Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Verfügbarkeit von E-Ladesäulen in städtischen Parkhäusern

Vorlagentyp: STMagistrat
71 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

In der Stellungnahme wird die aktuelle Verfügbarkeit von E-Ladesäulen in städtischen Parkhäusern thematisiert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Parkplätze mit E-Lade-Infrastruktur in der Gesamtzahl der Parkplätze gezählt werden und eine separate Einfahrt für E-Fahrzeuge aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht realisierbar ist. Ziel ist es, die optimale Auslastung der Parkgarage sicherzustellen, was durch die gegenwärtige Situation erschwert wird.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Die Parkplätze mit E-Lade-Infrastruktur gehören zur Gesamtzahl der Parkplätze in den Parkhäusern. In der Berechnung der freien Stellplätze werden diese als belegt gezählt.

Zu 1 a.: Über die in den städtischen Parkhäusern eingesetzte Technik der Kennzeichenerfassung lässt sich dies nicht erreichen. Die Voraussetzung wäre zunächst, dass alle Battery Electric Vehicle (BEV) und Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV) ein "E" auf dem Kennzeichen hätten. Da dies nicht vorgeschrieben und bei weitem nicht der Fall ist, würde ein Teil der potentiellen Nutzer:innen rausfallen. Durch das "E" wäre es technisch möglich nur Battery Electric Vehicles und Plug-in-Hybridfahrzeuge einfahren zu lassen. Da diese aber nicht auch automatisch laden wollen und die Nutzung der Stellplätze mit Ladeinfrastruktur zwingend an das Laden gekoppelt ist - ansonsten 30,- € Vertragsstrafe - ist an der Einfahrt nicht feststellbar, welcher Stellplatz genutzt werden wird. Für die Gesamtzählung und damit optimale Auslastung einer Parkgarage ergibt sich kein Vorteil. Zudem kann nicht sichergestellt werden, dass bei einer besetzen Parkgarage auch mit einer solchen Sonderregelung auch eingefahren werden kann. Es müsste eine separate Spur für diese Nutzergruppe geschaffen werden, was baulich leider nicht möglich ist.

Zu 2.: Für das Parkhaus gibt es auf https://mainziel.de/ und an der Einfahrt eine Angabe über die Anzahl der freien Stellplätze. Angaben über die Belegung der E-Lade-Plätze finden die Autofahrenden über die üblichen Apps.

Zu 3.: Solange es keine separate Einfahrt gibt und auch nicht sichergestellt werden kann, dass E-Autofahrende ihre Kfz auf allgemeine Stellplätze stellen, bietet die separate Ausweisung der Stellplätze mit LIS keinen Mehrwert.

Zu 4.: Durch den Parkhausbetrieb wird dies nicht sichergestellt. Genau wie bei Fehlbelegungen im öffentlichen Raum obliegt es dem Anbieter der LIS hier tätig zu werden.

Zu 5.: Das Parkleitsystem konzentriert sich auf die Anfahrbarkeit der Parkhäuser, also die Anzahl der freien Stellplätze. Die Navigationssysteme der e-Fahrzeuge stellen die Informationen zu freien Ladepunkten bereit.

Zu 6: Die Anbieter von öffentlich zugänglichen Ladepunkten müssen gemäß der Bundesverordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) technische und betriebliche Standards einhalten, um ihre Ladepunkte zu veröffentlichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. April 2025OFOF 1607/1Verfügbarkeit von E-Ladesäulen in städtischen ParkhäusernOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 29. April 2025OMOM 6934Verfügbarkeit von E-Ladesäulen in städtischen ParkhäusernDirektanregung
  3. 21. August 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 71 Wochen
    STST 1202Verfügbarkeit von E-Ladesäulen in städtischen Parkhäusern
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen