Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Begrünter, höherer Zaun um das Schulgelände der Liebfrauenschule

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Begrünter, höherer Zaun um das Schulgelände der Liebfrauenschule

Details im PARLIS OF_1610-1_2025
29.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Begrünter, höherer Zaun um das Schulgelände der Liebfrauenschule

Details im PARLIS OM_6919_2025
01.09.2025

Stellungnahme des Magistrats

Begrünter, höherer Zaun um das Schulgelände der Liebfrauenschule

Details im PARLIS ST_1437_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6919 entstanden aus Vorlage: OF 1610/1 vom 27.04.2025

Betreff: Begrünter, höherer Zaun um das Schulgelände der Liebfrauenschule
Der Magistrat wird gebeten, den Zaun um das Gelände der Liebfrauenschule und das Tor mit einer Stahlkonstruktion so erhöhen und den Zaun begrünen zu lassen, dass diese von schulfremden Personen nicht mehr einfach überwunden werden können.

Begründung:

Die Liebfrauenschule liegt mitten in der Innenstadt Frankfurts. Zahlreiche Restaurants, Bars und Klubs sind in unmittelbarer Umgebung der Grundschule. Dies führt dazu, dass nachts und besonders am Wochenende schulfremde Personen über den niedrigen Zaun klettern, sich auf dem Gelände aufhalten und dabei sehr viel Müll und Fäkalien hinterlassen. Am darauffolgenden Montagmorgen muss die Schule dann eigenständig diesen Unrat einsammeln und entsorgen, am besten noch bevor die Grundschüler auf das Gelände kommen. Diese Arbeit ist weder dem Hausmeister noch anderen Mitgliedern der Schulgemeinde zuzumuten und auch kaum zu leisten. Der Schulhof muss deshalb besser geschützt werden. Eine von der Innenseite her begrünte, höhere Zaunkonstruktion trägt zur notwendigen Begrünung der Innenstadt bei und sichert das Schulgelände zuverlässig vor schulfremder Nutzung und Vermüllung. Fotos: Liebfrauenschule (Google Street View), Beispiel begrünter Zaun (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1437
Beratung im Ortsbeirat: 1