Güterplatz: Illegales Halten und Parken unterbinden - Ladezone einrichten
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
08.04.2025
29.04.2025
Antrag Ortsbeirat
Güterplatz: Illegales Halten und Parken unterbinden - Ladezone einrichten
Details im PARLIS OF_1586-1_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Güterplatz: Illegales Halten und Parken unterbinden - Ladezone einrichten
Details im PARLIS OM_6924_202508.04.2025
Antrag Ortsbeirat
Güterplatz: Illegales Halten und Parken unterbinden - Ladezone einrichten
Details im PARLIS OF_1586-1_202529.04.2025
Anregung Ortsbeirat
Güterplatz: Illegales Halten und Parken unterbinden - Ladezone einrichten
Details im PARLIS OM_6924_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6924 entstanden aus Vorlage: OF 1586/1 vom 08.04.2025
Betreff: Güterplatz: Illegales Halten und Parken unterbinden - Ladezone einrichten
Der Magistrat wird aufgefordert, das behindernde Parken und Halten durch Lieferfahrzeuge, Taxis und Busse auf dem Radweg und Gehweg sowie der Freifläche am Gebäude Güterplatz 1 durch geeignete Maßnahmen wie z. B. kontrastreiche Poller wirksam zu unterbinden. Zudem soll an geeigneter Fläche in Absprache mit dem ansässigen Hotelbetrieb eine Lade- /Lieferzone für zwei Fahrzeuge eingerichtet werden. Begründung:
Der Weg von der Kreuzung zum Skyline Plaza wird stark genutzt. Leider blockieren immer wieder Fahrzeuge den Gehweg und den Radweg. Die Wegebeziehungen sind von Fahrzeugen aller Art frei zu halten und die Gehwegbreiten einzuhalten. Das Hotel und umliegende Einrichtungen benötigen jedoch eine Fläche zur Anlieferung. Die derzeitige Situation mit dem Befahren und Beparken der Wege ist alles andere als eine Bagatelle, sondern hochgefährlich für die zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme