das Stadionbad auch in kälteren Jahreszeiten nutzbar machen Vorgang: OM 5006/19 OBR 5; ST 2339/19 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen das Stadionbad auch in kälteren Jahreszeiten wie Frühjahr und Herbst nutzbar zu machen. Begründung: Im Frankfurter Süden fehlen Schwimmbäder, die auch in kälteren Jahreszeiten genutzt werden können. Gerade für Schulklasse und Vereine, die auch Wettbewerbe austragen wollen, fehlt es an Schwimmmöglichkeiten. Auch vor dem Hintergrund, dass das Textorbad für die genannten Nutzungen zu klein ist bzw. nicht ausreichende Kapazitäten aufweist, besteht hier dringend Handlungsbedarf. Es sollte daher geprüft werden, welche Möglichkeiten bestehen, um die Nutzbarkeit des Stadionbades zumindest zeitlich zu verlängern. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat auch seine in der Stellungnahme vom 16.12.2019, ST 2339 Einschätzung auf Aktualität zu überprüfen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.05.2025, OF 1431/5 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5006 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2339 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7012 2025 1. Die Vorlage OF 1408/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird aufgefordert, das Stadionbad auch in kälteren Jahreszeiten wie Frühjahr und Herbst nutzbar zu machen." 2. Die Vorlage OF 1431/5 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Glasflaschenverbot in Alt-SachsenhausenOFOB 528.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1412/5 Betreff: Glasflaschenverbot in Alt-Sachsenhausen Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf sich dafür einzusetzen, dass im Gebiet Alt-Sachsenhausens ein generelles Verbot für den Verkauf und das Mitbringen von Glasflaschen eingeführt wird. Begründung: Ende April fand der "Runde-Tisch-Alt-Sachsenhausen" sowohl mit den Anwohnern als auch mit den Gastronomen statt. Bei beiden Veranstaltungen waren sich beide Parteien einig, dass ein generelles Glasflaschenverbot für Alt-Sachsenhausen verordnet werden sollte. Glasscherben sind in nicht unerheblichem Maß für die Verschmutzung der Straßen und Gassen verantwortlich, die durch ihr immer noch nicht vollständig verfugtes Kopfsteinpflaster kaum zu reinigen sind und demnach eine Gefahrenquelle darstellen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7016 2025 Die Vorlage OF 1412/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrsgefährdende Situationen durch Raserei in der Offenbacher Landstraße unterbindenOFOB 528.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1414/5 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen durch Raserei in der Offenbacher Landstraße unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um zu verhindern, dass in der Offenbacher Landstraße im Bereich Kreuzung Breulsweg bis Einmündung Balduinstraße weiterhin mit massiv überhöhter Geschwindigkeit gefahren werden kann. Die Offenbacher Landstraße an oben genannter Stelle verleitet viele Autofahrer zum Rasen. Trauriger Höhepunkt ist der Unfall am Morgen des 27. April 2025 bei der eine junge Frau ihr Leben verlor. Da an der Kreuzung Breulsweg/ Offenbacher Landstraße sich auch die KiTa Grüne Soße befindet ist hier Eile geboten. Begründung: Des Öfteren kommt es in dem oben genannten Bereich zum Teil zu verheerenden Unfällen. Die Straße verleitet offensichtlich einige Autofahrer diese als Rennstrecke zu nutzen. Da die Straße mit einer leichten Linkskurve und Straßenbahnschienen in der Mitte einhergeht wird sie offensichtlich immer wieder unterschätzt. Es scheint selbst der Blitzer an der Kreuzung Lettigkautweg/Offenbacher Landstraße nicht abzuschrecken. Eine Beschilderung mit Warnhinweisen und Leitplanken könnten Abhilfe schaffen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7018 2025 Die Vorlage OF 1414/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sportbox für den RennbahnparkOFOB 528.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1419/5 Betreff: Sportbox für den Rennbahnpark Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat eine Sportbox im Rennbahpark aufzustellen. Begründung: Eine Sportbox ist ein mobiler, öffentlich zugänglicher Container, der mit verschiedenen Sport- und Fitnessgeräten ausgestattet ist. Er kann von Bürgerinnen und Bürgern nach Registrierung über die Sportbox-App genutzt werden. Quelle: https://frankfurt.de/themen/sport/sportorte/outdoor/sportboxen In Frankfurt gibt es solche Boxen bereits in der Sportanlage Sportpark Preungesheim und auf dem Campus Riedberg der Goethe-Universität. Eine solche könnte die Sport- und Freizeitmöglichkeiten im Rennbahnpark gut ergänzen. Weitere Einzelheiten zur Box können hier abgerufen werden: https://frankfurt.de/themen/sport/sportorte/outdoor/sportboxen Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7021 2025 Die Vorlage OF 1419/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einmannbunker in NiederradOFOB 528.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1422/5 Betreff: Einmannbunker in Niederrad Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Einmannbunker an den Sportanlagen an der Hahnstraße in Niederrad zu einem Mahnmal für den Frieden herzurichten. Dazu gehört insbesondere die Instandsetzung des Einmannbunkers mit Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der beiden Türen und die Anbringung eines ausführlichen Informationsschildes über Funktion und Geschichte des Einmannbunkers. Begründung: Bei Arbeiten im Bereich der Sportanlagen Hahnstraße wurde ein sog. Einmannbunker entdeckt, der nunmehr sichtbar für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Derartige Einmannbunker waren im Zweiten Weltkrieg zu Dutzenden im Stadtgebiet aufgestellt. Sie hatten gerade für eine, max. zwei Personen Platz. Sie dienten dem Schutz bei einem Luftangriff, wenn nicht genügend Zeit zur Verfügung stand, um einen großen Hochbunker aufzusuchen. Der Niederräder Bunker stand in unmittelbarer Nähe zu den dortigen Bahngleisen, die immer potentielles Angriffsobjekt während des Zweiten Weltkrieges waren. Der Bunker stammt vermutlich aus den Jahren 1943/1944 und ist Zeugnis der Schrecken des Bombenkriegs. Um hieran zu erinnern, sollte dieser Bunker zu einem Mahnmal ausgestaltet werden. Dies wäre nicht nur im Sinne einer geschichtlichen Aufarbeitung, sondern trägt auch der aktuellen weltpolitischen Situation mit den geführten Kriegen Rechnung. In einer Zeit, in der es Parteien gibt, die mit einer martialischen Kriegsrhetorik militaristisches Wording wieder hoffähig machen, ist ein Signal für den Frieden notwendig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7024 2025 Die Vorlage OF 1422/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wirtschaft bei Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigenOFOB 128.04.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1611/1 Betreff: Wirtschaft bei Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die geplante Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung wie folgt zu ergänzen: 1) Unternehmen, Handwerksbetriebe, Selbstständige sowie die sie vertretenden Institutionen wie Kammern, Innungen, Verbände und Gewerbevereine werden bei der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt. 2) Der geplante Beirat für Öffentlichkeitsbeteiligung wird mit Vertretern aus Wirtschaft und Handwerk ergänzt. Begründung: Es ist wichtig, dass bei Öffentlichkeitsbeteiligungen auch Wirtschaft und Handwerk berücksichtigt werden. Unternehmen und Handwerksbetriebe bringen oft sehr konkrete Kenntnisse über technische Machbarkeit, Umsetzbarkeit und wirtschaftliche Auswirkungen von Entscheidungen ein, die Politik und Verwaltung allein nicht immer umfassend überblicken. Viele Entscheidungen - etwa in Stadtentwicklung, Umweltschutz oder Infrastruktur - betreffen unmittelbar Betriebe, Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung. Wenn diese Perspektiven nicht einfließen, drohen Fehlplanungen und damit verbundene Beschwerden. Beteiligte, die sich ernst genommen fühlen, tragen die Ergebnisse eher mit. Gerade Wirtschaft und Handwerk können Projekte durch Know-how und Ressourcen aktiv unterstützen. Besonders kleinere Unternehmen und Handwerker entwickeln oft innovative Lösungen für lokale Herausforderungen. Ihre frühzeitige Einbindung kann zu besseren, praxistauglicheren Ergebnissen führen. Entscheidungen, die nur auf die Interessen von Verwaltung oder einzelnen Bürgergruppen Rücksicht nehmen, können die Wettbewerbsfähigkeit des lokalen Handwerks und Mittelstands gefährden und soziale Spannungen verschärfen. Handwerk und Mittelstand sind oft tief in der Region verwurzelt. Ihre Berücksichtigung stärkt die Bindung der Bevölkerung an Projekte und schafft Vertrauen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 62 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 62 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1611/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 12 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag sich mit den Vorlagen M 62, OF 1611/1, OF 1614/1 und OF 1615/1 nicht zu befassen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordungsantrag, sich mit der Vorlage M 62 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 2. Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1611/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 3. Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 1614/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 4. Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 1615/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 4. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Maßnahmen am „Zebraspielplatz“ in der Von-Riedt-AnlageOFOB 1128.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 562/8 Betreff: Maßnahmen am "Zebraspielplatz" in der Von-Riedt-Anlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf den oben genannten Spielplatz zu prüfen und zu berichten, ob 1. Ein Wasseranschluss auf dem Gelände vorhanden ist; 2. Ein "Drängelgitter" oder etwas Vergleichbares an den südlichen Ausgang zur Nidda hin angebracht werden kann. Begründung: Viele Nutzerinnen und Nutzer des Spielplatzes würden sich über einen kleinen Brunnen für Wassererfrischungen an besonders heißen Tagen freuen. Dazu soll geprüft werden, ob in der Anlage eine Wasserleitung vorhanden wäre. Das Drängelgitter am südlichen Ausgang aus der Anlage wird benötigt, damit die Kinder nicht ohne weiteres den Spielplatz Richtung Nidda verlassen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7081 2025 Die Vorlage OF 562/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) Aktenzeichen: 67-2
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bebauungspläne im Ortsbezirk 8OFOB 1128.04.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 563/8 Betreff: Bebauungspläne im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Ortsbezirk 8 sind nach einer Übersicht des Stadtplanungsamtes vom 25.02.2025 folgende Bebauungspläne im Verfahren: - B 922 - Nördlich Lurgiallee - B 906 - Westlich der Nordweststadt - B 745 - Niederursel, Dorfwiesenweg (Freizeitgärten) Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. In welchem Verfahrensstadium befinden sich die Bebauungspläne? 2. Auf dem früheren Lurgiareal können Wohnungen für über 2.000 Menschen entstehen. Wann ist bei dem Bebauungsplan 922 der Satzungsbeschluss für Baurecht zu erwarten? 3. Der Bebauungsplan 906 unterliegt der für den Bau von Wohnungen definierten 400-Meter-Abstandsregel des Landesentwicklungsplanes zu Höchstspannungsleitungen. Warum stellt der Magistrat das Verfahren nicht ein? 4. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 745 ist aus dem Jahr 1997. Weshalb ist das Verfahren zur Sicherung der Klein- und Freizeitgärten vom Magistrat nicht vorangetrieben worden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1203 2025 Auf Wunsch der SPD-Fraktion erfolgt eine getrennte Abstimmung über die Ziffern 1. bis 4. Beschluss: 1. Der Ziffer 1. der Vorlage OF 563/8 wird zugestimmt. 2. Der Ziffer 2. der Vorlage OF 563/8 wird zugestimmt. 3. Der Ziffer 3. der Vorlage OF 563/8 wird zugestimmt. 4. Der Ziffer 4. der Vorlage OF 563/8 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1., 2. und 4.: CDU, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3: CDU, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Was ist mit der Grünfläche beziehungsweise den als Dauerkleingarten ausgewiesenen Flächen entlang des MaxKirschnerWegs geplant?OFOB 1128.04.2025 · GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 564/8 Betreff: Was ist mit der Grünfläche beziehungsweise den als Dauerkleingarten ausgewiesenen Flächen entlang des Max-Kirschner-Wegs geplant? Vorgang: V 1256/19 OBR 8; ST 1594/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: In seiner Stellungnahme teilte der Magistrat 2019 u.a. mit, dass die zukünftigen Nutzungen des Geländes entlang des Max-Kirschner-Wegs (im Bebauungsplan Nr. 537 als Private Grünfläche - Dauerkleingärten - festgesetzt) im Rahmen des Kleingartenentwicklungskonzepts entwickelt und bewertet werden sollte. Das Kleingartenentwicklungskonzept liegt seit ca. einem Jahr vor. Im Textteil wird auf diesen Bereich leider nicht eingegangen, wurde aber ggf. dennoch einer Bewertung vorgenommen. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Wie wird die weitere Entwicklung der Grünfläche beziehungsweise der als Dauerkleingarten ausgewiesenen Flächen entlang des Max-Kirschner-Wegs aussehen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.05.2019, V 1256 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1594 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 564/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 564/8 wurde zurückgezogen.
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Radbügel entlang der Straße In der RömerstadtOFOB 1128.04.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 565/8 Betreff: Radbügel entlang der Straße In der Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den Einmündungen der Straßen "Am Forum", "Am Heidenfeld" und "An der Ringmauer" anstelle der vorhandenen Poller wie in beigefügter Darstellung je zwei Radbügel zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern angebracht werden können. Die Maßnahme darf nicht zu Lasten von Pkw-Stellplätzen gehen. Begründung: Entlang der Straße In der Römerstadt zwischen Konstantin- und Heddernheimer Kirchstraße fehlen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Einen Bedarf gibt es zum Beispiel durch die Arztpraxis An der Ringmauer 4. Anlage 1 (ca. 1,4 MB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7082 2025 Die Vorlage OF 565/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.