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- E-Roller-Abstellstation am Heddernheimer StegOFOB 1128.04.2025 · GRÜNE, SPD, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 566/8 Betreff: E-Roller-Abstellstation am Heddernheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine E-Roller-Abstellstation am Heddernheimer Steg einzurichten. Begründung: Aktuell werden die Kleinfahrzeuge ungeordnet im Bereich des Steges abgestellt und es kommt zu Behinderungen der Fußgänger am Treppenzugang. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7083 2025 Die Vorlage OF 566/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Vermüllung der „Versorgungsleitungsplätze“ im Hammarskjöldring dauerhaft unterbindenOFOB 1128.04.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 567/8 Betreff: Vermüllung der "Versorgungsleitungsplätze" im Hammarskjöldring dauerhaft unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die extra zur besseren Handhabung von Versorgungseinrichtung angelegten beiden Plätze im Hammarskjöldring (im Bereich der Hausnummern 61 und 1) dauerhaft vor Müllablagerungen zu schützen und bis dahin die Bereiche engmaschig von Unrat zu befreien. Foto: Antragsteller (Höhe: Hammarskjöldring 1) Begründung: Offenbar zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Wartbarkeit unterirdischer Versorgungsleitungen (unter anderem Wasserleitungen) wurden zwei "müllplatzähnliche" Einbuchtungen in die Böschung gemauert und gepflastert. Bedauerlicherweise werden diese Bereiche entgegen ihrer ursprünglichen Bestimmung zweckentfremdet. In diesen Mulden, entlang der Straße, sammelt sich nun Abfall an. Eine einmalige Abfuhr erscheint nicht zweckdienlich, da derartige Plätze leider kontinuierlich genutzt werden. Darüber hinaus ist auch eine regelmäßige Abfuhr problematisch, da entlang dieser Einbuchtungen regelmäßig geparkt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7084 2025 Die Vorlage OF 567/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schaltung der Fußgängerampel ändernOFOB 1128.04.2025 · GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 568/8 Betreff: Schaltung der Fußgängerampel ändern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Fußgängerampel in der Straße Alt-Niederursel so zu schalten, dass sie nicht mehr dauerhaft "grün" leuchtet, sondern nur noch bei Bedarf. Begründung: In der Straße Alt-Niederursel wurden vor einiger Zeit Arbeiten an der Fußgängerampel ausgeführt. Seither leuchtet die Ampel für KFZ und Fahrräder dauerhaft grün außer die Fußgängerampel wird betätigt. Zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Kosten sollte die Ampel - wie vor den durchgeführten Arbeiten - nur bei Bedarf, d.h. wenn ein Fußgänger die Fußgängerampel betätigt, leuchten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 568/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 568/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 568/8 wurde zurückgezogen.
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterstützung für die Nachbarschaftsinitiative Bockenheim außer HausOIBOB 228.04.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 28.04.2025, OIB 401 entstanden aus Vorlage: OF 1115/2 vom 08.04.2025 Betreff: Unterstützung für die Nachbarschaftsinitiative Bockenheim außer Haus Der Ortsbeirat stellt der Nachbarschaftsinitiative Bockenheim außer Haus zweckgebunden einen Betrag in Höhe von bis zu 1.200 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung. Als Zuschussempfänger tritt der Verkehrsclub Deutschland - Landesverband Hessen e. V., ein. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Nachbarschaftsinitiative Bockenheim außer Haus engagiert sich seit mehreren Jahren mit vielfältigen, ehrenamtlichen Aktionen im Ortsbezirk. Dazu zählen unter anderem die "Sommerstraße", die "Green it up"-Flächen sowie die gelben Parklets auf dem Tilly-Edinger-Platz. Auch im Jahr 2025 sind wieder verschiedene Maßnahmen geplant, für deren Umsetzung eine finanzielle Unterstützung aus dem Budget des Ortsbeirats beantragt wird. Konkret handelt es sich um: - 460 Euro für Werkstattmaterial, Spielzeug, Pflanzen und Druckerzeugnisse im Rahmen der sechsten Auflage der "Sommerstraße"; - 450 Euro für Gartenbaumaterial und Pflanzen zur Auffrischung von vier "Green it up"-Flächen; - 240 Euro für Farbe, Zubehör und Pflanzen zur Verschönerung der Parklets auf dem Tilly-Edinger-Platz; - 50 Euro für Material für ein Nachbarschafts-Boule-Turnier. Mit diesen Maßnahmen fördert die Initiative Begegnung, Teilhabe und Nachhaltigkeit im Stadtteil und trägt wesentlich zur Aufwertung des öffentlichen Raums in Bockenheim bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1810 Aktenzeichen: 00-34-260
OIBOB 2Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren WohnhausOIBOB 228.04.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 28.04.2025, OIB 402 entstanden aus Vorlage: OF 1137/2 vom 15.04.2025 Betreff: Gedenktafel für Margarete und Dr. Fritz Kahl an deren Wohnhaus Vorgang: OM 6376/25 OBR 2; ST 642/25 Für die Gestaltung und das Anbringen einer Gedenktafel am ehemaligen Wohnhaus der Familie Kahl in der Blanchardstraße 22 stellt der Ortsbeirat 2 einmalig zweckgebundene Mittel in Höhe von 1.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Siehe dazu Anregung OM 6376 und Stellungnahme ST 642. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6376 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 642 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1207
OIBOB 2Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Stadtteilfeste unterstützen: Harheimer Kultursommer 2025OIOB 1428.04.2025
S A C H S T A N D : Initiative vom 28.04.2025, OI 99 entstanden aus Vorlage: OS 26/14 vom 29.04.2025 Betreff: Stadtteilfeste unterstützen: Harheimer Kultursommer 2025 Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli 2024, § 4994 (E 160), gebeten, aus dem Sonderetat "Stadtteilfeste unterstützen" den am 30. August 2025 stattfindenden Harheimer Kultursommer mit bis zu 6.000 Euro finanziell zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 07.05.2025
OIOB 14Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Uferbereich an der Niddabrücke sichernOMOB 1428.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6889 entstanden aus Vorlage: OF 233/14 vom 09.03.2025 Betreff: Uferbereich an der Niddabrücke sichern Der Magistrat wird gebeten, die Zugänge zur Niddabrücke in Harheim auf beiden Seiten zu sichern. Begründung: Im Rahmen des Streckenausbaus der Bahnlinie S6 wurde für die Anfahrt der Baustelle in Berkehrsheim die Niddabrücke in Harheim verstärkt und verbreitert. Nach Abschluss der Bauarbeiten wurde die Brücke zurückgebaut. Dabei wurde auch der umgebende Uferbereich beidseitig der Brücke erneuert, sodass dort keine Büsche, Hecken oder Bäume mehr den Uferbereich sichern. Das Gelände fällt dort einige Meter steil zur Nidda ab. Auf dem unbefestigten Hang befinden sich Schotter und Steine. Da auf beiden Seiten der Brücke der viel befahrene Nidda- bzw. Grüngürtelradweg entlangführt, stellen die ungesicherten Brückenzufahrten im Kurvenbereich für Radfahrende und vor allem Kinder eine Gefahr dar (siehe Abb. 1 und 2). Der Magistrat wird daher gebeten, dort zügig wieder eine Sicherung - idealerweise in Form von Hecken oder Sträuchern - anzubringen. Abb. 1: Uferbereich auf Harheimer Seite Abb. 2: Unbefestigtes Gelände Quelle: Privat Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 964 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 14 am 04.05.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 14Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Philipp-Schnell-StraßeOMOB 1628.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6890 entstanden aus Vorlage: OF 234/14 vom 09.04.2025 Betreff: Philipp-Schnell-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ausweisung der Philipp-Schnell- Straße zwischen Hermannspforte und Spitzenstraße als Einbahnstraße in nördlicher Fahrtrichtung aus verkehrstechnischer Sicht sinnvoll erscheint. Begründung: Die Straße ist in dem genannten Bereich eng; Begegnungsverkehr ist oft schwierig. Daher ist es in der Vergangenheit häufig zu Schäden an parkenden Fahrzeugen gekommen. Eine Einbahnstraßenregelung im vorgeschlagenen Bereich könnte zu einer entspannteren Verkehrssituation führen. Der Magistrat wird daher um eine fachliche Beurteilung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1556 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 16Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändernOMOB 228.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6891 entstanden aus Vorlage: OF 712/11 vom 01.04.2025 Betreff: Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändern Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fuß- und Radweg zu ändern. Der Bürgersteig in der Arolser Straße ist in Höhe des Fuß- und Radwegs abzusenken. Dabei sollen sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden, um ein Zuparken dieser Stelle zu verhindern. Weiterhin sollte ein Drängelgitter in Höhe der Garagen der Eschweger Straße 20 und 33 montiert werden. Der Abstand des Drängelgitters sollte so bemessen sein, dass die Durchfahrt mit einem Lastenrad möglich ist. Begründung: Die Strecke von der Friedrich-Ebert-Schule und der Kita im Huthpark in Richtung Wilhelmshöher Straße und Heinz-Herbert-Karry-Straße wird von Radfahrer/innen stark frequentiert. Der im Tenor erwähnte Fußweg in Verlängerung der Eschweger Straße wird dabei bereits heute von Radfahrer/innen bevorzugt befahren. Die Ausweisung als kombinierter Fuß- und Radweg ist somit eine Anpassung an die Realität. Um die kombinierte Nutzung des Weges sicherer zu machen, sind die im Tenor genannten Maßnahmen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1550 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/KirchbergwegOMOB 1128.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6892 entstanden aus Vorlage: OF 713/11 vom 01.04.2025 Betreff: Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg Der Magistrat wird gebeten, an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg einen Verkehrsspiegel anzubringen. Der Verkehrsspiegel ist so zu installieren, dass die auf dem Kirchbergweg bergab fahrenden Radfahrer/innen und die auf dem Seckbacher Bitzweg aus Richtung Osten fahrenden Verkehrsteilnehmer die Kreuzung einsehen können. Sollte die Anbringung eines Verkehrsspiegels vom Magistrat abgelehnt werden, so sind dem Ortsbeirat alternative Maßnahmen vorzuschlagen, welche geeignet sind, die schlechten Sichtverhältnisse gravierend zu verbessern. Begründung: Aufgrund der schlechten Einsehbarkeit an der Wegekreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1288 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße anlegenOMOB 228.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6893 entstanden aus Vorlage: OF 714/11 vom 28.03.2025 Betreff: Fußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße anlegen Der Magistrat wird gebeten, in der Nußgartenstraße und in der Hofhausstraße jeweils einen Fußgängerüberweg anzulegen. Begründung: Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens im Berufsverkehr ist eine Querung der beiden Straßen fast unmöglich. Es kommt im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger/innen und Autofahrern. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1547 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder FahrradstraßeOMOB 228.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6894 entstanden aus Vorlage: OF 716/11 vom 09.04.2025 Betreff: Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße Vorgang: OM 1966/22 OBR 11; ST 1853/22 Der Magistrat wird gebeten, in der Starkenburger Straße nach dem Abzweig Dieburger Straße Richtung Süden ab Höhe Hausnummer 108 bis zum Mainufer einen verkehrsberuhigten Bereich mit Ausschilderung Verkehrszeichen 325.1 einzurichten oder diesen Straßenabschnitt als Fahrradstraße auszuweisen oder das maximale Tempo in dieser Straße auf 20 km/h zu reduzieren. Entgegen der Stellungnahme vom 15.02.2022, ST 1853, hat die Straße als Zubringer zu einem Verein und zu einer Gaststätte einen untergeordneten motorisierten Fahrverkehr. Sehr wohl ergeben sich Aufenthaltsfunktionen durch die Lage der Straße in einem Landschaftsschutzgebiet, dem in Teilen renaturierten Mainbogen, die im Frühjahr bestehenden Selbstpflück-Erdbeerfelder und die angrenzenden Kleingärten und ihre Nutzer:innen. Ziel soll in allen Fällen sein, eine Reduktion des Tempos aller Verkehrsteilnehmer in dieser Straße zu erreichen, um für Fußgänger:innen, die hier keinen Bürgersteig vorfinden, und dem Radverkehr eine deutlich höhere Sicherheit einzuräumen. Die Maßnahme ist in Absprache mit dem Ortsbeirat durchzuführen. Begründung: Es sollte selbstverständlich sein, dass in diesem Landschaftsschutzgebiet im nahen Umfeld des gestalteten naturnahen Mainbogens, in einer Sackgasse, die am Mainufer endet, eine gleichberechtigte Verkehrssituation aller Verkehrsteilnehmer auf der Straße ohne gesonderten Geh- und Fahrradweg mit langsamen Tempo (< 30km/h) unverzüglich umgesetzt wird. Überholmanöver von Fahrrädern durch den motorisierten Verkehr sollten weitestgehend unterbunden werden. Der Ortsbeirat ist in seiner Gesamtheit überzeugt, dass dies im Sinne der Mehrheit der Fechenheimer Bevölkerung und der Besucher dieses Gebietes ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1966 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1853 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1591 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sperrfläche oder Streichung eines Parkplatzes in der Salmünsterer StraßeOMOB 1128.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6895 entstanden aus Vorlage: OF 720/11 vom 03.04.2025 Betreff: Sperrfläche oder Streichung eines Parkplatzes in der Salmünsterer Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Salmünsterer Straße eine Sperrfläche anzubringen oder im ersten Abschnitt der Straße rechts bis zu der Grundstücksausfahrt das Parken von Pkws zu verhindern. Begründung: Der Verkehr aus der Birsteiner Straße hat Schwierigkeiten, beidseitig von der Birsteiner Straße in die Salmünsterer Straße abzubiegen. Die Fahrzeuge parken dort meist halbseitig auf dem Bürgersteig, weil das Problem der zu engen Einfahrt bekannt ist. Eine Verlegung des Parkwinkels hinter die Ausfahrt könnte eventuell ausreichen. Es ist mehrfach zu Beschädigungen an den dort stehenden Fahrzeugen gekommen. Lkws und längere Lieferwagen müssen an der Kreuzung rangieren, um dort abbiegen zu können. Der durch die Einbahnstraße entgegenkommende Fahrradverkehr kann nicht rechtzeitig von den abbiegenden Fahrzeugen erkannt werden, und es ist für beide Verkehrsteilnehmer durch die Enge am Anfang der Fahrbahn in der Salmünsterer Straße kein Ausweichen möglich. Die Anwohner der Grundstücksausfahrt (links im Bild) können nur rückwärts in die Salmünsterer Straße ausfahren und würden diese neue Regelung begrüßen. Kreis im Bild: Empfehlung einer Bodenmarkierung Foto und Copyright: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1286 Aktenzeichen: 66-3
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Projektvorstellung Einhausung A 661OMOB 228.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6896 entstanden aus Vorlage: OF 721/11 vom 31.03.2025 Betreff: Projektvorstellung Einhausung A 661 Der Magistrat wird gebeten, den betroffenen Ortsbeiräten den Stand der geplanten Einhausung der A 661 zwischen der Friedberger Landstraße und dem Galeriebauwerk Seckbacher Landstraße vorzustellen, insbesondere - den konkreten Zeitplan mit den Meilensteinen bis zur Fertigstellung des Ausbauvorhabens; - darin enthalten die Information, bis wann durch die Stadtverordnetenversammlung zugestimmt werden muss, um eine Einhausung ohne unnötigen Auf- und Abbau von Lärmschutzwänden zu realisieren; - wann die fertigen Untersuchungen der DEGES GmbH vorgestellt werden; - wann das Stadtplanungsamt die Offenlegung der Planfeststellungsunterlagen (im Falle einer Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung) plant. Begründung: Die Autobahn GmbH des Bundes hat in Vorbereitung der Errichtung von Lärmschutzwänden mit dem Vegetationsrückschnitt im Rahmen des geplanten, planfestgestellten Endausbaues der A 661 begonnen. Nach Auskunft der Autobahn GmbH handelt es sich um Vorarbeiten für die Errichtung von Lärmschutzwänden in Höhe von zehn Metern. Der Ortsbeirat ist bislang davon ausgegangen, dass Lärmschutzwände aufgrund der geplanten Einhausung nicht gebaut werden. Vielmehr sollte das Geld zur Errichtung der Wände in die kostspielige Einhausung gesteckt werden, um dem Lärmschutz Genüge zu tun. Weiterhin sollten die Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung der DEGES GmbH seit Frühjahr 2024 veröffentlicht sein. Der Ortsbeirat freut sich, dass das Stadtplanungsamt und das Verkehrsdezernat mittels einer Arbeitsgruppe in engem Austausch mit der Autobahn GmbH stehen. Der konkrete Zeitplan der Einhausung wird aber auch aufgrund der zahlreichen Bürger*innenanfragen immer wichtiger für den Ortsbeirat. Dass die Stadt zunächst nicht über die Rodungsarbeiten informiert war und weder Stadtverordnete noch Ortsbeiräte über irgendetwas in Kenntnis gesetzt wurden, verdeutlicht eine große Informationslücke. Um diese Unklarheiten aufzuklären, und weil die Autobahn GmbH auch auf mehrfache Nachfragen bislang keine Möglichkeit sah, das Projekt detailliert vorzustellen, wendet der Ortsbeirat sich nun an den Magistrat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1006 Aktenzeichen: 61-12
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigenOMOB 1128.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6897 entstanden aus Vorlage: OF 723/11 vom 07.04.2025 Betreff: Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit auf den Gehwegen wiederherzustellen, indem im Weg stehende E-Roller beseitigt werden. Dies soll nicht nur in der Stadtmitte, sondern auch in den Stadtteilen durchgesetzt werden. Dazu sollen die Kontrollen verstärkt und auch ein nachhaltiges Konzept zur Eindämmung der Verstöße eingesetzt und umgesetzt werden. Begründung: Schlecht abgestellte E-Roller sind nicht nur ein tägliches Ärgernis, sondern auch immer öfter ein echtes Sicherheitsproblem. Insbesondere Mietroller werden oft rücksichtslos quer geparkt, scheinbar mit dem Gedanken, dass niemand nachvollziehen kann, wer geparkt hat und somit auch keine Strafe droht. An manchen Stellen, zum Beispiel in der Carl-Benz-Straße vor der Firma Siemens, stehen die E-Roller kreuz und quer, wodurch immer wieder gefährliche Situationen entstehen. Aber auch einzelne E-Roller lassen Menschen mit Gehhilfen, Rollstühlen oder Kinderwagen keine Chance, sicher an ihr Ziel zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1590 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-4
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der BauphaseOMOB 228.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6898 entstanden aus Vorlage: OF 724/11 vom 06.04.2025 Betreff: Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase Der Magistrat wird gebeten, die Autobahn GmbH aufzufordern, eine zusätzliche Feinstaubmessstation an der Baustelle und der Pestalozzischule aufzustellen und die Messwerte in die öffentliche Darstellung der Stadt Frankfurt einzubinden. Begründung: Im Planfeststellungsbeschluss wurde festgehalten, dass die Autobahn GmbH die Feinstaubbelastung während der Bauphase messen muss. Der Ortsbeirat fordert eine Veröffentlichung der Messwerte und eine Einbindung in die Messdatendarstellung der Stadt Frankfurt mit allen Grenzwerten. Die Pestalozzischule, der Sportbetrieb der Eintracht und weitere Einrichtungen können somit selbst entscheiden, ob sie ihren Sportbetrieb gegebenenfalls einschränken. Dabei ist zu beachten, dass die neuen Leitlinien der WHO eine mittlere jährliche Feinstaubbelastung mit PM2,5-Emissionen von höchstens 5m/m³ vorschlagen im Gegensatz zu den derzeit von der EU-Verordnung vorgegebenen Werten von 25m/m³. Aus diesem Grund ist eine Veröffentlichung der realen Werte ein guter Kompromiss: Die Autobahn GmbH muss handeln, wenn die gesetzlichen Werte überschritten sind, die Schule und der Sportbetrieb können handeln, wenn ihnen die Werte zu hoch sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1204 Aktenzeichen: 79-2
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Umsetzung Grünzug FechenheimOMOB 1128.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6899 entstanden aus Vorlage: OF 725/11 vom 09.04.2025 Betreff: Umsetzung Grünzug Fechenheim Vorgang: M 161/15 Der Ortsbeirat begrüßte seinerzeit einstimmig den Beschluss des Magistrats vom 2. Oktober 2015, M 161, in Fechenheim am Rande der ehemaligen Trasse der B 448 den Bereich zwischen dem westlichen Fechenheim und dem daran angrenzenden Industrie- und Gewerbegebiet einen Grünzug anzulegen, um so das gesamte Areal zu erschließen, aufzuwerten und den Bürger:innen voll umfänglich zugänglich zu machen. Nach nun zehn Jahren des Umlegungsverfahrens, Verschiebens und Hinhaltens in Bezug auf die Einrichtung des geplanten Grünzugs, ist dieser Bereich mehr denn je ein heruntergekommenes Areal, an dessen Rande eine Firma einen Teil des städtischen Geländes in Pacht dazu nutzt, aus dem Verkehr gezogene Container, Berge von Paletten und Gitterkisten zu lagern. Diese Nutzung erscheint dem Ortsbeirat nicht zukunftsorientiert und den Wert des Geländes unzureichend würdigend. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: - Ist der in 2015 geplante und beschlossene Grünzug noch Gegenstand einer zeitnahen Planung und Umsetzung? - Wie lange noch soll das beschriebene Areal in dem aktuellen Zustand verbleiben? - Welche anderen Nutzungen kann sich der Magistrat vorstellen? - Ist das Areal eventuell für weitere Kleingärtner:innen nutzbar? - Kann sich der Magistrat vorstellen, den Bereich in einer kleinen Lösung (ähnlich dem Aldiweg) durch eine gärtnerische Aktion "aufzuräumen", Brombeeren zurückzudrängen und den darin verlaufenden Pfad als Weg nutzbar zu machen, um in den Stadtteil und das südliche Gewerbegebiet zu gelangen? - Kann der Magistrat dem Ortsbeirat einen zeitlichen Rahmen für weitere Aktionen bezogen auf das Areal mitteilen? Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat über weitere Schritte bezüglich dieses Areals in Kenntnis zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.10.2015, M 161 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1120 Antrag vom 23.07.2026, OF 31/11 Auskunftsersuchen vom 10.08.2026, V 92 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Trinkwasserbrunnen FechenheimSüd und Atzelbergplatz (Seckbach)OMOB 1128.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6900 entstanden aus Vorlage: OF 726/11 vom 09.04.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen Fechenheim-Süd und Atzelbergplatz (Seckbach) Vorgang: OM 752/21 OBR 4; ST 2270/21; OM 4163/23 OBR 11; ST 1979/23 Der Ortsbeirat hält an der in der Vergangenheit geäußerten Idee des Magistrats, den "freien Zugang zu Trinkwasser in der Stadt" zu entwickeln, fest (ST 2270). Bereits heute wird der Jean-Pauli-Brunnen in Fechenheim vielfach zur Erfrischung und auch zum Trinken genutzt, obwohl es sich hier nicht um einen Trinkwasserbrunnen handelt. Der Magistrat wird deshalb gebeten, den seit vielen Jahren in Fechenheim auf dem Burglehen existierenden und gut genutzten Brunnen in einen Trinkwasserbrunnen umzuwandeln. Die in der Stellungnahme ST 1979 erläuterten Mängel der Wasserzufuhr sind umgehend abzustellen. Die Kosten der Maßnahme sind offenzulegen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, die Planung und Reaktivierung eines Trinkbrunnens auf dem Atzelbergplatz zeitnah zu realisieren. Begründung: Der Ortsbeirat sieht es wie der Magistrat, der den freien Zugang zu Trinkwasser in der Stadt als einen wichtigen Baustein im Sinne der Inklusion und einer klimawandelgerechten Stadtentwicklung beschrieb. Das Burglehen ist das alte Zentrum des Stadtteils. Viele Besucher kommen hier per Fahrrad vorbei und nutzen den Brunnen für eine Erfrischung. Der Zugang zu frischem und trinkbarem Wasser ist unter dem Aspekt der derzeitigen Entwicklung unseres Klimas notwendig. Die nächsten heißen Sommer stehen uns in unserer Stadt bevor. In jedem Stadtteil Frankfurts sollte der barrierefreie Zugang zu Trinkwasser jederzeit frei möglich sein. (Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 752 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2270 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4163 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1979 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1205 Antrag vom 16.08.2025, OF 761/11 Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7242 Aktenzeichen: 79-2
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Konzept gegen die Verunreinigung durch HundekotOMOB 228.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6901 entstanden aus Vorlage: OF 728/11 vom 09.04.2025 Betreff: Konzept gegen die Verunreinigung durch Hundekot Der Magistrat wird gebeten, ein tragbares und nachhaltiges Konzept gegen die Verunreinigung durch Hundekot auf den Bürgersteigen und Gehwegen zu erarbeiten und dies dem Ortsbeirat vorzulegen. Begründung: Die Straßenzüge im Ortsbezirk sind teilweise übersät mit den Verunreinigungen und Hinterlassenschaften von Hunden. Regelmäßig bekommen Mitglieder des Ortsbeirates Beschwerdebriefe aus der Nachbarschaft. Ganze Straßenzüge werden regelmäßig so verunreinigt, dass man als Fußgänger alle paar Meter ausweichen muss, um nicht in ein Häufchen zu treten. Der Ortsbeirat fordert die Stadt Frankfurt und die FES auf, diesen Verunreinigungen, die die Lebensqualität und vor allem auch Kinder in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken, entgegenzuwirken. Es werden dringend Wege und Methoden benötigt, um die Sauberkeit der Gehwege zu gewährleisten. Da könnte auch das Quartiersmanagement einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1761 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-4
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Keine Anlieferung zur Baustelle der Nordmainischen S-Bahn durch die RiederwaldsiedlungOMOB 228.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6902 entstanden aus Vorlage: OF 731/11 vom 19.03.2025 Betreff: Keine Anlieferung zur Baustelle der Nordmainischen S-Bahn durch die Riederwaldsiedlung Vorgang: V 572/23 OBR 11; ST 300/25 Der Magistrat wird gebeten, die Baustelle für die Nordmainische S-Bahn nicht mitten durch die Riederwaldsiedlung zu erschließen und die in der Stellungnahme ST 300 genannte Zufahrt über Lahmeyerstraße - Harkortstraße - Iselinstraße - Motzstraße auszuschließen. Die Anbindung der Baustelle im Bereich des Riederwalds soll ausschließlich über die Riederspießstraße direkt vom Ratsweg aus erfolgen. Außerdem soll die Deutsche Bahn die Bevölkerung umgehend ausführlich über die geplanten Baumaßnahmen unterrichten. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt den Bau der Nordmainischen S-Bahn. Die Bewohner in Baustellennähe sollten aber so wenig wie möglich belastet werden, zumal ihnen Gärten und Waldflächen dauerhaft sowie Rad- und Fußwege bauzeitlich verloren gehen. Eine Anlieferung durch die engen Siedlungsstraßen muss unbedingt verhindert werden; Lkws würden dort stecken bleiben. Es ist zu beachten, dass gleichzeitig auf der Nordseite des Riederwalds mit dem Bau des Riederwaldtunnels begonnen wird. Die beiden Großbaustellen müssen logistisch getrennt werden, um das Chaos so klein wie möglich zu halten. Quelle: Geoportal Frankfurt, ST 300 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 300 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-2
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Vorstellung der Gutachten zum Festplatz Ratsweg/Europäische SchuleOMOB 1128.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6903 entstanden aus Vorlage: OF 732/11 vom 09.04.2025 Betreff: Vorstellung der Gutachten zum Festplatz Ratsweg/Europäische Schule Wie der Presse zu entnehmen war, liegen mittlerweile Umwelt-, Verkehrs-, Artenvielfalt- und Bodengutachten zum Festplatz als Baugrund für die Europäische Schule vor. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, diese Gutachten zur Verfügung zu stellen und baldmöglichst im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Bei dem beabsichtigten Neubau der Europäischen Schule handelt es sich um eines der größten Bauvorhaben der letzten Jahrzehnte in diesem Bezirk. Aus Gründen der Transparenz, der Mitsprache und des öffentlichen Interesses sind die Gutachten der Öffentlichkeit in den betroffenen Ortsbeiräten vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 741 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-1
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Rückbau der vor Kurzem installierten Fahrradbügel in der Kaufunger StraßeOMOB 228.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6908 entstanden aus Vorlage: OF 1095/2 vom 09.03.2025 Betreff: Rückbau der vor Kurzem installierten Fahrradbügel in der Kaufunger Straße Der Magistrat wird gebeten, die vor K urzem installierten Fahrradbügel ab der Diemelstraße Richtung Kaufunger Straße/Große Seestraße zurückbauen zu lassen. Begründung: Ohne die Anwohnerinnen und Anwohner zu informieren, wurden Fahrradbügel in der Kaufunger Straße auf Pkw-Stellplätzen installiert. Die Pkw-Stellplätze können somit nicht mehr zweck- und sachgerecht als solche verwendet werden. In dem Gebiet rund um die Kaufunger Straße bestand bereits vor der Entnahme von Pkw-Stellplätzen ein Mangel an Parkplätzen. Dies führt zu unerwünschtem Suchverkehr und verleitet zu kreativem Parken. Zudem ist auch das Angebot an kommerziellen Stellplätzen zu gering, so beträgt z. B. die Wartezeit auf einen Dauerstellplatz teilweise mehr als vier Monate und es werden Mieten von nicht selten 120 Euro pro Monat und Stellplatz aufgerufen. Die Installation der Fahrradbügel führt zu Bürgerinnen- und Bürgerprotesten, gepaart mit großem Unverständnis für diese Nacht- und Nebelmaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1628 Antrag vom 22.04.2026, OF 2/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Öffentliche Vorstellung der wissenschaftlichen Begleitstudie zur „Fahrradfreundlichen Nebenstraße Grüneburgweg“ - Anwesenheit des VerkehrsdezernentenOMOB 228.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6909 entstanden aus Vorlage: OF 1116/2 vom 10.04.2025 Betreff: Öffentliche Vorstellung der wissenschaftlichen Begleitstudie zur "Fahrradfreundlichen Nebenstraße Grüneburgweg" - Anwesenheit des Verkehrsdezernenten Der Magistrat wird gebeten, zur öffentlichen Vorstellung der wissenschaftlichen Begleitstudie zum Modellversuch "Fahrradfreundliche Nebenstraße Grüneburgweg" am 15.05.2025 den zuständigen Verkehrsdezernenten als offiziellen Vertreter des Magistrats zu entsenden. Begründung: Die Umgestaltung des Grüneburgweges im Rahmen des Modellversuchs "Fahrradfreundliche Nebenstraße Grüneburgweg" erhitzt ohne Zweifel die Gemüter von Anwohnenden, ansässigem Gewerbe und den für eine Verkehrswende streitenden Gruppen. In zahlreichen Sondersitzungen und Bürgerfragestunden des Ortsbeirates wurde deutlich, dass die Meinungen über Erfolg und Misserfolg des Projektes weit auseinandergehen und sich in der Regel unversöhnlich gegenüberstehen. Das Interesse der Bürgerschaft am Ausgang des Modellversuchs und der Frage, welche Bestandteile dauerhaft umgesetzt werden sollen, ist ungebrochen hoch. Der Ortsbeirat empfiehlt dem Magistrat daher dringend, die öffentliche Vorstellung der wissenschaftlichen Begleitstudie zur "Fahrradfreundlichen Nebenstraße Grüneburgweg" nicht allein durch das Fachpersonal der Ämter und der beteiligten Wissenschaftler erfolgen zu lassen, sondern durch Entsendung des Verkehrsdezernenten selbst an der Veranstaltung teilzunehmen und allen Interessierten für Kritik, Anregungen und Fragen über den weiteren Fortgang des Modellversuchs zur Verfügung zu stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1017 Beratung im Ortsbeirat: 2
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gestaltung des neuen MitscherlichplatzesOMOB 228.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6910 entstanden aus Vorlage: OF 1117/2 vom 20.03.2025 Betreff: Gestaltung des neuen Mitscherlichplatzes Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig den neuen Mitscherlichplatz temporär so umzugestalten, dass er zumindest eine gewisse Aufenthaltsqualität besitzt. Hierzu werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen (siehe Abbildung in der Begründung): a) Am nördlichen Rand werden den Fußweg entlang der Bockenheimer Landstraße begleitend die sieben Informationsstelen zu Alexander und Margarethe Mitscherlich aufgestellt. Es dient zur Kenntnis, dass die Mitscherlich-Initiative diese neu anfertigen lassen und zur Verfügung stellen würde. b) Zwischen den drei großen Bäumen werden Sitzmöbel installiert. Vorgeschlagen werden die Sitzmöbel der Initiative Making Frankfurt, wie sie auch zeitweise den Carlo-Schmid-Platz sehr positiv aufgewertet und belebt haben. c) Entlang der Schwindstraße werden Pflanzkübel aufgestellt. d) Am südwestlichen Ausläufer des Platzes werden Fahrradbügel aufgestellt. Es dient zur Kenntnis, dass an dieser Stelle der Fußweg noch deutlich verbreitert ist und die Barrierefreiheit durch die Radbügel nicht eingeschränkt würde. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie viele Bügel sinnvoll aufgestellt werden können und sollten. e) Der Glas- und Altkleidercontainer auf der gegenüberliegenden Seite der Schwindstraße wird versetzt. Mögliche Ersatzstandorte könnten z. B. die nordwestliche Ecke der Kreuzung Schwindstraße/Beethovenstraße/Beethovenplatz oder der Bereich der Einmündung der Beethovenstraße auf die Bockenheimer Landstraße sein; 2. die unter Ziffer 1. genannten Maßnahmen bis September 2025 umzusetzen, damit dann die offizielle Einweihung des Platzes stattfinden kann; 3. mittelfristig eine ganzheitliche Umgestaltung des Platzes im Zuge des Umbaus der Bockenheimer Landstraße umzusetzen. Hierzu sind rechtzeitig Mittel für die Planung und den Umbau für den städtischen Haushalt anzumelden; 4. für die erste Planungsphase schlägt der Ortsbeirat ein moderiertes Planungsgespräch zwischen Mitgliedern des Ortsbeirates, der Mitscherlich-Initiative und Fachexperten (Psychoanalytiker, Landschaftsarchitekten, Städteplanern etc.) vor, um eine grundsätzliche Idee für die künftige Platzgestaltung und die dortige Erinnerung an die Mitscherlichs und ihr Werk zu entwickeln, die dann von den städtischen Ämtern weiterverfolgt und verwirklich werden kann. Begründung: Der Mitscherlichplatz hat einen neuen Ort gefunden. Dieser wird nicht, wie der alte Platz, der Unwirtlichkeit preisgegeben, weist aber noch keine Aufenthalts- und Verweilmöglichkeiten auf. Auch fehlt es noch an der Erinnerung an die Mitscherlichs und ihr Werk. In diesem Sinne sollte auch bei einer kurzfristigen temporären Umgestaltung an die Schaffung kommunikativer Anlässe gedacht werden. Hierzu eignen sich insbesondere ein Bücherschrank sowie entsprechend angeordnete Sitzgelegenheiten. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main mit eigener Bearbeitung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1347 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 620 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Illegale Taxistände und illegales Parken auf Geh- und RadwegenOMOB 128.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6911 entstanden aus Vorlage: OF 1118/2 vom 08.04.2025 Betreff: Illegale Taxistände und illegales Parken auf Geh- und Radwegen Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich geeignete (bauliche) Maßnahmen zu treffen, um illegale Taxistände bzw. illegales Parken auf dem Gehweg und Radweg im Bereich der Senckenberganlage, ab Kreuzung mit der Robert-Mayer-Straße, Fahrtrichtung Messe, zu unterbinden. Begründung: Im benannten Bereich kommt es immer wieder zur Bildung von illegalen Taxiständen. Der Taxivereinigung Frankfurt ist die Problematik bekannt und sie appelliert an ihre Mitgliedsbetriebe, dieses Verhalten abzustellen, und an die Stadtpolizei, intensiv zu kontrollieren und so hoch wie möglich zu sanktionieren. Leider kommt die Stadtpolizei diesem Appell nur sehr selten nach, sodass der genannte Bereich inzwischen auch als Busparkplatz, Lkw-Abstell- und Entladefläche genutzt wird (siehe Fotos anbei). Hierdurch werden zu Fuß Gehende und Radfahrende unnötigen Gefahren ausgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1365 Antrag vom 25.09.2025, OF 1228/2 Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7662
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und Reduzierung von Verkehrschaos bei Großveranstaltungen im RebstockparkOMOB 228.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6912 entstanden aus Vorlage: OF 1120/2 vom 10.04.2025 Betreff: Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und Reduzierung von Verkehrschaos bei Großveranstaltungen im Rebstockpark 1. Der Magistrat wird dringend dazu aufgefordert, dass bis zum kurdischen Neujahrsfest 2026 die Veranstaltungsinfrastruktur für die rund 50.000 Besucher des Newroz-Festes im Rebstockpark deutlich ausgebaut wird. Hierzu gehören: a) ausreichende und extra ausgewiesene Parkmöglichkeiten; b) eine Takterhöhung des ÖPNV während des Festes; c) zusätzliche temporäre Abfallbehälter. Diese Maßnahmen sind zwingend erforderlich, um einer starken Vermüllung der Parkanlage und einem erneuten Verkehrschaos im nächsten Jahr entgegenzuwirken. 2. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob während künftiger vergleichbarer Großveranstaltungen im Rebstockpark a) zusätzliche Kontrollen des ruhenden Verkehrs und b) Zufahrtsbeschränkungen in das Rebstockviertel für Nichtanlieger (entsprechend der Praxis im Kuhwaldviertel) umsetzbar sind. 3. Zudem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das kurdische Neujahrsfest den Charakter einer Demonstration aufweist oder eher als Volksfest einzustufen ist. Begründung: Am 29.03.2025 fand das diesjährige Newroz-Fest im Rebstockpark statt. Wie schon im letzten Jahr hatte der Veranstalter rund 15.000 Besucher erwartet. Stattdessen wurde der Rebstockpark und das angrenzende Wohnviertel von bis zu 50.000 Besuchern besucht und durchquert. Die Straßenbahn 17 reichte nicht aus, um die Besucher vom Bahnhof in den Rebstock zu transportieren. Erneut, und trotz Öffnung des Messeparkhauses, parkten Autos illegal im Wohnviertel, u. a. in Feuerwehrzufahrten und im Park auf nicht dafür vorgesehenen Flächen. Anwohnern war es zeitweise nicht möglich, ihre Tiefgaragen und das Quartier zu verlassen bzw. wieder ihr zu Hause zu erreichen. Die kleinen Abfallbehälter reichten nicht aus, um den anfallenden Müll aufzufangen. Ziffer 2. wurde aufgrund zahlreicher Hinweise aus der Anwohnerschaft eingefügt, zusätzliche Kontrollen des ruhenden Verkehrs und ggf. Zufahrtsbeschränkungen für Nichtanlieger (wie im Kuhwaldviertel möglich) vorzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2036 Antrag vom 03.01.2026, OF 1358/2 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8037 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2026, ST 1018 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sanierung der Rollschuhbahn ZeppelinalleeOMOB 128.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6913 entstanden aus Vorlage: OF 1122/2 vom 08.04.2025 Betreff: Sanierung der Rollschuhbahn Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, 1. kurzfristig die Rollschuhbahn an der Zeppelinallee/Franz-Rücker-Allee in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen; 2. mittelfristig eine Generalsanierung/Neubau der Anlage zu planen und die dafür notwendigen Mittel vorzusehen; 3. eine öffentliche Toilettenanlage zu installieren. Begründung: Das ehemalige Wasserbecken wird seit vielen Jahren von immer mehr Menschen zum Rollschuhfahren genutzt. Ohne Zugehörigkeit zu einem Verein und ohne Öffnungszeiten können Menschen sehr niedrigschwellig ihrem Hobby nachgehen. Die immer stärkere Nutzung der Anlage hat entsprechende Spuren hinterlassen. Der Bodenbelag ist inzwischen marode und das Befahren gefährlich, insbesondere die Lücken zwischen den Platten stellen eine Stolperfalle dar. Daher wird um eine schnellstmögliche Behebung dieser gefährlichen Schäden gebeten. Um eine grundlegende Sanierung bzw. Neubau der Anlage wird man dennoch nicht herumkommen. Hierfür sollen die Planungen nun beginnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1361
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bücherschrank Leipziger Straße reparierenOMOB 128.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6914 entstanden aus Vorlage: OF 1127/2 vom 07.04.2025 Betreff: Bücherschrank Leipziger Straße reparieren Der Magistrat wird gebeten, die defekte Glasscheibe an der Seite des Bücherschranks in der Leipziger Straße auszutauschen. Begründung: Die Glasscheibe ist seit Längerem zersplittert und birgt Verletzungsgefahren. Versuche, die zuständigen Ämter auf direktem Wege zu einer Umsetzung der Maßnahme zu bewegen, blieben leider erfolglos. Da der Bücherschrank rege genutzt wird, sollte baldmöglichst ein Austausch der Scheibe erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1596 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Durchgang auf den Fußgängerweg am Glascontainer Kurfürstenplatz/Große Seestraße für den Fußverkehr vor Barrieren sichernOMOB 228.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6915 entstanden aus Vorlage: OF 1130/2 vom 06.04.2025 Betreff: Durchgang auf den Fußgängerweg am Glascontainer Kurfürstenplatz/Große Seestraße für den Fußverkehr vor Barrieren sichern Der Magistrat wird gebeten, den Durchgang für den Fußverkehr am Fußgängerweg am bzw. um den Glascontainer am Kurfürstenplatz/Große Seestraße (siehe Foto) vor Barrieren, insbesondere parkenden Autos, zu sichern, um insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen den Durchgang zu erleichtern. Begründung: An der beschriebenen Stelle ergibt sich häufig die Situation, dass der Weg von der Grünanlage Kurfürstenplatz, der parallel zum Fußgängerweg auf der Großen Seestraße verläuft, häufig von parkenden Autos versperrt oder verengt ist. Dies macht den Durchgang auf dem Fußweg für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder z. B. mit einem Kinderwagen unterwegs sind, sehr schwer oder unmöglich. Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass der Platz an einer der beiden Seiten an den Glascontainern geeignet sein sollte, um an dieser Stelle einen Durchgang für den Fußverkehr zu schaffen und durch verankerte Bügel zu sichern. Der Ortsbeirat steht gerne für einen Ortstermin zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1251 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 263 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Historische Gaslaterne wieder zurückbringen!OMOB 128.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6916 entstanden aus Vorlage: OF 1136/2 vom 27.04.2025 Betreff: Historische Gaslaterne wieder zurückbringen! Der Magistrat wird gebeten, die historische Gaslaterne, die bis vor Kurzem an dem kleinen Platz an der der Kreuzung Falkstraße/Juliusstraße (vor der Franckeschule) stand, schnellstmöglich wieder dort aufstellen zu lassen. Begründung: Kürzlich wurden in der Juliusstraße die Gaslaternen gegen LED-Laternen ausgetauscht. In Rahmen dieser Maßnahme verschwand auch die wunderschöne historische Gaslaterne, obwohl es zuvor hieß, dass diese umgerüstet werden soll und wieder aufgestellt werden wird. Selbst wenn eine Umrüstung nicht möglich sein sollte, so ist die Laterne an geeigneter Stelle auf dem kleinen Platz wieder aufzustellen, dann ohne ihre eigentliche Funktion. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1097 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst?OMOB 128.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6917 entstanden aus Vorlage: OF 1131/2 vom 09.04.2025 Betreff: Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) aus welchen Gründen keine temporären Zebrastreifen (Fußgängerüberwege) für die Zeit der Baustelle auf Höhe der Leipziger Straße Hausnummer 17 eingerichtet wurden, die dort seit Anfang Februar 2025 den Gehweg blockiert, wodurch Fußgängerinnen und Fußgänger sich gezwungen sehen, riskant an dieser Stelle die viel befahrene Leipziger Straße zu überqueren oder direkt auf der Straße im Verkehrsraum für Pkw bzw. Fahrrad zu gehen, was wiederum zu risikoreichen Verkehrssituationen führt; b) ob es möglich und sinnvoll ist, die genannten temporären Fußgängerüberwege auf Höhe der Leipziger Straße Hausnummer 17 noch nachträglich einzurichten; c) welches die genauen Maßgaben sind, einen temporären Fußgängerüberweg bei Bautätigkeit einzurichten. Dies insbesondere im Hinblick auf die temporären Fußgängerüberwege, die in den vergangenen Jahren auf der Leipziger Straße bei vergleichbaren Bautätigkeit eingerichtet wurden und bei den Nutzerinnen und Nutzern der Leipziger Straße gut ankamen. Die Eilbedürftigkeit nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte ergibt sich aus der andauernden Gefährdung durch die andauernde Baustelle. Begründung: Nutzerinnen und Nutzer der Leipziger Straße fragten den Ortsbeirat, warum der Magistrat 2020 und 2021 an verschiedenen Stellen auf der Leipziger Straße temporäre Fußgängerüberwege bei Bautätigkeit einrichtet hat und 2025 in vergleichbarer Situation nicht. Warum behandelt der Magistrat offenbar ähnliche Sachverhalte nun anders? Das wüssten Nutzerinnen und Nutzer der Leipziger Straße und der Ortsbeirat gerne. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1171 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim - Zum Scheitern verurteilt?OMOB 1328.04.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6918 entstanden aus Vorlage: OF 1133/2 vom 10.04.2025 Betreff: Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim - Zum Scheitern verurteilt? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum der als Taubenhaus bezeichnete Container nach dem Scheitern des Projektes im Gallus nun auf dem Alten Friedhof Bockenheim aufgestellt wurde. Der Magistrat wird weiterhin gebeten zu klären, ob das großflächige Ausstreuen von Futter auf der Wiese und damit außerhalb des Containers Teil der stätischen Strategie ist oder es sich hierbei wie am vorherigen Standort erneut um illegale Wildtierfütterungen durch Privatpersonen handelt. Begründung: Auszug aus der städtischen Pressemitteilung zum Umzug des Tauben-Containers nach Bockenheim, 13.03.2025: "Nach einem einjährigen Pilotprojekt zieht die Stadt Frankfurt Bilanz: Das zur Steuerung der Stadttaubenpopulation errichtete Taubenhaus hat an seinem aktuellen Standort in der Nähe der S-Bahnstation Galluswarte nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Hauptursachen dafür sind illegale Fütterungen in der Umgebung sowie die fehlende Vergrämung der Tiere am Brückenbauwerk in der Nähe. Dadurch halten sich die Tauben am Brückenbauwerk selbst auf. Auch durch das dort illegal angebotene Taubenfutter haben die Tiere wenig Anreiz, das Taubenhaus aufzusuchen." Dem Ortsbeirat erschließt sich vor diesem Hintergrund nicht, warum das Projekt im Ortsbezirk 2 von Erfolg gekrönt sein soll, da die grundsätzlichen beschriebenen Hindernisse auch hier vorliegen und der Magistrat trotz ausführlicher Bußgeldkataloge keinerlei Mittel darauf verwendet, entsprechende illegale Fütterungen, die im gesamten Stadtgebiet vorkommen, ordnungsrechtlich zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1516 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-4
OMOB 13Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wann kommt die versprochene westliche Ampelquerung vor der Schule und dem Kindergarten an der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße?VOB 1128.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.04.2025, V 1170 entstanden aus Vorlage: OF 718/11 vom 03.04.2025 Betreff: Wann kommt die versprochene westliche Ampelquerung vor der Schule und dem Kindergarten an der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße? Vorgang: OM 8/21 OBR 11; ST 2374/22 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann die fehlenden Ampelkästen und die Querungsmarkierungen vor dem Kindergarten St. Hildegard und der Freien Christlichen Schule in der Wächtersbacher Straße umgesetzt werden. Begründung: Vor sieben Jahren wurde zum ersten Mal angeregt, an der Wächtersbacher Straße/Cassellastraße direkt vor der Eingangstür zum Kindergarten den dort fehlenden Ampelübergang einzurichten. Es fanden mehrere Ortstermine statt und alle Beteiligten waren sich einig, diese Maßnahme umzusetzen. Die Dringlichkeit, die sich aus der Verkehrssicherungspflicht ergab, war allen Beteiligten bekannt. Zu der Anregung (OM 8/21) kam eine positive Stellungnahme (ST 2374). Dort heißt es: Der Anregung wird entsprochen. Ein dementsprechender Signallageplan befindet sich bereits in der Bearbeitung. Die Umsetzung kann frühestens im Jahr 2023 erfolgen. Foto und Copyright: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 8 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2374 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1553 Antrag vom 26.07.2026, OF 28/11 Auskunftsersuchen vom 10.08.2026, V 91 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
VOB 11AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Warum gibt es in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile keine Ladestationen für Elektrofahrzeuge?VOB 628.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.04.2025, V 1171 entstanden aus Vorlage: OF 722/11 vom 08.03.2025 Betreff: Warum gibt es in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile keine Ladestationen für Elektrofahrzeuge? Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: 1. Warum wird in Anfragen zum Bereich "Elektromobile Ladeinfrastruktur für die Stadt Frankfurt" immer wieder nur auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung verwiesen, in dem die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat, beim Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität nicht unternehmerisch tätig zu werden? Einerseits wirbt die städtische Gesellschaft Mainova AG selbst auf ihrer Webseite: "Mainova und ABG bauen in enger Abstimmung mit der Stadt Frankfurt die Ladeinfrastruktur. . aus." Bei Anfragen des Ortsbeirates an den Magistrat zu "Elektromobiler Ladeinfrastruktur für die Stadt Frankfurt" antwortet sogar der Pressesprecher der Mainova AG. 2. Besteht die Möglichkeit, dass der Magistrat trotzdem auf seine städtischen Partner einwirkt und diese öffentliche Ladeinfrastruktur in die Stadtteile bringen, obwohl der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eine völlig andere Zielsetzung hat? Das Open-Market-Modell (2020), welches die Ladeinfrastruktur fördern sollte, ist nun seit drei Jahren aktiv und gilt als umgesetzt. Es sollten bereits im Jahr 2022 380 neue Ladepunkte in Frankfurt entstehen. 3. Wie viele der ursprünglich 380 Ladepunkte sind 2022 umgesetzt worden und nutzbar? 4. Wie viele der Ladepunkte stehen davon in den östlichen Wohngebieten (ab A 661)? 5. Ist das Open-Market-Modell gut umgesetzt worden und wird es seinen erforderlichen Teil beitragen, um das Ziel zur Klimaneutralität in Frankfurt 2035 zu erreichen? 6. Was ist aus den Vorschlägen der Ortsbeiräte zu Ladepunkten in den Stadtteilen geworden? 7. Hat es bisher seitens des Magistrats Anstrengungen gegeben, Ladepunkte für E-Autos in die Wohngebiete der östlichen Stadtteile zu bringen? 8. Wie viele öffentliche Ladepunkte gibt es aktuell in den östlichen vier Wohngebieten der Stadtteile Bergen-Enkheim, Riederwald, Seckbach und Fechenheim? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1525 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-5
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Reduktion und verbesserte Kommunikation von langfristigen Parkplatzsperrungen im WestendVOB 228.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.04.2025, V 1172 entstanden aus Vorlage: OF 1135/2 vom 27.04.2025 Betreff: Reduktion und verbesserte Kommunikation von langfristigen Parkplatzsperrungen im Westend Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit den zahlreichen dauerhaft gesperrten Parkmöglichkeiten für Anwohner folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Was sind jeweils die Gründe und Dauer der Parkplatzsperrungen, die auch nach Beendigung der Baumaßnahmen bestehen bleiben? 2. Wie kann für die Anwohner, die für Anwohnerparken zahlen und aus Alters- und gesundheitlichen Gründen auf ein Auto angewiesen sind, dennoch ausreichend Parkraum zur Verfügung gestellt werden? 3. Warum werden bei einer Sperrung nicht Grund und Dauer auf einem Schild sowie eine Info-Nummer für Anwohner konkret angegeben? 4. Wie könnte ein Konzept für effizientere Kommunikation der Parkplatzsperrungen für die betroffenen Anwohner aussehen? 5. Warum können während der kalten Jahreszeit die Plätze der Außengastronomie nicht für Anwohnerparken zur Verfügung gestellt werden? Beispielhaft seien folgende Parkplatzsperrungen angeführt: - Bewohnerparkplätze direkt gegenüber von Haus 87 und 87a, direkt an der Simon-Bolivar-Anlage: Seit Beginn des Monats Februar tagsüber gesperrt. Zusatzschild wegen Baumarbeiten ab März, die aber nach dem 31.03. nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Sonst ist weder ein Grund noch die Notwendigkeit ersichtlich, noch wurde etwas kommuniziert. - Unterlindau, etwa Nr. 78: Nach seit einer vor ca. sechs Monaten abgewickelten Baustelle sind Parkplätze bis heute grundlos gesperrt, Container benötigen nicht die gesamten Parkflächen. Begründung: Im Westend besteht aufgrund der Umgestaltungen zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen und zahlreicher Dauerbaustellen zunehmender Parkdruck. Gleichzeitig sind die Gebühren für Anwohnerparken massiv gestiegen - dies führt regelmäßig zu Nachfragen und Beschwerden von Anwohnern, die in ihrer Nachbarschaft mittlerweile wegen der zahllosen Sperrungen für ihre Autos keinen Platz finden. Da auf den Schildern zur Parkplatzsperrung oft ein Anfangsdatum, aber nie ein Enddatum vermerkt wird, kann es wohl durchaus geschehen, dass einfach nur die Schilder nicht abgeräumt wurden. So etwas könnte man leicht ändern, tut es aber nicht. Zudem werden keine expliziten Gründe für die Sperrungen genannt, was viele Anwohner ebenfalls unverständlich finden. Notwendigkeit und Dauer vieler Parkplatzsperrungen werden laut Auskunft des Straßenverkehrsamtes nicht oder fast nicht überprüft. Schließlich steigt die Verkehrsbelastung des Viertels durch längeres Umkreisen zur Stellplatzsuche eher, als dass sie reduziert wird. Dass zudem mitten in der kalten Jahreszeit sinnlos Parkplätze in großer Zahl durch Außengastronomie (z. B. Grüneburgweg/Ecke Leerbachstraße) blockiert werden, trägt nicht zur Entspannung der Situation bei. Fotos beispielhafter Sperrungen: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Wohncontainer in der Max-Pruss-StraßeVOB 628.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.04.2025, V 1173 entstanden aus Vorlage: OF 1109/2 vom 09.03.2025 Betreff: Wohncontainer in der Max-Pruss-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Verwendung für die in der Max-Pruss-Straße abgestellten Container für Obdachlose vorgesehen ist, die aktuell nicht genutzt werden; 2. w ie das Unterstützungskonzept der Stadt für Härtefälle von Obdachlosigkeit aussieht, das die Nutzung derartiger Container vorsieht. Begründung: Es besteht Informationsbedarf. Quelle: Apple Karten Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1256
VOB 6AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Bitte um vollständige Auskunft zur Sicherheit an der Georg-Büchner-Schule (GBS)VOB 1028.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.04.2025, V 1174 entstanden aus Vorlage: OF 1124/2 vom 29.03.2025 Betreff: Bitte um vollständige Auskunft zur Sicherheit an der Georg-Büchner-Schule (GBS) Vorgang: OM 6039/24 OBR 2; ST 188/25 Der Magistrat wird gebeten, die in der Anregung OM 6039 adressierten Fragen vollständig und hinreichend zu beantworten. Die Stellungnahme ST 188 liefert lediglich Teilantworten und ist als ungenügend zurückzuweisen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer kontrolliert die Umsetzung und Beseitigung der Brandschutzmängel? 2. Wie werden die Platzbedarfe/der Mindestplatzbedarf pro Schüler*in genau berechnet? Was bedeutet das für die GBS-Grundstufe (Gebäude E); sind hier noch die gesetzlich geltenden Platzbedarfe gewährleistet? 3. Was ist die maximale Anzahl an Schüler*innen und Personen, die in der GBS ohne Sicherheitsbedenken untergebracht werden können? 4. Wer haftet, wenn die Schulleitung mehrfach schriftlich darauf hingewiesen hat, dass sie (auf Basis des Sicherheitsgutachtens) keine Gewährleistung mehr übernehmen kann? Begründung: Die konkret gestellten Fragen zur Sicherheit an der GBS wurden nicht vollumfänglich bzw. überzeugend beantwortet. Im Fall der GBS-Grundstufe, Gebäude E, wurden mehrfach mündlich wie schriftlich Bedenken geäußert. Erst durch die Einbeziehung des Medical Airport Service (MAS) sowie eines Arbeitsschutzmediziners seitens der Schule wurden die ersten groben Mängel beseitigt. Jedoch steht weiterhin die Frage im Raum, wie viele Schüler*innen in der Grundstufe mit den bestehenden Raumkapazitäten/Brandschutzbestimmungen untergebracht werden können. In der Tabelle, die in der Stellungnahme aufgeführt ist, stehen lediglich die Gesamtzahlen der Schüler*innen - nicht aber die Information, für welche Maximalkapazität an Personen die Räumlichkeiten bzw. der Brandschutz ausgelegt sind. Die über den MAS bereits im Juli 2021 festgestellten Mängel an der GBS Grundstufe (E-Gebäude) wurden bis Februar 2025 noch immer nicht komplett beseitigt. Die genannten Sicherheitsvorkehrungen reichen augenscheinlich nicht aus und müssen generell geprüft und optimiert werden, da es hier um die Sicherheit von Grundschulkindern geht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6039 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 188 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 31 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
VOB 10AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Neues Schuljahr: Ist sichergestellt, dass alle Schüler tatsächlich Platz haben in Bockenheim?VOB 228.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.04.2025, V 1175 entstanden aus Vorlage: OF 1125/2 vom 30.03.2025 Betreff: Neues Schuljahr: Ist sichergestellt, dass alle Schüler tatsächlich Platz haben in Bockenheim? Vorgang: V 1329/19 OBR 2; OM 4073/23 OBR 2; ST 2423/23; ST 349/25 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten: 1. mit wie vielen Grundschülern im Bereich der Grundschulen Bockenheims, einschließlich Bockenheim-Süd, also City West und Rebstockviertel, im Schuljahr 2025/2026 zu rechnen ist; 2. ob sichergestellt ist, dass die Grundschule in der Schloßstraße 29 ihren Betrieb zum neuen Schuljahr 2025/2026 aufnehmen können wird; 3. ob die neue Grundschule die räumlichen Kapazitäten aufweisen kann, um alle Schüler des bestehenden Grundschulbezirks der Georg-Büchner-Schule zuzüglich der zu erwartenden steigenden Schülerzahlen im Neubaugebiet Schönhofviertel aufnehmen zu können; 4. wann die Grundschule am Schönhofviertel fertiggestellt sein wird; 5. wie die zeitliche Planung zur Sanierung der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule derzeit aussieht und 6. ob es bereits einen Zeitpunkt gibt, zu dem, wie lange geplant, die ehemalige Sophienschule durch die Erweiterung der Franckeschule genutzt werden kann. Was ist der neuste Stand zum endgültigen Standort der Johanna-Tesch-Schule? Begründung: Es besteht dringender Informationsbedarf. Aus den letzten Stellungnahmen (ST 349, ST 343, ST 2423) geht nicht hervor, dass die laut Bauschild und nach Auskunft Frau Webers, zuletzt im Oktober 2024 im Rahmen eines Termins mit dem Ortsbeirat 2, dreizügig geplante Grundschule an der Schloßstraße vorübergehend die gesamte ausgelagerte Grundstufe der Georg-Büchner-Schule zuzüglich der Schüler aus dem Neubaugebiet im Schönhofviertel aufnehmen soll. Der Ortsbeirat ist über die weitere Planung zu informieren, der auch die angrenzenden Schulbezirke tangiert, weshalb auch der Standort der Johanna-Tesch-Schule diesbezüglich von erheblichem Interesse ist. Schließlich hat sich die Baustelle an der Schloßstraße bereits verzögert, die Baustelle ist augenscheinlich auch noch nicht im Endstadium angelangt, weshalb der Ortsbeirat wenige Monate vor Schuljahresbeginn besorgt ist, ob die derzeitige Planung umsetzbar erscheint. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1329 Anregung an den Magistrat vom 12.06.2023, OM 4073 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2423 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 349 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 667 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-31
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Installation von Photovoltaikanlagen auf dem WestbahnhofVOB 1428.04.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.04.2025, V 1176 entstanden aus Vorlage: OF 1134/2 vom 08.04.2025 Betreff: Installation von Photovoltaikanlagen auf dem Westbahnhof Vorgang: NR 1144/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und inwieweit eine Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) im Rahmen der Sanierung des Westbahnhofs bereits geplant ist; 2. falls die Installation von PV-Anlagen auf dem Westbahnhof nicht geplant ist, was die Gründe hierfür sind und ob die Planung dahingehend geändert werden kann, dass PV-Anlagen installiert werden; 3. falls die Installation von PV-Anlagen auf dem Westbahnhof geplant ist, wann diese erfolgen wird und inwiefern die PV-Anlagen mit der geplanten Dachbegrünung in Einklang gebracht werden. Begründung: Im März dieses Jahres hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat mit dem Antrag NR 1144 u. a. aufgefordert, bei verkehrsbezogenen Gebäuden im Stadtgebiet immer die Integration einer größtmöglichen Anzahl an Photovoltaik-Modulen (möglichst in Kombination mit Begrünungselementen) zu prüfen und möglichst auch zu realisieren. Der Westbahnhof befindet sich derzeit in einer umfassenden Sanierung. Aus den aktuellen Planungsdokumenten ist nicht ersichtlich, ob die Installation von PV-Modulen bereits geprüft wurde bzw. geplant ist. Die Stadt Frankfurt hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Der konsequente Ausbau der Photovoltaik-Nutzung spielt dabei eine wichtige Rolle. Die im September 2022 gestartete Solaroffensive für Frankfurt zielt darauf ab, das verfügbare Potenzial zur Erzeugung von Solarenergie im Stadtgebiet systematisch zu erfassen und zeitnah möglichst vollständig zu erschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.03.2025, NR 1144 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1599 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0
VOB 14AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Kostenübernahme für ein neues Dach im Papageno TheaterNR27.04.2025 · fraktionsunabhängig
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2025, NR 1216 Betreff: Kostenübernahme für ein neues Dach im Papageno Theater Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Mittel für ein neues Dach des Papageno Theaters bereit zu stellen. Begründung: Das Papageno Theater hat bundesweit den Ruf eines der besten Theater für Kinder- und Jugendarbeit zu sein. Die Vorstellungen werden von den Frankfurtern und Familien aus dem ganzen Umland gelobt und sehr gut angenommen. Durch Corona hat das Theater, wie so viele, enorme Einbußen hinnehmen müssen. Die dringende Sanierung des Daches ist somit nicht gesichert. Das Dach steht seit Jahren auf der Liste der dringend sanierungsbedürftigten Dinge der Stadt. Die Kosten von € 350.000 können vom Theater nicht aufgebracht werden. Eine Verschuldung der Betreiber durch Kredite kann nicht im Sinne der Stadt Frankfurt sein. Es kann auch nicht im Sinne der Stadt Frankfurt sein, ein unnötiges Kinder- und Jugendtheater für Millionen zu errichten und etablierte Bühnen mit einer sehr guten Kinder- und Jugendarbeit im Regen stehen zu lassen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage NR 1216 wird zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1216 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1243), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage NR 1216 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1243), BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6255, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 41
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Mehr Mut zur Grünen LückeNR27.04.2025 · Gartenpartei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2025, NR 1217 Betreff: Mehr Mut zur Grünen Lücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Erbbaurecht wir nicht vergeben, das Grundstück in der Heidestraße bleibt Grün. Es wird ein Ort, wohin die KlimalotsInnen des Gesundheitsamtes die Menschen bei extremer Hitze mit gutem Gewissen schicken können, um sich abzukühlen. Das Grundstück wird mit großen Bäume bepflanzt, zum Beispiel einer Eiche. Bänke zum Rasten und Wasser zum Abkühlen werden bereit gestellt. Quelle Google Earth Begründung: Schlimmste Erinnerungen an die Adlerflychtstraße werden wach, es wurde gerodet und nie gebaut. Das Gesundheitsamt Frankfurt schreibt auf seiner Facebokseite: "Extreme Hitze und heftige Regenfälle sind längst keine Ausnahme mehr, sondern beeinflussen immer häufiger unser Leben und unsere Gesundheit. Um die Frankfurterinnen und Frankfurter besser vor den Folgen des Klimawandels zu schützen, suchen wir gemeinsam mit dem Verein Kinder im Zentrum Gallus e.V. engagierte Ehrenamtliche, die als "Klimalotsen" ihre Nachbarschaft informieren und stärken: Als Klimalotsin oder Klimalotse unterstützt du Menschen in deiner Umgebung mit praktischen Tipps zu Hitzeschutz, klimafreundlicher Ernährung und dem Umgang mit Extremwetter. In einer kostenlosen, praxisnahen Schulung lernst du alles Wichtige rund um die Themen Klima, Gesundheit und nachhaltigen Alltag. Du musst kein Profi sein - Offenheit und die Bereitschaft, Neues zu lernen und Wissen weiterzugeben, genügen. Die Ausbildung startet am 13. Mai 2025, dauert sechs Wochen und findet abends sowie an zwei Samstagen statt. Du bist genau richtig, wenn du gerne mit Menschen sprichst, gute Deutschkenntnisse (mindestens B2) hast, dich für Klima- und Gesundheitsthemen interessierst und Lust auf ein ehrenamtliches Engagement mit Aufwandsentschädigung hast. Als Klimalotsin wirst du Teil eines engagierten Netzwerks, kannst auf Wunsch auch in der Muttersprache deiner Menschen informieren und bist direkt vor Ort in Stadtteilen, Vereinen, Nachbarschaftszentren und Gemeinden aktiv. Bewirb dich jetzt und sende deinen Lebenslauf und ein kurzes Motivationsschreiben bis Sonntag 4. Mai 2025 an: frankfurt.de/klimalotse. Gemeinsam machen wir Frankfurt fit für die Herausforderungen des Klimawandels - mach mit und werde Klimalotsin oder Klimalotse." Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.03.2025, M 44 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1217 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Volt (M 44 = Annahme) Gartenpartei (M 44 = Ablehnung, NR 1217 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 44 = Annahme, NR 1217 = Ablehnung) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1217 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 44 = Ablehnung, NR 1217 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 44 = Annahme, NR 1217 = Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1217 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6125, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 20-16
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Reduktion und verbesserte Kommunikation von langfristigen Parkplatzsperrungen im WestendOFOB 227.04.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2025, OF 1135/2 Betreff: Reduktion und verbesserte Kommunikation von langfristigen Parkplatzsperrungen im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit den zahlreichen dauerhaft gesperrten Parkmöglichkeiten für Anwohner folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Was sind jeweils die Gründe und Dauer der Parkplatz-Sperrungen, die auch nach Beendigung der Baumassnahmen bestehen bleiben? 2. Wie kann für die Anwohner, die für Anwohnerparken zahlen und aus Alters- und gesundheitlichen Gründen auf ein Auto angewiesen sind, dennoch ausreichend Parkraum zur Verfügung gestellt werden? 3. Warum werden bei einer Sperrung nicht Grund und Dauer auf einem Schild sowie eine Info-Nummer für Anwohner konkret angegeben? 4. Wie könnte ein Konzept für effizientere Kommunikation der Parkplatzsperrungen für die betroffenen Anwohner aussehen? 5. Warum können während der kalten Jahreszeit die Plätze der Aussengastronomie nicht für Anwohnerparken zur Verfügung gestellt werden? Beispielhaft seien folgende Parkplatzsperrungen angeführt: Bewohnerparkplätze direkt gegenüber von Haus 87 und 87a, direkt an der Simon-Bolivar-Anlage: Seit Beginn des Monats Februar gesperrt tagsüber. Zusatzschild wegen Baumarbeiten ab März, die aber nach dem 31.03. nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Sonst ist weder Grund noch Notwendigkeit ersichtlich noch wurde das kommuniziert. Unterlindau, etwa Nr.78: Nach seit einer vor ca. sechs Monaten abgewickelter Baustelle sind Parkplätze bis heute grundlos gesperrt, Container benötigt nicht die gesamten Parkflächen. Begründung: Im Westend besteht aufgrund der Umgestaltungen zu fahrradfreundlichen Nebenstrassen und zahlreicher Dauerbaustellen zunehmender Parkdruck. Gleichzeitig sind die Gebühren für Anwohnerparken massiv gestiegen - dies führt regelmäßig zu Nachfragen und Beschwerden von Anwohnern, die in ihrer Nachbarschaft mittlerweile wegen der zahllosen Sperrungen für ihre Autos keinen Platz finden. Da auf den Schildern zur Parkplatzsperrung oft ein Anfangsdatum, aber nie ein Enddatum vermerkt wird, kann es wohl durchaus geschehen, dass einfach nur die Schilder nicht abgeräumt wurden. So etwas könnte man leicht ändern, tut es aber nicht. Zudem werden keine expliziten Gründe für die Sperrungen genannt, was viele Anwohner ebenfalls unverständlich finden. Notwendigkeit und Dauer vieler Parkplatzsperrungen werden laut Auskunft des Straßenverkehrsamtes nicht oder fast nicht überprüft. Schließlich steigt die Verkehrsbelastung des Viertels durch längeres Umkreisen zur Stellplatzsuche eher, als dass sie reduziert wird. Dass zudem mitten in der kalten Jahreszeit sinnlos Parkplätze in grosser Zahl durch Außengastronomie (z.B. Grüneburgweg Ecke Leerbachstrasse) blockiert werden, trägt nicht zur Entspannung der Situation bei. Fotos beispielhafter Sperrungen: Quelle: Fotos eines Anwohners Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.03.2025, OF 1107/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1172 2025 1. Die Vorlage OF 1107/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1135/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1135/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke (= Ablehnung); GRÜNE und 1 Linke (= Enthaltung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Historische Gaslaterne wieder zurückbringen!OFOB 227.04.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2025, OF 1136/2 Betreff: Historische Gaslaterne wieder zurückbringen! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die historische Gaslaterne, die bis vor Kurzem an dem kleinen Platz an der der Kreuzung Falkstraße/Juliusstraße (vor der Franckeschule) stand, schnellstmöglich wieder dort aufstellen zu lassen. Begründung: Kürzlich wurden in der Juliusstraße die Gaslaternen gegen LED-Laternen ausgetauscht. In Rahmen dieser Maßnahme verschwand auch die wunderschöne historische Gaslaterne, obwohl es zuvor hieß, dass diese umgerüstet werden soll und wieder aufgestellt werden wird. Selbst wenn eine Umrüstung nicht möglich sein sollte, so ist die Laterne an geeigneter Stelle auf dem kleinen Platz wiederaufzustellen, dann ohne ihre eigentliche Funktion. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 1136/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6916 2025 Die Vorlage OF 1136/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Begrünter, höherer Zaun um das Schulgelände der LiebfrauenschuleOFOB 127.04.2025 · GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2025, OF 1610/1 Betreff: Begrünter, höherer Zaun um das Schulgelände der Liebfrauenschule Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Zaun um das Gelände der Liebfrauenschule und das Tor mit einer Stahlkonstruktion so erhöhen und den Zaun begrünen zu lassen, dass diese schulfremde Personen nicht mehr einfach überwinden können. Begründung: Die Liebfrauenschule liegt mitten in der Innenstadt Frankfurts. Zahlreiche Restaurants, Bars und Clubs sind in unmittelbarer Umgebung der Grundschule. Dies führt dazu, dass nachts und besonders am Wochenende schulfremde Personen über den niedrigen Zaun klettern, sich auf dem Gelände aufhalten und dabei sehr viel Müll und Fäkalien hinterlassen. Am darauffolgenden Montagmorgen muss die Schule dann eigenständig diesen Unrat einsammeln und entsorgen, am besten noch bevor die Grundschüler auf das Gelände kommen. Diese Arbeit ist weder dem Hausmeister noch anderen Mitgliedern der Schulgemeinde zuzumuten und auch kaum zu leisten. Der Schulhof muss deshalb besser geschützt werden. Eine von der Innenseite her begrünte, höhere Zaunkonstruktion trägt zur notwendigen Begrünung der Innenstadt bei und sichert das Schulgelände zuverlässig vor schulfremder Nutzung und Vermüllung. Fotos: Liebfrauenschule (Google Street View), Beispiel begrünter Zaun (privat) Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.02.2025, OF 1567/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6919 2025 1. Die Vorlage OF 1567/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1610/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1610/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wärmeversorgung ZooB25.04.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 153 Betreff: Wärmeversorgung Zoo Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5695 - NR 1100/25 CDU - Folgende Ergebnisse werden berichtet: Zu 1. Im Rahmen der Masterplanung wurde geprüft, welche Potentiale für eine regenerative Energieversorgung auf dem Grundstück des Zoos vorhanden sind. Lediglich Geothermie, Abwasserthermie und Fernwärme wurden dabei für den Zoo als geeignet identifiziert. Für bodennahe Geothermie, also Erdkörbe, wurde aufgrund der im Zoo zur Verfügung stehenden Flächen ein Potential von ca. 200 kW identifiziert. Tiefengeothermie ist aufgrund der hydrologischen Beurteilung des Zoogeländes sowie des vorhandenen alten Baumbestandes ungünstig und wurde daher nicht weiterverfolgt. Auf Basis einer Auswertung der vorhandenen Abwassermengen wurde ein Potential von ca. 80 kW aus Abwasserthermie ermittelt. Der restliche Leistungsbedarf wird über Fernwärme gedeckt. Die Möglichkeiten der Wärmeversorgung mit Geo- und Abwasserthermie werden in der weiteren Planung eingehend geprüft. Dabei spielen neben der Nachhaltigkeit auch die Versorgungssicherheit sowie die Wirtschaftlichkeit eine Rolle. Letztendlich wird die dann ausgearbeitete Lösung im Rahmen der Bau- und Finanzierungsvorlage den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt. Zu 2. Der Wärmebedarf des Zoos besteht in einer vorzuhaltenden Leistung von 5.413 KW. Diese Leistung wurde von der Mainova im Zuge der Angebotserstellung auf Basis einer Bestandsaufnahme ermittelt. Unter Zugrundelegung der Verbrauchsdaten der letzten 7 Jahre wurde die von der Mainova ermittelte Anschlussleistung durch das ABI plausibilisiert. Eine Auslegung auf Basis von Verbrauchsdaten ist für Bestandsgebäude erprobt und gem. DIN EN 12831 Teil 1 auch normgerecht. Im Rahmen der Masterplanung Zookunft 2030+ sowie der Projekte FCC und ZGH kommen neue Gebäude hinzu, andere werden rückgebaut. Daraus ergibt sich folgendes Bild: 5.413 kW Erforderliche Leistung zur Versorgung des Bestandes gem. Bestandsaufnahme Mainova - 1.613 kW Bei Realisierung des Masterplanes entfallender Leistungsbedarf aufgrund entfallender Gebäude + 1.400 kW Ermittelter Leistungsbedarf für die neuen Gebäude des Masterplans Zookunft 2030+ - 200 kW Ermitteltes Potential für bodennahe Geothermie auf dem Grundstück des Zoos - 80 kW Ermitteltes Potential für Abwasserthermie auf dem Grundstück des Zoos + 125 kW Leistungsbedarf Neubau Zoorestaurant + 368 kW Reserve für die noch unbekannten Leistungsbedarfe des FCC - Frankfurt Conservation Center und für die Aufstockung des Zoogesellschaftshauses im Rahmen des Projekts des Kinder- und Jugendtheaters des Zoogesellschaftshauses ---------------- 5.413 kW Damit passt das Angebot der Mainova sowohl auf die Bestandssituation des Zoos als auch auf die zukünftigen Veränderungen, u.a. auf Basis des Masterplans Zookunft 2030+. Zu 3. Grundlage des Masterplanes Zookunft 2030+ ist es, die Potentiale für eine regenerative Energieversorgung auf dem Grundstück des Zoos zu nutzen und nur die darüberhinausgehenden Bedarfe über den Zukauf von CO2-neutraler Fernwärme zu decken. Allerdings kann gemäß der Masterplanung Zookunft 2030+ nur ein Anteil von ca. 5% des gesamten Leistungsbedarfs auf dem Zoogelände über die oben dargestellten Potentiale für bodennahe Geothermie und für Abwasserthermie gedeckt werden. Insofern ist der Anschluss an die zukünftig CO2-neutrale Fernwärme alternativlos. Ein Nachteil von Geothermie und Abwasserthermie ist, dass es sich hierbei vor Ort um komplexere Systeme handelt, die störungsanfälliger sind und für den Zoo einen wesentlich höheren Wartungs- und Betriebsaufwand bedingen. Weiterhin sind die mit bodennaher Geothermie belegten Flächen in ihrer Nutzung eingeschränkt. Ein großer Vorteil von Geothermie ist, dass über diese durch den Einsatz von reversiblen Wärmepumpen auch CO2-neutral gekühlt werden kann. Im Zuge der weiteren Planung wird der tatsächlich sinnvolle Anteil an Energie aus Geothermie weitergehend untersucht. Aufgrund des kleinen Anteils der auf dem Grundstück maximal möglichen Energie aus der oberflächennahen Geothermie von unter 4% am Gesamtenergiebedarf ist ein leichtes Nachsteuern hier ohne Konsequenzen auf den jetzt zu schließenden Fernwärmevertrag mit der Mainova möglich. Im Übrigen ist bei Bedarfsanpassungen immer eine nachträgliche Anpassung des Fernwärmeliefervertrages möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.01.2025, NR 1100 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 153 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 153 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 153 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 37. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 153 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6294, 37. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 26.06.2025 Aktenzeichen: 77
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - 1, 2, 3 viele Superblocks in Frankfurt nicht nur beschließen, auch realisieren!B25.04.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 154 Betreff: 1, 2, 3 viele Superblocks in Frankfurt nicht nur beschließen, auch realisieren! Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5890 - NR 1012/24 Linke - Das Stadtplanungsamt lässt grundlegende empirische Untersuchungen in Bockenheim durchführen. Hierzu wurde eine Verkehrszählung beauftragt. Der Untersuchungsraum hierzu liegt - die Vorschläge der Initiative Superblock Bockenheim sowie des VCDs aufgreifend - rund um die Leipziger Straße. Für einen fundierten Planungs- und Entscheidungsprozess ist eine valide und aktuelle Datengrundlage essentiell. Aus diesen Ergebnissen können Problemstellen im Quartier identifiziert werden, um darauf passgenau bei der weiteren Planung eingehen zu können. Die Notwendigkeit einer aussagekräftigen Datenlage ist zudem eine der entscheidenden Erfahrungen, die innerhalb der Stadtverwaltung bei der Planung und Einrichtung der fahrradfreundlichen Nebenstraßen wie im Oeder Weg gemacht wurden. Bei den Superblocks ohne eine Solche zu verfahren wäre folglich nicht ratsam. Die entsprechenden Daten dienen auch der erforderlichen Versachlichung der Diskussion mit Kritikern eines Projektes wie diesem. Genauso können Erwartungen und Ängste unter der Anwohnerschaft bzw. von Gewerbetreibenden anhand von Zahlen entsprechend aufgenommen oder aber ausgeräumt werden. Die Umsetzung eines Superblocks im Bereich des Ortsbeirats 3 obliegt dem Dezernat XII - Mobilität. Das Straßenverkehrsamt und das Stadtplanungsamt befinden sich diesbezüglich im Austausch, um die Vorgehensweise aufeinander abzustimmen und mögliche Synergieeffekte nutzen zu können. Mit Vorhandensein einer detaillierten Datengrundlage, aus der bspw. Aussagen zu Ziel- und Quellverkehren oder dem Durchgangsverkehr abgeleitet werden können, kann im Nachgang tiefergehend in den Planungsprozess eingestiegen werden. Die vorgesehene Ausweitung der personellen Ressourcen in der Abteilung 36.5 - Verkehrsplanung (Sachgebiet 36.51 - Verkehrsprojekte) wird im kommenden Jahr die Möglichkeit bieten, in die Planung eines Superblocks im Nordend-West vertieft einzusteigen. Wie bereits mit dem Stadtplanungsamt (Sachgebiet 61.62 - Verkehrsplanung) bilateral besprochen, wird zunächst eine Bestandserhebung zur Identifizierung der Ziel-/Quell- und Durchgangsverkehre im Nordend-West durchgeführt, um eine geeignete Datengrundlage zu erhalten. Das Projekt Superblock Bockenheim liegt in der Zuständigkeit des Stadtplanungsamtes. Der dritte zu planende Superblock wurde bislang nicht festgelegt. Der Ortsbeirat 4 hat in der Anregung OM 5245 vom 12.03.2024 einen Superblock für Bornheim gefordert. Das Straßenverkehrsamt und das Stadtplanungsamt favorisieren jedoch vor dem Hintergrund der vielfältigen Umgestaltungsmaßnahmen am Frankfurter Hauptbahnhof, das Bahnhofsviertel zu untersuchen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.10.2024, NR 1012 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 154 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und fraktionslos (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.06.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 154 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 154 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und Volt (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6295, 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.06.2025 Aktenzeichen: 61-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - a) Geltendes Gräbergesetz für Frankfurter Opfer der NS-„Euthanasie“ umsetzen b) Grabsteine der NS-„Euthanasie“-Gräber in Frankfurt korrigierenB25.04.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 155 Betreff: a) Geltendes Gräbergesetz für Frankfurter Opfer der NS-"Euthanasie" umsetzen b) Grabsteine der NS-"Euthanasie"-Gräber in Frankfurt korrigieren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5638 - NR 1273/20 CDU/SPD/GRÜNE, NR 1186/20 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 38/24 - Austauschtermine mit den Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft wie der beteiligten städtischen Ämter ergaben leider keine einvernehmliche Lösung. Daraufhin wurden vom federführenden Amt zwei aufwändige und zeitintensive Anträge auf denkmalrechtliche Genehmigung vorbereitet. Beide sehen eine Lösung in Form von Anbringung von Elementen auf die Sandsteinbrüstung vor, welche die in der fachwissenschaftlichen Forschung ermittelten Daten der Opfer und kontextualisierende Informationen beinhalten sollen. Nach der Bearbeitung der Anträge erfolgt die Wiederaufnahme der Gespräche mit den Beteiligten, um sie zu informieren und das weitere Vorgehen festzulegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.05.2020, NR 1186 Antrag vom 16.09.2020, NR 1273 Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 38 Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 358 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 155 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) und Linke (= Zurückweisung) 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 155 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 155 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 155 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 155 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 155 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 155 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 155 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 23.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 155 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Die Vorlage B 155 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 155 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 14 am 26.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 155 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 155 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 155 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und Die Partei gegen CDU und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 155 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 39. Sitzung des OBR 13 am 27.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 155 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 155 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 155 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und AfD (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) FRAKTION (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 6296, 37. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 26.06.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Baumbestand nachhaltig sichernB25.04.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 156 Betreff: Baumbestand nachhaltig sichern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5700 Ziffer 2. - NR 1111/25 FRAKTION - Im Rahmen der weiteren Planung der "EÜ Mörfelder Landstraße" identifiziert der Magistrat Standorte für weitere Ersatzpflanzungen im näheren Umfeld. Sofern die Lage der Trasseninfrastruktur im Untergrund es zulässt, werden die Ersatzpflanzungen in ämterübergreifender Zusammenarbeit umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.01.2025, NR 1111 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 156 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 156 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.06.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 156 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6297, 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.06.2025 Aktenzeichen: 79-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer StraßeB25.04.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 157 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5595 - OA 472/24 OBR 7, EA 106/24 OBR 7, B 406/24 - Im Rahmen eines Planergesprächs mit dem Ortsbeirat wurden die planerischen Grundlagen für eine weitere Vorgehensweise vorgestellt und diskutiert. Ein konzeptioneller Vorentwurf kann auf Grundlage der Rückmeldungen von Ortsbeirat und Fachämtern aufgezeigt werden. Um über die Erstellung von Planungen zur Aufwertung der öffentlichen Räume hinaus eine Umgestaltung und Übernahme der Flächen und Möblierung zu gewährleisten sind weitere Abstimmungen zur Zuteilung der Haushaltsmittel nicht abschließend geführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.04.2024, EA 106 Anregung vom 25.06.2024, OA 472 Bericht des Magistrats vom 01.11.2024, B 406 Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 357 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: a) Die Vorlage B 157 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.06.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 157 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 157 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6298, 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.06.2025 Aktenzeichen: 66-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Sichtbarkeit des Jugendhilfeausschusses erhöhenB25.04.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 158 Betreff: Sichtbarkeit des Jugendhilfeausschusses erhöhen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5710 - NR 1007/24 FRAKTION, NR 1114/25 FRAKTION - Öffentlichkeitsarbeit für den Jugendhilfeausschuss (JHA) ist ein Instrument, die Bürger:innen in Frankfurt am Main über die Arbeit dieses wichtigen Gremiums zu informieren. Der NR 1007 der Fraktion "Die Fraktion" wurde aus diesem Grund bereits zum Anlass genommen, einige wichtige Informationen auf der Internetseite der Stadt Frankfurt am Main zu veröffentlichen: 1. Die Satzung sowie die Geschäftsordnung des JHA sind inzwischen auf der Internetseite der Stadt Frankfurt am Main veröffentlicht. 2. Die Tagesordnung des jeweils nächsten Termins des JHA wird bereits seit längerer Zeit auf www.frankfurt.de veröffentlicht. Ebenso werden die letzten Protokolle des Ausschusses auf der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt am Main veröffentlicht, wie dies auch in der Sitzung des Ausschusses am 25. November 2024 von den Mitgliedern beschlossen wurde. 3. Die Namen der 20 stimmberechtigten Mitglieder des JHA sowie deren Stellvertretungen werden zukünftig ebenfalls auf www.frankfurt.de veröffentlicht. Dies hatten die Mitglieder in der Sitzung am 25. November 2024 ebenfalls beschlossen. Eine Veröffentlichung der beruflichen und parteilichen Hintergründe der Mitglieder wurde abgelehnt, da ihre Wahl in den Jugendhilfeausschuss als "im Bereich der Jugendhilfe erfahrene Person" erfolgt und nicht aufgrund von Träger- oder Parteizugehörigkeiten. Aufgrund des Hinzuantrages NR 1114 der Fraktion "Die Fraktion" wurde ein Gutachten beim Deutschen Institut für Jugend- und Familienrecht e.V. (DIJuF) eingeholt. Das DIJuF stellt fest, dass es aus gesetzlicher Sicht keine konkrete Regelung zur Veröffentlichung der Informationen zu den Mitgliedern gibt. Dem Informationsinteresse der Bürger:innen hinsichtlich der Zusammensetzung und Qualifizierung der Mitglieder im Jugendhilfeausschuss kann auf verschiedene Weise Rechnung getragen werden. Es würde beispielsweise ausreichen, darüber zu informieren, dass das Mitglied bei einem freien Träger tätig ist und welchem Bereich dieser zuzuordnen ist (z. B. Kita, stationäre Hilfen etc.), um die fachliche Qualifizierung und die unterschiedlichen Expertisen sichtbar zu machen. Der Jugendhilfeausschuss hat inzwischen in seiner Sitzung am 31.03.2025 über das Gutachten und die verschiedenen Optionen der Veröffentlichung der Mitgliederinformationen diskutiert. Im Ergebnis der Auseinandersetzung legt weiterhin die Mehrheit der Mitglieder Wert darauf, in der öffentlichen Repräsentation des Ausschusses fachliche Expertise und den Arbeitgeber nicht zu verknüpfen. Sämtliche Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind aufgrund ihrer fachlichen Qualifizierung im Berufsfeld, welche mitunter über Jahre hinweg und in verschiedenen Anstellungsverhältnissen erworben wurde, zum Mitglied gewählt worden und nicht aufgrund von Trägerzugehörigkeiten. Es wurde mit den Mitgliedern vereinbart, in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.05.2025 eine Beschlussvorlage einzubringen, die sich schließlich auf die Satzung des Ausschusses bezieht. Das heißt, dass die namentliche Mitgliederliste um die vorschlagende Partei bzw. Institution ergänzt werden soll. Dem Informationsinteresse der Bürger:innen ist damit Sorge getragen und der Fokus auf die Qualifizierung der Mitglieder, und nicht auf die Zugehörigkeit zu Parteien oder Trägern gelegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.09.2024, NR 1007 Antrag vom 29.01.2025, NR 1114 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.05.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 158 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6185, 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 22.05.2025 Aktenzeichen: 53-2
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung.