Verfügbarkeit von E-Ladesäulen in städtischen Parkhäusern
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, die Verfügbarkeit und Informationsbereitstellung von E-Ladesäulen in städtischen Parkhäusern zu überprüfen. Ziel ist es, die Zugänglichkeit für E-Fahrzeug-Besitzer zu verbessern und die Nutzung vorhandener Ladeinfrastruktur zu optimieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie Informationen von E-Ladesäulen in städtischen Parkhäusern im Ortsbezirk 1 bereitgestellt und die Zugänglichkeit zu diesen verbessert werden können.
Insbesondere wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Werden Parkplätze mit E-Lade-Infrastruktur in der Gesamtzahl der ausgewiesenen Parkplätze mit eingerechnet?
a) Wenn ja, kann sichergestellt werden, dass nur noch E-Fahrzeuge in Parkhäuser einfahren können, wenn konventionelle Parkplätze vollständig besetzt sind?
b) Wenn nein, kann sichergestellt werden, dass die angezeigten noch verfügbaren Parkplätze um besetzte Parkplätze mit Ladeinfrastruktur korrigiert werden?
- Wie und an wen werden Angaben zu freien E-Lade-Plätzen übermittelt? Wie wird sichergestellt, dass die Informationen auch möglichst breit genutzt werden können?
- Erachtet der Magistrat es als sinnvoll, die Anzeigen am Eingang der Parkhäuser dergestalt zu ergänzen, dass freie Parkplätze mit Ladeinfrastruktur und konventionelle Parkplätze separat ausgewiesen werden?
- Wie wird sichergestellt, dass auf Parkplätzen mit E-Lade-Infrastruktur nur Fahrzeuge während eines Ladevorgangs stehen?
- Sollen in dem beschlossenen und noch zu entwickelnden städtischen Parkleit- und Verkehrsinformationssystem Informationen zu freien Kapazitäten an Ladesäulen aufgenommen werden?
- Erachtet der Magistrat es als sinnvoll, auch mit privaten Betreibern öffentlich zugänglicher Parkhäuser im Ortsbezirk 1 über eine einheitliche Bereitstellung von Daten zur E-Lade-Infrastruktur zu sprechen?
Begründung
Öffentlich verfügbare Ladesäulen für hybride und vollelektrische Fahrzeuge sind noch nicht in benötigter Menge in Frankfurt vorhanden. Gerade in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel ist ein Großteil der Ladesäulen in den Parkhäusern der städtischen Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH entstanden. Diese sind sowohl für Anwohner ohne eigene Lademöglichkeit als auch für Besucher der Stadt, die mit E-Autos und hybriden Fahrzeugen in die Innenstadt fahren, von großer Bedeutung, und sollten somit möglichst effizient bereitgestellt werden. Auch ist sicherzustellen, dass Ladesäulen nur von Fahrzeugen während eines Ladevorgangs besetzt werden und dass diese auch zuverlässig funktionieren. Da aktuell unklar ist, welche Verfügbarkeiten in Parkhäusern Autofahrern angezeigt werden und ob Fahrer von E-Autos in sonst vollen Parkhäusern noch Einlass erhalten, ist die Beantwortung der Fragen unerlässlich, um ggf. bessere Konzepte für eine möglichst effiziente Auslastung erarbeiten zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2025OFOF 1607/1Verfügbarkeit von E-Ladesäulen in städtischen ParkhäusernOrtsbeiratsantrag · FDP
- 29. April 2025Sie sind hierOMOM 6934Verfügbarkeit von E-Ladesäulen in städtischen ParkhäusernDirektanregung
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 1202Verfügbarkeit von E-Ladesäulen in städtischen ParkhäusernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
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Abstimmung: Einstimmige Annahme